Arbeitshygiene in Deutschland, Occupational Hygiene in der globalen Wirtschaft 6. Nordbayrisches Forum Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 25. April 2008 in Erlangen Ralf Hammesfahr, Dr. Hans Pfeil Deutsche Gesellschaft für Arbeitshygiene e.v. (DGAH)
Inhalt Was ist Arbeitshygiene? Deutsche Gesellschaft für Arbeitshygiene e. V. Fragestellungen und Arbeitsfelder (Beispiel) Occupational Hygiene in der globalen Wirtschaft Zukunft der Arbeitshygiene
Arbeitshygiene Voraussehen, Erkennen, Ermitteln, Bewerten und Überwachen von Belastungen am Arbeitsplatz, die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigen können.
Beurteilung der Arbeitsumwelt mit Hilfe naturwissenschaftlicher Methoden Objektive Bewertung von Arbeitsplatzbedingungen Gefährdungsbeurteilung
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DGAH e.v. Deutsche Gesellschaft für Arbeitshygiene gegründet 22.März 1990 in Köln Mitglied der BASI und im Förderverein der DASA Mitglied der IOHA (WHO, ILO) Kooperationspartner des VDSI Fachveranstaltungen Kölner Gefahrstofftag Kooperationsveranstaltungen mit Kammern, Gewerkschaften und Verbänden Gremienarbeit Weiterbildung Ausbildung Internationale Anerkennung der Ausbildung DGAH-Brief Jahresbeitrag 40
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19. öffentliche Fachtagung Arbeitshygiene In Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln und dem Verband Deutscher Sicherheitsingenieure Köln, 17. April 2008
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Häufige Fragen an die DGAH Was ist Arbeitshygiene? Wie werde ich Arbeitshygieniker/in? Wo kann ich Arbeitshygiene lernen? Kann ich Arbeitshygiene studieren? Was kann ich mit Arbeitshygiene werden, nicht nur in Deutschland? Wo ist Arbeitshygiene gesetzlich verankert?
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Fragestellungen und Arbeitsfelder Gefährdungen durch chemische, physikalische, biologische und sonstige Einwirkungen
Physikalische Einwirkungen Lärm Vibrationen Ultraschall Nicht-ionisierende Strahlung Ionisierende Strahlung Hoher/niedriger atmosphärischer Druck Hitze und Kälte
Lärm Tages- Lärmexpositionspegel L EX,8h in db(a) Spitzenschalldruckpegel L pc,peak in db(c)
Lärm Die unteren Auslösewerte liegen bei L EX,8h = 80 db(a) und L pc,peak = 135 db(c), die oberen Auslösewerte bei L EX,8h = 85 db(a) und L pc,peak = 137 db(c)
Maßnahmen = 80 db(a) sind Beschäftigte über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu informieren und hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen zu unterweisen ist Gehörschutz bereitzustellen ist Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anzubieten
Maßnahmen = 85 db(a) Lärmbereiche erfassen, kennzeichnen und, falls technisch möglich, abgrenzen Verwendung von Gehörschutz sicher stellen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Lärmminderungsprogramm durchführen.
Lärmminderungsprogramm Die Lärmemission muss am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden. 1. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. 2. Die Maßnahmen nach Nummer 1 haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz.
Lärmminderungsprogramm Zu den Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere: 1. alternative Arbeitsverfahren 2. Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel 3. die lärmmindernde Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze, 4. technische Maßnahmen zur Luftschallminderung 5. Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen, 6. arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung durch Begrenzung von Dauer und Ausmaß der Exposition und Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition.
Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung 4 Messungen Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, 1. Messungen nach Stand der Technik 2. Eignung der Messverfahren und -geräte, die jeweiligen physikalischen Größen zu bestimmen, und die Entscheidung erlauben, ob die in den 6 und 9 festgesetzten Auslöse- und Expositionsgrenzwerte eingehalten werden.
5 Fachkunde Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt wird. Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber darf mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügen.
Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung 16 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht sicherstellt, dass Messungen nach dem Stand der Technik durchgeführt werden nicht sicherstellt, dass die Gefährdungsbeurteilung von fachkundigen Personen durchgeführt wird entgegen 5 Satz 4 nicht die dort genannten Personen mit der Durchführung der Messungen beauftragt
Regelkreis Gefährdungsbeurteilung Regelkreis: und KVP KVP: improvement
Fragestellungen und Arbeitsfelder Nicht-ionisierende Strahlung Mikrowellen thermische Wirkungen und Schutzmassnahmen EMF elektromagnetische Felder Radar Mobilfunk Infrarotstrahlung RFID
Fragestellungen und Arbeitsfelder Ionisierende Strahlung Radioaktive Materialien (Schrott aus AKW, kontaminierte Recyklate) Messgeräte mit Strahlenquellen Radon Bergbau (Uran)
Fragestellungen und Arbeitsfelder Hitze und Kälte Hitzepausenregelung Hitzearbeitsplätze Messen und Bewerten Sommerliche Temperaturen im Büro Klimakammern Tiefkühlräume Kältekammern Rund 300.000 Beschäftigte arbeiten in technisch gekühlten Räumen, Hinzu kommen etwa 700.000 Kältearbeitsplätze im Freien.
Inhalt Was ist Arbeitshygiene? Deutsche Gesellschaft für Arbeitshygiene e. V. Fragestellungen und Arbeitsfelder Occupational Hygiene in der globalen Wirtschaft Schlussfolgerungen und Ausblick
ILO-Enzyklopädie SafeWork
IOHA-Standards Ausbildung
16.03.2008
16.02.2008
06.03.2008
26.02.2008
10.03.2008
12.03.2008
Die gute Nachricht zur Globalisierung
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Die Zukunft der Arbeitshygiene Paradigmenwechsel in der Gesetzgebung Haftung Zertifikate Auditierungen Managementsysteme
Managementsysteme und die Verbesserung von Arbeitsplatzbedingungen Ein Managementsystem braucht Kennzahlen Die korrekte Ermittlung von Kennzahlen erfordert auch Kenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitshygiene Arbeitshygiene hat Zukunft improvement
Die Zukunft der Arbeitshygiene Neue Risiken, Neue Herausforderungen: Neue Prozesse Neue Materialien (Nano) Demografie Niedrigere Grenzwerte Beurteilung in Kombination (Ototoxizität) Neue Erkenntnisse (CMR, Feinstaub)
Die Zukunft der Arbeitshygiene REACH
Die Zukunft der Arbeitshygiene Export des Arbeitsschutzes und fortschreitende Internationalisierung Patenprogramme WHO / ILO Aktivitäten IOHA Konferenzen (2010 in Rome) (2012 in Malaysia)
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