Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2014/2015

Ähnliche Dokumente
Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016

Wir bitten Sie, den beigefügten Fragebogen zu beantworten und bis. Freitag, 2. Februar 2018

Kindergarten Bedarfsumfrage für das Kindergartenjahr 2017/2018

Bedarfserhebung 2015/2016

Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen

Elternbeiträge für die Kindergärten in Herbrechtingen für die Kindergartenjahre 2016/2017. (Gemeinderatssitzung am )

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN

2. Die Reihenfolge der Vergabe richtet sich dabei nach folgenden Kriterien:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung. (Kindergarten-Gebührenordnung) vom 21.

Erhöhung der Elternbeiträge ab in den gemeindlichen Kindergärten

Kindergartengebühren (jeweils ab 01. September)

Gemeinsame Informationsbroschüre der Betreuungseinrichtungen und Betreuungsangebote in Rechberghausen

Gebührenverzeichnis - gültig ab 1. September

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom

Informationen und Erläuterungen zur Kindergartenanmeldung 2016/2017

1. Kindergarten Regenbogen Buchenberg

Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17

Kinderbetreuungsangebote in Bräunlingen Stand: September 2013/2014

Anmeldung zur Ganztagesbetreuung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder

GEMEINDE BRÜHL S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl. vom

Betreuungsangebote. 1. Angebote privater und kirchlicher Träger. Ansprechpartnerin im Rathaus

Kindergärten. in der Gemeinde Oftersheim. Gruppenangebote - Öffnungszeiten - Beiträge ab Kindergartenjahr 2012/13

Stadt Tuttlingen 2014

Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Erdmannhausen Familienname des Kindes. Straße/Hausnummer. Telefon Nr.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen

Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

Satzung der Stadt Neuenstein über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

Betreuungs- und Bildungsangebote in Pfedelbach

Gemeinde Obersulm. Benutzungs- und Entgeltordnung. für Betreuungsangebote an den Obersulmer Grundschulen und für die zentrale Ferienbetreuung

Kinderbetreuung in Altensteig

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

Stadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16

Aufnahmeantrag. Kleinkindbetreuung an Tagen. Gewünschte Wochentage Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Bedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017

KiNDERgaRTENaNMELDUNg

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg

Kinderbetreuung. Giengen a. d. Brenz

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom

KiNDERgaRTENaNMELDUNg

1.2 Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Gemeindeverwaltung nach Maßgabe der freien Kapazitäten und der Inanspruchnahme.

Stadt Gerlingen - Ortsrecht -

Elternbeiträge Amt für Bildung und Soziales. Elternbeiträge Kindergartenkinder

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

1 Gliederung des Kindergarten

NÖ Landeskindergarten Irnfritz 3754 Irnfritz, Hauptplatz 2, Tel /6244

Bildungs- und Betreuungsangebote

BETREUUNGSVERTRAG (Stand November 2013)

Stadt Gerlingen - Ortsrecht -

Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten

Stadt Marbach am Neckar

S A T Z U N G. 1 Öffentliche Einrichtung. Die Gemeinde Bondorf betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTagG als öffentliche Einrichtung.

Anpassung der Elternbeiträge und Entgelten für die Ferienbetreuung und Betreuung an schulfreien Tagen (Brückentage) ab

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom

Elternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom

Kindergärten. in Ingelfingen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE. Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung

Elternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee

Satzung über die Kinderbetreuung in der Gemeinde Korb (Kindergartensatzung)

I. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt.

Inhalt. 1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Kinderbetreuungseinrichtungen Parkkindergarten, Nonnenbachkindergarten. 2 Erhebung der Gebühren

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz

Alle Angebote im Stadtgebiet Külsheim auf einen Blick... Wir freuen uns schon riesig auf Dich!

Kita-Bericht 2014 Stichtag:

Hier folgt ein Kurzbeschrieb des in der Gemeinde geplanten Betreuungsangebots.

Satzung über die Kinderbetreuung in der Gemeinde Korb (Kindergartensatzung)

Vorberatung der nächsten Sitzung des Kindergartenkuratoriums

Satzung über die Kinderbetreuung in der Gemeinde Korb (Kindergartensatzung)

Öffentliche Einrichtungen

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach

4 Anmeldung, Abmeldung, Kündigung 5 Betreuungsangebote und Öffnungszeiten

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

Gemeinde Sulzheim. Kinder brauchen unsere besondere Fürsorge, weil sie unsere Zukunft sind. Sir Peter Ustinov. Sulzheim, im September 2015

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen

Guten Tag liebe Eltern

Entgelt- und Benutzungsordnung. 1 Präambel

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten

Tagesschulangebot. im Gemeindeverband Koppigen. Bedarfsumfrage bei Eltern

Kinderbetreuungsangebote der Stadt Blaubeuren

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee

Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit

Herzlich Willkommen in den Walheimer Kindergärten!

Informationen zur KITA-BUS Elternumfrage

Herzlich Willkommen im Kath. Kindergarten St. Heinrich

Umfrage 2014: Kinderbetreuung in Elzach

Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Ohlsbach

Transkript:

Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2014/2015 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15 schleicher@ottenbach.de Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian Kirchgasse 73113 Ottenbach Tel. 07165/1061 Stand: Februar 2014

Betreuungsangebote Kath. Kindergarten St. Elisabeth Seite 3 Gemeindekindergarten Seite 3 Allgemeine Informationen zur Betreuung von Kindergartenkindern Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Seite 4 Betreuungsformen Seite 4 Ferienschließtage Seite 4 Elternbeiträge Seite 5 Kombination von Betreuungsangeboten Seite 6 Betreuung in den Ferien des Kindergartens Seite 6 Mittagessen Seite 6 2

Betreuungsangebote Kath. Kindergarten St. Elisabeth Ottenbach Regelbetreuung Mo Fr 07:45-12:30 Uhr und Mo Mi 14:00-16:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit (30 Std./ Wo.) Mo Fr 07:00-13:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit Plus (32,5 Std./ Wo.) Mo Fr 07:00-13:30 Uhr (Kinder unter 3 Jahren nur Verlängerte Öffnungszeit) Informationen bei der Kindergartenleiterin Frau Elke Ott, Tel. 07165/8400 Gemeindekindergarten Ottenbach Krippengruppe (1 bis 3 Jahre) als Gruppe mit Verlängerter Öffnungszeit (30 Std./ Wo) Mo Fr 7:00-13:00 Uhr Ganztagesbetreuung (40,5 Std./ Wo.) Mo Do 07:00-15:30 Uhr Fr 07:00-13:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit (30 Std./ Wo.) Mo Fr 07:00-13:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit Plus (32,5 Std./ Wo.) Mo Fr 07:00-13:30 Uhr Informationen bei der Kindergartenleiterin Frau Silke Weinberger, Tel. 07165/1470 3

Allgemeine Informationen zur Betreuung von Kindergartenkindern Hinweis zum Kindergartenjahr In beiden Einrichtungen beginnt und endet das Kindergartenjahr mit dem Ende der Sommerferien in der Einrichtung. Das neue Kindergartenjahr startet im Kath. Kindergarten St. Elisabeth am 02.09.2014 im Gemeindekindergarten am 25.08.2014 Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Für die Betreuung von Kindern ab 1 Jahr ist im Gemeindekindergarten eine Krippengruppe eingerichtet. In diese Gruppe werden 10 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren aufgenommen. Platz-Sharing (Aufteilung eines Platzes auf mehrere Kinder) wird für einen Platz angeboten, jeweils befristet auf das Kindergartenjahr. Kinder ab 2 Jahren können im Kath. Kindergarten St. Elisabeth in einer Altersgemischten Gruppe aufgenommen werden. Da Kinder unter 3 Jahren rechnerisch 2 Kindergartenplätze belegen, sind nur beschränkte Kapazitäten vorhanden. Betreuungsformen Im Ort werden folgende Betreuungsformen angeboten, jedoch nicht in allen Betreuungseinrichtungen: - Regelbetreuung, Betreuungszeit von 30 Std. pro Woche am Vor- und Nachmittag mit Pause (nur im Kath. Kindergarten) - Verlängerte Öffnungszeit, Betreuungszeit von 30 Std. pro Woche (in beiden Kindergärten) - Verlängerte Öffnungszeit, Betreuungszeit von 32,5 Std. pro Woche (in beiden Kindergärten) - Ganztagesbetreuung, Betreuungszeit von 40,5 Std. pro Woche (nur im Gemeindekindergarten) - Betreuung von Kindern von 1 bis 3 Jahren in einer Krippengruppe, Betreuungszeit von 30 Std. pro Woche (nur im Gemeindekindergarten) - Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in einer Altersgemischten Gruppe, Betreuungszeit von 30 Std. bzw. 32,5 Std. pro Woche wählbar (nur im Kath. Kindergarten) Ferienschließtage Der Gemeindekindergarten ist an 15 Tagen im Kindergartenjahr geschlossen. Diese verteilen sich auf 10 Tage in den Sommerferien und 5 Tage in den Weihnachtsferien Der Katholische Kindergarten hat an 28 Tagen im Kindergartenjahr geschlossen. 4

Elternbeiträge Ab dem Kindergartenjahr 2014/15 gelten folgende Kindergartenbeiträge: Ü3 U 3 Regelgruppe 30 Std. Fam. mit 1 Kind 97,00 194,00 Fam. mit 2 Kindern 74,00 148,00 Fam. mit 3 Kindern 49,00 98,00 Fam. mit 4 Kindern 16,00 32,00 verlängerte Öffnungszeit 30 Std. (VÖ) Zuschlag zum Regelbeitrag 10 Fam. mit 1 Kind 107,00 214,00 Fam. mit 2 Kindern 84,00 168,00 Fam. mit 3 Kindern 59,00 118,00 Fam. mit 4 Kindern 26,00 52,00 verlängerte Öffnungszeit 32,5 Std. (VÖ+) Zuschlag zum Regelbeitrag 20 Fam. mit 1 Kind 117,00 Fam. mit 2 Kindern 97,00 Fam. mit 3 Kindern 69,00 Fam. mit 4 Kindern 36,00 Ganztagesbetreuung (GT) bis 2 Tage Zuschlag zum Regelbeitrag 32,50 Fam. mit 1 Kind 129,50 Fam. mit 2 Kindern 106,50 Fam. mit 3 Kindern 81,50 Fam. mit 4 Kindern 48,50 Ganztagesbetreuung (GT) ab 3 Tage Zuschlag zum Regelbeitrag 65 Fam. mit 1 Kind 162,00 Fam. mit 2 Kindern 139,00 Fam. mit 3 Kindern 114,00 Fam. mit 4 Kindern 81,00 Platzsharing Zuschlag von 10 % zum -Beitrag VÖ 5 Tage 1 Tag 2 Tage 3 Tage Fam. mit 1 Kind 214,00 47,00 94,00 141,00 Fam. mit 2 Kindern 168,00 37,00 74,00 111,00 Fam. mit 3 Kindern 118,00 26,00 52,00 78,00 Fam. mit 4 Kindern 52,00 11,50 23,00 34,50 Wird ein Kind vor dem 3. Geburtstag aufgenommen, so ist der Beitrag für -Betreuung zu entrichten, dies gilt auch für den Monat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu bezahlen, der dem Einschulungsmonat vorangeht. Sofern bis zur Einschulung ein Betreuungsbedarf für die Schulanfänger besteht, können diese bis zum Ende der Schulferien an der Schulkindbetreuung teilnehmen. Für Monate, in denen kein Elternbeitrag mehr im Kindergarten gezahlt wird, ist der Elternbeitrag für Ferienbetreuung oder falls dauerhaft Schulkindbetreuung gewünscht wird,der Elternbeitrag im Rahmen der verlässlichen Grundschule, zu bezahlen. 5

Kombination von Betreuungsangeboten Verschiedene Betreuungsangebote können kombiniert werden, dabei ist der jeweils höhere Elternbeitrag zu entrichten. Für eine verlässliche Planung in den Einrichtungen ist die Inanspruchnahme von kombinierten Betreuungsangeboten für die Dauer des Kindergartenjahres verbindlich festzulegen. Wenn z.b. Verlängerte Öffnungszeiten von 32,5 Std. an 3 Tagen benötigt wird, kann für 2 Tage die Regelbetreuung gewählt werden. Es ist der Beitrag für verlängerte Öffnungszeiten VÖ+ zu entrichten. Bei Ganztagesbetreuung gilt eine Sonderregelung. Beiträge sind festgelegt für Ganztagesbetreuung bis 2 Tage und Ganztagesbetreuung ab 3 Tagen. Betreuung in den Ferien des Kindergartens Wenn in den Kindergartenferien aus beruflichen Gründen eine Betreuung benötigt wird, kann ein Kind ausnahmsweise im jeweils anderen Kindergarten betreut werden, im Rahmen der dort angebotenen Betreuungszeiten und Betreuungsmöglichkeiten. Für die Ferienbetreuung ist eine Wochenpauschale von 35 zu entrichten. Bitte regeln Sie die Ferienbetreuung direkt über Ihre Kindergartenleitung. Mittagessen In beiden Kindergärten wird ein Mittagessen angeboten. Die Kosten betragen derzeit 3,80 je Mittagessen. Die Buchung des Mittagessens ist bei Verlängerten Öffnungszeiten eine Leistung, die in Anspruch genommen werden kann. Bei Ganztagesbetreuung muss das Mittagessen gebucht werden. 6