Technische Regeln für den Bau und den Betrieb von Kleinkläranlagen

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1 Technische Regeln für den Bau und den Betrieb von Kleinkläranlagen Anhang Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen Vom 4. Februar 2002 Nr. 52e /16 Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen führt die im Anhang abgedruckten Technischen Regeln für den Bau und den Betrieb von Kleinkläranlagen (TRKleinkäranlagen) nach Art. 41e Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) als Regeln der Technik im Sinn des 18b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein. Dr. Fischer-Heidlberger Ministerialdirektor EAPl 642 GAPl 8275 AllMBl 2002 S. 123 Technische Regeln für den Bau und den Betrieb von Kleinkläranlagen TRKleinkläranlagen 1. Anforderungen Kleinkläranlagen, die längerfristig (mehr als fünf Jahre) oder auf Dauer zur Abwasserbehandlung eingesetzt werden, sind mit einer biologischen Stufe auszurüsten. Bei Übergangslösungen (weniger als fünf Jahre) ist mindestens eine Mehrkammerausfaulgrube vorzusehen. 2. Richtwerte für Kleinkläranlagen mit biologischen Stufen Die Beschaffenheit des in Kleinkläranlagen mit biologischer Stufe behandelten Abwassers muss in Anlehnung an Anhang 1 zur Abwasserverordnung vom 20. September 2001 (Bundesgesetzblatt I S. 2440) mindestens folgenden Richtwerten entsprechen: Jeweils aus der qualifizierten Stichprobe Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 150 mg/l, Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5): 40 mg/l. 3. Systeme, Bauweisen Als geeignet zur Einhaltung der Richtwerte bei entsprechender Bemessung und ordnungsgemäßem Betrieb gelten folgende Kleinkläranlagen-Systeme beziehungsweise -Bauweisen: Ohne technische Abwasserbelüftung Mit technischer Abwasserbelüftung Filtergrabenanlagen (zweischichtiger Aufbau) Filterschachtanlagen Abwasserteichanlagen Pflanzenbeetanlagen Belebungsanlagen Tropfkörperanlagen Tauchkörperanlagen Die Einhaltung weitergehender Anforderungen (z.b. Stickstoff- und Phosphor-Abbau) sind im Einzelfall nachzuweisen (z.b. durch praktische Prüfung im Rahmen des allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungsverfahrens). Bei Anlagen mit Pflanzenbeetstufen ist das Arbeitsblatt ATV-A262 Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Pflanzenbeeten für kommunales Abwasser bei Ausbaugrößen bis Einwohner- TRKleinkläranlagen, Stand: 4. Februar 2002 Seite 1 von 8

2 werte vom Juli 1998 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. Bei Anlagen mit Abwasserteichen ist sinngemäß das Arbeitsblatt ATV-A201 Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Abwasserteichen für kommunales Abwasser vom Oktober 1989 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. anzuwenden. Filtergräben sind zur Sicherstellung der biologischen Reinigung über die Festlegungen der DIN 4261 Teil 1 hinaus zweischichtig und mit einer Mindesthöhe von 85 cm aufzubauen. Die obere Schicht (d > 35 cm) soll eine Körnung von 4 8 mm, die untere Schicht (d > 50 cm) eine Körnung von 0 4 mm aufweisen. Für Anlagen mit technischer Abwasserbelüftung gelten DIN 4261 Teil 2 Kleinkläranlagen Anlagen mit Abwasserbelüftung Anwendung, Bemessung, Ausführung und Prüfung vom Juni 1984 und DIN 4261 Teil 4 Kleinkläranlagen Anlagen mit Abwasserbelüftung Betrieb und Wartung vom Juni 1984 des Deutschen Instituts für Normung e.v.. Die Verwendung von serienmäßig hergestellten Anlagen beziehungsweise Bauweisen setzt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik voraus. 4. Mechanische Vorbehandlung, Schlammentsorgung Der biologischen Stufe einer Kleinkläranlage ist immer eine mechanische Abtrenneinrichtung der Feststoffe (z.b. Mehrkammerabsetzgrube beziehungsweise -ausfaulgrube nach DIN 4261 Teil 1 Kleinkläranlagen Anlagen ohne Abwasserbelüftung Anwendung, Bemessung und Ausführung vom Februar 1991 des Deutschen Instituts für Normung e.v.) vorzuschalten. Serienmäßig hergestellte Mehrkammergruben benötigen eine Erstprüfung durch eine nach Baurecht anerkannte Stelle (Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 13.4, Ausgabe 2001/1). Der anfallende Fäkalschlamm ist bedarfsgerecht nach den Vorgaben der DIN 4261 Teil 3 Kleinkläranlagen Anlagen ohne Abwasserbelüftung Betrieb und Wartung vom September 1990 des Deutschen Instituts für Normung e.v., mindestens jedoch einmal in zehn Jahren, zu entnehmen. Technische Grundlage hierfür sind die im Rahmen der Wartung durchzuführenden Schlammspiegelmessungen; spätestens mit Erreichen eines Schlammvolumens von 40 v. H. des Nutzvolumens ist eine Schlammentleerung beziehungsweise Entschlammung durch ein sachkundiges Unternehmen vorzunehmen. 6. Wartung Die Kleinkläranlage ist durch die Herstellerfirma oder einen Fachmann zu warten, um den ordnungsgemäßen Betrieb, die Funktionstüchtigkeit und die geforderte Ablaufqualität sicherzustellen. Werden Überschreitungen der unter Nummer 2 genannten Richtwerte festgestellt, sind geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Der Mindestumfang der Wartungsarbeiten ist in Abhängigkeit vom System in den Anlagen 1 bis 8 festgelegt. Im Einzelfall kann durch DIN-Bestimmungen oder durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung eine häufigere Wartung vorgeschrieben sein. Die Ergebnisse der Wartung sind in Wartungsberichten zu dokumentieren; diese sind dem Betriebsbuch beizufügen. 7. Bescheinigung Die ordnungsgemäße Eigenkontrolle, die fachgerecht durchgeführte Wartung sowie die ordnungsgemäße Beseitigung der bei der Wartung festgestellten Mängel sind alle zwei Jahre zu bescheinigen. Der Betreiber hat hierfür einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) zu beauftragen. Dieser muss gemäß 1 der Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft vom 10. August 1994 für den Anwendungsbereich Nummer 1c (Kleinkläranlagen) anerkannt sein. Das Prinzip der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ist zu beachten; insbesondere dürfen Bescheinigungen nicht für Anlagen ausgestellt werden, mit deren Planung, Bau, Betrieb oder Wartung der PSW befasst war oder ist. 5. Eigenkontrolle Der Betreiber hat eigenverantwortlich seine Anlage zu überwachen. Art, Umfang und Häufigkeit der Eigenkontrolle sind in Abhängigkeit vom System in den Anlagen 1 bis 8 festgelegt. Die Ergebnisse der Eigenkontrolle sind in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. TRKleinkläranlagen, Stand: 4. Februar 2002 Seite 2 von 8

3 Anlage 1 Mehrkammergruben monatlich: (z.b. Schlammabtrieb). Zeitgleich mit der Wartung der nachgeschalteten biologischen Stufe falls eine solche nicht vorhanden ist, mindestens zweimal im Jahr in Abständen von etwa sechs Monaten sind durch die Herstellerfirma oder einen Fachmann folgende Kontrollen und Wartungsarbeiten vorzunehmen: Baulicher Zustand und Funktionsfähigkeit: -- Schachtabdeckungen, -- freier Durchfluss der Zulauf-, Ablauf- und Tauchrohre, -- Korrosionsschäden, -- Schwimmerschalter und Pumpen, -- Lüftung, -- sonstige Einrichtungen, Betrieblicher Zustand: -- Messung des Schlammspiegels, -- Prüfung der ordnungsgemäßen Schlammentsorgung. c) Vorlage der Wartungsberichte Verfügt die Mehrkammergrube nicht über eine nachgeschaltete biologische Stufe, ist in zweijährlichem Abstand jeweils ein Abdruck des aktuellen Wartungsberichts der Kreisverwaltungsbehörde und der Gemeinde vorzulegen. Anlage 2 Filtergrabenanlagen monatlich: Sichtkontrolle der Beschickungs- und Verteilungseinrichtungen, Sichtkontrolle des Ablaufs auf Auffälligkeiten (z.b. Schlammabtrieb). Mindestens zweimal im Jahr in Abständen von etwa sechs Monaten sind durch die Herstellerfirma oder einen Sichtkontrolle auf Aufstau, Schlammablagerung, Bauwerksschäden, Funktionsfähigkeit der Einrichtungen zur Stoßbeschickung, der Lüftungen, des Sammelschachts, der Pumpen. Untersuchung einer qualifizierten Stichprobe des Ablaufs auf TRKleinkläranlagen, Stand: 4. Februar 2002 Seite 3 von 8

4 Anlage 3 Filterschachtanlagen monatlich: Sichtkontrolle der Beschickungs- und Verteilungseinrichtungen, Sichtkontrolle der Oberfläche auf Pfützenbildung, (z.b. Schlammabtrieb). Mindestens zweimal im Jahr in Abständen von etwa sechs Monaten sind durch die Herstellerfirma oder einen Sichtkontrolle auf Aufstau, Pfützenbildung, Schlammablagerung, Bauwerksschäden, Funktionsfähigkeit der Einrichtungen zur Stoßbeschickung, der Lüftungen, der Pumpen. Ablaufs auf Anlage 4 Abwasserteichanlagen monatlich: Sichtkontrolle der Beschickungs- und Verteilungseinrichtungen, Sichttiefe im Teich, (z.b. Schlammabtrieb). Mindestens zweimal im Jahr in Abständen von etwa sechs Monaten sind durch die Herstellerfirma oder einen Sichtkontrolle auf Verkrautung, Bewuchs, Böschungsschäden, Funktionsfähigkeit des Ablaufs (Kiesfilter, Tauchwand), Schlammspiegel im Teich. Ablaufs auf -- Sichttiefe am Teichablauf, TRKleinkläranlagen, Stand: 4. Februar 2002 Seite 4 von 8

5 Anlage 5 Pflanzenbeetanlagen monatlich: Sichtkontrolle der Beschickungs- und Verteilungseinrichtungen, Sichtkontrolle der Oberfläche auf Pfützenbildung, (z.b. Schlammabtrieb). Mindestens zweimal im Jahr in Abständen von etwa sechs Monaten sind durch die Herstellerfirma oder einen Sichtkontrolle auf Pfützenbildung, Verstopfungen, Ablagerungen oder Rinnenbildung auf der Oberfläche, Funktionsfähigkeit der Ablaufvorrichtungen, des Staurohrs, der Einrichtung für Stoßbeschickung, Zustand der Pflanzen, anlagenfremde Pflanzen. Ablaufs auf Betrieb der Kleinkläranlage. Abdruck der TRKleinkläranlagen, Stand: 4. Februar 2002 Seite 5 von 8

6 Anlage 6 Belebungsanlagen Täglich: Betriebskontrolle, Wöchentlich: Ablesen von Betriebsstundenzähler und der sonstigen Anzeigeninstrumente, Funktion des Lufteintrags, der Schlammrückführung und sonstiger Einrichtungen, Monatlich: Zusätzlich: Bestimmung des Schlammvolumenanteils nach den Angaben der Betriebsanleitung, Feststellung von Schwimmschlammbildung auf der Nachklärbeckenoberfläche und gegebenenfalls Beseitigung des Schwimmschlammes, (z.b. Schlammabtrieb), Weitere in der Betriebsanleitung festgelegte anlagenbezogene Eigenkontrollen, Ablesungen und Arbeiten in den genannten Zeitabständen. Mindestens dreimal im Jahr in Abständen von etwa vier Monaten sind durch die Herstellerfirma oder einen Einsichtnahme in das Betriebsbuch und Ablesung des Betriebsstundenzählers mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich), Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlagenteile, insbesondere Belüftung, Umwälzung, Schlammrückführungen, Steuereinrichtungen, Störmeldeeinrichtung, Wartung der maschinellen Einrichtungen, Einstellen optimaler Betriebswerte, z.b. Sauerstoffversorgung, Schlammvolumenanteil, Zeiteinstellung der Pumpen, Feststellung der Schlammspiegelhöhe im Schlammspeicher und gegebenenfalls Veranlassung der Schlammabfuhr, Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten, z.b. Beseitigung von Schwimmschlamm und Ablagerungen, Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, zum Beispiel Zugänglichkeit, Lüftung, Korrosionsschäden. Ablaufes auf -- Temperatur, -- Sichttiefe in der Nachklärung, Bestimmung folgender Werte im Belebungsbecken -- Sauerstoffkonzentration, -- Schlammvolumenanteil, -- Trockensubstanz des belebten Schlammes, -- Schlammindex. Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen. TRKleinkläranlagen, Stand: 4. Februar 2002 Seite 6 von 8

7 Anlage 7 Tropfkörperanlagen Täglich: Betriebskontrolle, Wöchentlich: Ablesen von Betriebsstundenzähler und der sonstigen Anzeigeninstrumente, Funktion der Schlamm- und Abwasserrückführung, der Beschickungs-, Verteiler- und sonstiger Einrichtungen, Monatlich: Zusätzlich: Sichtkontrolle der Oberfläche auf Pfützenbildung, Feststellung von Schwimmschlammbildung auf der Nachklärbeckenoberfläche und gegebenenfalls Beseitigung des Schwimmschlammes, Sichtkontrolle des Ablaufs auf Auffälligkeiten (z.b. Schlammabtrieb), Weitere in der Betriebsanleitung festgelegte anlagenbezogene Eigenkontrollen, Ablesungen und Arbeiten in den genannten Zeitabständen. Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten, z.b. Beseitigung von Schwimmschlamm und Ablagerungen, Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, zum Beispiel Zugänglichkeit, Lüftung, Korrosionsschäden. Ablaufes auf -- Temperatur, -- Sichttiefe in der Nachklärung, Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen. Mindestens dreimal im Jahr in Abständen von etwa vier Monaten sind durch die Herstellerfirma oder einen Einsichtnahme in das Betriebsbuch und Ablesung des Betriebsstundenzählers mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich), Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlagenteile, insbesondere Schlamm- und Abwasserrückführungen, Steuereinrichtungen, Verteilereinrichtungen, Störmeldeeinrichtung, Wartung der maschinellen Einrichtungen, Einstellen optimaler Betriebswerte, z.b. Zeiteinstellung der Pumpen, Feststellung der Schlammspiegelhöhe im Schlammspeicher und gegebenenfalls Veranlassung der Schlammabfuhr, TRKleinkläranlagen, Stand: 4. Februar 2002 Seite 7 von 8

8 Anlage 8 Tauchkörperanlagen Täglich: Betriebskontrolle, Wöchentlich: Ablesen von Betriebsstundenzähler und der sonstigen Anzeigeninstrumente, Funktion der Schlammrückführung und sonstiger Einrichtungen, Monatlich: Überprüfung des Tauchkörpermaterials auf Verstopfungen, Feststellung von Schwimmschlammbildung auf der Nachklärbeckenoberfläche und gegebenenfalls Beseitigung des Schwimmschlammes, (z.b. Schlammabtrieb), Zusätzlich: Weitere in der Betriebsanleitung festgelegte anlagenbezogene Eigenkontrollen, Ablesungen und Arbeiten in den genannten Zeitabständen. Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, zum Beispiel Zugänglichkeit, Lüftung, Korrosionsschäden. Ablaufes auf -- Temperatur, -- Sichttiefe in der Nachklärung, Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen. Mindestens dreimal im Jahr in Abständen von etwa vier Monaten sind durch die Herstellerfirma oder einen Einsichtnahme in das Betriebsbuch und Ablesung des Betriebsstundenzählers mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich), Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlagenteile, insbesondere Antrieb, Schlamm- und Abwasserrückführungen, Steuereinrichtungen, Störmeldeeinrichtung, Wartung der maschinellen Einrichtungen, Einstellen optimaler Betriebswerte, z.b. des Antriebsmotors, Zeiteinstellung der Pumpen, Feststellung der Schlammspiegelhöhe im Schlammspeicher und gegebenenfalls Veranlassung der Schlammabfuhr, Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten, z.b. Beseitigung von Schwimmschlamm und Ablagerungen, TRKleinkläranlagen, Stand: 4. Februar 2002 Seite 8 von 8

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