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Transkript:

-Vordruck 50.04 11/15 Seite 1 von 10 Merkblatt Forschergruppen

-Vordruck 50.04 11/15 Seite 2 von 10 I. Programminformationen 1. Ziel Die Förderung einer Forschergruppe ermöglicht eine mittelfristig angelegte enge Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an einer besonderen Forschungsaufgabe, mit dem Ziel, Ergebnisse zu erreichen, die über die Sachbeihilfe deutlich hinausgehen. Eine Forschergruppe hat typischerweise eine einstellige Anzahl von Teilprojekten, in denen koordiniert an der übergeordneten Forschungsaufgabe gearbeitet wird. Die Mehrzahl der wissenschaftlichen Projekte soll an Hochschulen angesiedelt sein. 2. Antragstellung 2.1 Antragsberechtigung Der Antrag auf eine Forschergruppe wird gemeinsam von mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gestellt. Voraussetzung ist, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland tätig sind und die wissenschaftliche Ausbildung in der Regel mit der Promotion abgeschlossen haben. Es ist ferner eine Beteiligung von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern möglich, wenn ihr Projekt für die Forschergruppe insgesamt von Mehrwert ist. Dies ist im Antrag besonders zu erläutern. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer Einrichtung arbeiten, die nicht gemeinnützig ist, oder die die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet, können keine Anträge stellen. 2.2 Form und Frist Die Beantragung einer Forschergruppe setzt voraus, dass zunächst eine Skizze eingereicht wurde. Auf der Grundlage der Skizze gibt die () eine Empfehlung zur Einrichtung eines Vollantrages ab. Die Skizze und der Vollantrag können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Einzelheiten für die gesamte

-Vordruck 50.04 11/15 Seite 3 von 10 Forschergruppe finden sich im Leitfaden für die Antragstellung von Einrichtungsanträgen für Forschergruppen. www.dfg.de/formulare/54_03 Die Beantragung der einzelnen Teilprojekte erfolgt nach dem Leitfaden für die Projektförderung. www.dfg.de/formulare/54_01 3. Dauer Die Gesamtförderdauer beträgt grundsätzlich sechs Jahre, in Ausnahmefällen acht Jahre. Die erste Förderperiode beträgt üblicherweise drei Jahre. Über eine Weiterförderung wird auf Grund von Fortsetzungsanträgen entschieden. 4. Beteiligte Die Forschergruppe besteht aus den Leiterinnen und Leitern der Teilprojekte. Eine Teilprojektleiterin bzw. ein Teilprojektleiter übernimmt die Rolle der Sprecherin bzw. des Sprechers. Sie oder er vertritt die Forschergruppe gegenüber der und nach außen. Ihr oder ihm obliegt auch die Berichtspflicht an die. Sie oder er soll im Hauptamt Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer sein. An die Sprecherin bzw. den Sprecher der Forschergruppe werden besondere Anforderungen hinsichtlich fachlicher Ausgewiesenheit, Erfahrung in der Projektleitung auch Drittmittel geförderter Projekte sowie Integrations- und Leitungskompetenz gestellt. Diese Kriterien werden üblicherweise im Rahmen der Begutachtung geprüft. Der Sprecherin bzw. dem Sprecher obliegt die Verwaltung der im zentralen Projekt beantragten Mittel, insbesondere der Koordinationsmittel. II. Beantragbare Module Im Rahmen der Forschergruppe können von der Teilprojektleiterin bzw. vom Teilprojektleiter zur Erreichung des Programmziels folgende Module beantragt werden. Einzelheiten regeln die Ausführungen zu den entsprechenden Modulen.

-Vordruck 50.04 11/15 Seite 4 von 10 1. Basismodul Mit dem Basismodul werden Ihnen die projektspezifischen Sach- und Personalmittel sowie die Investitionen zur Verfügung gestellt, die zur Durchführung des Forschungsprojektes notwendig sind. www.dfg.de/formulare/52_01 2. Eigene Stelle Wenn Sie im Rahmen des Forschungsprojektes für sich selbst eine Stelle als Projektleiterin bzw. Projektleiter beantragen wollen, kann Ihnen diese im Rahmen dieses Moduls zur Verfügung gestellt werden. www.dfg.de/formulare/52_02 3. Vertretung Wenn es für die Durchführung des beantragten Forschungsprojektes notwendig ist, dass Sie sich von Lehr- oder Verwaltungsaufgaben entbinden lassen, können Sie Mittel für eine Vertretung beantragen, die diese Aufgaben übernimmt. www.dfg.de/formulare/52_03 Folgende Module können sowohl von der Teilprojektleiterin oder dem Teilprojektleiter für die einzelnen Forschungsprojekte gemeinsam mit den o.g. Modulen als auch von der Sprecherin oder vom Sprecher im Rahmen des Koordinationsantrags für die gesamte Forschergruppe beantragt werden: 4. Mittel für eine Professur Zur Unterstützung der Forschergruppe kann an einem der an der Forschergruppe beteiligten Orte eine von der vor- bzw. mitfinanzierte Professur eingerichtet werden. Voraussetzung ist, dass hierdurch eine vorzeitige Neuberufung oder die Umsetzung einer Strukturmaßnahme ermöglicht wird. www.dfg.de/formulare/52_10

-Vordruck 50.04 11/15 Seite 5 von 10 5. Rotationsstellen Sollen im Rahmen des Forschungsprojekts Ärztinnen und Ärzte wissenschaftliche Aufgaben übernehmen, so können Mittel für Personal beantragt werden, das deren Aufgabe in der Krankenversorgung übernimmt. www.dfg.de/formulare/52_04/ 6. Projektspezifische Workshops Wenn Sie im Rahmen der Teilprojekte bzw. im Rahmen der gesamten Forschergruppe Workshops durchführen wollen, können Ihnen hierzu die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. www.dfg.de/formulare/52_06/ 7. Mercator-Fellows Dieses Modul ermöglicht Ihnen einen intensiven und langfristigen Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland. Dabei sind die Fellows teilweise vor Ort, stehen aber auch über die Dauer ihres Aufenthaltes hinaus mit der Forschergruppe in Kontakt. www.dfg.de/formulare/52_05/ 8. Öffentlichkeitsarbeit Um Ihre Arbeit der Nicht-Fachöffentlichkeit vorzustellen, können Sie entsprechende Mittel für Öffentlichkeitsarbeit beantragen. www.dfg.de/formulare/52_07/ Ausschließlich von der Sprecherin bzw. vom Sprecher der Forschergruppe können im Rahmen des Koordinationsantrags für die gesamte Forschergruppe beantragt werden: 9. Koordinierung Um die Arbeiten im Verbund zu koordinieren, kann der Sprecher/die Sprecherin die dazu notwendigen Mittel beantragen. www.dfg.de/formulare/52_12/

-Vordruck 50.04 11/15 Seite 6 von 10 10. Verbundmittel Mit diesem Modul werden Mittel bereitgestellt, die dem gesamten Verbund zur Verfügung stehen. www.dfg.de/formulare/52_13/ 11. Anschubförderung Mit diesem Modul können Forschungsverbünde vielversprechenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern den Weg zu eigenständigen Forschungsprojekten bereiten. www.dfg.de/formulare/52_11/ 12. Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden Dieses Modul ermöglicht es Forschungsverbünden gezielte Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft zu ergreifen. www.dfg.de/formulare/52_14/ Hierzu können 15.000,-- Euro pro Jahr beantragt werden. III. Besonderheiten 1. Projekte im Ausland Die Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Ausland ist in der Forschergruppe problemlos möglich. Hierzu können beispielsweise die Sachmittel aus dem Basismodul (Reisemittel und Mittel für Gäste) als auch das Fellow-Modul benutzt werden. Eine Einbeziehung von Teilprojekten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Österreich, Luxemburg und der Schweiz ist aufgrund besonderer Abkommen möglich. Dabei sind diese grundsätzlich von den jeweils beteiligten Partnerorganisationen zu finanzieren.

-Vordruck 50.04 11/15 Seite 7 von 10 Eine Finanzierung von Teilprojekten in anderen Ländern ist möglich, wenn diese für die gesamte Forschergruppe einen Mehrwert versprechen und den gleichen hohen wissenschaftlichen Standards genügen wie die inländischen. 2. Einbindung von Emmy Noether-Nachwuchsgruppen Forschergruppen können themenverwandte Emmy Noether-Nachwuchsgruppen assoziieren. In diesem Fall ist in dem Forschergruppenantrag und in dem Emmy Noether- Antrag wechselseitig Bezug zu nehmen. Die Entscheidung über beide Anträge erfolgt unabhängig voneinander. Werden sowohl die Forschergruppe als auch die Emmy Noether-Nachwuchsgruppe eingerichtet, so nimmt der Nachwuchsgruppenleiter bzw. die Nachwuchsgruppenleiterin an gemeinsamen Veranstaltungen der Forschergruppe teil. Die Assoziierung kann auch nachträglich auf Grund einer Entscheidung des Sprechers oder der Sprecherin erfolgen. 3. Rolle der beteiligten Institutionen Bei der Finanzierung sollen die Kosten so verteilt werden, dass die Grundausstattung - insbesondere die räumliche Unterbringung, die Einrichtung und die Betriebskosten - von den Unterhaltsträgern gestellt wird. Bei Forschergruppen, die einen örtlichen Schwerpunkt haben, soll durch den Umfang und die Art der Grundausstattung auch die Wertschätzung der Gruppe durch die Trägerinstitution(en) zum Ausdruck kommen. 4. Transferprojekte Transferprojekte sind Vorhaben, in denen eine direkte Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus der Industrie angestrebt wird. Ziel ist es, die Grundlagenforschung an den Universitäten enger mit der Industrieforschung zu verknüpfen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: nachgewiesener, gegenseitiger Nutzen, kein Wissenstransfer in nur eine Richtung; im Hochschulprojekt muss weiterhin die Grundlagenforschung im Mittelpunkt stehen, d.h. es gelten die üblichen Begutachtungskriterien; der Industriepartner legt seinen Anteil ebenfalls in Form eines Antrages dar, der von der Gutachtergruppe mit begutachtet wird.

-Vordruck 50.04 11/15 Seite 8 von 10 Der Industriepartner trägt den finanziellen Aufwand seines Beitrages selber; über wirtschaftliche Erträge wird vorher eine Vereinbarung getroffen, die den Hochschulpartner nicht benachteiligen darf. Die aus dem Vorhaben hervorgegangenen Ergebnisse müssen in angemessener Weise veröffentlicht werden; eine Vereinbarung über eine zeitliche Zurückstellung kann getroffen werden. IV. Verpflichtungen Mit der Einreichung des Antrags verpflichten Sie sich, 1. die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. 1 Zu den allgemeinen Prinzipien der guten wissenschaftlichen Arbeit gehört es zum Beispiel, lege artis zu arbeiten, Resultate zu dokumentieren, alle Ergebnisse konsequent anzuzweifeln sowie die strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles. Die kann je nach Art und Schwere des festgestellten wissenschaftlichen Fehlverhaltens eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beschließen: schriftliche Rüge der bzw. des Betroffenen; Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; Rücknahme von Förderentscheidungen (gänzlicher oder teilweiser Widerruf der Bewilligung, Rückruf von bewilligten Mitteln, Rückforderung verausgabter Mittel); 1 Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind ausführlich wiedergegeben in der Denkschrift Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und in den Verwendungsrichtlinien - Allgemeine Bedingungen für Förderverträge mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.v. (-Vordruck 2.00).

-Vordruck 50.04 11/15 Seite 9 von 10 Aufforderung an die Betroffene bzw. den Betroffenen, die inkriminierte Veröffentlichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; Nichtinanspruchnahme als Gutachterin bzw. Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Annahme der Förderung verpflichtet die Empfängerinnen bzw. Empfänger, 2. die bewilligten Mittel ausschließlich im Interesse einer zielstrebigen Verwirklichung des geförderten Vorhabens einzusetzen. Bei der Verwendung und Abrechnung sind die einschlägigen Richtlinien der zu beachten. 3. der zu den im Bewilligungsschreiben angegebenen Terminen über den Fortgang der Arbeiten zu berichten und Nachweise über die Verwendung der Beihilfe vorzulegen. Die erwartet, dass die Ergebnisse der von ihr geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. V. Veröffentlichung von Antragsteller- und Projektdaten Die zur Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Daten werden von der elektronisch gespeichert und verarbeitet. Im Falle einer Bewilligung werden Adress- und Kommunikationsdaten zur Person (Telefon, Fax, Email, WWW-Homepage) sowie inhaltserschließende Angaben zum Projekt (z.b. Thema, Zusammenfassung, Schlagwörter, Auslandsbezug) in der Projektdatenbank GEPRIS sowie - in Auszügen (Name, Institution und Ort der Antragsteller) - im Teil "Programme und Projekte" des elektronischen Jahresberichts veröffentlicht. Der Veröffentlichung in elektronischer Form können Sie nach Erhalt des Bewilligungsschreibens innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich bei dem für Sie zuständigen Fachbereich widersprechen.

-Vordruck 50.04 11/15 Seite 10 von 10 gepris.dfg.de www.dfg.de/jahresbericht