Energierichtplan und Baureglement

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Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

Transkript:

Parallel-Session 3 Energierichtplan und Baureglement NEnergietag 2015 Bern, 30. Oktober 2015 Matthias Haldi Projektleiter Energie Stv. Abteilungsleiter

Quelle: AGR, J. Pintor

Kombikraftwerk 2 - Stabiler Strom aus Erneuerbaren Energien (Kurzfassung) Agentur für Erneuerbare Energien e.v. (AEE) Quelle: AEE https://www.youtube.com/watch?v=jqaeyasanfe&list=plaopqyoovszvqmlasjjelvb-23udhddoq

Braucht es die Energieplanung überhaupt? Beispiel Dänemark: Anteil Heizsysteme nach Energieträger 10% 60% CH 3% 30% Quelle: DEA 2012

Grundlagen für die kommunale Energieplanung Kantonaler Richtplan: Ortsplanung und Energieversorgung abstimmen - u.a. mit kommunaler Richtplanung Energie Energiestrategie: Bereichsziel Energie und Raumplanung - rund 60 Gemeinden mit Richtplan Energie Kantonales Energiegesetz (KEnG): - RPE wird Pflicht für 34 Gemeinden (bis Ende 2021) - Möglichkeiten in kommunaler Nutzungsplanung

Planungsebene Kanton Bern Einbettung der kommunalen Energieplanung Planungsinstrumente Verbindlichkeit wichtigste Inhalte für Energieplanung Kanton Richtplan Behörden - Interessensgebiete Energieversorgung - energierelevante Gemeinden Regionalkonferenz /Region Regionaler Richtplan Behörden - Windenergie - Biomasse Gemeinde Kommunaler Richtplan Energie Behörden - räumliche Koordination von Energieangebot und Energienachfrage Nutzungsplanung: Zonenplan und Baureglement / Überbauungsordnungen Grundeigentümer - Vorgabe Energieträger / Anschlusspflicht - Nutzungsbonus - Höchstanteil nicht erneuerbare Energien

Wärmenutzung Endenergie [GWh] Ziel erneuerbare Energien (anteilmässig) Kanton Bern 1'000 900 Teilreduktion Wärmebedarf - 20% Reduktion Wärmebedarf (Ziel Energiestrategie) 800 700 600 500 70% Anteil erneuerbare Energien (Ziel Energiestrategie) 400 300 200 100 Sonnenenergie (Wärme) Übrige Biomasse Energieholz Umwelt-, niederwertige Abwärme Hochwertige Abwärme Biogas ins Erdgasnetz Elektrizität Erdgas Heizöl 0 Referenzzustand Ziel Planungshorizont z.b. 2025 Ziel 2035

Quelle: map.apps.be.ch

Anschlusspflicht Fernwärme Art. 13 Abs. 1 Bst. a KEnG Quelle: baeup.ch

Quelle: teilzeithelden.de

Vier Thesen vier Gegenthesen Die wichtigste Grundlage für den Erfolg ist eine kommunale Energieplanung vs. Energieplanungen verzögern die konkrete Umsetzung Die Potenziale erneuerbarer Energie müssen auf kommunaler Ebene erhoben werden vs. Eine rein kommunale Perspektive auf die Potenziale erneuerbarer Energie führt zu Fehlplanungen

Gemeinden müssen die Energiewende umfassend anpacken vs. Gemeinden müssen radikal Schwerpunkte setzen Der Föderalismus ist ein Segen für die Energiewende vs. Der Föderalismus ist ein Fluch für die Energiewende

Die Erfahrungen des AUE zeigen: Fundierte Grundlagen und zugkräftige Umsetzung es braucht beides Regionale Abstimmung und kommunale Planung beides nicht aus den Augen verlieren Fokussieren auf einige wenige Massnahmen lieber weniger, dafür aber richtig Föderalismus als Chance für "Energiewende" sehen

Spielraum für Gemeinden (I) Art. 13 Abs. 1 Bst. a Energiegesetz des Kantons Bern (KEnG) Einsatz eines bestimmten erneuerbaren Energieträgers Quelle: avariag.ch

Spielraum für Gemeinden (II) Art. 13 Abs. 1 Bst. a KEnG Anschlusspflicht Fernwärme- oder Fernkälteverteilnetz Quelle: groupe-e.ch

Spielraum für Gemeinden (III) Art. 13 Abs. 1 Bst. b KEnG Weitere Begrenzung Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien kleinerer Bedarf oder erneuerbar Bedarfsdeckung durch nichterneuerbare Energien (z.b. Erdöl) max. 80% gemäss KEnV max. 50% gemäss GBR oder UeO max. zulässiger Wärmebedarf für Heizung + WW = 100%

Spielraum für Gemeinden (IV) Art. 14 KEnG Nutzungsbonus für energieeffizientes Bauen Quelle: edelmann-energie.ch

Spielraum für Gemeinden (V) Art. 15 KEnG Gemeinsames Heizwerk oder Heizkraftwerk Quelle: baeup.ch

Spielraum für Gemeinden (VI) Art. 17 KEnG Aktive / passive Nutzung der Sonnenenergie (Gestaltungsvorschriften) Quelle: energie.be.ch

Spielraum für Gemeinden (VII) Zivilrechtliche / öffentlich-rechtliche Vereinbarungen Verträge auf privatrechtlicher Ebene oder Erschliessungsverträge Quelle: schmidfilm.ch

Haben Sie als Gemeinde eine Vision Quelle: schweizerbauer.ch

für die Umsetzung braucht es vor allem:

Sie erreichen mich unter: 031 633 36 62 Abteilung Energie matthias.haldi@bve.be.ch