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Transkript:

Liebe Gemeindemitglieder, interessierte Bürgerinnen und Bürger, Fusion, Kirchenschließung, Geldmangel all das sind Vokabeln und Schlagworte, mit denen sich die katholische Kirche neben vielen anderen Themen auseinandersetzen muss und mit denen auch wir uns in unserer Pfarrgemeinde Liebfrauen in Recklinghausen in den vergangenen Jahren konfrontiert wurden und weiterhin werden. Auf der Suche nach über die Bistumsfinnazierung hinausgehenden neuen Möglichkeiten der Mittelbeschaffung und bestärkt durch die Anregung vieler Gemeindemitglieder haben wir eine Stiftung zur Stützung und Förderung des kirchlichen Lebens vor Ort gegründet. Damit haben wir eine nachhaltige Form der Finanzierung gefunden, die es einerseits ermöglicht, Angebote unserer Gemeinde aufrecht zu erhalten oder auszuweiten, und andererseits einen starken Bezug der Spender und Stifter zum Gebiet, in dem das Geld eingesetzt werden soll, sicherstellt. Mit diesem Faltblatt möchten wir Sie über die STIFTUNG LIEBFRAUEN RECKLINGHAUSEN informieren und Sie einladen: Folgen Sie unserem Leitgedanken Stiften vor Ort ist Helfen vor Ort und helfen Sie mit, der Stiftung durch finanzielle Zuwendungen zu fördern und ihr so die notwendige nachhaltige Basis zu geben. Herzliche Grüße Oliver Paschke Pfarrer Norbert Pott Vorsitzender des Kuratoriums Die

STIFTUNG LIEBFRAUEN RECKLINGHAUSEN wurde am 19.04.2014 als eine unselbständige, treuhänderische Stiftung unter der Aufsicht des Bischofs von Münster gegründet. Sie ist konzeptionell auf ein stetig wachsendes Kapital durch Zustiftungen angelegt. Die Treuhänderschaft liegt in den Händen des Kirchenvorstandes der Katholischen Pfarrei Liebfrauen. Die Aufsicht über das Handeln des Treuhänders wird von einem Kuratorium wahrgenommen, das aus 5 Personen besteht und auf Vorschlag des Pfarrgemeinderates besetzt wird. Das Wirkungsgebiet der Stiftung umfasst den Bereich, zu dem die Gründungsgemeinde Liebfrauen zugehörig ist. Unter dem Gedanken 5 Kirchorte, 1 Stiftung versteht sie sich als ein alle Kirchorte und übrige Orte gelebten Glaubens umfassendes Element der Möglichkeit zur Integration und Identifikation sowohl mit der neuen Pfarrei als auch mit den einzelnen Kirchorten. Über die Entwicklung und das Wirken der Stiftung wird regelmäßig in den Gemeinde- Publikationen sowie der speziellen Stifterpost informiert. Einmal jährlich wird ein Stiftertag stattfinden, an dem das Kuratorium und Vertreter des Treuhänders Stifter und Zustifter informieren werden. Die Stiftung ist mit Bescheid des Finanzamtes Recklinghausen vom 24.02.2014 als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen zur Stiftung können daher steuerlich geltend gemacht werden (siehe Rückseite). Welchen Zweck verfolgt die Stiftung? Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche oder gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung des aktiven, katholisch geprägten Lebens der Menschen im Gemeindegebiet des Trägers und Treuhänders. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Projekte sowie seelsorglicher und pastoraler Maßnahmen in der Kirchengemeinde

insbesondere durch Zuwendungen: für die Jugendarbeit (Teilnahme an seelsorglichen Veranstaltungen wie Fahrten zur Firmvorbereitung, Ferienlager) für die Gemeindebücherei für die Kirchenmusik für die Gestaltung des gemeindlichen Lebens (Projektwochen, Bibelwochen, Veranstaltungen für die diversen Alters- und Zielgruppen der Gemeinde) für soziale Projekte/ Aufgaben (Unterstützung Hilfsbedürftiger) Zuwendungen für besondere Ausstattungen der Kirche und der gemeindlichen Gebäude. Wie kann ich mich an der Stiftung beteiligen? Durch Zustiftung in das Grundstockkapital: Die Stiftung Liebfrauen Recklinghausen ist auf ein stetig wachsendes Kapital durch Zustiftungen angelegt. Mit diesen Beträgen erhöht sich das Grundstockkapital, aus dem die Erträge (z.b. Zinsen) erzielt werden. Durch Spenden in den jährlichen Ausschüttungsbetrag: Neben den Erträgen aus dem angelegten Grundstockkapital wird der jährliche Ausschüttungsbetrag einer Stiftung durch Zuwendungen (Spenden) erhöht. Wie erfolgt die Anlage des Vermögens? Die Verwaltung der Stiftungsgelder muss den Kapitalerhalt garantieren. Daher werden eher risikoarme, sichere Anlagevarianten gewählt, die der Maxime Kapitalerhaltung Rechnung tragen und gleichzeitig möglichst gute Renditen bringen. Welche Steuervorteile habe ich? Aufwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können bei der Einkommensteuer,

der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer steuermindernd abgesetzt werden (vgl. 10b EStG). Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (vg. 52 bis 54 AO) können bis zur Höhe von 20 Prozent der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform der Organisation, welche die Zuwendungen erhält. Außerdem können Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Zeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR zusätzlich vom Stifter oder von Zustiftern steuerlich geltend gemacht werden (vgl. 10b Abs. 1a EStG). Steuerlich interessant ist das Stiften auch für Erben: Wer innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall einen Teil des Erbes einer gemeinnützigen Stiftung als Zustiftung oder Spende zuwendet, muss hierfür ggfs. auch rückwirkend keine Erbschaftssteuer zahlen. Wie werden die Begünstigten ausgewählt? Alle Gemeindemitglieder, Gruppierungen, Verbände haben das Vorschlagsrecht zur Ausschüttung der Stiftungserträge. Dieses muss schriftlich über die in den Kirchen ausliegenden bzw. in den Pfarrbüros erhältlichen Antragsformulare wahrgenommen werden. Treuhänder und Kuratorium werden dann über die Vergabe entscheiden. Erstmalig im Jahre 2015 kann eine Ausschüttung vorgenommen werden. Wo finde ich weitere Hinweise? In allen Kirchen der Pfarrei Liebfrauen finden Sie die Stiftungsecke, in der Stiftungsvertrag und die Satzung aushängen. Dort finden Sie Überweisungsformulare für Zustiftungen oder Spenden, die Vorschlagsformulare zur Ertragsverwendung, den Stiftungsbriefkasten für Ihre Mitteilungen an die Stiftung und aktuelle Informationen zur Entwicklung und Wirkung der Stiftung! Wen kann ich ansprechen? Kuratoriumsmitglieder und Mitglieder des Stiftungsausschusses des Kirchenvorstandes (Treuhänder). Namen und Kontakte finden Sie in der jeweiligen Stiftungsecke oder Sie erhalten diese über die Pfarrbüros.

Konto der Stiftung bei Sparkasse Vest RE Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen, Stiftung Liebfrauen Recklinghausen IBAN: DE55426501500080102536, BIC: WELADED1REK Unbedingt angeben: Zustiftung oder Spende