Betriebsanleitung Lauterbach Kießling Kleinkläranlage (KKA) nach DIN 4261 Teil 1 BETREIBER: (Anschrift, Telefonnummer) Anlagengröße, max angeschlossene Einwohner: Auslieferdatum: Lieferscheinnummer Hersteller: Inbetriebnahmedatum: Hersteller / Lieferwerk: Lauterbach-Kießling GmbH Wasser- und Abwassertechnik + Betonwerk Industriestraße 2 4 Tele: 09275/981-0 Fax: 09275/981-11 Wartungsfirma: Lauterbach-Kießling GmbH Wasser- und Abwassertechnik + Betonwerk Industriestraße 2 4 Tele: 09275/981-0 Fax: 09275/981-11
Unfallverhütung An event. eingebauten Steuerungsanlagen (Pumpen, Schwimmerschaltern, Warnanlagen,...) liegt Strom an!! Arbeiten hieran nur durch autorisierte Fachfirmen!! Wir verweisen auf die Betriebsanweisungen der jeweiligen Hersteller. Gefahren durch Arbeiten an der Kläranlage: Muß, beispielsweise zu Reparaturzwecken oder Wartungsarbeiten in die Anlage eingestiegen werden, ist besondere Vorsicht geboten; die entsprechenden UVV Vorschriften sind zu beachten. Grundsätzlich sind zwecks Durchlüftung vorher alle Deckel längere Zeit zu öffnen. Die einsteigende Person muß angeseilt werden, wobei ein zweiter Helfer außerhalb der Klärgrube in Hilfsbereitschaft steht. Es wird zwingend empfohlen, vor dem Einstieg den Sauerstoffgehalt mittels eines Meßgerätes zu kontrollieren. Den geöffneten Deckel nie unbeaufsichtigt lassen!! Die Kläranlage kann eine tödliche Falle (z. Bsp. für spielende Kinder) werden.
Datum KW Checkliste für wöchentliche Kontrollen Zulauf Ablauf verstopfungsfrei Deckel frei Besondere Vorkommnisse 17/1999 ja ja ja nein
Checkliste für monatliche Kontrollen (**-Legende siehe Fußnote) Datum Schlammabtrieb Ablauf* schlammbild- Schwimm- Monat ung 3.Ka. ** Wartung durch Fachfirma**** Besondere Vorkommnisse (Schlammabfuhr ***) Mai 1999 nein nein ja keine *= wenn ja, Schwimmschlammdecke komplett entfernen **= wenn ja, entfernen und in 1. Kammer schöpfen ***= WENN JA, ENTSORGUNGSNACHWEIS IN KOPIE DEM BETRIEBSBUCH BEILEGEN ****= wenn ja, Wartungsbericht in Kopie dem Betriebsbuch beilegen
Allgemeines Die Firma Lauterbach-Kießling GmbH ist ein renommiertes Unternehmen auf dem Sektor Abwasserbehandlung. Unser gesamtes Lieferprogramm umfaßt folgende Produkte: - Schachtringe nach DIN 4034 Teil 2 DN 1000-3000 - Regenwassersammelschächte Inhalt 2,0 bis 19,5 m³ - Regenwasser- ( Brauchwasser )nutzungsanlagen für privaten und gewerblichen Bereich - Abwasserbehandlungsanlagen für häuslich und organisch belastetes Abwasser von 4 bis 300 Einwohnergleichwerten gem. DIN 4261 bzw. ATV - Abscheidetechnik nach DIN 1999 und DIN 4040 - Baustoffachhandel für Dach und Wand - Hohlblocksteine - Betonrippendecken Unsere Abwasserbehandlungsanlagen sind auf eine zusätzliche Sicherheit ausgelegt. Sollte eine Anlage erweitert werden, so halten Sie bitte mit uns Rücksprache. Wir als Hersteller sind natürlich, genauso wie Sie als Betreiber, am ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der gelieferten Anlage interessiert. Dies kann nur realisiert werden, wenn einige Grundsätze berücksichtigt und die Wartungen regelmäßig durchgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen daher einen Wartungsvertrag abzuschließen. Wir bitten Sie, dieses Betriebsanleitung genau zu lesen. Falls Fragen bezüglich des Betriebes, der Wartung usw. auftreten sollten, die mit dem Betriebsbuch nicht beantwortet wurden, sind wir gerne zu weiteren Auskünfte bereit: Fa. Lauterbach Kießling Abt. Wasser- und Abwassertechnik Industriestr. 2-4 09275-981-0 Abschließend hoffen wir den Auftrag zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt zu haben und wünschen einen guten und störungsfreien Betrieb der Anlage.
Was ist kein Abwasser? Mit ihrer Kleinkläranlage nach DIN 4261 / 1 wird häusliches, im Trennsystem erfaßtes, Schmutzwasser anaerob behandelt. Die Anlage besteht aus 3 räumlich bzw. hydraulisch voneinander getrennten Stufen. Betrieb der Anlage: Der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage kann nur gewährleistet werden, wenn nur Abwasser eingeleitet wird, das die Anlage weder beschädigt noch ihre Funktion beeinträchtigt (siehe DIN 4261, Teil 4). Folgende Stoffe gehören nicht in das Abwasser (hier einige Beispiele): - Putzmittel jeglicher Art (mit Ausnahme umweltverträglicher) - feste Gegenstände (aus Metall, Holz, Gummi oder Kunststoff) - Speisereste, Medikamente - Reiniger ( Rohr-, Pinsel-, etc.) - Chemietoiletteninhalte - Kondensatwasser aus Schornsteinen - Mineralölprodukte - mineralische Stoffe, wie Sand, Kies, Erde Grundsätzlich sind nur solche Stoffe der Anlage zuzuführen, welche mit ihren Merkmalen dem kommunalen Abwasser gerecht werden. O. g. Stoffe, biozide, toxisch wirkende und biologisch nicht abbaubare/verträgliche Stoffe dürfen nicht in die Anlage eingeleitet werden, da sie zu biologischen Abbauproblemen führen.
Bautechnische Abnahme Inbetriebnahmeprotokoll 1) Allgemeine Angaben: Standort der Anlage: Betreiber der Anlage: Anlagenhersteller: Anlagentyp oder Nr. lt. Hersteller: Baufirma Montagefirma für Bautechnik Lauterbach-Kießling GmbH Industriestraße 2 4 (Name, Anschrift, Stempel) 2) Abnahmeprüfungen: (nichtzutreffendes bitte streichen) 1) Gründungssohle Formlose Bestätigung des Bauunternehmers über Gründung auf tragfähigem Untergrund und Kenntnis der Einbauanleitung des Herstellers liegt vor liegt nicht vor 2) Abmessungen Abmessungen der(s) Baukörper(s) nach Systemzeichnung des Herstellers überprüft geprüft und bestätigt Abweichungen 3) Betonbauteile mit Gütezeichen laut Lieferschein des Herstellers geprüft und bestätigt Abweichungen 4) Ein- und Auslaufhöhen 5) Tauchrohre / -wände geprüft und bestätigt Abweichungen geprüft und bestätigt Abweichungen 6) Mörteleignung Mörtelbezeichnung bzw. Hersteller: geprüft und geeignet Auffälligkeiten 7) Wasserdichtheit Bitte Beachten: Vor der Inbetriebnahme muß die Kleinkläranlage mit Wasser gefüllt sein!!! geprüft Nachgefüllte Wassermenge:... Liter Wasserzugabewert:... l/m2 (< 0,07) Absinken des Wasserspiegels:... mm/m (< 0,7 mm/m) 8) Gesamtbeurteilung bestanden nicht bestanden ohne Auflagen siehe Beiblatt Ort, Datum Unterschrift des autorisierten Abnehmers Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers / Betreibers