Für Mensch & Umwelt Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV Anja Nowack Fachgebiet III 2.1 / Übergreifende Angelegenheiten, Chemische Industrie, Feuerungsanlagen
Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV Gliederung 1 ERFAHRUNGEN MIT DER 1. BIMSCHV AUS SICHT DES BUNDES 1.1 Überblick 1.2 Emissionsreduktion durch die 1. BImSchV 1.3 Wichtige Arbeiten zur Umsetzung der 1. BImSchV 2 UMSETZUNG DER STUFE 2 NACH 5 DER 1. BIMSCHV 2.1 Brennstoffqualität 2.2 Messunsicherheit 2.3 Abgasnachbehandlung 2.4 Arbeitsgruppen der FNR 3 REGELUNGEN FÜR DDR-KOHLEKESSEL 3.1 Regelungen in der 1. BImSchV 3.2 Regelungen der Bundesländer 03.11.2015 Wissenswertes und Neues - Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 2
Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV 1.1 Überblick Regelungen für feste Brennstoffe 1. BImSchV ist zum 22.03.2010 in Kraft getreten. Neuanlagen müssen seit 22.03.2010 die Anforderungen der 1. Stufe einhalten Altanlagen müssen je nach Baujahr 2015-2025 die Anforderungen der Stufe 1 einhalten. Einhaltung der 1. Stufe ist für Neuanlagen kein Problem Seit 01.01.2015 müssen Neuanlagen die Stufe 2 einhalten Ausnahme: Scheitholzfeuerungen ab 01.01.2017 03.11.2015 Wissenswertes und Neues - Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 3
1.2 Emissionsreduktion durch die 1. BImSchV PM 10 -Emissionen 1997-2012 Tausend Tonnen 40 35 30 25 20 15 10 5 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Holz Kohle Heizöl, leicht Erdgas 03.11.2015 Wissenswertes und Neues - Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 4
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 PM2,5 Kilotonnen 1.2 Emissionsreduktion durch die 1. BImSchV Prognose der PM 2.5 -Emissionen 2012 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 Trend as calculated in 2009 Amendment 1.BImSchV calculated in 2009 Prognosis "Energiewende"2012 Emissions until 2011 10,0 5,0 0,0
Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV 1.3 Wichtige Normungsarbeiten zur Umsetzung der 1. BImSchV VDI 4206 Bl. 2 Anforderungen an Messgeräte zum Einsatz an Kleinfeuerungsanlagen Fünf Messgeräte wurden bekanntgegeben VDI 4207 Bl. 2 Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen - Messen an Anlagen für feste Brennstoffe liegt im Gründruck vor DIN SPEC 33999 Prüfverfahren zur Ermittlung der Wirksamkeit von nachgeschalteten Staubminderungseinrichtungen VDI 3670 Nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe 03.11.2015 Wissenswertes und Neues - Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 6
Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV 2. Umsetzung der Stufe 2 der 1. BImSchV 2. Stufe der 1. BImSchV ist planmäßig zum 01.01.2015 für Pellet- und Hackschnitzelkessel in Kraft getreten. Eingehalten werden soll sie durch Verbesserung der Brennstoffqualität Anrechnung der erweiterten Messunsicherheit Wo dies nicht ausreicht: Abgasnachbehandlung flankiert mit Fördermaßnahmen 2. Stufe der 1. BImSchV ist zum 01.01.2015 für Einzelraumfeuerungsanlagen in Kraft getreten nur Prüfstandsmessung Einhaltung kein Problem 03.11.2015 Wissenswertes und Neues - Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 7
2. Umsetzung der Stufe 2 der 1. BImSchV Ergebnisse von Schornsteinfegermessungen 2015 Über 80 % der betroffenen Neuanlagen halten Staubgrenzwert ohne Abgasreinigung ein Für Pellets entspricht dies den Erwartungen Für Hackschnitzel positive Überraschung
Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV 2.1 Brennstoffqualität Verbesserung der Brennstoffqualität Aerosolbildner (z. B: Kalium) haben hohen Einfluss auf die Staubemission in einschlägigen Brennstoffnormen nicht berücksichtigt AK erarbeitet Qualitätsanforderungen unter Mitarbeit des DEPV Geeignete Maßnahme für kleinere Kessel und Öfen 03.11.2015 Wissenswertes und Neues - Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 9
2.2 Messunsicherheit Anrechnung der erweiterten Messunsicherheit Erweiterte Messunsicherheit wird zu Gunsten des Betreibers angerechnet. Grenzwert von 0,02 g/m 3 Staub ist bei Messwert von 40 mg/m 3 eingehalten. VDI 4206-2 Anforderungen an die Bekanntgabe von Messgeräten Die erweiterte Messunsicherheit darf höchstens 40 % betragen. Gründruck VDI 4207-2 Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen - Messen an Anlagen für feste Brennstoffe 40 % erweiterte Messunsicherheit werden bei Schornsteinfegermessung stets berücksichtigt. 03.11.2015 Wissenswertes und Neues - Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 10
2.3 Abgasnachbehandlung Abgasnachbehandlungsanlagen stehen zur Verfügung. Geeignete Maßnahme für Hackschnitzelkessel und größere Pelletkessel DIN 33999 Prüfverfahren zur Ermittlung der Wirksamkeit von nachgeschalteten Staubminderungseinrichtungen DBFZ-Forschungsprojekt Wirksamkeit von Staubabscheidern für Kleinfeuerungsanlagen in der Praxis Zusammenarbeit zwischen Kesselherstellern und Abscheiderherstellern 03.11.2015 Wissenswertes und Neues - Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 11
Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV 2.4 Arbeitsgruppen der FNR Arbeitsgruppen koordiniert durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe Forschung und Entwicklung Öffentlichkeitsarbeit und Beratung Normierung und Qualitätssicherung bei Brennstoffen politische Rahmenbedingungen 03.11.2015 Wissenswertes und Neues - Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 12
3.1. Regelungen für DDR-Kohlekessel in der 1. BIMSCHV GRENZWERTE DER STUFE 1 MÜSSEN AB 1.1.2015 EINGEHALTEN SEIN Staub 0,09 g/m 3, CO 1 g/m 3 ALTE ANFORDERUNGEN (ANLAGEN AB 15 KW NWL) Staub 0,15 g/m 3, CO kein Grenzwert MESSERGEBNISSE SCHORNSTEINFEGERINNUNG SACHSEN Staub i. d. R. 60-120 mg/m 3, CO 2-4 g/m 3 Staub-Grenzwert einhaltbar, CO-Grenzwert nicht 03.11.2015 Wissenswertes und Neues Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 13
Regelungen für DDR-Kohlekessel der Bundesländer MECKLENBURG-VORPOMMERN Infoblatt der Schornsteinfegerinnung Formblatt Antrag auf Ausnahme nach 22 der 1. BImSchV Antrag füllt Betreiber mit Schornsteinfeger/in aus Kurzbewertung der Anlage durch Schornsteinfeger/in Ausnahme auf 24 Monate befristet Kriterien für unbillige Härte nur vorübergehender Betrieb der Feuerungsanlage geringfügige Grenzwertüberschreitung (bis 3 %) Alter, wirtschaftliche Unzumutbarkeit zusammen mit einziger Heizmöglichkeit Keine erhebliche Belästigung für Allgemeinheit und Nachbarschaft 03.11.2015 Wissenswertes und Neues Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 14
Regelungen für DDR-Kohlekessel der Bundesländer BRANDENBURG Infoblatt http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/infoblatt_feuerungsanlagen.pdf Erlass http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/erl_feuerungsanlagen.pdf Kriterien für unbillige Härte identisch mit Mecklenburg-Vorpommern Keine erhebliche Belästigung für Allgemeinheit und Nachbarschaft Kriterien Schornsteinhöhe Abstand Schornstein zur nächsten Bebauung 03.11.2015 Wissenswertes und Neues Immissionsschutz Luft, Lärm Thüringen 15
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. Anja Nowack Fachgebiet III 2.1 - Feuerungsanlagen Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 21 03-22 63) Anja.Nowack@uba.de 04.11.2015 / Hier steht der Veranstaltungstitel in 12 Punkt 16