Angebotsschreiben. Fahrbahnmarkierungen im Kreis Coesfeld

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Transkript:

HVA B-StB Angebotsschreiben (05/12) 1 Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: (Ort) (Datum) An Nr.: 2013009 Kreis Coesfeld Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist Abt. 01 - Submissionsstelle am: 20.04.2013 48651 Coesfeld Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Fahrbahnmarkierungen im Kreis Coesfeld Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom Anlagen: Leistungsbeschreibung Selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses HVA B-StB Nachunternehmerleistungen HVA B-StB Leistungen anderer Unternehmer HVA B-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft HVA B-StB Eigenerklärung Eignung TVgG-NRW Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung Nebenangebote 1 Ich biete die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 2 Die Angebotssumme einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote: v.h. Stand: 02/11

HVA B-StB Angebotsschreiben (05/12) 2 5 Bestandteil meines Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich Anlagen) folgende Unterlagen: die Leistungsbeschreibung, die Besonderen Vertragsbedingungen, die ZVB/E-StB 2011: Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2011, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die VOB Teil C in der Fassung des vom Beuth-Verlag für das DIN herausgegebenen VOB-Ausgabe 2009, die VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 - Ausgabe 2009. 7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), ich/wir bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkenne(n), ich/wir bei Weitergabe von Vertragsleistungen, die von Preisgleitklauseln betroffen sind, eine entsprechende Regelung in meine/unsere Verträge mit etwaigen Nachunternehmern bzw. anderen Unternehmen aufnehme(n). das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. Falls ich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter zu benennen habe, verfügen diese über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt 8 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Name: Name: Name: PQ-Nummer: PQ-Nummer: PQ-Nummer: PQ-Nummer: Ich/Wir bin/sind nicht präqualifiziert, versichere(n) jedoch, dass ich/wir nur Nachunternehmer/andere Unternehmen einsetzen werde(n), die ihrerseits präqualifiziert sind. (Stempel und Unterschrift) Stand: 02/11

HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11) 3 Bezeichnung der Bauleistung Fahrbahnmarkierungen im Kreis Coesfeld (Wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Besondere Vertragsbedingungen Inhalt 1 Vergütung 2 Vertragsfristen 3 Vertragsstrafen 4 Beschleunigungsvergütung 5 Mängelansprüche 6 Abrechnung mit IT-Anlagen 7 Sicherheitsleistung 8 Rechnungen 9 Preisgleitklauseln Anlagen: HVA B-StB Lohngleitklausel HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel HVA B-StB Beschleunigungsvergütung Stand: 02/11

HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11) 4 1 Vergütung Besondere Bedingungen: 2 Vertragsfristen 2.1 Beginn der Ausführung Spätestens Werktage nach Aufforderung Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens 01.05.2013, Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am, Spätestens am (Datum) 2.2 Vollendung der Ausführung nach Werktagen Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Einzelfristen für 2.2.1 = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung 2.2.2 = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung 2.2.3 = spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung 2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum Spätestens am 01.11.2014 (Datum) Einzelfristen für 2.3.1 = spätestens (Datum) 2.3.2 = spätestens (Datum) 2.3.3 = spätestens (Datum) 2.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen 2.4.1 = Kalendertage 2.4.2 = Kalendertage 2.4.3 = Kalendertage 2.4.4 von bis (Datum) 2.4.5 von bis (Datum) 2.4.6 von bis (Datum) 3 Vertragsstrafen Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat gemäß 11 VOB/B der Auftragnehmer für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung EUR (netto)/werktag EUR (netto)/kalendertag Stand: 02/11

HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11) 5 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung nach 2.2.1 EUR (netto)/werktag nach 2.2.2 EUR (netto)/werktag nach 2.2.3 EUR (netto)/werktag nach 2.3.1 nach 2.3.2 nach 2.3.3 EUR (netto)/werktag EUR (netto)/werktag EUR (netto)/werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach 2.4.1 EUR (netto)/kalendertag nach 2.4.2 EUR (netto)/kalendertag nach 2.4.3 EUR (netto)/kalendertag nach 2.4.4 EUR (netto)/kalendertag nach 2.4.5 EUR (netto)/kalendertag nach 2.4.6 EUR (netto)/kalendertag 3.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v.h. der Abrechnungssumme begrenzt. 4 Beschleunigungsvergütung Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird vereinbart gemäß HVA B-StB Beschleunigungsvergütung (siehe Anlage) 4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach 2.4.1 EUR (netto)/kalendertag nach 2.4.2 EUR (netto)/kalendertag nach 2.4.3 EUR (netto)/kalendertag nach 2.4.4 EUR (netto)/kalendertag nach 2.4.5 EUR (netto)/kalendertag nach 2.4.6 EUR (netto)/kalendertag 4.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt 5 v. H. der Abrechnungssumme begrenzt 5 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des 13 Nr. 4 VOB/B nicht, sondern für Farbmarkierungen = 1 Jahre für Markierungen aus Plastikmasse = 2 Jahre für = Jahre für = Jahre Stand: 02/11

HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11) 6 6 Abrechnung mit IT-Anlagen Neben Nr. 109 ZVB/E-StB gelten folgende Bedingungen: 7 Sicherheitsleistung Abweichend von Nr. 110.1 ZVB/E-StB gilt: 8 Rechnungen Alle Rechnungen (siehe Nr. 12 ZVB/E-StB ) und beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen, Zeichnungen usw.) sind zweifach einzureichen, davon abweichend: Abschlagsrechnungen -fach, Teilschlussrechnungen -fach, Schlussrechnungen -fach, Unterlagen -fach. Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: 9 Preisgleitklauseln 9.1 Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Lohngleitklausel gemäß HVA B-StB Lohngleitklausel (siehe Anlage) Stoffpreisgleitklausel gemäß HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel (siehe Anlage) 9.2 Für die Berechnung des Selbstbehalts der Stoffpreisgleitklausel für die im Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel angegebenen Stoffe und wird zu Grunde gelegt: die Gesamtabrechnungssumme, die Abrechnungssumme des Abschnitts. die addierten Abrechnungssummen der Abschnitte. Ist vorstehend keine Angabe zur Berechnung des Selbstbehalts angekreuzt, gilt für die Berechnung des Selbstbehalts die Gesamtabrechnungssumme. Für die Berechnung des Selbstbehalts der Stoffpreisgleitklausel für die im Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel angegebenen Stoffe und wird zu Grunde gelegt: die Gesamtabrechnungssumme, Stand: 02/11

HVA B-StB Bes. Vertragsbedingungen (02/11) 7 die Abrechnungssumme des Abschnitts. die addierten Abrechnungssummen der Abschnitte. Ist vorstehend keine Angabe zur Berechnung des Selbstbehalts angekreuzt, gilt für die Berechnung des Selbstbehalts die Gesamtabrechnungssumme. Stand: 02/11

8 HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12) Bezeichnung der Bauleistung Fahrbahnmarkierungen im Kreis Coesfeld (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Weitere Besondere Vertragsbedingungen 1. Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen 1.1 Mindestentgelte Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind; (2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen, sofern die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevorzugtes Unternehmen gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist; (3) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden; (4) dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie seine regulär Beschäftigten. 1.2 Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen, (2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach 4 TVgG - NRW maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und -bedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können, Stand: 02/11

9 HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12) (3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß 4 TVgG - NRW dem Auftraggeber vorzulegen, (4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß 4 TVgG - NRW nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen, (5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, (6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden, (7) bei der Weitergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen. 1.3 Kontrolle Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen gemäß 7 TVgG - NRW sowie die zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des TVgG NRW vorzulegen (2) seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. 11 TVgG - NRW bei der Beauftragung von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des 4 TVgG - NRW bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern und die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräften vertraglich sicherzustellen. 1.4 Sanktionen Stand: 02/11 Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 TVgG - NRW gilt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser/diesem eingesetzten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von Arbeitskräften nicht

10 HVA B-StB Weitere Bes. Vertragsbedingungen (05/12) kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 TVgG - NRW durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus 9 Absatz 1 TVgG - NRW berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bauvertrages. Die Bestimmungen des 11 VOB/B bleiben hiervon unberührt. Stand: 02/11

Bezeichnung der Bauleistung Fahrbahnmarkierungen im Kreis Coesfeld (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Leistungsbeschreibung Inhalt Seite/Blatt Baubeschreibung 9 Leistungsverzeichnis Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche Langtext-Verzeichnis Kurztext-/Preis-Verzeichnis Langtext-/Preis-Verzeichnis 14 Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel Anlagen für Bietereintragungen Bieterangaben-Verzeichnis Sonstige Anlagen Abrechnungseinheiten Besondere Kennzeichen m M Meter t T Tonne G Grundposition km KM Kilometer m 2 M2 Quadratmeter h H Stunde d D Tag W Wahlposition km 2 KM2 Quadratkilometer Mt MT Monat ha HA Hektar kwh KWH Kilowattstunde l L Liter St ST Stück m 3 M3 Kubikmeter Psch PSCH Pauschal kg KG Kilogramm

- 11 - Baubeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfanges Der Kreis Coesfeld beabsichtigt Markierungsarbeiten auf verschiedenen Kreisstraßen im Kreisgebiet Coesfeld durchzuführen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Ausführung von Markierungsarbeiten mit a) lösemittelarmen Farben (High-Solid) und b) Heißplastikmassen 2. Angaben zur Baustelle 2.1 Lage der Baustelle Die Ausschreibung beinhalten Markierungsarbeiten auf verschiedenen Kreisstraßen im gesamten Kreisgebiet Coesfeld. 2.2 Baustelleneinrichtung, Zufahrten zur Baustelle Vom Auftraggeber werden keine Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle, sowie die Reinigung und Wiederinstandsetzung aller als Zufahrt benutzten Straßen und Wege sind Sache des Auftragnehmers. Plätze für die Baustelleneinrichtung wie auch Lagerplätze werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. 3. Angaben zur Ausführung 3.1 Verkehrsführung und Verkehrssicherung Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sind zu beachten. Die Markierungsarbeiten sind grundsätzlich unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auszuführen. Unvermeidbare Behinderungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Sofern stationäre Fahrbahneinengungen unvermeidlich sind, sind diese nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde vorzunehmen. Die Beschilderung und Absicherung der Baustelle ist entsprechend der ZTV-SA und der RSA unter Einsatz von vollreflektierenden Verkehrszeichen einzurichten und in die entsprechende Position einzurechnen. Die Kosten für das Vorhalten und den Betrieb sowie das laufende Umsetzen der erforderlichen Absperreinrichtungen, Verkehrssicherungsanlagen und Beschilderung der Baustelle sind vom Auftragnehmer zu tragen. Hierzu gehört auch die Beseitigung oder Unkenntlichmachung von vorhandenen Fahrbahnmarkierungen, wenn sie bei der durch den Bauablauf bedingten Veränderung der Verkehrsführung zu Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer Anlass geben. Bei Änderung der Verkehrsführung sind die Kosten für Umleitungsbeschilderung ebenfalls vom Auftragnehmer zu tragen.

- 12 - Der für die Sicherungsarbeiten benannte Verantwortliche muss die deutschen Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Markierung, der Absicherung sowie der Beleuchtung beherrschen und entsprechend der ZTV-SA herstellen und beurteilen können sowie der deutschen Sprache mächtig sein. 3.2 Markierungsstoffe Es dürfen nur Markierungsstoffe verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen geprüft und zugelassen sind. Der Auftragnehmer hat die Eignung der vorgesehenen Markierungsstoffe gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL-M 97 / TL-M 06) nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat die Ergebnisse der Eignungsprüfung dem Auftraggeber vorzulegen. Bei Markierungsfarben muss die Nassfilmdicke mind. 0,3 mm betragen, bei stark strukturierten Decken mind. 0,6 mm. Bei Plastikmassen muss die Mindestschichtdicke 2,0 mm betragen. 3.3 Bauablauf / Ausführung Mit der Auftragserteilung wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber, soweit erforderlich, jeweils ein Markierungsplan zur Verfügung gestellt. Die ausgeschriebenen Leistungen werden in Teilmengen abgerufen. Ein Teil der Arbeiten können erst nach der Sanierung versch. Strecken (voraussichtlich Sept./Okt.) durchgeführt werden. Die RMS (Richtlinien für die Markierung von Straßen) sind anzuwenden. 4. Sonstige Bedingungen Die Einheitspreise sind Festpreise und bleiben für das laufende Haushaltsjahr auch bei der Erteilung von Teilaufträgen verbindlich. Die bei den Bauarbeiten erforderlichen Materialien sind, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders vermerkt, vom Auftragnehmer zu liefern. Soweit im Leistungsverzeichnis nicht besonders darauf hingewiesen wird, beinhaltet: o Herstellen: Das Liefern, Fördern, Abladen, Zusammensetzen bis zu vertragsgerechten Fertigstellung der Leistung o Entsorgen: Das Aufnehmen, Fördern, Abladen, Bearbeiten, Verwerten bis zur vertragsgerechten Nachweisung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Endablagerung nach den gesetzlichen Abfallbeseitigungsvorschriften Die vorstehenden Angaben befreien den Anbieter nicht von der Verpflichtung der genauen Prüfung der für das Angebot und die Durchführung der Arbeiten maßgebenden Verhältnisse. Kosten, die aus der Berücksichtigung der Vorbemerkungen entstehen, sind soweit nichts anderes angegeben, mit den Einheitspreisen der Leistungspositionen abgegolten.

- 13-5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau (Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit) gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Nachweis obliegt dem Bieter mit Angebotsabgabe. Siehe auch Ziffer 5 des Angebotsschreibens. Verzeichnis der Bezugsquellen: FGSV : Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Konrad-Adenauer-Straße 13, 50996 Köln VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortmund ZTV-M 02 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen Ausgabe 2002 ARS Nr. 23/2004 vom 05.10.2004 (Änderung der ZTV M 02) TL-M 97 Technische Lieferbedingungen für weiße Markierungsmaterialien Ausgabe 1997 ZTV-SA 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997; Berichtigter Nachdruck Juni 2001 ARS Nr. 18/1999 vom 17.08.1999 (Änderung der ZTV-SA 97) RSA-95 Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Ausgabe 1995, 4. überarbeitete Auflage 2001 ARS Nr. 10/2000 vom 18.04.2000 (Änderung der RSA-95) TL-M 06 Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien

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Bezeichnung des Bauvorhabens: Markierungsarbeiten im Kreis Coesfeld (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Bieter: Aufgliederung der Angebotssumme (wird nicht Vertragsbestandteil) Bezeichnung EUR 1. Summe der Einzellohnkosten der Teilleistungen (einschließlich vermögenswirksamer Leistungen) ohne Sozialkosten...... 2. Sozialkosten, gesetzliche und tarifliche, sowie zusätzliche Sozialaufwendungen, Kosten der Lohnfortzahlung und Winterbauumlage...v.H. der Einzelkosten... +... 3. Lohnnebenkosten... v.h. der Einzellohnkosten... +... 4. Summe der Einzelstoffkosten der Teilleistungen... +... 5. Gerätevorhaltekosten einschl. Reparaturkosten (ohne Betriebsstoffe und Bedienung)... +... 6. Entwurfskosten, Statik, Prüfgebühren, Lizenzgebühren u.a. soweit sie in besonderen Positionen anzubieten sind... +... 7. Summe der übrigen Baustellengemeinkosten... +... 8. Zwischensumme...... 9. Allgemeine Geschäftskosten... v.h. der Zwischensumme (Nr. 8) +... 10. Wagnis und Gewinn...v.H. der Zwischensumme (Nr.8)... +... 11. Summe der Nachunternehmerleistungen... +... 12. Hauptunternehmerzuschlag für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Gewährleistung u.a....v.h. der NU-Leistung... +... 13. Nettoangebotssumme (ohne Stundenlohnarbeiten)...... Der Kalkulation liegt eine Bauzeit von... Arbeitstagen mit einer durchschnittlichen Baustellenbesetzung von... Personen und insgesamt... Stunden zugrunde. Die Einzelkosten nach Nr. 1 sind mit einem Mittellohn von... EUR kalkuliert worden. Kalkulationszuschlag auf Lohn...v.H. auf Stoffe...v.H.

HVA B-StB-Nachunternehmerleistungen (04/10) Bezeichnung der Bauleistung Markierungsarbeiten im Kreis Coesfeld (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer. OZ Beschreibung der Teilleistung Namen der Nachunternehmer, wenn in Nr. 5.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe gefordert (einschl. vorh. PQ_Nummern) Stand: 04/10

HVA B-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (04/10) Bezeichnung der Bauleistung Markierungsarbeiten im Kreis Coesfeld (wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (vom Bieter ggf. auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied : : : : beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Bevollmächtigter Vertreter: Wir erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) Stand: 04/10

HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10) 1 Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: (Ort) (Datum) Eigenerklärung zur Eignung (vom Bieter bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft, der bzw. das nicht präqualifiziert ist, auszufüllen) Bezeichnung der Bauleistung Markierungsarbeiten im Kreis Coesfeld (wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,,, davon Eigenleistung:, davon Eigenleistung:, davon Eigenleistung:, Falls mein Angebot in die engere Wahl kommt werde ich bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder einen entsprechend testierten Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind 1. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme 2. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme 3. Referenz: Bezeichnung der Baumaßnahme Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorlegen, dass ich/wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe(n). Stand 04/10

HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10) 2 Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Berufsgruppe/Lohngruppe 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer beim Amtsgericht Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Ich gehöre/wir gehören zu Handwerk Industrie Handel Versorgungsunternehmen Sonstigem Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrieund Handelskammer Ja Nein Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde Stand 04/10 Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde(n) ich/wir ihn auf Verlangen vorlegen.

HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10) 3 Ja Nein Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich erkläre/wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. - wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), - wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a STPO), - wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. Stand 04/10

HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (04/10) 4 Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorlegen. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft unter Nummer: Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft/des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen.. (Stempel und Unterschrift) Stand 04/10

1 TVgG Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (05/12) Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: (Ort) (Datum) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) (vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen) Bezeichnung der Bauleistung Markierungsarbeiten im Kreis Coesfeld (wie Aufforderung bzw. EG-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Ich erkläre/wir erklären, Hinweis: Erfüllt die Vergabe eines öffentlichen Auftrages die Voraussetzungen von mehr als einer der nachfolgenden Regelungen, so gilt die für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bzw. Beschäftigten jeweils günstigste. dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind. dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt wird und ich/wir Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen. dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt und sich nicht auf den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene erstreckt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro gezahlt wird. Art der tariflichen Bindung: Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten. Hinweis: Dies gilt nicht für bevorzugte Bieterinnen bzw. Bieter gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453). Stand 05/12

2 TVgG Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (05/12) Ich erkläre/wir erklären, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird, nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt., (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) Stand 05/12