Ich will eine Diplomarbeit schreiben August 2010 Was ist eine Diplomarbeit? Mit einer Diplomarbeit weisen Sie nach, dass Sie fähig sind, ein Thema aus wissenschaftlich-analytischer Perspektive selbständig zu bearbeiten und dass Sie dazu in der Lage sind, Fragen und Probleme der Kommunikations- und Medienwissenschaft theoretisch zu reflektieren und mithilfe wissenschaftlicher Methoden zu erforschen. In der Kommunikations- und Medienwissenschaft beinhaltet die Diplomarbeit in der Regel einen theoretischen Teil und eine empirische Untersuchung bzw. Analyse. Die Diplomarbeit dient dem Erwerb einer wichtigen wissenschaftlichen Qualifikation, dementsprechend werden, ungeachtet der thematischen Vielfalt, höchste Anforderungen sowohl an die inhaltliche Auseinandersetzung wie auch an die Einhaltung der formalen Standards gestellt. (http://wwwg.uniklu.ac.at/mk0/info/pdf/mindeststandards03-2010.pdf) Der Grundsatz der Freiheit in Wissenschaft und Lehre gilt, sofern es die Umstände zulassen, sowohl für die Studierenden bei der Wahl ihres Themas, als auch für die BetreuerInnen bei Entscheidung über die Annahme desselben. Die konkreten Voraussetzungen und Anforderungen sind in jedem Fall mit dem/der BetreuerIn individuell abzuklären. Die wissenschaftlichen Schwerpunkte und weitere Informationen sind auch auf der jeweiligen persönlichen Homepage zu finden. Rechtliche Rahmenbedingungen: UG 2002, UG-Novelle 2009, 81: (2) Die Aufgabenstellung der Diplom- oder Masterarbeiten ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. (3) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.
Erfordert die Bearbeitung eines Themas die Verwendung der Geld- oder Sachmittel von Einrichtungen der Universität, so ist die Vergabe nur zulässig, wenn die Leiterin oder der Leiter dieser Einrichtung über die beabsichtigte Vergabe informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lehrund Forschungsbetriebes untersagt hat. Satzung der Alpen-Adria Universität Klagenfurt, Teil B: Studienrechtliche Bestimmungen: (1)... Die bzw. der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen oder Betreuer auszuwählen. (2) Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer mit Lehrbefugnis sowie emeritierte bzw. im Ruhestand befindliche Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind berechtigt, aus dem Fach ihrer Lehrbefugnis Masterund Diplomarbeiten zu betreuen und zu beurteilen. Bei Bedarf kann die Studienrektorin bzw. der Studienrektor geeignete wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Doktorat mit der Betreuung und Beurteilung von Master- und Diplomarbeiten aus ihrem Forschungsgebiet betrauen. Die bzw. der Studierende ist berechtigt, eine Betreuerin oder einen Betreuer nach Maßgabe der Möglichkeiten auszuwählen. (3) Die Studienrektorin bzw. der Studienrektor ist berechtigt, auch Personen mit einer gleichwertigen Lehrbefugnis einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder einer anderen den Universitäten gleichrangigen Einrichtung zur Betreuung und Beurteilung von Master- und Diplomarbeiten heranzuziehen. (4) Die bzw. der Studierende hat das Thema und die Betreuerin oder den Betreuer der Master- bzw. Diplomarbeit der Studienrektorin bzw. dem Studienrektor vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerin oder der Betreuer gelten als angenommen, wenn die Studienrektorin bzw. der Studienrektor diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. Bis zur Einreichung der Master- bzw. Diplomarbeit (Abs. 5) ist ein Wechsel der Betreuerin oder des Betreuers zulässig.
(5) Die abgeschlossene Master- bzw. Diplomarbeit ist bei der Studienrektorin bzw. beim Studienrektor in gedruckter sowie in elektronisch lesbarer Form zur Beurteilung einzureichen. Genauere Bestimmungen dazu sind von der Studienrektorin bzw. vom Studienrektor unter Bedachtnahme auf die technische Entwicklung zu erlassen. (6) Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Master- bzw. Diplomarbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen. Wird die Master- bzw. Diplomarbeit nicht fristgerecht beurteilt, hat die Studienrektorin bzw. der Studienrektor die Master- bzw. Diplomarbeit auf Antrag der bzw. des Studierenden einer anderen Universitätslehrerin oder einem anderen Universitätslehrer gemäß Abs. 2 oder 3 zur Beurteilung zuzuweisen. Wie komme ich zu einem Thema? Es gibt unterschiedliche Wege, wie Sie zum Thema Ihrer Diplomarbeit kommen: - Sie wollen ein Thema, eine Frage, ein Problem, das Sie schon während des Studiums besonders interessiert hat (und mit dem Sie sich vielleicht auch schon in Lehrveranstaltungen auseinandergesetzt haben), umfassender untersuchen; - Sie wählen einen Vorschlag eines Betreuers bzw. einer Betreuerin aus; - Sie nehmen den Forschungsauftrag einer Institution an, eine spezifische Fragestellung zu untersuchen. Wie finde ich einen Betreuer/ eine Betreuerin? Informieren Sie sich über die Forschungsschwerpunkte der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Diplomarbeiten betreuen können, bevor Sie sich mit Ihren ersten Überlegungen an jemanden wenden, von dem/der Sie meinen, er/sie könnte Ihre Arbeit betreuen. Machen Sie sich mit der Literatur, Datenbanken, Studien etc. zum Themenfeld bekannt. Für einen Erstkontakt ist es nützlich, eine ein- bis zweiseitige Gedankensammlung zum Themenvorschlag mitzubringen; machen Sie sich u. a. Gedanken über: Wie lautet die Fragestellung? Warum ist diese Frage von Bedeutung? Welche Ergebnisse sind im Wesentlichen zu erwarten?
Mit welchen theoretischen Ansätzen soll gearbeitet werden? Worin besteht der Neuigkeitswert, was ist die innovative Herangehensweise? Soll mit empirischen Methoden gearbeitet werden? Wenn ja, mit welchen? Zeit- und Arbeitsplan Es wird sehr empfohlen, dass Sie beim potentiellen Betreuer/ bei der potentiellen Betreuerin bereits Lehrveranstaltungen besucht haben. Den offiziellen Status als Diplomand/Diplomandin erhalten Sie nach Abgabe des Formulars Ansuchen um Betreuung einer Diplomarbeit. (http://www.uniklu.ac.at/studabt/downloads/ansuchen_betreuung.pdf) Allgemeine Richtlinien für die Diplomarbeit I. Der Inhalt einer Abschlussarbeit sollte klar gegliedert, präzise formuliert den Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens entsprechen und leicht verständlich/logisch nachvollziehbar sein. II. Grundsätzlich besteht eine Abschlussarbeit aus einer Einleitung/einem einführenden Teil, einem Hauptteil, in dem die Aufgabenstellung bearbeitet und die Forschungsfrage beantwortet wird (in der Regel ist dies eine empirische Untersuchung), einer Zusammenfassung (Schlussbetrachtung, Kritik/Reflexion, Forschungsausblick) bzw. einem abschließenden Teil (z.b. in Form eines Resümees). Dazu: Einleitung: Einführung in die Aufgabenstellung, fachlich-inhaltliche Einordnung des Themas, Einführung der grundlegenden Begriffe/in den persönlichen Zugang Hauptteil: nicht zu tief untergliedern (Unterabsätze mit einem oder zwei Sätzen und einer eigenen Überschrift sind zu vermeiden), Aufzählungen gewinnen durch Spiegelstriche/Punkte an Übersichtlichkeit, verwenden Sie Schaubilder
und Tabellen in angemessener Zahl, achten Sie auf die Beibehaltung des Argumentationsfadens, Anknüpfung und Rückbezug der Forschungsergebnisse an die theoretischen Grundlagen; achten Sie darauf, nicht nur aus Fachliteratur zusammenzuschreiben, sondern eine eigene Leistung zu erbringen, Literatur und Studienergebnisse sind als Belege der eigenen Argumentation zu verstehen. Schlussbetrachtung: Ziehen Sie Schlussfolgerungen, geben Sie einen (Forschungs-)Ausblick, reflektieren Sie die eigene Forschung. Formale Anforderungen an die Diplomarbeit Was die formale Gestaltung der Diplomarbeit betrifft, richten Sie sich bitte nach den Mindeststandards für das wissenschaftliche Arbeiten. (http://wwwg.uniklu.ac.at/mk0/info/pdf/mindeststandards03-2010.pdf) Vom Umfang her soll die Diplomarbeit zwischen 80 und 100 Seiten (das sind zwischen 200.000 und 250.000 Zeichen mit Leerzeichen) umfassen. Ihre Leistung besteht u. a. auch darin, die wissenschaftliche Bearbeitung Ihres Themas in diesem Rahmen zu erbringen. Gestalten Sie die Endfassung nach den formalen Vorschriften der Studienabteilung (insb. Titelblatt, ehrenwörtliche Erklärung). Schreiben Sie ein Abstract von Ihrer Diplomarbeit in deutscher und englischer Sprache und fügen Sie dies nach dem Titelblatt in die Diplomarbeit ein. Auf dem Rücken der Diplomarbeit ist anzugeben: Name Kurztitel Jahr. Wenn die Diplomarbeit fertig ist sind mehrere formale Schritte zu durchlaufen (wie das Hochladen der digitalen Fassung, das Einreichen der gebundenen Exemplare), über die Sie von der Studienabteilung informiert werden. (http://www.uni-klu.ac.at/studabt/inhalt/1.htm) Die Betreuerin/der Betreuer hat die Diplomarbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.