Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche

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1 Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Anlagen: 3 Nr. 26a EStG = Muster Vereinbarung mit dem Spender - Muster Negativerklärung des Spenders - Download Zuwendungsbestätigungen - Muster Zuwendungsbestätigung (Geld)

2 Voraussetzungen Freibetrag nach 3 Nr.26 a EStG ACHTUNG: Gilt nicht für Tätigkeiten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden Tätigkeit für eine gemeinnützige Körperschaft Tatsächlicher Aufwand muss vorliegen Ehrenamtliche Tätigkeit im Allgemeinen Freibetrag 3 Nr.26a EStG von jährlich 500

3 Voraussetzungen Freibetrag nach 3 Nr.26a EStG Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden : (Tätigkeit darf nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen) Tätigkeit muss ehrenamtlich ausgeübt werden, ein tatsächlicher Aufwand muss vorliegen Verein muss gemeinnützig sein Zur Zahlung muss Satzungsbestimmung oder aktueller Vorstandsbeschluss existieren

4 Hinweise zum 3 Nr.26a EStG Kann nur einmal pro Person im Sport in Anspruch genommen werden (außer: 1 x gemeinnützig, 1 x kirchlich und 1 x mildtätig) Ausschluss gegenüber des Freibetrages nach 3 Nr. 26 EStG (ÜL) Tätigkeit darf nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfolgen Freibetrag kann nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden

5 Hinweise zum 3 Nr.26a EStG Aufwandsnachweis nicht erforderlich; Glaubhaftmachung reicht aus Bestätigung des Ehrenamtlichen, dass Freibetrag nicht bereits bei einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit berücksichtigt wird (Negativerklärung wie bei den Übungsleitern) - siehe Anhang Geld muss nicht fließen, z.b. zum Zwecke einer Spendenbescheinigung - siehe Anhang

6 Hinweise zu den Anlagen : 1. Muster Vereinbarung mit dem Spender - Zu verwenden wenn kein Geld fließt 2. Negativerklärung des Spenders - Schutz für den Verein bei Doppelverwendung des Freibetrages 3. Download Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) - Download-Link zum Hess. Finanzministerium 4. Muster Zuwendungsbestätigung (Geld) - Zu verwenden bei Geldspende und bei Verzicht auf Geld

7 Verein: An Ausstellung einer Spendenbescheinigung Liebe/r Zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheingung) benötigen wir die nachfolgende schriftliche Erklärung. Datum: Unterschrift Verein: * * * Hiermit erkläre ich den freiwilligen Verzicht im Kalenderjahr ( ) auf meine Übungsleiterentschädigung ( ) auf meine Aufwandsersatz ( ) auf meine Aufwandsentschädigung (zutreffendes ist angekreuzt) Ich bitte den Verein um das Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung in Höhe von ; in Worten:. Datum: Unterschrift Spender/in: PS: Wir empfehlen die Zusendung dieses Formulars im Doppel zwecks Verbleib der Durchschrift beim Spender als Beleg.

8 Verein/Verband: Name: Vorname: Anschrift: Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Einnahmen i. S. des 3 Nr. 26a EStG * Ich erkläre hiermit, dass ich die Steuerbefreiung nach 3 Nr. 26a EStG im laufenden Kalenderjahr bei anderen Einrichtungen als dem o.g. Verein/Verband für Einnahmen als Ehrenamtliche/r O nicht O in Höhe von EUR in Anspruch genommen habe bzw. in Anspruch nehmen werde. Ort Datum Unterschrift des Begünstigten 3 Nr. 26a Steuerfreie Einnahmen (sog. Ehrenamtspauschale) Steuerfrei sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke ( 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro im Jahr. Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen aus der Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach 3 Nr. 12 oder 26 ( = ÜL-Freibetrag ) gewährt wird. Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.

9 lsb h Vereinsförderung und beratung Download Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen): Die amtlichen Vorducke von Zuwendungsbestätigungen Geld- und Sachzu- wendungen können beim Hess. Finanzministerium downgeloaded werden: Vordrucke unter dem Schlagwort Zuwendungen

10 Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der steuerbegünstigten Einrichtung) Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag Im Sinne des 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen Name und Anschrift des Zuwendenden: Betrag der Zuwendung - in Ziffern - in Buchstaben Tag der Zuwendung Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen Ja Nein Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes, StNr., vom nach 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach 3 Nr 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes StNr., vom ab als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) verwendet wird. Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind: es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag i.s.v 10b Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetzes handelt)., (Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers) Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht ( 10b Abs. 4 EStG, 9 Abs. 3 KStG, 9 Nr. 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom BStBl I S. 884).

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