Allgemeine Fragen zum KOMBI-Studium Was ist das KOMBI-Studium? Was ist das KOMBI-Studium? KOMBI-Studium steht für KOoperatives Modell Berufsausbildung und Informatik-/Ingenieurstudium der Hochschule Offenburg. Mit Abschluss erhalten die Studierenden eine Doppelqualifikation Berufsausbildung (IHK) und Bachelor und haben so die besten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Welche KOMBI-Möglichkeiten gibt es? Welche KOMBI-Möglichkeiten gibt es? Die Hochschule Offenburg bietet folgende KOMBIs an: KOMBI mit Unternehmen: Bachelor of Science / Angewandte Informatik + Fachinformatiker/-in (IHK) Bachelor of Engineering / Mechatronik + Mechatroniker/-in (IHK) Bachelor of Engineering / Elektrotechnik und Informationstechnik + Elektroniker/-in für Geräte und Systeme (IHK) Bachelor of Engineering / Elektrotechnik und Informationstechnik + Mechatroniker/-in (IHK) Bachelor of Engineering / Maschinenbau/Werkstofftechnik + Stanz- u. Umformmechaniker/-in (IHK) Bachelor of Engineering / Maschinenbau/Werkstofftechnik + Verfahrensmechanniker/-in (IHK) Bachelor of Engineering / Maschinenbau + Industriemechaniker/-in (IHK) KOMBI mit Fachschule: Bachelor of Engineering / Angewandte Biomechanik + staatl. anerkannte/-r Physiotherapeut/-in Warum sollten Unternehmen das KOMBI-Studium in das Ausbildungsprogramm aufnehmen? Warum sollten Unternehmen das KOMBI-Studium in das Ausbildungsprogramm aufnehmen? Hierfür gibt es 10 gute Gründe: Eigene Ausbildung des Ingenieurnachwuchses, deren Praxis-Know-How auf das Unternehmen direkt zugeschnitten ist. Frühzeitig Sicherung von hochqualifizierten und leistungsmotivierten Nachwuchskräften Optimale Verzahnung von Theorie und Praxis Erleichterter Einstieg ins Studium für geeignete Auszubildende Hoher Technologie- und Wissenstransfer durch Kooperation im KOMBI-Studium 1/9
Übernahme anspruchsvoller Tätigkeiten bereits während der Ausbildung durch die Auszubildenden Starke Unternehmensbindung und hohe Unternehmensidentifikation der Auszubildenden Kosteneinsparungen vor allem im Bereich Recruiting geeigneter Hochschulabsolventen sowie intensiven Traineeprogrammen Geringe Einarbeitungszeit nach erfolgreichem Abschluss Kostenfreie Kooperation im KOMBI-Studium mit der Hochschule Offenburg Wie ist der Ablauf, wenn das KOMBI-Studium in das Ausbildungsprogramm aufgenommen werden soll? Wie ist der Ablauf, wenn das KOMBI-Studium in das Ausbildungsprogramm aufgenommen werden soll? Planung: Wir empfehlen, möglichst frühzeitig aus der mittelfristigen Personalbedarfsplanung den Bedarf an akademischen Qualifikationen zu ermitteln und eine entsprechende Kostenplanung durchzuführen. Hierbei ist neben der sozialversicherungspflichtigen Vergütung der KOMBI-Studierenden ggf. auch die Übernahme der Studienbeiträge (sozialversicherungsfrei) zu berücksichtigen. Erfahrungsaustausch: Treten Sie in einen Erfahrungsaustausch mit bestehenden Kooperationsunternehmen, um das für Ihr Unternehmen passende Modell zu ermitteln. Geeignete Unternehmen finden Sie unter Kooperationspartner. Auswahl des KOMBI-Modells: Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen das passende KOMBI-Studium angeboten wird. Falls das gewünschte KOMBI dabei ist, stehen entsprechende Verträge zum KOMBI-Studium im Downloadbereich zur Verfügung. Falls es kein passendes KOMBI-Studium gibt, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit: Nicole Diebold, Koordinationsstelle KOMBI-Studium Hochschule Offenburg, Telefon 0781 205-4825, nicole.diebold@hsoffenburg.de Implementierung: Treffen Sie Vorbereitungsmaßnahmen, um das KOMBI-Studium in Ihr Ausbildungsprogramm aufzunehmen. Hierzu gehört u.a. eine Abstimmung mit der IHK, eine Kontaktaufnahme zur Hochschule Offenburg, eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Berufsschule sowie die Festlegung der internen Ausbildungsabläufe. Rekrutierung: Rekrutieren sie geeignete Bewerber/-innen über die unternehmensspezifischen Recruiting Maßnahmen. Daneben besteht die Möglichkeit eines kostenlosen Eintrags in unserer Datenbank. Bei der Auswahl sind die Zulassungsvoraussetzungen für das Bachelor-Studium zu berücksichtigen. Informell kann durch Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Aussicht auf einen Studienplatz bei der Hochschule Offenburg, Katja Wiss, Leiterin der studentischen Abteilung, angefragt werden. Ein gesonderter Ausbildungsvertrag ist nicht erforderlich. Der folgende Vermerk unter Punkt H "Sonstiges" im IHK-Ausbildungsvertrag: "Teilnahme am KOMBI-Studium der Hochschule Offenburg" ist ausreichend. Wie wird Ihr Unternehmen Kooperationspartner im KOMBI-Studium? Wie wird Ihr Unternehmen Kooperationspartner im KOMBI-Studium? Um Kooperationspartner zu werden, nehmen Sie bitte Kontakt zur Hochschule Offenburg, Nicole Diebold, Telefon-Nr. 0781 205-4825, nicole.diebold@hs-offenburg.de auf. Zu Ihren Fragen beraten wir Sie gerne! Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen oder 2/9
besuchen Sie uns in der Hochschule. Dabei können Sie sich auch ein Bild zur ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung an der Hochschule Offenburg machen. Die Kooperation ist kostenfrei. Gerne unterstützen wir unsere Kooperationspartner mit Marketingmaßnahmen sowie bei der Bewerbersuche. Dafür nehmen wir Sie in unsere Liste der Kooperationspartner auf, so dass Interessierte sich direkt bei Ihnen bewerben können. Einmal pro Jahr treffen sich die Kooperationspartner zu einem Erfahrungsaustausch. Wer sind bei der IHK die Ansprechpartner für das KOMBI-Studium? Wer sind bei der IHK die Ansprechpartner für das KOMBI-Studium? Bei der IHK gibt es folgende direkte Ansprechpartner für das KOMBI-Studium: Simon Kaiser Leiter Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Mitglied der Geschäftsleitung Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg Tel: +49 (0) 761 3858 150 simon.kaiser@freiburg.ihk.de Für die Ausbildungsbetriebe im Ortenaukreis: Stefanie Manach Ausbildungsberaterin für gewerblich-technische Berufe Lotzbeckstr. 31, 77933 Lahr Tel: +49 (0) 7821 2703-752 Fax: +49 (0) 7821 2703-777 stefanie.manach@freiburg.ihk.de Inwiefern überschneiden sich Inhalte von Studium und Ausbildung? Inwiefern überschneiden sich Inhalte von Studium und Ausbildung? Die Inhalte von Studium und Ausbildung unterscheiden sich in der Art der Wissensvermittlung, im Besonderen in den eingesetzten Methoden sowie der Didaktik. Der Focus der Berufsschule liegt auf der Wissensvermittlung zur täglichen praktischen Arbeit im Unternehmen sowie den Aufgaben eines Facharbeiters. In der Hochschule hingegen wird eine wissenschaftliche bzw. ingenieurmäßige Herangehensweise an Aufgabenstellungen vermittelt, um eine angewandte Forschung und Entwicklung leisten zu können. Wie ist der sozialversicherungsrechtliche Status des KOMBI-Studierenden? Wie ist der sozialversicherungsrechtliche Status des KOMBI-Studierenden? 3/9
Wie ist der sozialversicherungsrechtliche Status des KOMBI-Studierenden? Mit dem KOMBI-Studierenden wird ein IHK-Ausbildungsvertrag mit dem Zusatz "Teilnahme am KOMBI- Studium der Hochschule Offenburg" geschlossen. Der KOMBI-Studierende erhält dabei von Beginn bis Ende des Ausbildungsmodells den Status des "Auszubildenden" und ist lohnsteuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich einem Arbeitnehmer gleichgestellt. Campus Gengenbach Fragen zur Ausbildung im KOMBI-Studium Was sollte beim Bewerbungsverfahren zum KOMBI-Studium beachtet werden? Was sollte beim Bewerbungsverfahren zum KOMBI-Studium beachtet werden? Das Bewerbungsverfahren zum KOMBI-Studium unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einer herkömmlichen Bewerbung: Anschreiben, Lebenslauf mit Bild und Anlagen wie Zeugnisse, Abschlüsse und Bescheinigungen. Bei dem/der Bewerber/-in ist darauf zu achten, dass diese/dieser die Zugangsvoraussetzungen zum Hochschulstudium erfüllt. Die Hochschule Offenburg übernimmt im Vorfeld kostenfrei die Prüfung der Zulassungsbedingungen. Ist eine Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag erforderlich? Ist eine Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag erforderlich? Zum Ausbildungsvertrag der IHK ist keine Ergänzung erforderlich, da der/die Auszubildende von Anfang bis Ende der Ausbildung den Status "Auszubildende" hat. Im Ausbildungsvertrag der IHK ist unter Punkt H "Sonstiges" der folgende Eintrag erforderlich: "Teilnahme am KOMBI-Studium der Hochschule Offenburg". Wie ist die Qualität der Ausbildung trotz verkürzter Ausbildungszeit? Wie ist die Qualität der Ausbildung trotz verkürzter Ausbildungszeit? Die Qualität ist trotzverkürzter Ausbildungszeit sehr hoch. Die Abiturienten überspringen in einer Ausbildung in vielen Fällen, entsprechend dem Berufsbildungsgesetz, das erste Lehrjahr. Bei guten Leistungen ergeben sich durch das Vorziehen der Abschlussprüfung Teil 2 keinerlei Probleme. 4/9
Auch wird durch den Besuch von vier Semester sowie einem Praxissemester an der Hochschule vor der Abschlussprüfung Teil 2 ein großes Fachwissen vermittelt, welche die verkürzte Lehrzeit kompensiert. Ist das KOMBI-Studium auch bei Blockunterricht in der Gewerbeschule möglich? Ist das KOMBI-Studium auch bei Blockunterricht in der Gewerbeschule möglich? Das KOMBI-Studium ist auch in Kombination mit einer Ausbildung im Blockunterricht an der Gewerbeschule möglich, sofern sich der Blockplan des Auszubildenden mit dem Ablauf im KOMBI- Modell deckt. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der zuständigen Gewerbeschule auf, um dies zu klären. Welche Schule ist im KOMBI-Studium für mein Unternehmen zuständig? Welche Schule ist im KOMBI-Studium für mein Unternehmen zuständig? Zuständig für die schulische Ausbildung ist die gewerblich-technische Schule im zugehörigen Kreis bzw. die am nächsten liegende. Gibt es in der KOMBI-Ausbildung eigenständige Klassen in der Gewerbeschule? Gibt es in der KOMBI-Ausbildung eigenständige Klassen in der Gewerbeschule? Nein! Die KOMBI-Ausbildung hat keine eigenständigen Klassen und ist vollständig in den regulären Ausbildungsunterricht integriert. So garantieren die Gewerblich-Technischen Schulen den fachspezifischen und praktischen Ansatz der Ausbildung. Durch diese heterogene Gestaltung der Klassen profitieren vor allem die Auszubildenden untereinander. Was ist bei der Anmeldung des/der Auszubildenden in der Gewerbeschule zu beachten? Was ist bei der Anmeldung des/der Auszubildenden in der Gewerbeschule zu beachten? Es sind bei der Anmeldung folgende Punkte zu beachten: Angabe der Information "Ausbildung im KOMBI-Studium" Eintragung des Vermerks: "Das 1. Unterrichtsjahr wird verkürzt" Befreiung der/des Auszubildenden von den allgemeinbildenden Fächern 5/9
Wann besucht die/der Auszubildende die Berufsschule? Wann besucht die/der Auszubildende die Berufsschule? Der Besuch der Berufsschule findet an einem Tag in der Woche, jeweils von 7:40 bis 15:45 Uhr statt. Von den allgemeinen Berufsschulfächern (Deutsch, Gemeinschaftskunde, Englisch, Religion) sind die KOMBI-Studierenden freigestellt. Der Berufsschultag wird von der Gewerbeschule festgelegt und kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Auch während des Praxissemesters ist ein Besuch der Berufsschule einmal pro Woche vorgesehen. Zur Prüfungsvorbereitung ist zum Ende der Ausbildung ebenso ein entsprechender Schulbesuch vorgesehen. Wann meldet die/der Auszubildende die praktische Arbeit an und in welchem Zeitraum muss diese Arbeit erledigt werden? Wann meldet die/der Auszubildende die praktische Arbeit an und in welchem Zeitraum muss diese Arbeit erledigt werden? Die praktische Arbeit ist ein betrieblicher Auftrag der IHK und wird auch von dieser terminiert. Es ist vorgesehen, dass die Anmeldung der praktischen Arbeit zum Beginn des Praxissemesters erfolgt. Anschließend wird das Thema durch die IHK freigegeben, so dass der/die Auszubildende von September bis März des 4. KOMBI-Jahres die praktische Arbeit durchführen kann. Den dazugehörigen Prüfungstermin legt die IHK im darauffolgenden Zeitraum April bis Juni fest. Gibt es eine Ausstiegsmöglichkeit aus dem KOMBI-Studium? Gibt es eine Ausstiegsmöglichkeit aus dem KOMBI-Studium? Sollte das Studium nicht zusagen oder Probleme auftauchen, die einer Weiterführung des Studiums entgegenstehen, so gibt es eine Ausstiegsmöglichkeit nach dem zweiten KOMBI-Jahr. Die Berufsausbildung wird nahtlos im dritten Jahr fortgesetzt, so dass nach insgesamt drei Jahren die Berufsausbildung mit der IHK-Abschlussprüfung Teil 2 regulär endet. Fragen zum Studium im KOMBI-Studium Worin unterscheidet sich das KOMBI-Studium von einem Dualen Studium? 6/9
Worin unterscheidet sich das KOMBI-Studium von einem Dualen Studium? Das KOMBI-Studium unterscheidet sich in folgenden zentralen Aspekten vom dualen Studium dem Abschluss, dem Zeitverlauf sowie der Kooperation: Abschluss: Im KOMBI-Studium erhalten die Studierenden eine Doppelqualifikation sowohl Bachelor-Abschluss als auch Facharbeiter-Abschluss (IHK). Das Duale Studium endet lediglich mit dem Bachelor-Abschluss. Zeitverlauf: Im KOMBI-Studium gibt es längere Ausbildungsphasen sowie längere Studierphasen, was zu einer engeren Einbindung in betriebliche Abläufe als auch zu einer Fokussierung im Studium führt. Auch ist das erste Jahr der Berufsausbildung dem Studium vorgeschaltet. Dies führt zu einer weicheren Zugangsmöglichkeit zum Studium für Studierende, die bisher unsicher oder unentschlossen einem Studium gegenüberstanden. Im Dualen Studium wechseln sich theoretische und betriebliche Ausbildungsphase im drei-monats- Rhythmus ab. Kooperation: Jedes Unternehmen kann Kooperationspartner für ein KOMBI-Studium werden. Dabei bleibt die betriebliche Ausbildung autonom und richtet sich nach den Anforderungen der Bildungspläne des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg. Die Kooperation ist kostenfrei. Bei der Dualen Hochschule durchlaufen Unternehmen zunächst ein Zulassungsverfahren, um als Ausbildungsbetrieb zugelassen zu werden. Während des Dualen Studiums richtet sich die praxisorientierte Ausbildung nach den Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung der Dualen Hochschule. Weiter verpflichtet sich das Unternehmen, an Gremien der Dualen Hochschule mitzuarbeiten. Welche Zugangsvoraussetzungen benötigt ein Bewerber für das KOMBI-Studium? Welche Zugangsvoraussetzungen benötigt ein Bewerber für das KOMBI- Studium? Um eine Zulassung zu einem Bachelor-Studium an der Hochschule Offenburg und damit zum KOMBI- Studium zu erhalten, benötigt der/die Bewerber/-in eine in Baden-Württemberg gültige Hochschulzugangsberechtigung. Nachgewiesen wird dies durch die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife über den erfolgreichen Abschluss an einem Berufskolleg. Wird die Ausbildungszeit als Vorpraktikum anerkannt? Wird die Ausbildungszeit als Vorpraktikum anerkannt? Bei verschiedenen Bachelor-Studiengängen ist entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung vor der Aufnahme des Studiums ein Vorpraktikum abzuleisten. Im KOMBI-Studium absolvieren die Studierenden vor Studienbeginn bereits mindestens 7 Monate, maximal 13 Monate ihrer Ausbildung im Unternehmen. Diese Ausbildungszeit kann als Vorpraktikum angerechnet werden. Weitere Auskünfte über das Vorpraktikum erteilt das Praktikantenamt der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik (E+I) bzw. der Fakultät Maschinenbau und Verfahrenstechnik (M+V). 7/9
Ist das KOMBI-Studium ein eigenständiger Studiengang? Ist das KOMBI-Studium ein eigenständiger Studiengang? Nein! Das KOMBI-Studium hat keine eigenständigen Vorlesungen und ist vollständig in die regulären Studiengänge integriert. So garantieren wir den wissenschaftlichen Anspruch von Vorlesungen und Seminaren. Durch diese heterogene Gestaltung der Semester profitieren die Studierenden im Studiengang untereinander die Unternehmen, da diese keine Verpflichtung haben, jährlich KOMBI-Studierende einbringen zu müssen die Kooperationspartner durch einen hohen Technologie- und Wissenstransfer Wann bewirbt sich die/der Auszubildende für einen Studienplatz? Wann bewirbt sich die/der Auszubildende für einen Studienplatz? Die Bewerbung an der Hochschule erfolgt im Sommer des ersten Ausbildungsjahres (Stichtag 15. Juli). Kann der Studienplatz seitens der Hochschule garantiert werden? Kann der Studienplatz seitens der Hochschule garantiert werden? Der Studienplatz für das KOMBI-Studium kann aus gesetzlichen Gründen nicht garantiert werden. Viele im KOMBI-Studium angebotenen Studiengänge haben keinen Numerus-Clausus, so dass ein problemloser Zugang möglich ist. Vor Beginn der Ausbildung kann die Aussicht auf einen Studienplatz informell bei der Hochschule angefragt werden. Folgender Ablauf wird hierzu angeboten: 1. Der/Die Interessent/-in bewirbt sich bei einer Firma 2. Die Hochschule erhält durch das Kooperationsunternehmen zur Vorabprüfung der Zugangsvoraussetzungen für ein Studium folgende Unterlagen: - Kopie des Zeugnisses über die Hochschulzugangsberechtigung - Lebenslauf 3. Die Vorabprüfung wird zentral bei Frau Wiss, Leiterin der studentischen Abteilung durchgeführt. 4. Sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen, erhält der Interessent als auch das Unternehmen ein Schreiben seitens der Hochschule mit folgendem Inhalt: - die Voraussetzungen für ein Studium liegen vor - Studienplatz im Studiengang "XY" steht zum WS... zur Verfügung 5. Der/Die Interessent/-in bewirbt sich offiziell bis 15.07. des Folgejahres über das Online- Bewerbungsverfahren bzw. schreibt sich direkt für die NC-freien Studiengänge ein. Damit wird gewährleistet, dass er/sie das reguläre Bewerbungs- und Zulassungsverfahren durchläuft. Eine 8/9
entsprechende Zulassung oder Einschreibung wird dann erteilt. Gibt es die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes im KOMBI-Studium? Gibt es die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes im KOMBI-Studium? Grundsätzlich gibt es während den Studiensemestern die Möglichkeit, ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der Hochschule Offenburg durchzuführen. Sofern das KOMBI-Unternehmen auch über Niederlassungen im Ausland verfügt, kann auch das Praxissemester im Ausland erfolgen. Welche Regelungen gibt es für das Praxissemester und die Bachelor-Thesis? Welche Regelungen gibt es für das Praxissemester und die Bachelor- Thesis? Da der KOMBI-Studierende während der Studierphasen vertraglich mit dem KOMBI-Unternehmen verbunden ist, ist das betriebspraktische Semester im 5. Studiensemester sowie die Bachelor-Thesis im jeweiligen KOMBI-Unternehmen durchzuführen. Welche Kosten fallen für die Studierenden im KOMBI-Studium an? Welche Kosten fallen für die Studierenden im KOMBI-Studium an? In einem Studium an der Hochschule Offenburg fallen pro Semester folgende Beiträge an: Vewaltungskostenbeitrag: 60,00 Sozialbeitrag für das Studentenwerk Freiburg: 46,00 (für Mensa, Wohnheime, Beratungsstellen, usw) Beitrag der Verfassten Studierendenschaft: 18,00 Die jeweiligen Zahlungsfristen werden mit dem Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Eine Übernahme dieser Kosten durch das KOMBI-Unternehmen kann individuell vereinbart werden. 9/9