Fachinfo 03/2005 KKA SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR DEZENTRALEN ABWASSERBESEITIGUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachinfo 03/2005 KKA SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR DEZENTRALEN ABWASSERBESEITIGUNG"

Transkript

1 Fachinfo 03/2005 KKA Information des Verbandes der Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (VPSWas e.v.) SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR DEZENTRALEN ABWASSERBESEITIGUNG VPSWas e.v. - Geschäftsstelle - Pottensteiner Str Gesees Telefon: Telefax: info@vpswas.de

2 2 / 5 Planung Schritt 1 Lassen Sie sich einen Entwässerungsplan von einem Fachmann (Architekt, Ingenieurbüro, Planungsbüro, bauvorlageberechtigter Handwerksmeister) erstellen, der dafür die notwendige Befähigung besitzt. Folgende Unterlagen werden u.a. benötigt: Lageplan 1:1000, ggf. einen Lageplan 1:5000 (beide nicht älter als 6 Monate) Bestandspläne/Genehmigungspläne der Gebäude, die an die KKA angeschlossen werden sollen,um die Abwassermenge zu berechnen (EW-Wert). Dieser Wert ist wichtig für die spätere Förderung! Weitere wichtige Informationen erhalten Sie auch in der Broschüre: "Abwasserbehandlung bei Einzelanwesen" (Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), poststelle@lfu.bayern.de) Sie sollten bereits während der Planung einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) als Berater hinzuziehen, der mit Ihnen vor Ort herstellerunabhängig und neutral den richtigen Anlagentyp bespricht und den Planer die notwendigen Angaben für seine Planung gibt. Ein PSW darf wegen seiner notwendigen Unabhängigkeit nur beraten, nicht als Planer tätig werden. Mit einem PSW, der Sie von Anfang an beratend begleitet, haben Sie auch die Kosten im Griff. Eventuelle Änderungen, Ergänzungen oder Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen können durch die rechtzeitige Beratung oftmals vermieden werden. Außerdem kennt der PSW ihres Vertrauens bereits Ihre Anlage von Anfang an, so daß bei weiteren Einsätzen des PSW (z.b. Begutachtung, Abnahme, Bescheinigung) die Unterlagen und technischen Voraussetzungen nicht jedes mal neu studiert werden müssen. Das spart Zeit und Kosten. Überlegen Sie bitte auch, ob eine gemeinsame KKA-Lösung mit Ihren Nachbarn denkbar wäre. Hier gibt es viele Möglichkeiten von Einsparungen, aber auch einige Besonderheiten bei der Kostenplanung und Umsetzung, die vor der Planung besprochen werden sollten. Der Planer sollte einen "Antrag auf Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art 70 BayWG i.v. m. Art 15 BayWG" für Sie vorbereiten, den Sie unterschreiben müssen. Sollte Ihr Planer Anträge oder Unterlagen zu Ihrer geplanten KKA nicht haben, Ihr PSW hilft Ihnen gerne weiter. Begutachtung (durch einen PSW) Schritt 2 Begutachtung meint hier die Überprüfung der Planung auf wasserrechtliche Vorschriften. Übergeben Sie dafür Ihre Planungsunterlagen einem PSW ihrer Wahl, der die Begutachtung durchführt. Im Einzelnen werden z.b. kontrolliert: Standort in Bezug auf Altlastenkataster und Trinkwasserschutzgebiete Anlagensysteme auf richtige Dimensionierung Einleitung der gereinigten Abwässer nach behördlicher Vorgabe (bezeichnete Gebiete) VPSWas e.v. Überprüfung der EW-Werte Das Gutachten des PSW wird zusammen mit Ihren Planungsunterlagen an das zuständige Landratsamt eingereicht. In der Regel erteilt das Landratsamt auf Basis des Gutachten vom PSW die wasserrechtliche Erlaubnis. Das Gutachten wird im Landratsamt der "Abteilung Wasserrecht" zur Kenntnisnahme vorgelegt. Reagiert das Landratsamt innerhalb vier Wochen nicht, so gilt die wasserrechtliche Erlaubnis als erteilt (Fiktion). Ihr PSW unterstützt Sie auch hier, falls Unklarheiten vorliegen

3 3 / 5 Bau der Anlage Schritt 3 Beauftragen Sie eine Firma für die Erstellung Ihrer KKA. Beachten Sie, daß serienmäßig hergestellte Bauprodukte nur mit entsprechender "bauaufsichtlicher Zulassung" eingebaut werden. Lassen Sie sich ggf. die Zulassungsbescheide und Prüfzeugnisse vorlegen. Sorgen Sie weiter dafür, daß die ausführende Firma oder Sie selbst, wenn Sie die Anlage in Eigenregie erstellen, Ihre KKA so erstellt wird, wie sie geplant und begutachtet wurde. Vor etwaigen Änderungen informieren Sie sich bei Ihren PSW, welche Konsequenzen daraus entstehen können. Die Dichtigkeit der Anlage einschließlich der Leitungen muß nach Fertigstellung überprüft und positiv bescheinigt werden (Datum der Überprüfung und Name/Firma, welche/r die Überprüfung durchgeführt hat). Die positive Dichtigkeitsprüfung ist ein wichtiges Kriterium für die Bauabnahme und für den Erhalt der Förderung nach RZKKA Integrieren Sie Ihren PSW bei der Bauausführung. Die Bauabnahme wird reibungsloser erfolgen, da der PSW notwendige Überprüfungen bereits während der Bauzeit vornehmen kann. Fragen Sie Ihren PSW. Abnahme der KKA (durch einen PSW) Schritt 4 Ist der Bau der KKA abgeschlossen und alle Anlagenteile sind funktionsfähig, ist eine wasserrechtliche Abnahme durch Ihren PSW durchzuführen. Dabei kontrolliert der PSW, ob die Anlage nach den genehmigten Plänen und den Vorgaben der Zulassungen gebaut wurde. Lassen Sie sich von der Baufirma bzw. vom Erbauer der KKA eine Fertigstellungsbescheinigung (technisches Abnahmeprotokoll) geben. Sie erhalten von Ihrem PSW die Abnahmeunterlagen im Normalfall zweifach. Ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt, das zweite Exemplar ist bei der Gemeinde abzugeben, die dieses Protokoll für die Förderanträge benötigt. Das notwendige dritte Exemplar für das Landratsamt wird in der Regel direkt vom PSW an das Landratsamt gesandt. Halten Sie für die Abnahme alle Unterlagen zur Einsichtnahme bereit (Betriebsbuch, Dichtigkeitsbescheinigung, Genehmigungsunterlagen, technische Unterlagen der KKA, Lieferscheine, das Paßwort für den Sachverständigen von Ihrem Förderantragsschreiben, usw.). Sie vermeiden dadurch Verzögerungen und sparen unnötige Kosten. Nach der Abnahme sind Sie bzw. die beauftragte Wartungsfirma verantwortlich für den störungsfreien Betrieb der KKA. Ebenso müssen Sie daran denken, in zwei Jahren ab diesem Zeitpunkt, ähnlich dem TÜV beim Auto, eine Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage nach Art 61 BayWG bei einem PSW in Auftrag zu geben. Wenn Sie den PSW bereits bei der Abnahme für die nächste Bescheinigung beauftragen, wird er Sie zu gegebener Zeit darauf hinweisen und die Bescheinigung für Sie durchführen.

4 4 / 5 Finanzielle Förderung (RZKKA) Schritt 5 Lassen Sie sich bei der Gemeinde, sofern noch nicht geschehen, noch vor der Bauabnahme für eine Förderung Ihrer KKA nach RZKKA registrieren (Antrag stellen). Sie erhalten ein Schreiben, auf dem unter anderem ein "Paßwort für den Sachverständigen" eingetragen ist. Dieses Paßwort benötigt der PSW, um die notwendigen Abnahmedaten über Internet in einen Zentralrechner eingeben zu können. Beachten Sie bitte, daß es Ausschlußkriterien gibt, bei der Sie keine Förderungen erhalten. Informationen hierzu und zu allgemeinen Fragen über die Fördermöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer Gemeinde, von der "Fachkundigen Stelle" im Landratsamt und natürlich von Ihrem PSW. Achtung: Förderungen nach RZKKA gibt es nur bis Bis zu diesem Zeitpunkt muß: - die KKA betriebsfertig sein - von einen PSW abgenommen sein - der Förderantrag bei der Gemeinde eingereicht sein Das o.g. Schreiben enthält noch zwei weitere Kennwörter, nämlich Ihren Zugangscode als Betreiber und Ihr Passwort. Damit müssen Sie, nachdem der PSW die Abnahme im Computer bestätigt hat, über Internet die Auszahlung der Förderung beantragen und Ihre Bankdaten angeben. Wenn Sie wollen, geben Sie die Zugangsdaten und Ihre Bankverbindung dem PSW bei der Abnahme mit. Er kann in Ihrem Auftrag den Auszahlungsantrag im Internet für Sie ausfüllen und ausdrucken, damit sie anschließend nur noch unterschreiben und den Antrag bei Ihrer zuständigen Gemeinde abgeben müssen. Betrieb und Wartung Schritt 6 Für Betrieb und Wartung sind Sie als KKA-Betreiber verantwortlich. Durch einen Abschluß eines Wartungsvertrages mit einer Fachfirma können Sie einen Teil der Verantwortung und Aufgaben weitergeben. DIE GESAMTVERANTWORTUNG BLEIBT IMMER BEI IHNEN ALS KKA-BETREIBER. Führen Sie von Anfang an gewissenhaft und sorgfältig Ihr Betriebsbuch. Erledigen Sie alle darin enthaltenen Aufgaben und notieren Sie alles, was mit dem Betrieb Ihrer KKA zusammenhängt (Dokumentationspflicht). Ein unvollständiges Betriebsbuch bzw. das Fehlen eines solchen führt zwingend zu einer Mängelfeststellung bei der Bescheinigung und wirkt sich auf die Bescheinigungsintervalle aus! Fragen Sie bei Ihrem PSW nach, wenn Sie Probleme mit dem Betriebsbuch, der Eigenkontrolle oder mit den Wartungsarbeiten haben. Ihr PSW ist durch laufende Fortbildung bestens gerüstet, Ihnen Lösungen rund um die KKA aufzuzeigen. Er ist auch neutrale Informationsstelle, falls Sie z.b. Zweifel an der Richtigkeit von durchgeführten Wartungsarbeiten haben.

5 5 / 5 Bescheinigung (durch einen PSW) Schritt 7 Der genaue Wortlaut heißt: "Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage gemäß Art 60 BayWG" Ihre KKA ist eine hochwertige, auf Dauerbetrieb ausgelegte Anlage. Störungen, fehlerhafter Betrieb oder Mängel bei der KKA können die Umwelt beeinträchtigen oder sogar schädigen. Mängel können auftreten bei den Anlagekomponenten, bei der Eigenkontrolle und bei den Wartungen. Der PSW überprüft bei der Bescheinigung z.b. folgende Sachverhalte: Ist die Kleinkläranlage zum Zeitpunkt der Bescheinigung funktionsfähig? Ist das Betriebsbuch bestimmungsgemäß geführt und sind alle notwendigen Eintragungen enthalten? Sind Wartungsarbeiten in den vorgeschriebenen Intervallen und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens des PSW s und unter Beachtung der Bauartzulassung ausgeführt worden? Sind alle analytischen Messungen durchgeführt worden (Wasserproben, Schlammstandmessungen usw.) Die bei der Durchführung der Bescheinigung festgestellten Mängel werden protokolliert. Nach einem Bewertungsschema werden die Untersuchungsergebnisse in Mängelstufen eingeteilt. Danach richtet sich das weitere Vorgehen. Ihr PSW wird Ihnen den Sachverhalt entsprechend erläutern und mit Ihnen die Auswirkungen und die Lösungsansätze diskutieren. Werden die weiteren Maßnahmen mit Fristen verbunden, so sind diese Fristen zwingend einzuhalten. Der PSW überprüft und dokumentiert in einem Protokoll den Zustand Ihrer KKA. Er kann keine Sanktionen bei nicht ordnungsgemäßen funktionierenden KKA erteilen (z.b. Bußgelder o.ä). Er leitet eine Durchschrift der Bescheinigung an das zuständige Landratsamt weiter. Das Landratsamt bzw. die dort zuständige Stelle kann im Rahmen ihrer Verwaltungsaufgaben Zwangsmittel und -maßnahmen einleiten, um dem ordnungsgemäßen Betrieb der KKA durchzusetzen. Ihr PSW wird Sie auch hier entsprechend beraten. Weitere Informationen zum Thema "BESCHEINIGUNG" finden Sie auch in unserer Fachinformation 04/2008 Zur Erklärungen: KKA : Kleinkläranlage PSW: Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft BayWG: Bayerisches Wassergesetz Begutachtung: Fachausdruck für das Genehmigungsverfahren im Wasserrecht RZKKA: Richtlinie für die Zuwendung von Kleinkläranlagen by Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.v. Geschäftsstelle: Mistelbach, Johann-Feilner-Str info@vpswas.de Autor: Dipl.Ing. (FH) Karl Obergrußberger Für inhaltliche Fehler wird keine Haftung übernommen. Vervielfältigung und kostenlose Weitergabe nur als vollständiges Dokument erlaubt, auszugsweise nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers. Private Sachverständige in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Homepage:

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren

Mehr

Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen

Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen Dr. Jan Viebrock-Heinken Berliner Energietage, 12. April 2016 Ausganssituation 2009 Prüfung und Überwachung der EnEV sollte nicht mehr im bauaufsichtlichen

Mehr

Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen

Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 1 Was sind Kleinkläranlagen? Wer ist angesprochen? Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung von

Mehr

Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (Sachverständigenverordnung VPSW) Vom 22. November 2010 (GVBl S. 772) BayRS 753-1-14-U

Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (Sachverständigenverordnung VPSW) Vom 22. November 2010 (GVBl S. 772) BayRS 753-1-14-U VPSW: Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (Sachverständigenverordnung VPSW) Vom 22. November 2010 (GVBl S. 772) BayRS 753-1-14-U ( 1 9) Verordnung über private Sachverständige

Mehr

Bayerisches Landesamt für Umwelt. Abwasserentsorgung im ländlichen Raum (neue Rahmenbedingungen)

Bayerisches Landesamt für Umwelt. Abwasserentsorgung im ländlichen Raum (neue Rahmenbedingungen) Abwasserentsorgung im ländlichen Raum (neue Rahmenbedingungen) Vortragsgliederung Allgemeine Grundlagen Rechtliche Grundlagen Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) Technische Grundlagen

Mehr

Schritt für Schritt zum Erfolg - von der Planung bis zur Bauausführung und Wartung. unsere Hinweise auf Seite 6! Wir sind Ihnen gern behilflich!

Schritt für Schritt zum Erfolg - von der Planung bis zur Bauausführung und Wartung. unsere Hinweise auf Seite 6! Wir sind Ihnen gern behilflich! Checkliste für die richtige Kleinkläranlage für Ihr Zuhause Schritt für Schritt zum Erfolg - von der Planung bis zur Bauausführung und Wartung Vorwort: Falls Sie einige Fragen nicht beantworten können,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz FÖRDERUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz FÖRDERUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz FÖRDERUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN Was sind Kleinkläranlagen? Wer ist angesprochen? Aktuell entsorgen 95 % der bayerischen Bevölkerung

Mehr

Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG

Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG Az: 61/641-2/6 Landratsamt Dachau -Sachgebiet 61- Wasserrecht Weiherweg 16 85221 Dachau Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG Für Bauvorhaben, die in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten

Mehr

Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen. (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH

Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen. (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Hoyerswerda, 15.5.2012 0. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 2. Anschlusskanäle

Mehr

Betriebsanlagen und Arbeitssicherheit Service- und Förderangebote der WKOÖ

Betriebsanlagen und Arbeitssicherheit Service- und Förderangebote der WKOÖ Betriebsanlagen und Arbeitssicherheit Service- und Förderangebote der WKOÖ Peter Mayr 25.11.2014, WKO Vöcklabruck Themen des WKOÖ-Umweltservice Abfallwirtschaft Arbeitssicherheit Betriebsanlagen Chemie

Mehr

Gemarkung: Flur: Flurstück: Straße: Ort:

Gemarkung: Flur: Flurstück: Straße: Ort: Eigentümer/in Straße/Postfach Hausnummer Telefon (tagsüber) Mobiltelefon PLZ Ort Fax (Angabe freiwillig) E-Mail (Angabe freiwillig) Datum Landkreis Nienburg/Weser Fachdienst Wasserwirtschaft Kreishaus

Mehr

Erläuterungen zum Formular

Erläuterungen zum Formular Stand 01.01.2015 Erstellt: Armin Dürr Die seitens des Netzbetreibers benötigten Angaben sowie die vollständig ausgefüllte Anmeldung einer Gasanlage und Anmeldung zur Inbetriebsetzung Gas. 1. Exemplar:

Mehr

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-

Mehr

Die Betriebskräftemessung

Die Betriebskräftemessung KONE Automatiktüren Information zur ASR A1.7 Die Betriebskräftemessung Für welche Anlagen gilt die Betriebskräftemessung nicht? n Für Türen und Tore mit Totmannsteuerung. Diese brauchen keine Kraftgrenzen

Mehr

Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009

Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009 Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009 Herausgeber: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.v. VBEW Lenkungsausschuss Energienetze und Regulierung

Mehr

Rechtsgrundlage Für das Förderverfahren ist die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/ Februar 2009 maßgebend.

Rechtsgrundlage Für das Förderverfahren ist die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW/ Februar 2009 maßgebend. Ziel In Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll bis zum Jahr 2015 ein guter chemischer und ökologischer Gewässerzustand erreicht werden. Förderungsgegenstand Die Umrüstung oder der Ersatz

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe MERKBLATT für die Außerbetriebnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender, brennbarer

Mehr

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Herausgeber: Landratsamt Donau-Ries in Donauwörth Verantwortlich: Landrat Stefan Rößle Sitz der Kreisverwaltung: Pflegstraße 2, Donauwörth Telefon (09 06) 74-0, Fax

Mehr

Wartungsvertrag für Alarmanlage

Wartungsvertrag für Alarmanlage Wartungsvertrag für Alarmanlage abgeschlossen zwischen Name Kunde Strasse PLZ Ort und Wartungsunternehmen: Elektro Zelenka GmbH Guntramsdorferstr. 17 A-2514 Möllersdorf Gegenstand: Alarmanlage TYPE, Inbetriebnahme

Mehr

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken Eigenüberwachung von Kanälen und Regenbecken 1 Ziele der Eigenüberwachung: Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sicherstellen, Funktionsstörungen und Schäden zeitnah erkennen und beseitigen,

Mehr

Kooperation Schule und Verein

Kooperation Schule und Verein Kooperation Schule und Verein Dr. Sabine Glück, Ministerium für Bildung und Kultur Seit dem Schuljahr 1996/1997 bietet das Ministerium für Bildung und Kultur die Möglichkeit der finanziellen Förderung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Förderung von Kleinkläranlagen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Förderung von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Förderung von Kleinkläranlagen Was sind Kleinkläranlagen? Wer ist angesprochen? Aktuell entsorgen 96 % der bayerischen Bevölkerung ihr Abwasser über

Mehr

Zustandsbewertung und Sanierung vorhandener Behälter von Kleinkläranlagen - Änderung der Zulassungsgrundsätze des DIBT

Zustandsbewertung und Sanierung vorhandener Behälter von Kleinkläranlagen - Änderung der Zulassungsgrundsätze des DIBT Zustandsbewertung und Sanierung vorhandener Behälter von Kleinkläranlagen - Änderung der Zulassungsgrundsätze des DIBT Roland Pöhnl utp umwelttechnik pöhnl GmbH Januar 2013 Ihr Partner für alles rund ums

Mehr

Antrag gem. 8, 9 und 10 WHG und gem. 58 Abs. 2 LWG (3-fach)

Antrag gem. 8, 9 und 10 WHG und gem. 58 Abs. 2 LWG (3-fach) Kreis Recklinghausen Der Landrat - Untere Wasserbehörde- 45655 Recklinghausen über Bürgereister/in Stadt Ort, den Datu Antrag ge. 8, 9 und 10 WHG und ge. 58 Abs. 2 LWG (3-fach) Einleitung von Abwasser

Mehr

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz

Mehr

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung

Mehr

Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für angestellte Ärzte) LANR: (lebenslange Arztnummer, falls diese bekannt ist) LANR: LANR:

Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für angestellte Ärzte) LANR: (lebenslange Arztnummer, falls diese bekannt ist) LANR: LANR: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der MR-Angiographie gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

Projektplan Erdgas- Tankstelle. Das Erlaubnisverfahren Schritt für Schritt

Projektplan Erdgas- Tankstelle. Das Erlaubnisverfahren Schritt für Schritt Projektplan Erdgas- Tankstelle Das Erlaubnisverfahren Schritt für Schritt Das Erlaubnisverfahren für Erdgastankstellen GRUNDSATZFRAGE Aufstellungsart/Betrieb bei Anlagen Gaslagermenge < 3 t Erdgas* entweder

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw. DER LANDRAT An den Kreis Recklinghausen Fachdienst 39 Ressort 39.3: Verwaltung Kurt-Schumacher-Allee 1 45655 Recklinghausen Telefon 02361/532125 Telefax 02361/532227 E-Mail: fd39@kreis-re.de Antrag auf

Mehr

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Dieses Dokument finden Sie unter https://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 71951 Merkblatt Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenprüfung) Was ist

Mehr

TÜV SÜD- Aufzugsprüfung Komfort

TÜV SÜD- Aufzugsprüfung Komfort Machen Sie sich s komfortabel. TÜV SÜD- Aufzugsprüfung Komfort Damit rund um die wiederkehrende Aufzugsprüfung alles wie von selbst geht auch die Monteurgestellung. Organisation / Koordination / Dokumentation

Mehr

Die Instandhaltung und Überwachung von privaten Zuleitungskanälen und Kleinkläranlagen

Die Instandhaltung und Überwachung von privaten Zuleitungskanälen und Kleinkläranlagen 1 Die Instandhaltung und Überwachung von privaten Zuleitungskanälen und Kleinkläranlagen Dipl.-Ing. Thomas Jung, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Gliederung I. Rechtliche

Mehr

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der

Mehr

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern. Sicherung. von Kindern. in Kraftfahrzeugen.

Bayerisches Staatsministerium des Innern. Sicherung. von Kindern. in Kraftfahrzeugen. Bayerisches Staatsministerium des Innern Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen www.verkehrssicherheit.bayern.de 1. Grundsatz: Die Kindersicherungspflicht gilt seit 1. April 1993. 2. Verpflichtet ist

Mehr

❶ UK - Türstock/ Zarge

❶ UK - Türstock/ Zarge Waagrissbestätigung Bauvorhaben / Kunde Projekt Nr. Baustelle PLZ / Ort Bauabschnitt Straße Aussteller ❶ UK - Türstock/ Zarge ❷ UK - Rohdecke ❶ Waagriss = Meterriss ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

5.6 Stellungnahme des Betriebsratsmitglieds zur Frage der Haftung

5.6 Stellungnahme des Betriebsratsmitglieds zur Frage der Haftung Arbeitshilfen 5.6 Stellungnahme des Betriebsratsmitglieds zur Frage der Haftung Betriebsratsmitglied Adresse Name An Frau/Herrn Adresse Name Ort, Datum Haftung wegen Falschauskünften Ihr Schreiben vom

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Anmeldebogen private Wasserversorgungsanlagen-Ausfüllanleitung

Anmeldebogen private Wasserversorgungsanlagen-Ausfüllanleitung Anmeldebogen private Wasserversorgungsanlagen-Ausfüllanleitung Ist die Errichtung von privaten Hausbrunnen und Quellen meldepflichtig? a) wasserrechtlich bewilligte Anlagen: Anlagen die nach dem Wasserrecht

Mehr

Deutsche heiraten in Polen

Deutsche heiraten in Polen Deutsche heiraten in Polen Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Polen Stand: Juli 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen

Mehr

Antragsnummer Eingang (wird von Klimaschutzleitstelle ausgefüllt)

Antragsnummer Eingang (wird von Klimaschutzleitstelle ausgefüllt) Antragsnummer Eingang (wird von Klimaschutzleitstelle ausgefüllt) An die Landeshauptstadt Hannover Bereich Umwelt und Stadtgrün Klimaschutzleitstelle Prinzenstraße 4 30159 Hannover Förderantrag für das

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

Teilegutachten Nr. 3695/05 vom T E I L E G U T A C H T E N

Teilegutachten Nr. 3695/05 vom T E I L E G U T A C H T E N T E I L E G U T A C H T E N über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen gemäß 19 (3) Nr. 4 StVZO Art der Umrüstung Anbau eines s /Hersteller

Mehr

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant 1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4

Mehr

Anleitung zur Essensbestellung an der Mittelpunktschule Trebur

Anleitung zur Essensbestellung an der Mittelpunktschule Trebur Anleitung zur Essensbestellung an der Mittelpunktschule Trebur 1 Einleitung... 2 2 Anmeldung... 2 3 Nachträgliche Änderungen... 6 3.1 Vertragsdaten anzeigen... 7 3.1.1 Bestellung ändern... 8 3.2 Gebuchte

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) (Absender) (PLZ) (Ort) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung dieses Antrags auch bei Vorliegen aller Unterlagen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung dieses Antrags auch bei Vorliegen aller Unterlagen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. (Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV 80323 München Antrag auf Änderung der Tätigkeitsart (natürliche Person) Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung dieses

Mehr

die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes.

die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Liebe Eltern, die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre die Hilfestellung geben,

Mehr

kpmg Bericht über die unabhängige Prüfung des Corporate Governance-Berichtes gemäß 96 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16

kpmg Bericht über die unabhängige Prüfung des Corporate Governance-Berichtes gemäß 96 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 kpmg EVN AG, Maria Enzersdorf Bericht über die unabhängige Prüfung des Corporate Governance-Berichtes gemäß 96 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 17. November 2016 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-

Mehr

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Amt proarbeit Jobcenter Stand: Mai 2012 Kreis Minden-Lübbecke

Mehr

Fachbetriebe nach WHG.

Fachbetriebe nach WHG. Jan. Juli 2016 Mit Garantieterminen. Fachbetriebe nach WHG. Sachkunde erwerben und aufrechterhalten. www.tuv.com/akademie INHALT Seminare Fachbetriebe nach WHG Übersicht Qualifizierungsprogramm für WHG-Fachbetriebe

Mehr

Waldsolms die Wohlfühlgemeinde im Taunus

Waldsolms die Wohlfühlgemeinde im Taunus Waldsolms die Wohlfühlgemeinde im Taunus Der Gemeindevorstand Entwässerungsantrag Gemeindevorstand der Gemeinde Waldsolms Lindenplatz 2 35647 Waldsolms Antragsteller/Bauherr Name, Vorname Straße, Nr. PLZ,

Mehr

Vermittlung eines Sachverständigen

Vermittlung eines Sachverständigen Vermittlung eines Sachverständigen Bitte reichen Sie den folgenden Antrag vollständig ausgefüllt bei der Handwerkskammer ein. Wir werden Ihren Antrag sodann an einen geeigneten Sachverständigen weiterleiten.

Mehr

Stadt St. Georgen im Schwarzwald S A T Z U N G

Stadt St. Georgen im Schwarzwald S A T Z U N G Stadt St. Georgen im Schwarzwald S A T Z U N G über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 16. Dezember 1992 i.d.f. vom 10. Dezember 2008 Inhaltsübersicht: I. ALLGEMEINES 1 Öffentliche

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren Die Zahlungsmoral ist nach wie vor unbefriedigend. Zahlt der Kunde nicht, bestehen zwei Möglichkeiten, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen: Klageverfahren vor den

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften Inhalt und Zielsetzungen Positive Wirkungsrichtung, Kommentar Die Verringerung potenzieller Risiken wie z. B. durch unsachgemäße Bauausführung oder Unternehmensinsolvenz kann durch die Beauftragung qualifizierter

Mehr

Kleinkläranlagen Katalog häufiger Fragen und Antworten

Kleinkläranlagen Katalog häufiger Fragen und Antworten Bayerisches Landesamt für Umwelt Kleinkläranlagen Fortschreibung: November 2015 Hinweis: Wesentliche Änderungen/Ergänzungen gegenüber dem FAQ April 2011 sind kursiv dargestellt. 1 Grundsätzliches 2 2 Private

Mehr

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN Dipl.-Ing. Matthias Oeckel Prüfingenieur für Brandschutz ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft mbh, Potsdam Vortrag Prüfsachverständigentag, 7. November

Mehr

Stähler Rechtsanwälte

Stähler Rechtsanwälte Sachverständigenforum Risiken bei Kfw Effizienz Haus Krediten und Haftungsrisiken für die Sachverständigen Stephan Deckert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 29.02.2016 Übersicht

Mehr

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge sicher betreiben Aufzüge im Fokus Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland ca. 600.000 überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen, Tendenz steigend. Aufzugsanlagen

Mehr

- Ein komplexer Sachverhalt ein längerer Infobrief -

- Ein komplexer Sachverhalt ein längerer Infobrief - Anschlagpunkte & Co! - Ein komplexer Sachverhalt ein längerer Infobrief - Dachdeckermeister Glücklich bekommt den Auftrag eine Flachdachfläche zu sanieren. Um gut vorbereitet zu sein, sendet er vor Beginn

Mehr

Alexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.

Alexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Alexander Herrmann Diplom-Bauingenieur (FH) Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Im Jäckle 19 72108 Rottenburg a. N. Telefon 07472/9364901 Fax 07472/9364904 Internet:

Mehr

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines

Mehr

A n - u n d U m b a u t e n Energetische Sanierungen

A n - u n d U m b a u t e n Energetische Sanierungen Was können wir für Sie tun? A n - u n d U m b a u t e n Energetische Sanierungen Wir freuen uns Sie kennen zu lernen! Dipl.- Ing. Peter Klein Geschäftsführer Beratender Ingenieur Betontechnologe Dipl.-

Mehr

Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"

Ausführungs- und Handlungshinweise Sicherheitspass Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die

Mehr

Antrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags)

Antrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags) Stadt Leichlingen Fachbereich 3 -Bauen und Wohnen- Eingangsvermerk/Aktenzeichen Antrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des

Mehr

Medizingeräte-Information 42/06

Medizingeräte-Information 42/06 Gewerbeaufsicht Medizingeräte-Information 42/06 Medizingeräte Aktion 2005 Überprüfung des sicherheitstechnischen Zustandes von aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukten bei HNO-Ärzten Impressum Herausgeber:

Mehr

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz Hinweise zum Datenschutz Übrigens: Sie können dieses Dokument auch im PDF Format herunterladen. Lesen Sie: 1 Welche personenbezogenen Daten von YeBu erfasst werden. 2 Wie wir an Ihre Daten kommen. 3 Wozu

Mehr

5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, ,

5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, , 5. ASO Infotag Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, Prüfung / Wartung/ Instandsetzung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn Agenda Einleitung Die Basis der Instandhaltung Normative Verweise und Regelungen

Mehr

Neue Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertrag / Scheinselbständigkeit

Neue Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertrag / Scheinselbständigkeit Neue Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertrag / Rechtsdienst SMGV Ablauf OR alt Warum Änderung? Neuerungen OR seit 1. Januar 2013 Kann man Fristen abändern? Handlungsbedarf für Unternehmer? Übergangsbestimmungen

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Praxisforschungsprojekts zwischen Firma/Institution vertreten durch Anschrift Telefon ( ) Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt und Frau/Herrn geboren am.

Mehr

Merkblatt Nr. 4.7/2 Stand: 01. Juni 2011

Merkblatt Nr. 4.7/2 Stand: 01. Juni 2011 Bayerisches Landesamt für Umwelt Merkblatt Nr. 4.7/2 Stand: 01. Juni 2011 Ansprechpartner: Referate 66 und 67 Personalbedarf auf kommunalen Abwasseranlagen Inhaltsverzeichnis 1 Fachliche Grundlagen 2 1.1

Mehr

Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis

Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis Wollen auch Sie im Internet vertreten sein? Dann füllen Sie noch heute das beiliegende Antragsformular aus und schicken dieses an die

Mehr

Reglement für Veranstaltungen

Reglement für Veranstaltungen Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat 1 Wie ist die Bezahlung während des Vorbereitungsdienstes?... 2 2 Wie kann ich eine Entlassung beantragen?... 2 3 Wie kann ich eine Verlängerung beantragen?...

Mehr

Richtlinien zur Erstellung von Hausarbeiten und der Bachelor-/Master-Thesis im Rahmen der berufsbegleitenden Zertifikatsstudiengänge

Richtlinien zur Erstellung von Hausarbeiten und der Bachelor-/Master-Thesis im Rahmen der berufsbegleitenden Zertifikatsstudiengänge Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung der berufsbegleitenden Zertifikatsstudiengänge Wirtschaftsinformatik und IT Business Management Richtlinien zur Erstellung von Hausarbeiten und der Bachelor-/Master-Thesis

Mehr

Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"

Ausführungs- und Handlungshinweise Sicherheitspass Stand: 10.10.2009 RWE Rheinland Westfalen Netz WN-A HINWEISE SICHERHEITSPASS Seite: 1 Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Anleitung zur Essensbestellung an der Prälat-Diehl-Schule

Anleitung zur Essensbestellung an der Prälat-Diehl-Schule Anleitung zur Essensbestellung an der Prälat-Diehl-Schule 1 Einleitung... 2 2 Anmeldung... 2 3 Nachträgliche Änderungen... 6 3.1 Vertragsdaten anzeigen... 7 3.1.1 Bestellung ändern... 8 3.2 Gebuchte Essen

Mehr

Informationen zum Prüfverfahren der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)

Informationen zum Prüfverfahren der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Informationen zum Prüfverfahren der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Die Informationen sollen die vom Enforcement betroffenen Unternehmen und die am Prüfverfahren beteiligten Personen über

Mehr

Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens FMBl 1993 S. 345 AllMBl1993 S. 866 StAnz

Mehr

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse

Mehr

Hinweise für den Betreiber einer Kleinkläranlage in Niedersachsen

Hinweise für den Betreiber einer Kleinkläranlage in Niedersachsen Hinweise für den Betreiber einer Kleinkläranlage in Niedersachsen Sind Sie Betreiber einer Kleinkläranlage und müssen Sie Ihre bereits bestehende Kleinkläranlage nachrüsten, da sie nicht mehr dem Stand

Mehr

Nicht offener Wettbewerb mit Auswahlverfahren

Nicht offener Wettbewerb mit Auswahlverfahren Bewerbungsbogen zur Teilnahme Brühläcker Konstanz-Dettingen Verfahrensbetreuung und Vorprüfung kohler grohe architekten Julius-Hölder-Straße 26 70597 Stuttgart T 0711 769 639 30 F 0711 769 639 31 E wettbewerb@kohlergrohe.de

Mehr

Ausführungsbestimmungen für den Online-Spielberichtsbogen (AB 12)

Ausführungsbestimmungen für den Online-Spielberichtsbogen (AB 12) Ausführungsbestimmungen für den Online-Spielberichtsbogen (AB 12) Stand: Juni 2016 1 Präambel... 1 2 Pflichten der Vereine... 1 3 Pflichten des Schiedsrichters... 4 4 Spielleitung ohne anerkannten Schiedsrichter...

Mehr

Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO)

Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) (IHK) Industrie- und Handelskammer zu Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer gemäß 34c Gewerbeordnung

Mehr

Ausfüllanleitung. Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe

Ausfüllanleitung. Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe Förderprogramm DM Förderperiode 2013 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung

Mehr

Dezentrale Abwasserbeseitigung -Die häufigsten Fragestellungen-

Dezentrale Abwasserbeseitigung -Die häufigsten Fragestellungen- Dezentrale Abwasserbeseitigung -Die häufigsten Fragestellungen- 2 Inhalt Stand der Technik Was ist das?... 3 Woher kommt die Forderung nach dem Stand der Technik auf einmal?... 3 Bis wann muss die Anpassung

Mehr

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz GASSICHERHEIT Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz Gesetzliche Grundlage und Ziel Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung

Mehr

Deutsche heiraten in Österreich

Deutsche heiraten in Österreich Deutsche heiraten in Österreich Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Österreich Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei

Mehr

Wissen für die Praxis Fortbildung in der Verpackungstechnik Mitarbeiterschulung

Wissen für die Praxis Fortbildung in der Verpackungstechnik Mitarbeiterschulung Hamburger Seminare Container Transport Lasi Wellpappe Holz Arbeitsschutz Wissen für die Praxis Fortbildung in der Verpackungstechnik Mitarbeiterschulung 1-Tages-Seminar: Strukturen und Themen der Arbeitssicherheit

Mehr

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Hier: Auszug der Vorschriften des PsychThG in der seit dem 01.04.2012 geltenden Fassung

Mehr

Deutsche heiraten in Kenia

Deutsche heiraten in Kenia Deutsche heiraten in Kenia Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Kenia Stand: Juni 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach 2 GastG

Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach 2 GastG 1 Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach 2 GastG Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis einer natürliche Person einer juristische Person eines nicht eingetragenen Vereines

Mehr

Richtlinien für Brandmeldeanlagen Anschlussbedingungen für den Ostalbkreis - ausgenommen Stadt Schwäbisch Gmünd -

Richtlinien für Brandmeldeanlagen Anschlussbedingungen für den Ostalbkreis - ausgenommen Stadt Schwäbisch Gmünd - Richtlinien für Brandmeldeanlagen Anschlussbedingungen für den Ostalbkreis - ausgenommen Stadt Schwäbisch Gmünd - Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines 1.1 Einrichtung und Betrieb 1.2 Bestandteile der Brandmeldeanlagen

Mehr

Qualitätsaudits und Management-Review

Qualitätsaudits und Management-Review Ausgabe 2 Seite 1 von 4 Qualitätsaudits und Management-Review 1 Qualitätsaudits Der Qualitätsmanagement-Beauftragte führt interne Qualitätsaudits durch, bei denen jeder Bereich inklusive der POCT-Beauftragten

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-667, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der Vereinbarung

Mehr