Kirchliches Amtsblatt

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Transkript:

Kirchliches Amtsblatt Stück 4 58. Jahrgang.. I ss Essen, 20.03.2015 Inhalt Verlautbarungen der deutschen Bischöfe Nr. 19 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land (Palmsonntags-Kollekte 2015)... 33 Verlautbarungen des Bischofs Nr. 20 Auflösung des Siedlungshilfswerks des Bistums Essen... 34 Nr. 21 Ordnung über die Umzugskostenvergütung für Priester des Bistums Essen vom 08.12.2000... 34 Nr. 22 Änderung der Anlage 7 - Dienstwohnungsverordnung für Priester... 34 Bekanntmachungen des Bischöflichen Generalvikariates Nr. 23 Ordnung zur Förderung innovativer pastoraler Aufgaben... 35 Nr. 24 Palmsonntags-Kollekte 2015 - "Hilfe leisten - Hoffnung spenden. Unser Einsatz für die Christen im Heiligen Land"... 36 Kirchliche Mitteilungen Nr. 25 Warnung... 37 Verlautbarungen der deutschen Bischofskonferenz Nr. 19 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land (Palmsonntags-Kollekte 2015) In den Gottesdiensten am Palmsonntag gedenken die deutschen Katholiken in besonderer Weise der Christen im Heiligen Land. Die Situation in der gesamten Region, insbesondere in Syrien und im Irak hat sich im vergangenen Jahr dramatisch verschlechtert. Das wirkt sich auch auf die Christen in Israel und Palästina aus. Viele Menschen haben Zukunftsangst und sehen keine Perspektiven in ihrer Heimat. Papst Franziskus hat in seinem Weihnachtsbrief 2014 an die Christen im Nahen Osten den Gläubigen Mut zugesprochen: "Meine Lieben, obwohl gering an Zahl, seid Ihr Protagonisten des Lebens der Kirche und der Länder, in denen Ihr lebt. Die ganze Kirche ist Euch nahe und unterstützt Euch mit großer Liebe und Wertschätzung für Eure Gemeinschaften und Eure Mission. Wir werden fortfahren, Euch zu helfen mit dem Gebet und mit den anderen verfügbaren Mitteln." Und an anderer Stelle betont der Heilige Vater: "Möge die gesamte Kirche und die internationale Gemeinschaft sich der Bedeutung Eurer Präsenz in der Region immer deutlicher bewusst werden." So bitten wir zum diesjährigen Palmsonntag die Katholiken in Deutschland, dem Appell von Papst Franziskus zu folgen und gemeinsam mit ihm für die Kirche und für alle Menschen im Heiligen Land zu beten. Auch bitten wir Sie, liebe Brüder und Schwestern, mit Ihrer großzügigen Spende zu helfen, den Christen im Ursprungsland unseres Glaubens ein Verbleiben in ihrer Heimat zu erleichtern. Die finanzielle Unterstützung hilft den kirchlichen Einrichtungen im Heiligen Land bei ihrem Dienst an den Menschen. Für Ihr Zeichen der Solidarität sagen wir schon jetzt ein herzliches Vergelt's Gott. Schließlich ermutigen wir Kirchengemeinden, katholische Verbände und kirchliche Gruppen, Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten zu unternehmen und die Begegnung mit den dortigen Christen zu suchen. So können diese in schwieriger Lage erfahren, dass sie nicht alleine gelassen sind. Berlin, 27.01.2015 Für das Bistum Essen + Dr. Franz-Josef Overbeck Bischof von Essen

34 Verlautbarungen des Bischofs Nr. 20 Auflösung des Siedlungshilfswerks des Bistums Essen 1. Das Siedlungshilfswerk des Bistums Essen wird hiermit gemäß 14 des Statuts für das Siedlungshilfswerk des Bistums Essen aufgelöst. 2. Art. 689 der Synodalstatuten für das Bistum Essen wird hiermit aufgehoben. 3. Mit der Abwicklung der noch laufenden Darlehen wird die Hauptabteilung Finanzen und liegenschaften im Bischöflichen Generalvikariat beauftragt. Essen, 20.02.2015 L.S. Nr. 21 + Dr. Franz-Josef Overbeck Bischof von Essen Ursula R. Kanther Kanzlerin der Kurie Ordnung über die Umzugskostenvergütung für Priester des Bistums Essen vom 08.12.2000 1) Gemäß 6 Absatz 3 der "Ordnung über die Umzugskostenvergütung für Priester des Bistums Essen" vom 08. Dezember 2000 wird der Grundbetrag für die Bemessung der Pauschvergütungen gemäß 6 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 der genannten Ordnung zum 01.01.2015 auf 4.573,12 festgesetzt. Nr. 22 Änderung der Anlage 7 - Dienstwohnungsverordnung für Priester Heizkostenbeitrag für an dienstliche Sammelheizungen angeschlossene Dienstwohnungen für den Abrechnungszeitraum 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Für die Heizkostenbeiträge gemäß Anlage 7, 7, Abschnitt C, Absatz c) zur "Priesterbesoldungsund -versorgungsordnung des Bistums Essen" vom 30.04.2003 werden nachstehend die vom Bundesminister der Finanzen festgesetzten Kostensätze bekannt gegeben. Diese Kostensätze gelten aufgrund einer Vereinbarung mit dem Betriebsstättenfinanzamt Essen Nord für den Abrechnungszeitraum "01.01.2014 bis zum 31.12.2014". Energieträger Fossile Brennstoffe Fernheizung und übrige Heizungsarten Essen, 27.02.2015 EUR je m 2 Wohnfläche jährlich 10,55 EUR 12,55 EUR + Dr. Franz-Josef Overbeck Bischof von Essen 2) Die Pauschvergütung und der Häufigkeitszuschlag betragen somit: Lf d. Pauschvergütung Nr. Betrag Häufigkeitszuschlag gem. 5 (1) Ziffer 3 in Höhe von 50 0/0 1 in den Fällen des 6 (1) Ziffer 3 (Priester mit Wohnung vor und nach dem Umzug ohne Haushälterin u. ä. *) ab ab 01.01.2015 01.01.2015 551,00 275,50 2 in den Fällen des ab ab 6 (1) Ziffer 2 (Priester mit Woh- 01.01.2015 01.01.2015 nung vor und 1.102,00 551,00 nach dem Umzug und aufgenommener Haushälterin u. ä. in der alten und in der neuen Wohnung) Diese Anlage tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. Mit gleichem Datum wird die Anlage vom 14.07.2011 außer Kraft gesetzt. Essen, 18.02.2015 + Dr. Franz-Josef Overbeck

35 Bekanntmachungen des Bischöflichen Generalvikariates Nr. 23 Ordnung zur Förderung innovativer pastoraler Aufgaben Präambel Im Rahmen des Dialogprozesses im Bistum Essen fanden sechs große Bistumsforen im Zeitraum von Januar 2012 bis Juli 2013 sowie zahlreiche Veranstaltungen darüber hinaus zu aktuellen Fragen und Diskussionen in Theologie und Kirche, Veranstaltungen der pastoralen Berufsgruppen und des Diözesanrates der katholischen Männer und Frauen sowie Projekte von Pfarreien, Gemeinden, Verbänden und Gruppen statt. Das Zukunftsbild ist die Essenz aus diesen Dialogveranstaltungen und Diskussionen und soll dazu verhelfen die theoretischen Überlegungen als Inspiration 'und Referenzpunkt kirchlichen Lebens im Bistum Essen in die Tat umzusetzen. Neben personeller und inhaltlicher Begleitung benötigen die Kirchengemeinden bei der Umsetzung der Impulse des Zukunftsbildes auch finanzielle Unterstützung, um neue Wege zu gehen und innovative Vorhaben im Sinne des Zukunftsbildes konkret werden zu lassen. Daher werden nunmehr Kirchengemeinden zur Verwirklichung solcher innovativer Vorhaben deren Finanzierung nicht über SChlüsselzuwei~ung und Aufwendungen aus Pfarreivermögen sichergestellt ist, finanzielle Mittel unter Beachtung dieser Ordnung zur Verfügung gestellt. 1 Innovationsfonds Es wird eine Rücklage zur finanziellen Förderung innovativer pastoraler Vorhaben in den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Bistums Essen errichtet. Diese Rücklage wird mit 6.000.000 ausgestattet. Letztmalig werden zum 30.06.2018 finanzielle Mittel aus dem Fonds vergeben. 2 Zweck des Innovationsfonds Zweck des Innovationsfonds ist die Förderung von Vorhaben, die grundlegend die vier Eigenschaften des Zukunftsbildes "berührt, wach, vielfältig und lernend" berücksichtigen. Dies bedeutet: Berührt: Das Vorhaben nimmt die Berufung aller Christinnen und Christen aus Taufe und Firmung ernst und fördert diese. Wach: Das Vorhaben orientiert sich am Sozialraum und/ oder reflektiert die Daten des Sozialraumes. Vielfältig: Lernend: Das Vorhaben übt die Haltung ein, dass alle Getauften Träger der Pastoral sind. Die beantragten Vorhaben unterstützen darüber hinaus die Verwirklichung einer der drei Eigenschaften des Zukunftsbildes gesendet, wirksam oder nah. Dies bedeutet: Gesendet: Das Vorhaben dient der Verbesserung und Erweiterung der Gesprächs- und Kommunikationsfähigkeit. Wirksam: Das Vorhaben fördert die Wahrnehmung diakonischen Handeins. Nah: Das Vorhaben unterstützt eigenverantwortliches Handeln vor Ort. 3 Zuwendungsvoraussetzungen (1) Zuwendungen können von den Kirchengemeinden für die Durchführung von Vorhaben gemäß 2 dieser Ordnung wie Projekte, Aktivitäten, Aktionen und Veranstaltungen beantragt werden. (2) Vorhaben der Kirchengemeinden bedürfen sowohl des zustimmenden Votums des Kirchenvorstandes als auch des Pfarrgemeinderates. (3) Die Förderung der ausgabewirksamen Kosten pro Vorhaben und Jahr beträgt bis zu 50.000. (4) Die zur Förderung beantragten Vorhaben müssen Innovationscharakter besitzen und bisher nicht zum gesicherten Angebot pastoraler Arbeit im Bistum Essen zählen. (5) Die geplante Finanzierung des Vorhabens muss im Antrag dargestellt sein. Ein Eigenanteil von 15 % der beantragten Kosten soll zur Finanzierung gesichert sein. In den Anträgen müssen auch die weiteren - insbesondere öffentlichrechtlichen - Möglichkeiten der Finanzierung geprüft und dargelegt sein. (6) Eine Förderung kann für höchstens drei Jahre beantragt werden. (7) Der Antragsteller soll bei der öffentlichen Darstellung des Vorhabens in geeigneter Form auf die gewährte Förderung durch das Bistum Essen hinweisen. Das Vorhaben fördert die Vielfalt. Es dient der Offenheit und Weite.

36 4 Antrag (1) Anträge sind an das Dezernat 1.1 Pastoral, Zwölfling 16, 45127 Essen, zu richten. Eingehende Anträge werden zu den Stichtagen 31. Januar, 31. Mai und 30. September gesammelt. (2) Der Antragsteller legt in einem schriftlichen Antrag die Förderungswürdigkeit des Vorhabens dar. (3) Dem Antrag sind die Voten des Kirchenvorstandes und Pfarrgemeinderates beizufügen. (4) Der Antrag soll neben einem Zeitplan, Aussagen über Zielgruppe und Zielsetzung, auch Überlegungen zur Wirksamkeit enthalten. Der Antrag muss eine Konzeptbeschreibung des Vorhabens in Bezug auf 2 dieser Ordnung enthalten. Außerdem sind ein Kostenplan und ein Finanzierungsplan beizufügen. Diese sollen dem Muster gemäß Anlage 1 und Anlage 2 dieser Ordnung entsprechen. 5 Bewilligung durch das Kuratorium Innovationsfonds (1) Über die Anträge entscheidet das "Kuratorium Innovationsfonds". (2) Das Kuratorium setzt sich zusammen aus a ) den Dezernenten der Dezernate 1.1 Pastoral und 1.3 Kirchengemeinden, b) je einem Mitglied delegiert aus den Reihen des Priesterrates und des Diakonenrates, c) einem Mitglied gemeinsam delegiert aus den Reihen des Sprecherkreises der Gemeindereferenten und des Sprecherkreises der Pastoralreferenten und d) einem Mitglied delegiert aus den Reihen des Diözesanrates. (3) Den Vorsitz hat der Dezernent für Pastoral. (4) Das Kuratorium entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. (5) Das Kuratorium holt im Bedarfsfall Stellungnahmen der Fachreferate des Generalvikariates, des Caritasverbandes oder anderer Stellen ein. (6) Auf der Grundlage der Entscheidung des Kuratoriums erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid. Das Kuratorium kann einem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder mit dem Hinweis auf Vervollständigung oder Ergänzung erneut zur Prüfung zulassen. Positive Bescheide unter Auflagen oder Vorbehalt werden nicht erteilt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt wie im Bescheid angegeben. (7) Die ersten Mittel werden zum 01.09.2015 ausgezahlt. 6 Verwendungsnachweis (1) Der Antragsteller muss spätestens vier Monate nach Beendigung des Vorhabens einen Sachbericht zum Verlauf und Ergebnis des Vorhabens vorlegen. Bei Vorhaben, die die Dauer von einem Jahr übersteigen, ist vier Monate nach Ablauf des ersten Jahres ein Zwischenbericht vorzulegen. (2) Der Antragsteller erklärt seine Bereitschaft, dass die Ergebnisse seiner Arbeit im kirchlichpastoralen Raum im Bistum Essen, gegebenenfalls auf der Bundesebene, kommuniziert werden und beteiligt sich am Wissens- und Erfahrungstransfer. Die Kommunikation erfolgt auch über das Internet. (3) Die Förderung ist zurückzuzahlen, wenn sie nicht entsprechend dem Antrag verwendet wurde. 7 Abwicklung der Restmittel Gegebenenfalls vorhandene Restmittel werden zum 30.06.2018 in den Haushalt des Bistums übertragen. Die Bearbeitung bis dahin noch nicht abgeschlossener Vorhaben obliegt dem Dezernat 1.1 Pastoral. 8 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt hiermit in Kraft. Essen, 17.12.2014 Msgr. Klaus Pfeffer Generalvikar Nr. 24 Palmsonntags-Kollekte 2015 - "Hilfe leisten - Hoffnung spenden. Unser Einsatz für die Christen im Heiligen Land" Palmsonntagskollekte am 28./29.03.2015 für die Christen im Heiligen Land. Mit Palmwedeln wurde Jesus bei seinem Einzug in Jerusalem begrüßt. Die Menschen huldigten ihm, zeigten Solidarität, setzten Zeichen. Auch heute noch können wir an Palmsonntag ein Zeichen der Solidarität mit den Menschen im Heiligen Land setzen. Die Kollekte an diesem Tag ist für die Menschen bestimmt, die an den Ursprungsstätten unseres Glaubens leben und wirken - und dies viel zu häufig unter schwierigsten Bedingungen. Der Bürgerkrieg in Syrien und die Gräueltaten der Dschihadisten der IS-Terrormiliz führen zu Flüchtlingsströmen ungeahnten Ausmaßes. Der Gaza Krieg im letzten Jahr hat Tausende Menschen obdachlos und viele Kinder zu Waisen gemacht. Auch Papst Franziskus weist seit Beginn seiner Amtszeit auf die Bedrohung der internationalen Stabilität in der Region hin und verpflichtet die Weltkirche dazu, alles Mögliche zu tun, um die christlichen Gemeinschaften bei ihrem Verbleib in der Region zu unterstützen.

37 Auch die deutschen Bischöfe bitten in ihrem Aufruf um Solidarität mit den Christen im Nahen Osten: "Die Situation in der gesamten Region, insbesondere in Syrien und im Irak hat sich im vergangenen Jahr dramatisch verschlechtert. Das wirkt sich auch auf die Christen in Israel und Palästina aus. Viele Menschen haben Zukunftsangst und sehen keine Perspektiven in ihrer Heimat." Sie bitten um Solidarität. Der Leitgedanke zur Palmsonntagskollekte "Hilfe leisten - Hoffnung spenden. Unser Einsatz für die Christen im Heiligen Land" soll uns deutlich machen, dass es der gemeinsamen Anstrengung aller Gläubigen bedarf, um konkrete Hilfe zur Unterstützung und Sicherung christlichen Lebens und damit unserer christlichen Hoffnung im Nahen Osten leisten zu können. Die Kirche im Heiligen Land benötigt unsere Hilfe, damit sie ihren Dienst an den Menschen erfüllen kann. Mit den Mitteln aus der Palmsonntagskollekte können zahlreiche Projekte gefördert werden, die die Lebenssituation der Menschen dort deutlich verbessern und kleine Schritte sind auf dem Weg zu Gerechtigkeit und der Hoffnung auf Frieden. So bitten wir Sie um eine großherzige Spende für die Palmsonntagskollekte und bitten Sie zudem, auf diesen besonderen Termin im Kollektenplan hinzuweisen. Allen, die auf diese Weise ein Zeichen ihrer Solidarität setzen, sagen wir ein herzliches "Vergelt's Gott". Das Generalsekretariat des Deutschen Vereins vom Heiligen Lande, Steinfelder Gasse 17, 50670 Köln, versendet an die Pfarrgemeinden Plakate für den Aushang und Textvorschläge für die Ankündigung. Sämtliche Materialien stehen im Internet als Download zur Verfügung: www.palmsonntagskollekte.de Die Seelsorger werden gebeten, auch die Mitgliedschaft im Deutschen Verein vom Heiligen Lande zu empfehlen. Kirchliche Mitteilungen Nr. 25 Warnung Über den Apostolischen Nuntius erreicht uns folgende Warnung des Päpstlichen Staatssekretariates: Im Namen der Apostolischen Nuntiatur in Malawi wird versucht, betrügerisch Geld für verschiedene falsche Projekte zu sammeln. Das Staatssekretariat weist daruf hin, dass solche über das Internet verbreitete Bitten grundsätzlich als nicht zuverlässig betrachtet werden sollten.

Herausgegeben, verlegt und gedruckt von der Kanzlei im Bischöflichen Generalvikariat, Tel.: 0201/2204-317, Fax: -570, E-Mail: kanzlei@bistum-essen.de, Postfach 100464,45004 Essen. Bezugspreis: 23,00 jährlich. Postvertriebsstück K 21871