Bildungsvertrag und Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag

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1 Bildungsvertrag und Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag für den kombinierten Bildungsgang der Ausbildung zum/zur [ ] und des Studiums an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg (nachfolgend Hochschule Augsburg genannt) zum [ ] Zwischen dem ausbildenden Betrieb [...] vertreten durch [...] [Adresse] - nachfolgend Betrieb genannt - und dem/der Auszubildenden/Studierenden [ ] [Adresse] - nachfolgend Teilnehmer/in genannt - - nachfolgend einzeln und zusammen Vertragsparteien genannt - wird folgender Bildungsvertrag geschlossen. Präambel Parallel zu diesem Bildungsvertrag wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen, welcher der IHK Schwaben zur Eintragung eingereicht wird. Die Inhalte dieses Bildungsvertrages gelten auch als sonstige Vereinbarungen gemäß Punkt H des Berufsausbildungsvertrags. Der kombinierte Bildungsgang der Ausbildung zum/zur [ ] und des Hochschulstudiums zum [ ] ist ein anspruchsvolles Modell mit dem Ziel, Studium und Berufsausbildung optimal zu verknüpfen. Es wird ein hohes Engagement und eine hohe Eigenverantwortung des/der Teilnehmers/in vorausgesetzt. Der Betrieb wird ihn/sie im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Während des Bildungsgangs wechseln sich Phasen der Ausbildung im Betrieb Ausbildender/Betrieb und Phasen des Studiums gegenseitig ab. Ausbildungszeiten im Sinne des Berufsbildungsgesetzes sind nur die Zeiten der Ausbildung im Betrieb (vgl. Anhang Praxisphasen dieses Vertrages), nicht dagegen die von den Studiensemestern beanspruchten Zeiträume. Dieser Vertrag gilt insgesamt als Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag. 1

2 1 Vertragsdauer (1) Der Bildungsgang beginnt am [ ] und endet am [ ]. Der detaillierte zeitliche Ablauf ist dem Anhang Praxisphasen zu entnehmen. (2) Im Falle einer Nichtzulassung zum Studium an der Hochschule Augsburg insbesondere bei Nichterreichen des Numerus clausus wird die vereinbarte kombinierte Ausbildung in ein normales Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf [ ] umgewandelt und dieses fortgesetzt. (3) Bei Nichtbestehen einer Prüfung an der Hochschule Augsburg, die eine Verlängerung oder Beendigung des Studiums bedeutet, sowie bei Nichtbestehen der IHK- Abschlussprüfung endet grundsätzlich dieses Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung, es sei denn, der Betrieb stimmt einer entsprechenden Verlängerung zu. Im Falle der Beendigung wird die vereinbarte kombinierte Ausbildung in ein normales Berufsausbildungsverhältnis umgewandelt und dieses fortgesetzt. Unbenommen hiervon ist die Möglichkeit der Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses nach 21 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung. (4) Eine vorzeitige Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung nach 45 Abs. 1 BBiG ist im Rahmen des kombinierten Bildungsganges nicht möglich. 2 Pflichten des Betriebs (1) Der Betrieb stellt den/die Teilnehmer/in zum Besuch der Berufsschule, zum Ablegen der IHK-Prüfungen frei. (2) Der Betrieb ermöglicht dem/der Teilnehmer/in das Studium an der Hochschule Augsburg nach Maßgabe der einschlägigen Satzungen, insbesondere der Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplans. (3) Der Betrieb verpflichtet sich, den/die Teilnehmer/in - auszubilden und fachlich zu betreuen, - ihm/ihr die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, - ihm/ihr die Teilnahme an den Prüfungen an der Hochschule Augsburg zu ermöglichen, - die von dem/der Teilnehmer/in zu erstellenden Berichte zu überprüfen, - rechtzeitig ein Zeugnis auszustellen, das sich nach den jeweiligen Erfordernissen des Ausbildungsziels auf den Erfolg der Ausbildung erstreckt sowie Angaben über etwaige Fehlzeiten enthält, - ein Thema für die Bachelorarbeit vorzuschlagen und ihm/ihr die Möglichkeit einzuräumen, die Bachelorarbeit für den Betrieb durchzuführen. 2

3 3 Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin (1) Der/die Teilnehmer/in nimmt am Studium an der Hochschule Augsburg nach Maßgabe der einschlägigen Satzungen, insbesondere der Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplans, teil. (2) Der/die Teilnehmer/in ist zum Nachweis eines ordnungsgemäßen und erfolgreichen Studienverlaufs gegenüber dem Betrieb nach jedem Semester verpflichtet. Dies muss in Form von Leistungsnachweisen, welche von der Hochschule Augsburg ausgestellt werden, erfolgen. Gleichzeitig erklärt der/die Teilnehmer/in hiermit unwiderruflich sein/ihr Einverständnis, dass der Betrieb berechtigt ist, den Ausbildungsstand, insbesondere Prüfungsergebnisse, bei der Hochschule Augsburg abzufragen. (3) Der/die Teilnehmer/in wählt die Studienschwerpunkte nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem Betrieb und Praktikumsbetreuer. 4 Kosten und Vergütungen (1) Dieser Vertrag begründet für den Betrieb keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrags entstehen. (2) Der Betrieb zahlt eine angemessene Vergütung. Diese beträgt monatlich brutto: 1. Ausbildungsjahr: [ ] EUR 2. Ausbildungsjahr: [ ] EUR 3. Ausbildungsjahr: [ ] EUR 4. Ausbildungsjahr: [ ] EUR (3) Nach Bestehen der IHK-Abschlussprüfung zahlt der Betrieb bis zur Beendigung des Studiums ein Stipendium in Höhe von [ ] EUR. (4) Das Stipendium wird monatlich bis zum Ende des Studiums bezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Termingerechte Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung/Semesterrückmeldung, b) Nachweis der planmäßigen Studienleistung, c) Einhaltung der betrieblichen Praxiszeiten während der vorlesungsfreien Zeit. (5) Das Stipendium wird unabhängig von einem Arbeitsverhältnis im Betrieb gezahlt. Es besteht kein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss des Studiums. (6) Die im Rahmen des Stipendiums gezahlten Beträge gelten als Einkünfte die gegebenenfalls zu versteuern sind. Für die ordnungsgemäße Versteuerung ist der/die Teilnehmer/in selbst verantwortlich. Der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung wird vom Betrieb getragen. (7) Gebühren für das Studium werden grundsätzlich von dem/der Teilnehmer/in getragen. Werden diese vom Betrieb übernommen, so gelten sie als Spende, die unmittelbar der Hochschule Augsburg zufließt. 3

4 5 Ausbildungszeit und Urlaub (1) Die regelmäßige, betriebliche Ausbildungszeit richtet sich nach der betriebsüblichen, tariflichen Arbeitszeit eines/r Vollbeschäftigten. (2) Der Betrieb gewährt dem/der Teilnehmer/in Erholungsurlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht folgender Urlaubsanspruch: Im 1. Ausbildungsjahr von [ ] Arbeitstagen, im 2. Ausbildungsjahr von [ ] Arbeitstagen, im 3. Ausbildungsjahr von [ ] Arbeitstagen, im 4. Ausbildungsjahr von [ ] Arbeitstagen, im 5. Ausbildungsjahr von [ ] Arbeitstagen. (3) Der Urlaub ist während des Studiums in den vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten während der Zeiten der betrieblichen Praxis zu nehmen. Während des Urlaubs darf der/die Teilnehmer/in keine Erwerbstätigkeit ausüben. (4) Eine über den Erholungsurlaub hinaus gehende Unterbrechung der Ausbildungszeit im Betrieb bedarf einer gesonderten Regelung durch die Vertragsparteien sowie im Falle eines Auslands- oder Freisemesters der Zustimmung der Hochschule Augsburg. 6 Wirksamkeit des Vertrags und sonstige Vereinbarungen (1) Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Vertrages ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags mit dem Betrieb sowie nach dem ersten Lehrjahr die Immatrikulation des Teilnehmers an der Hochschule Augsburg. (2) Voraussetzung der Vertragswirksamkeit ist mindestens ein Gespräch zwischen Studierenden und Praktikumsbetreuer der Hochschule. (3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabsprachen und sonstige Abmachungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der schriftlichen Form. Diese Bestimmung kann ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen oder des Bildungsvertrages nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, gilt das als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der vertraglich gewünschten, ungültigen Regelung am nächsten kommt. 7 Weiterbeschäftigung und Rückzahlungsklausel Eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Teilnehmers/der Teilnehmerin sowie eine Vereinbarung zu einer Rückzahlungsklausel können individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. 4

5 8 Vertragsausfertigungen (1) Dieser Vertrag wird in vier gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet und dem Referat für Studium und Lehre der Hochschule Augsburg zur Zustimmung vorgelegt. (2) Die beiden Vertragsparteien, die IHK für Schwaben sowie die Hochschule Augsburg erhalten je eine unterschriebene Ausfertigung des Vertrags., den, den Unterschrift Teilnehmer/in, ggf. gesetzlicher Vertreter Unterschrift Betrieb 5

6 Anhang Praxisphasen Modell: Verbundstudium Studiengang:. Ausbildungsberuf:. Betrieb:. Hochschule:. Teilnehmer/in:. Das Studium ist durch die gültige Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs [ ] an der Hochschule Augsburg und den gültigen Studienplan geregelt. Der Betrieb übernimmt die Verantwortung für die berufspraktischen Ausbildungsphasen unter Beachtung der Ausbildungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung. Die berufspraktischen Ausbildungsphasen entsprechen den Anforderungen der Hochschule Augsburg, so wie sie in der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Augsburg in ihrer jeweils gültigen Fassung niedergelegt sind. Ablaufschema des Verbundstudiums (Beispiel) Das Praxissemester findet je nach Studiengang in unterschiedlichen Semestern statt, in der Regel zwischen dem 4. und 6. Semester. Bei Ausbildungsberufen mit einer kürzeren Ausbildungszeit als 3,5 Jahre wird die Abschlussprüfung entsprechend früher absolviert. Änderungen des Zeitrahmenmodells sind möglich, vorausgesetzt, es findet eine Absprache mit Studierendem, Unternehmen und Praxisbetreuer der Hochschule statt. Der Betrieb und der/die Teilnehmer/in vereinbaren die betrieblichen Ausbildungs- /Praxisphasen für das Verbundstudium wie folgt: 6

7 Betriebliche Ausbildungs-/Praxisphasen Betriebliche Ausbildungsphase z.b Betriebliche Ausbildungs- und Praxisphasen Praktisches Studiensemester (im Betrieb) Bachelorarbeit (z.t. im Betrieb) während der gesamten Vertragslaufzeit während der gesamten Vertragslaufzeit z.b z.b Vertragslaufzeit GESAMT z.b , den, den Unterschrift Teilnehmer/in, ggf. gesetzlicher Vertreter Unterschrift Betrieb Die Hochschule Augsburg stimmt der Ableistung der betrieblichen Praxisphasen bei o. g. Ausbildungsstelle zu. Augsburg, den Unterschrift Hochschule Augsburg Vizepräsident für Studium und Lehre 7

8 Beiblatt Betreuung des Verbundstudiums Modell: Verbundstudium Studiengang:. Ausbildungsberuf:. Betrieb:. Hochschule:. Teilnehmer/in:. Ausbildungsbeauftragte/r im Betrieb für das Verbundstudium: Name:. Telefon:. . Diese/r Ausbildungsbeauftragte/r ist Ansprechpartner des Teilnehmers/der Teilnehmerin und der Hochschule Augsburg in allen Fragen, die das Verbundstudium berühren. Praxisbetreuer/in der Hochschule Augsburg für das Verbundstudium: Name:. Telefon:. . Diese/r Praxisbetreuer der Hochschule Augsburg ist Ansprechpartner des Teilnehmers/der Teilnehmerin und des Betriebs in allen Fragen, die das Verbundstudium berühren. 8

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