Richtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung

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Transkript:

Richtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung Geschäftsstelle des KSB Potsdam-Mittelmark e.v.,,, Tel.: 0 33 82/70 10 46

1 1. Ziel der Förderung 1.1. Der ist bereit, alle in ihm ansässigen Sportvereine, die sich die Förderung und Pflege des Sports zum Ziel gesetzt haben, im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion zu unterstützen. 1.2. Um den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei der Förderung der laufenden Aufwendungen für den Vereinssport zu helfen, stellt der Kreis jährlich nach Maßgabe des Haushaltsplanes einen Betrag zur Verfügung, der nach dieser Richtlinie zur Verteilung kommt, die Kreiszuwendungen werden in der Erwartung gewährt, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden den Vereinssport aus eigenen Mitteln fördern. 1.3. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 1.4. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. 2. Anwendungsbereich 2.1. Die Sportförderung findet ihre Anwendung für alle im Deutschen Sportbund organisierten und anderen gemeinnützigen Sportvereinen, Sportverbänden und Sportorganisationen, deren Hauptzweck die Durchführung eines selbstorganisierten Sportbetriebes innerhalb des Kreises ist. 3. Zuständigkeit Zuständige Dienststelle für die Sportförderung ist das Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark. 4. Gegenstand der Sportförderung 4.1. Der gewährt den Vereinen eine Zuwendung für die Jugendarbeit. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Anzahl der jugendlichen Mitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Durch die Bezuschussung soll erreicht werden, dass die Vereine der Jugendarbeit besondere Aufmerksamkeit widmen. 4.2. Der Vorsitzende des Vereins hat dem Schulverwaltungs- und Kulturamt, Sachgebiet Sport, des Landkreises Potsdam-Mittelmark schriftlich und durch seine Unterschrift zu bestätigen, dass die Zuwendungen ausschließlich für die Jugendarbeit verwendet werden.

2 4.3. Zuwendung für die Ausbildung von Übungsleitern Für die Ausbildung von Übungsleitern können die Vereine auf Antrag eine einmalige Unterstützung pro Lizenzerwerber erhalten. Voraussetzung für die Gewährung dieser Zuwendung ist, dass der Lizenzinhaber in dem Verein auf vertraglicher Grundlage tätig ist. 4.4. Zuwendung für die Anschaffung von Sportgeräten und Materialien Der kann auf Antrag eine Zuwendung zur Anschaffung von Sportgeräten, Technik und Pokalen gewähren. 4.5. Fahrtkostenzuschüsse Der kann den Mitgliedern (Amateuren) eines im Kreis ansässigen Sportvereins einen Zuschuss bis zu 50 % der Kosten mit der Bahn 2. Klasse gewähren. Dies gilt für die Distanzen Heimatort, Wettkampfort, für Meisterschaften und Wettkämpfe auf Kreisebene. 4.6. Zuwendung für ehrenamtliche Übungsleiter Der kann den Vereinen auf Antrag Zuwendungen zu den Aufwendungen für die ehrenamtlichen Übungsleiter gewähren. Bei der Auszahlung an die Vereine darf ein Betrag, der vom Landessportbund empfohlenen Entschädigung für nebenberufliche Übungsleiter nicht überschritten werden. 5. Zuwendung für Instandsetzungen bzw. Werterhaltungen städtischer und gemeindlicher Sportstätten 5.1. Der kann Sportvereinen auf Antrag Zuwendungen zur Werterhaltung bzw. Instandsetzung von Sportstätten, die durch das Land gefördert werden, gewähren. Vom Antragsteller wird eine angemessene Eigenleistung erwartet. 6. Allgemeine Zuwendungen 6.1. Das Schulverwaltungs- und Kulturamt kann der Geschäftsstelle des Kreissportbundes des Kreises Potsdam-Mittelmark eine jährliche Zuwendung zu den Personal- und Sachkosten gewähren, die im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Ausschuss für Bildung, Schulen, Jugend und Sport festgesetzt wird.

3 6.2. Für vereinsspezifische Traditionsveranstaltungen, Turniere, Sport- und Spielfeste, Trimm-Dich-Aktionen etc., können finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der eingereichte Veranstaltungsplan der Vereine hat zur besseren Koordinierung der Grundaufgaben im laufenden Sportjahr (November) für das nächste Jahr bestimmte Bedeutung für eine Unterstützungszahlung. 6.3 Für Neugründungen von Vereinen und Abteilungen kann nach Antrag eine Anschubfinanzierung gewährt werden. 7. Antragsverfahren 7.1. Anträge von Sportvereinen auf Gewährung von Zuwendungen dieser Richtlinie sind in der Regel über die kreisangehörigen Städte/Gemeinden einzureichen. Diese geben die Anträge mit einer Stellungnahme an das Schulverwaltungs- und Kulturamt weiter. In der Stellungnahme soll insbesondere darauf eingegangen werden, ob die Städte bzw. Gemeinden das Vorhaben als förderungswürdig ansehen, inwieweit eine städtische/gemeindliche Zuwendung erwartet werden kann und ob der Verein in der Lage sein wird, evtl. Folgekosten zu tragen. 8. Das Schulverwaltungs- und Kulturamt entscheidet über die Anträge im Einvernehmen mit dem Kreissportbund des Landkreises Potsdam-Mittelmark nach pflichtgemäßen Ermessen über Zuschüsse bis zu einer Höhe von EURO 511,29. Kann kein Einvernehmen hergestellt werden, entscheidet das Schulverwaltungs- und Kulturamt nach Absprache im Ausschuss. Bei Zuschüssen über EURO 511,29 entscheidet ebenfalls das Schulverwaltungs- und Kulturamt nach Absprache im Ausschuss. 9. Nachweisführung 9.1. Für die nach dieser Richtlinie gewährten Zuwendungen ist grundsätzlich der Nachweis ihrer ordnungsgemäßen Verwendung zu führen. Für die erhaltenen Mittel ist in den Vereinen eine gesonderte Nachweisführung zu erstellen. Bei unregelmäßiger Verwendung der finanziellen Mittel erfolgt eine Rückforderung durch den Kreis. 10. Ausnahme 10.1. In besonders begründeten Einzelfällen kann der Kreisausschuss beschließen, dass eine von der Richtlinien abweichende Regelung getroffen wird. 10.2. Schlussbestimmung Die Richtlinie wird am 01.07.1994 gültig und setzt gleichzeitig die Richtlinien der ehemaligen Landkreise Potsdam und Brandenburg außer Kraft.

4 4.1. ZUWENDUNG FÜR JUGENDARBEIT Kein Antragsformular nötig. Die Zuwendung für Jugendarbeit wird auf der Grundlage der Bestandserhebungsbogen des laufenden Jahres, an Hand je gemeldetem Kind und Jugendlichen bis 21 Jahre, geregelt. Der Bestandserhebungsbogen ist hauptsächlich eine Rückversicherung über die tatsächliche Anzahl der gemeldeten Kinder und Jugendlichen. Die Bankverbindung wird ebenfalls den Bestandserhebungsbogen entnommen. die Summe wird automatisch überwiesen. Die Nachweisführung ist im Verein zu erfolgen und muss gegenüber berechtigten Personen der Kreisverwaltung zur Einsichtnahme jederzeit vorlegbar sein.

5 4.3. ZUWENDUNG FÜR DIE AUSBILDUNG VON ÜBUNGSLEITERN Verein:... Name:... Straße:... PLZ, Ort:...... Tel.:... Vereinskennziffer:... Bankverbindung des Antragstellers:... BLZ:... Konto - Nr.:... Bezuschusst werden nur Übungsleiterausbildungen zum Erwerb der Breitensportlizenz. Fachübungsleiter stellen bei absolviertem Lehrgang bitte einen Antrag an den zuständigen Fachverband. Der Sportfreund... hat vom... bis... am Lehrgang... in... teilgenommen. Ausgaben: 1. Unterkunft:... 2. Verpflegung:... 3. Fahrtkosten:... 4. sonstige Ausgaben (genaue Bezeichnung)... Gesamt:... Datum Stempel rechtsverbindliche Unterschrift

6 4.4. EINMALIGE ZUWENDUNG FÜR DIE ANSCHAFFUNG VON KLEINSPORTGERÄTEN UND MATERIALIEN Verein:... Name:... Straße:... PLZ, Ort:...... Tel.:... Vereinskennziffer:... Bankverbindung des Antragstellers:... BLZ:... Konto - Nr.:... Bezuschusst werden nur Kleinsportgeräte, Technik und Pokale bis zu einer Höhe von 204,52. Die Förderung erfolgt bis zu 50 % unter der Bedingung, dass durch das Land keine Förderung erfolgt. Angaben zur Begründung der Notwendigkeit der Anschaffung sind dem Antrag beizulegen. Genaue Bezeichnung des Sportgerätes:... Ausgaben: Gesamtkosten:... Eigenleistung:... Sportförderung:... Datum Stempel rechtsverbindliche Unterschrift

7 4.5. EINMALIGE ZUWENDUNG FÜR DIE FAHRTKOSTEN DER SPORTLER DES KREISES POTSDAM-MITTELMARK Verein:... Name:... Straße:... PLZ, Ort:...... Tel.:... Vereinskennziffer:... Bankverbindung des Antragstellers:... BLZ:... Konto - Nr.:... Bezuschusst werden anteilig Fahrtkosten für Wettkämpfe auf Kreisebene im Nachwuchsbereich (Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre), dies gilt für die Distanz Wettkampfort-Heimatort. Sportarten mit regelmäßigem Spielbetrieb auf Kreisebene sammeln ihre Fahrtkosten, lassen sich diese vom Kreisfachverband bestätigen und reichen diese dann gesammelt ein. Für die Sportveranstaltung:... in... am... (oder Liste der anfallenden Fahrten der Spielsaison) erbitten wir einen Zuschuss von.... Finanzierungsplan: 1. Teilnehmerzahl:... (Liste mit Unterschrift der Teilnehmer beilegen) 2. genaue km Wettkampfort - Heimatort:... 3. Eigenleistung des Vereins:... 4. erwarteter Zuschuss... Datum Stempel rechtsverbindliche Unterschrift Datum Stempel Bestätigung Veranstalter/Staffelleiter

8 4.6. ZUWENDUNG FÜR EHRENAMTLICH TÄTIGE ÜBUNGSLEITER IM BREITENSPORT (ohne Lizenz und mit Breitensportlizenz) Kein Antragsformular nötig. Die Zuwendung für ehrenamtlich tätige Übungsleiter wird auf der Grundlage der Bestandserhebungsbogen des laufenden Jahres an Hand je Übungsgruppe im Kinder- und Jugendbereich bis 21 Jahre geregelt. Der Bestandserhebungsbogen ist hauptsächlich eine Rückversicherung über die tatsächliche Anzahl der gemeldeten Kinder und Jugendlichen. Die Bankverbindung wird ebenfalls dem Bestandserhebungsbogen entnommen. Die Summe wird automatisch überwiesen. Die Nachweisführung ist im Verein zu führen und muss gegenüber berechtigten Personen der Kreisverwaltung zur Einsichtnahme jederzeit vorlegbar sein.

9 6.2. EINMALIGE ZUWENDUNG FÜR VEREINSSPEZIFISCHE TRADITIONSVERANSTALTUNGEN, TURNIERE, SPORT- UND SPIELFESTE DES KREISES POTSDAM-MITTELMARK Verein:... Name:... Straße:... PLZ, Ort:...... Tel.:... Vereinskennziffer:... Bankverbindung des Antragstellers:... BLZ:... Konto - Nr.:... Bezuschusst werden anteilmäßig vereinsspezifische Traditionsveranstaltungen, Turniere, Sportund Spielfeste etc. Für die Sportveranstaltung:... (Art der Veranstaltung) in... am... erbitten wir einen Zuschuss von.... Finanzierungsplan: 1. Ausgaben:... Bsp.: * Mieten... * Transportkosten... * Spiel- u. Hilfsmaterial... * Helferkosten... 2. Summe... 3. Eigenleistung des Vereins... 4. erwarteter Zuschuss... Datum Stempel rechtsverbindliche Unterschrift