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Transkript:

Prüfbuch für die Baureihen Drehsperren / Schwenktüren / Durchgangssperren TRITON-M / GT340 / SmartLane Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : Prüfbücher sind zu führen. In diese sind die durchgeführten Wartungen (gewarteten bzw. getauschten Teile angeben) einzutragen. Dieses Prüfbuch ist für eine sachgerechte und umfassende Dokumentation der Ergebnisse der regelmäßigen Prüfung von HERAS ADRONIT- Drehsperren vorbereitet und in der Verwendung zu empfehlen (dringend, unerlässlich). Bei Unfällen ist der Nachweis des sachgerechten Zustands der Toranlage von besonderer Bedeutung. Verantwortlich für die Führung und Aufbewahrung des Prüfbuchs ist der Betreiber der Toranlage. Firma HERAS ADRONIT GmbH übernimmt hierfür keine Haftung. Das vom Hersteller beigefügte Montage- und/oder Betriebsanleitung sind zwingend zu beachten! HERAS ADRONIT GmbH Raiffeisenring 44 D-46395 Bocholt Fon: +49 (0)2871 24414-0 Fax: +49 (0)2871 24414-99 e-mail:info@heras-adronit.de www.heras-adronit.de Seite 1 von 16.../ PB_Zutrittssyteme_Drehsperre-TRITON-M_11-08-03_Rev03.doc

BGG 950 (Abschrift) Grundlagen für die Prüfung von kraftbetätigten Toren Die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Bau und Ausrüstung von kraftbetätigten Toren sind in europäischen Normen festgelegt, die die allgemeinen Anforderungen der europäischen Maschinen-Richtlinie konkretisieren. Diese sind insbesondere: DIN EN 12604 Tore; Mechanische Aspekte; Anforderungen, gültig ab 1. November 2000; DIN EN 12605 Tore; Mechanische Aspekte; Prüfverfahren, gültig ab 1. November 2000; DIN EN 12453 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Anforderungen, gültig ab 1. Juni 2001; DIN EN 12445 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Prüfverfahren, gültig ab 1. Juni 2001; DIN EN 12635 Tore; Einbau und Nutzung, gültig ab 1. November 2002. Für kraftbetätigte Tore, die vor dem 1. November 2000 bzw. 1. Juni 2001 in Verkehr gebracht worden sind, gelten weiterhin die Festlegungen der Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" (ZH 1/494). In den Normen ist keine Nachrüstung bestehender Anlagen gefordert, die vor den vorstehend genannten Stichtagen bereits in Verkehr gebracht waren. Die Festlegungen der vorstehend genannten Richtlinien für Betrieb und Prüfung gelten für Toranlagen weiterhin, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Errichtung. Nach Abschnitt 6 der vorstehend genannten Richtlinien müssen kraftbetätigte Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, von einem Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung ist nicht mit einer Wartung gleichzusetzen. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Tore hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.b. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Toren beurteilen kann. Zu diesen Personen zählen z.b. Sachverständige, Fachkräfte der Hersteller-, Liefer- oder Montagefirmen oder einschlägig erfahrene Fachkräfte des Betreibers. Sachkundige haben ihre Begutachtung objektiv vom Standpunkt der Arbeitssicherheit aus abzugeben, unbeeinflusst von anderen, z.b. wirtschaftlichen Umständen. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich festzuhalten. Der schriftliche Nachweis sollte am Betriebsort der kraftbetätigten Tore zur Einsichtnahme bereit gehalten werden. Dieses Prüfbuch für kraftbetätigte Tore (BGG 950) ersetzt die bisherigen Prüfbücher Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, Ausgabe für Rolltore (ZH 1/580.1) vom Mai 1978, Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, Ausgabe für Schiebetüren und Schiebetore (ZH 1/580.2) vom Oktober 1982. Seite 2 von 16

Daten der Anlage: Tortyp und Ausführung: Auftragsnummer : Baujahr : Inbetriebnahme am : Flügelart: Abmessungen : Breite : Höhe : Werkstoff : Gewicht : Beschaffenheit/Füllung : Antrieb: Typ : Leistung (kw) : Betriebsspannung (V) : Steuerung: Art der Steuerung : Einspeisung (V) Steuerspannung (V) Drucktaster, Schlüsselschalter, Funksteuerung jeglicher Ausführung, Sender,... Sicherheitseinrichtung : Sonstiges : * nicht zutreffendes streichen. Seite 3 von 16

Sonstige Angaben: Änderungen: Seite 4 von 16

Prüfbericht vor der ersten Inbetriebnahme (anschließend Konformitätserklärung) Tortyp und Ausführung : Auftragsnummer : Baujahr : Inbetriebnahme am : i.o. = in Ordnung Inst. = Instandsetzung n.a. = nicht anwendbar ACHTUNG: Wartungsarbeiten sind nur nach Abschaltung des Hauptschalters von mit derartigen Arbeiten beauftragten Personen durchzuführen. Zur Arbeitssicherheit der mit der Wartung beauftragten Personen sind die maßgebenden Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Wartungsperioden nach Inbetriebnahme 6 Monate / 12 Monate i.o. Inst. n.a. 1. Mechanische Prüfung 1.1 Gehäuse - Überprüfung der Befestigung - Reinigung des Gehäuses (mit Edelstahlreiniger) 1.2 Drehkopf - Leichtgängigkeit der Drehbewegung im stromlosen Zustand - Schraubensitz prüfen - Keilriemen prüfen (Wechsel allw 1 Mio. Zyklen, oder nach 5 Jahren) 2. Elektrische Prüfung 2.1 Allgemeiner Zustand der elektr. - Einrichtungen - Sicherungen prüfen 2.2 Verkabelung - Isolierung/Befestigung - Zugentlastung 2.3 Steuerung - Panikfunktion prüfen - Bediengeräte - Taster - Kartenleser sonstiges - 3. Kennzeichnung 3.1 Hersteller oder Lieferant, Tortyp, Baujahr, (Vollständigkeit/Lesbarkeit) Fabrik-Nr., CE- Kennzeichnung (ab 1.1.97) (Typenschild) 3.2 Prüfbuch (vorhanden) Seite 5 von 16

3. Prüfungsbefund und erforderliche Maßnahmen (ggf. Beiblatt) Das Prüfprotokoll ist im Prüfbuch aufzubewahren - nicht zutreffendes streichen. Der Betreiber wurde auf die noch verbleibenden Mängel und daraus entstehenden mögliche Unfallgefahren aufmerksam gemacht. Die Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für versteckte Mängel, die bei Anwendungen der erforderlichen Sorgfalt nicht zu erkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen. Nächster Prüftermin Unterschrift des Betreibers 4. Mängel beseitigt Seite 6 von 16

Regelmäßige Prüfung Tortyp und Ausführung : Auftragsnummer : Baujahr : Inbetriebnahme am : i.o. = in Ordnung Inst. = Instandsetzung n.a. = nicht anwendbar ACHTUNG: Wartungsarbeiten sind nur nach Abschaltung des Hauptschalters von mit derartigen Arbeiten beauftragten Personen durchzuführen. Zur Arbeitssicherheit der mit der Wartung beauftragten Personen sind die maßgebenden Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. i.o. Inst. n.a. 1. Mechanische Prüfung 1.1 Gehäuse - Überprüfung der Befestigung - Reinigung des Gehäuses (mit Edelstahlreiniger) 1.2 Drehkopf - Leichtgängigkeit der Drehbewegung im stromlosen Zustand - Schraubensitz prüfen - Keilriemen prüfen (Wechsel allw 1 Mio. Zyklen, oder nach 5 Jahren) 2. Elektrische Prüfung 2.1 Allgemeiner Zustand der elektr. - Einrichtungen - Sicherungen prüfen 2.2 Verkabelung - Isolierung/Befestigung - Zugentlastung 2.3 Steuerung - Panikfunktion prüfen - Bediengeräte - Taster - Kartenleser sonstiges - 3. Kennzeichnung 3.1 Hersteller oder Lieferant, Tortyp, Baujahr, (Vollständigkeit/Lesbarkeit) Fabrik-Nr., CE- Kennzeichnung (ab 1.1.97) (Typenschild) 3.2 Prüfbuch (vorhanden) Seite 7 von 16

3. Prüfungsbefund und erforderliche Maßnahmen (ggf. Beiblatt) Das Prüfprotokoll ist im Prüfbuch aufzubewahren - nicht zutreffendes streichen. Der Betreiber wurde auf die noch verbleibenden Mängel und daraus entstehenden mögliche Unfallgefahren aufmerksam gemacht. Die Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für versteckte Mängel, die bei Anwendungen der erforderlichen Sorgfalt nicht zu erkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen. Nächster Prüftermin Unterschrift des Betreibers 4. Mängel beseitigt Seite 8 von 16

Regelmäßige Prüfung Tortyp und Ausführung : Auftragsnummer : Baujahr : Inbetriebnahme am : i.o. = in Ordnung Inst. = Instandsetzung n.a. = nicht anwendbar ACHTUNG: Wartungsarbeiten sind nur nach Abschaltung des Hauptschalters von mit derartigen Arbeiten beauftragten Personen durchzuführen. Zur Arbeitssicherheit der mit der Wartung beauftragten Personen sind die maßgebenden Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. i.o. Inst. n.a. 1. Mechanische Prüfung 1.1 Gehäuse - Überprüfung der Befestigung - Reinigung des Gehäuses (mit Edelstahlreiniger) 1.2 Drehkopf - Leichtgängigkeit der Drehbewegung im stromlosen Zustand - Schraubensitz prüfen - Keilriemen prüfen (Wechsel allw 1 Mio. Zyklen, oder nach 5 Jahren) 2. Elektrische Prüfung 2.1 Allgemeiner Zustand der elektr. - Einrichtungen - Sicherungen prüfen 2.2 Verkabelung - Isolierung/Befestigung - Zugentlastung 2.3 Steuerung - Panikfunktion prüfen - Bediengeräte - Taster - Kartenleser sonstiges - 3. Kennzeichnung 3.1 Hersteller oder Lieferant, Tortyp, Baujahr, (Vollständigkeit/Lesbarkeit) Fabrik-Nr., CE- Kennzeichnung (ab 1.1.97) (Typenschild) 3.2 Prüfbuch (vorhanden) Seite 9 von 16

3. Prüfungsbefund und erforderliche Maßnahmen (ggf. Beiblatt) Das Prüfprotokoll ist im Prüfbuch aufzubewahren - nicht zutreffendes streichen. Der Betreiber wurde auf die noch verbleibenden Mängel und daraus entstehenden mögliche Unfallgefahren aufmerksam gemacht. Die Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für versteckte Mängel, die bei Anwendungen der erforderlichen Sorgfalt nicht zu erkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen. Nächster Prüftermin Unterschrift des Betreibers 4. Mängel beseitigt Seite 10 von 16

Regelmäßige Prüfung Tortyp und Ausführung : Auftragsnummer : Baujahr : Inbetriebnahme am : i.o. = in Ordnung Inst. = Instandsetzung n.a. = nicht anwendbar ACHTUNG: Wartungsarbeiten sind nur nach Abschaltung des Hauptschalters von mit derartigen Arbeiten beauftragten Personen durchzuführen. Zur Arbeitssicherheit der mit der Wartung beauftragten Personen sind die maßgebenden Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. i.o. Inst. n.a. 1. Mechanische Prüfung 1.1 Gehäuse - Überprüfung der Befestigung - Reinigung des Gehäuses (mit Edelstahlreiniger) 1.2 Drehkopf - Leichtgängigkeit der Drehbewegung im stromlosen Zustand - Schraubensitz prüfen - Keilriemen prüfen (Wechsel allw 1 Mio. Zyklen, oder nach 5 Jahren) 2. Elektrische Prüfung 2.1 Allgemeiner Zustand der elektr. - Einrichtungen - Sicherungen prüfen 2.2 Verkabelung - Isolierung/Befestigung - Zugentlastung 2.3 Steuerung - Panikfunktion prüfen - Bediengeräte - Taster - Kartenleser sonstiges - 3. Kennzeichnung 3.1 Hersteller oder Lieferant, Tortyp, Baujahr, (Vollständigkeit/Lesbarkeit) Fabrik-Nr., CE- Kennzeichnung (ab 1.1.97) (Typenschild) 3.2 Prüfbuch (vorhanden) Seite 11 von 16

3. Prüfungsbefund und erforderliche Maßnahmen (ggf. Beiblatt) Das Prüfprotokoll ist im Prüfbuch aufzubewahren - nicht zutreffendes streichen. Der Betreiber wurde auf die noch verbleibenden Mängel und daraus entstehenden mögliche Unfallgefahren aufmerksam gemacht. Die Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für versteckte Mängel, die bei Anwendungen der erforderlichen Sorgfalt nicht zu erkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen. Nächster Prüftermin Unterschrift des Betreibers 4. Mängel beseitigt Seite 12 von 16

Regelmäßige Prüfung Tortyp und Ausführung : Auftragsnummer : Baujahr : Inbetriebnahme am : i.o. = in Ordnung Inst. = Instandsetzung n.a. = nicht anwendbar ACHTUNG: Wartungsarbeiten sind nur nach Abschaltung des Hauptschalters von mit derartigen Arbeiten beauftragten Personen durchzuführen. Zur Arbeitssicherheit der mit der Wartung beauftragten Personen sind die maßgebenden Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. i.o. Inst. n.a. 1. Mechanische Prüfung 1.1 Gehäuse - Überprüfung der Befestigung - Reinigung des Gehäuses (mit Edelstahlreiniger) 1.2 Drehkopf - Leichtgängigkeit der Drehbewegung im stromlosen Zustand - Schraubensitz prüfen - Keilriemen prüfen (Wechsel allw 1 Mio. Zyklen, oder nach 5 Jahren) 2. Elektrische Prüfung 2.1 Allgemeiner Zustand der elektr. - Einrichtungen - Sicherungen prüfen 2.2 Verkabelung - Isolierung/Befestigung - Zugentlastung 2.3 Steuerung - Panikfunktion prüfen - Bediengeräte - Taster - Kartenleser sonstiges - 3. Kennzeichnung 3.1 Hersteller oder Lieferant, Tortyp, Baujahr, (Vollständigkeit/Lesbarkeit) Fabrik-Nr., CE- Kennzeichnung (ab 1.1.97) (Typenschild) 3.2 Prüfbuch (vorhanden) Seite 13 von 16

3. Prüfungsbefund und erforderliche Maßnahmen (ggf. Beiblatt) Das Prüfprotokoll ist im Prüfbuch aufzubewahren - nicht zutreffendes streichen. Der Betreiber wurde auf die noch verbleibenden Mängel und daraus entstehenden mögliche Unfallgefahren aufmerksam gemacht. Die Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für versteckte Mängel, die bei Anwendungen der erforderlichen Sorgfalt nicht zu erkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen. Nächster Prüftermin Unterschrift des Betreibers 4. Mängel beseitigt Seite 14 von 16

Regelmäßige Prüfung Tortyp und Ausführung : Auftragsnummer : Baujahr : Inbetriebnahme am : i.o. = in Ordnung Inst. = Instandsetzung n.a. = nicht anwendbar ACHTUNG: Wartungsarbeiten sind nur nach Abschaltung des Hauptschalters von mit derartigen Arbeiten beauftragten Personen durchzuführen. Zur Arbeitssicherheit der mit der Wartung beauftragten Personen sind die maßgebenden Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. i.o. Inst. n.a. 1. Mechanische Prüfung 1.1 Gehäuse - Überprüfung der Befestigung - Reinigung des Gehäuses (mit Edelstahlreiniger) 1.2 Drehkopf - Leichtgängigkeit der Drehbewegung im stromlosen Zustand - Schraubensitz prüfen - Keilriemen prüfen (Wechsel allw 1 Mio. Zyklen, oder nach 5 Jahren) 2. Elektrische Prüfung 2.1 Allgemeiner Zustand der elektr. - Einrichtungen - Sicherungen prüfen 2.2 Verkabelung - Isolierung/Befestigung - Zugentlastung 2.3 Steuerung - Panikfunktion prüfen - Bediengeräte - Taster - Kartenleser sonstiges - 3. Kennzeichnung 3.1 Hersteller oder Lieferant, Tortyp, Baujahr, (Vollständigkeit/Lesbarkeit) Fabrik-Nr., CE- Kennzeichnung (ab 1.1.97) (Typenschild) 3.2 Prüfbuch (vorhanden) Seite 15 von 16

3. Prüfungsbefund und erforderliche Maßnahmen (ggf. Beiblatt) Das Prüfprotokoll ist im Prüfbuch aufzubewahren - nicht zutreffendes streichen. Der Betreiber wurde auf die noch verbleibenden Mängel und daraus entstehenden mögliche Unfallgefahren aufmerksam gemacht. Die Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für versteckte Mängel, die bei Anwendungen der erforderlichen Sorgfalt nicht zu erkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen. Nächster Prüftermin Unterschrift des Betreibers 4. Mängel beseitigt Seite 16 von 16