Stiftung und Verein - Hand in Hand NABU-Stiftung Naturerbe NRW Dr. Anke Valentin

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1 Stiftung und Verein - Hand in Hand NABU-Stiftung Naturerbe NRW Dr. Anke Valentin

2 Überblick Stiftungslandschaft Begriffe und Definitionen Steuerliche Aspekte Die NABU-Stiftung Naturerbe NRW Verein und Stiftung Hand in Hand Von Gründung bis Erfolgsgeschichte Aktuelle Perspektiven Worum geht es heute? Anke Valentin

3 STIFTUNGSLANDSCHAFT DEUTSCHLAND Ein Überblick Montag, 6. Februar

4 Stiftungslandschaft Deutschland Montag, 6. Februar

5 Stiftungslandschaft Deutschland Andere Zwecke: 30,3% Umwelt: 12,3% Montag, 6. Februar

6 Stiftungslandschaft Deutschland Bis 1 Mio.: 45,9% Montag, 6. Februar

7 Stiftungslandschaft Deutschland 1. Würzburg: 92 Stiftungen/ E. 8. Bonn: 65 St./ E. 10. Münster: 60 St./ E. 23. Düsseldorf: 43 St./ E. 25. Bielefeld: 42 St./ E. 49. Berlin: 25 St./ E. Montag, 6. Februar

8 Stiftungen in Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 3780 selbstständige, rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Davon sind rund 509 kirchliche Stiftungen und rund 160 Familienstiftungen. Seit Anfang 1996 wurden rund 2794 Stiftungen errichtet. Bei den seit 1980 genehmigten bzw. anerkannten Stiftungen handelt es sich fast ausschließlich um steuerbegünstigte gemeinnützige Stiftungen. Montag, 6. Februar

9 Stiftungen in Nordrhein-Westfalen Montag, 6. Februar

10 STIFTUNGS-BEGRIFFE Ein Überblick Montag, 6. Februar

11 Begriffe und Definitionen Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie einer Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an eine gemeinnützige Stiftung als Sonderausgaben abgezogen werden. Wird der Höchstbetrag überschritten, können die Restbeträge im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren abgezogen werden. Montag, 6. Februar

12 Begriffe und Definitionen Stiftungsfonds: Begriff wird unterschiedlich gebraucht. Laut Bundesverband deutscher Stiftungen: Eine besondere Form der Zustiftung. Sie kann sowohl aufgrund testamentarischer Verfügung als auch als Zuwendung zu Lebzeiten erfolgen. Der Betrag oder Vermögensgegenstand geht in das Grundstockvermögen der Stiftung ein. Fonds als Teil des Grundstockvermögens kein eigenes Steuersubjekt. Stiftung hält die Zustiftung nachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar. Der Stifter kann mit weiteren Zustiftungen den Fonds aufstocken. Der Fonds kann den Namen des Stifters oder eine Sachbezeichnung tragen. Auch der spezielle Fondszweck muss der Stiftungssatzung entsprechen. Montag, 6. Februar

13 Begriffe und Definitionen Zustiftung: Als Spende in den zu erhaltenden Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung. Sie kann im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über. Montag, 6. Februar

14 Begriffe und Definitionen Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige, fiduziarische Stiftung oder Unterstiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Treuhandstiftung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit weniger als Euro gegründet werden. Sie unterliegt nicht der staatlichen Aufsicht. Typische Treuhänder: Vereine, rechtsfähige Stiftungen, Kirchengemeinden, Universitäten, verwaltende Banken Montag, 6. Februar

15 Begriffe und Definitionen Eine selbstständige Stiftung, auch rechtsfähige Stiftung genannt. Stellt eine juristische Personen im Sinne des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts dar. Für eine rechtsfähige Stiftung ist eine finanzielle Mindestausstattung erforderlich, um die Stiftung verwalten zu können bzw. den Stiftungszweck zu erfüllen. Sie bedürfen der staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem sie ihren Sitz hat. (Namen, Zweck, Sitz, Satzung, Vermögen, Vorstand) Montag, 6. Februar

16 Begriffe und Definitionen Als Kapitalstock bezeichnet man das Grund- oder Anlagevermögen einer Stiftung. Zur Anerkennung als rechtsfähige Stiftung bedarf es in der Regel eines Betrages von Euro im Kapitalstock als Mindestausstattung. Dieses Vermögen muss bei einer Stiftung erhalten werden. Für die Erfüllung der Satzungszwecke dienen lediglich die Erträge. Montag, 6. Februar

17 STEUERLICHE BESONDERHEITEN Für Stiftung und Stifter Montag, 6. Februar

18 Steuervorteile für gemeinnützige Stiftungen Grundsätzlich ist eine Stiftung wie jede andere juristische Person steuerpflichtig (Körperschaftsteuer, auch Erbschaft- und Schenkungsteuer). Stiftungen sind gemäß 51 Abgabenordnung (AO) steuerbegünstigt, wenn sie nach ihrer Satzung und Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Montag, 6. Februar

19 Steuervorteile für gemeinnützige Stiftungen Gemeinnützige Stiftungen sind befreit von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer, außerdem von Grundsteuer und - wenn es sich um Schenkungen oder Zuwendungen aus Erbschaften handelt - von Grunderwerbsteuer. Also: Fast vollständig steuerbefreit! Aber: Bei Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb müssen Erträge versteuert werden (KSt, GewSt) Freibetrag: , einschl. Umsatzsteuer. Montag, 6. Februar

20 Steuervorteile für Stifter und Spender Aufwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer steuermindernd abgesetzt werden (s. 10b EStG). Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke ( AO) können bis zur Höhe von 20 % der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform der Organisation, welche die Zuwendungen erhält. (Gilt für Verein wie für Stiftung) Montag, 6. Februar

21 Steuervorteile für Stifter und Spender Außerdem können Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zustiftung) auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden 9 Zeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von EUR zusätzlich vom Stifter oder von Zustiftern steuerlich geltend gemacht werden ( 10b Abs. 1a EStG). Steuerlich interessant ist das Stiften auch für Erben: Wer innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall einen Teil des Erbes einer gemeinnützigen Stiftung (als Zustiftung oder Spende) zuwendet, muss hierfür (ggfs. rückwirkend) keine Erbschaftsteuer zahlen. Montag, 6. Februar

22 NABU-STIFTUNG NATURERBE NRW Geschichte Intention Charakter - Entwicklung Montag, 6. Februar

23 Die NABU-Stiftung Naturerbe NRW 2003 gegründet vom NABU-Landesverband Nordrhein-Westfalen als unselbstständige Stiftung, seit 2004 selbstständig (nach bürgerlichem Recht). Sitz: Düsseldorf Der Vorstand wird vom Landesvorstand und Landesrat gewählt Vermögen: ,52 Grundbesitz: ca. 40 Hektar Ertrag: gut (davon für die Fonds, Rendite 3,14%) Aktuell 30 Stiftungsfonds zu regionalen oder thematischen Zwecken Montag, 6. Februar

24 Titel und Bild PowerPoint Vorlage - Ver Bildunterschrift Montag, 6. Februar

25 Dr. Harald Kloetsch Dr. Hans-Martin Kochanek Frank Herhaus Dr. Anke Valentin Christian Chwallek Claus Mayr Der Vorstand Montag, 6. Februar

26 Entwicklung der Stiftung Montag, 6. Februar

27 Vermögen der Stiftung Montag, 6. Februar

28 Ansprechpartner/innen: In der Landesgeschäftsstelle: Beate Schlichting Thorsten Wiegers Im Vorstand: Dr. Anke Valentin Claus Mayr Christian Chwallek Frank Herhaus Dr. Hans-Martin Kochanek Dr. Harald Kloetsch Montag, 6. Februar

29 VEREIN UND STIFTUNG HAND IN HAND Besonderheiten bei Stiftungen als Fundraising-Einheiten von Vereinen Montag, 6. Februar

30 Stiftung und Verein Hand in Hand Zum Beispiel als gemeinnützige Partnerschaft Organisatorische Verknüpfung Verein und Stiftung sind zwei selbständige Institutionen mit gleichem Satzungszweck, z. B. NABU-Stiftung. Die Stiftung ist eine unselbständige Institution, die dem Verein unterstellt ist, z. B. INKOTA-Stiftung. Was sind die Vor- und Nachteile beider Formen? Montag, 6. Februar

31 Stiftung und Verein Hand in Hand Potenzielle Stiftungsaufgaben Fördern aus Kapitalerträgen, z. B. die Arbeit des Vereins oder externer Projekte. Eigene Projekte initiieren. Für potenzielle Unterstützer des Vereins- bzw. Satzungszwecks eine langfristige Investition bieten (anders als Spenden). Dach für Unterstiftungen / Stiftungsfonds bieten. Zustiftungen und Spenden einwerben. Kapitalerträge erwirtschaften. Flächen und Gebäude langfristig sichern. Montag, 6. Februar

32 Stiftung und Verein Hand in Hand Besonderheiten bei Stiftungen als Fundraising-Einheiten Kapitalanlage und Aufbau des Kapitalstocks. Planungssicherheit durch Langfristigkeit der Kapitalerträge. Sicherung der Pflege von Flächen bzw. dauerhaften Aufrechterhaltung von Leistungen. Zeichen setzen. Testamente, Anlassspenden und Co. Ansprechen anderer Zielgruppen. Jährliche Prüfung durch Stiftungsaufsicht. Montag, 6. Februar

33 UNSERE STIFTUNG: VON DER GRÜNDUNG ZUR ERFOLGSGESCHICHTE Ziele Kapazitäten - Hilfen Montag, 6. Februar

34 Von der Gründung zur Erfolgsgeschichte Wie bringe ich meine Stiftung auf die Erfolgsspur? Festlegen von Zielen. Förderung wichtiger Projekte (sichtbar). Realistische Planung des Aufwands für Verwaltung und Mittelakquise. Wahl des richtigen Modells (z. B. selbständig, unselbständig). Transparente Verknüpfung von Verein und Stiftung. Festlegen von Zuständigkeiten innerh. des Teams. Lust auf Stiftung. Montag, 6. Februar

35 AKTUELLE PERSPEKTIVEN Der Stiftungsgedanke in Zeiten von Niedrigstzinsen Montag, 6. Februar

36 Aktuelle Perspektiven Ist es in Zeiten von Niedrigstzinsen überhaupt sinnvoll eine Stiftung zu gründen? Wenn es nur um die Rendite geht: Kapitalanlagenmix mit Einnahmen aus Vermietung, Genossenschaftsanteilen, Fonds, Anteilen etc. Doppelte Rendite durch satzungsgemäßes Investment. Wenn es auch um die Kommunikation geht: Aufbau der Stiftung als seriösen Partner. Angebot für Menschen, die etwas Bleibendes hinterlassen möchten. Montag, 6. Februar

37 Aktuelle Perspektiven Ist es in Zeiten von Niedrigstzinsen überhaupt sinnvoll eine Stiftung zu gründen? Wenn es um Finanzstrategie geht: Ein guter Ort für Teile der freien Rücklage. Montag, 6. Februar

38 Hilfreiche Links Bundesverband deutscher Stiftungen: Bez.-Reg- Köln, Der Weg zur Stiftung Leitfaden durch das Gründungsverfahren: eilung_02_weg_zu_stiftung.pdf Stiften in Nordrhein-Westfalen Maecenata Institut: Montag, 6. Februar

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! NABU-Stiftung Naturerbe NRW Beate Schlichting Thorsten Wiegers Völklinger Str Düsseldorf Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Montag, 6. Februar

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