Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB von Thomas Cook Airlines Belgium)



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Transkript:

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB von Thomas Cook Airlines Belgium) Stand 20. Dezember 2013

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB von Thomas Cook Airlines Belgium) Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich... 3 4. Flugschein... 7 5. Nichtantritt, Stornierung... 8 6. Verlust der Flugscheine... 11 7. Rechtzeitiges Erscheinen am Flughafen... 11 8. Verhalten des Fluggastes... 12 9. Beschränkung bzw. Verweigerung der Beförderung von Fluggästen oder Gepäck (Beförderungsverweigerungsrecht)... 13 10. Tierbeförderung... 16 11. Allein reisende Kinder, Beförderung von Kleinkindern und besondere Betreuung 17 12. Gepäckvorschriften... 18 13. Haftung und Klagefrist... 21 14. Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen/Flugzeitänderungen, Passagierrechte... 23 15. Elektronische Geräte, Anschnallpflicht, Nichtraucherflüge, alkoholische Getränke, Allergien, Reisedokumente, Verletzung von Einreisebestimmungen und Rechtsfolgen... 25 16. Datenschutz... 27 17. Versicherung... 27 18. Hinweis gemäß Anhang zur VO (EG) 2027/97 in der Fassung der VO (EG) 889/02 27 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand... 29 20 Dezember 2013 Seitte 2

1. Anwendungsbereich 1.1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB) gelten für die Luftbeförderungsverträge einschließlich aller damit verbundenen Leistungen, die zwischen Ihnen und TCRB N.V. unter dem Handelsnamen Thomas Cook Airlines Belgium geschlossen werden und bei denen Thomas Cook Airlines Belgium (HQ) Luftfrachtführer ist. Thomas Cook Airlines Belgium (HQ) hat mit anderen Fluggesellschaften Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer Thomas Cook Airlines Belgium (HQ) als Luftfrachtführer in der Carrier-Spalte Ihres Flugscheines eingetragen ist, obwohl die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden kann. Soweit Thomas Cook Airlines Belgium bzw. unser Airline Code (HQ) als Luftfrachtführer eingetragen ist, unterliegt die Beförderung diesen AGB. Soweit Ihre Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden sollte, werden wir Sie sobald wie möglich hierüber informieren. Im Falle des Einsatzes eines Fluggerätes einer anderen Fluggesellschaft werden wir nur solche Fluggesellschaften einsetzen, die unserem Sicherheitsstandard entsprechen und die von der belgischen Zivilluftfahrtbehörde BCAA oder der entsprechenden zuständigen Europäischen Luftfahrtbehörde genehmigt wurden. 1.2. Code Share Wenn die Beförderung durch eine andere als der im Flugschein bezeichneten Fluggesellschaft durchgeführt wird (sog. Code Share) ist von Ihnen zu beachten, dass neben diesen AGB die Beförderungsbedingungen der anderen Fluggesellschaft (sog. Code Share-Partner) zusätzlich gelten. Die Beförderungsbedingungen der anderen Fluggesellschaft werden in die AGB von HQ einbezogen und damit Bestandteil der Beförderung. Die Beförderungsbedingungen des Code Share-Partners können allerdings Abweichungen gegenüber den AGB von HQ aufweisen. Bei Abweichungen haben die Beförderungsbedingungen der anderen, den Flug ausführenden Fluggesellschaft gegenüber den AGB von HQ Vorrang. Bitte lesen Sie daher aufmerksam die Beförderungsbedingungen unseres Code Share-Partners, die Sie auf der Website entnehmen können. Abweichungen und/oder Einschränkungen können insbesondere Gepäck- und Transportvorschriften, Tierbeförderungsvorschriften, die Beförderung allein reisender Kinder, Passagierrechte, Check-in-Vorschriften und beispielsweise Betriebsunregelmäßigkeiten sowie Haftungsregelungen betreffen. HQ ist verpflichtet, Sie über die Identität des Code Share-Partners aufzuklären. 2. Bezahlung und Flugpreis 2.1. Bezahlung Die mit der Buchung bestätigten Preise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugs- zum Bestimmungsort für die in der Buchungsbestätigung genannte(n) Person(en) 20 Dezember 2013 Seitte 3

und die genannten Flugzeiten. Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig. Die Bezahlung des Gesamtflugpreises kann bei Buchungen im Reisebüro, bei telefonischen Buchungen oder Buchungen über unsere Internetseite per Kreditkarte (Eurocard/MasterCard, VISA, American Express), per Überweisung oder im Lastschriftverfahren erfolgen. Da die Bezahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist, erfolgt die Belastung Ihrer Kreditkarte bzw. der Einzug des Flugpreises sofort, und es werden gleichzeitig die Beförderungsunterlagen versendet. Eine Überweisung aus dem Ausland (Konto des Auftraggebers wird außerhalb Belgiens geführt) ist nur möglich, wenn alle Gebühren hierfür vom Kunden (Überweisenden) getragen werden und die Überweisung in EUR beauftragt wird; anderenfalls, d. h. bei Nichtbeachtung, ist TCRB N.V. berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten und/oder Wechselkursdifferenzen in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsart Überweisung wird nur offline für Flüge angeboten, die bis 20 Tage vor dem Abflugtag gebucht werden. TCRB N.V. gewährt ihren Kunden bei Zahlung per Überweisung eine Frist zur vollständigen Zahlung von 10 Tagen ab dem Buchungsdatum. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ist TCRB N.V. bei fehlendem oder unvollständigem Geldeingang nach entsprechender Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, den Beförderungsvertrag sofort zu kündigen und die Buchung automatisch zu den üblichen Stornobedingungen des gewählten Tarifs kostenpflichtig zu stornieren. Nach der Stornierung besteht keine Beförderungspflicht mehr und der stornierte Gesamtflugpreis ist entsprechend unseren Storno-/Tarifbedingungen zu bezahlen. Bei Zahlung mit Kreditkarte erhebt TCRB N.V. ein Zahlungstransaktionsentgelt von maximal 10,00 pro Buchung. Die Höhe des Entgeltes hängt davon ab, ob es sich um einen Kurz-, Mittel- oder Langstreckenflug handelt. Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren ab dem 01.02.2014 ist TCRB N.V. berechtigt, abhängig von Kurz-, Mittel- oder Langstrecke pro Buchung ein Zahlungstransaktionsentgelt in Höhe von maximal 10,00 zu erheben. Das Lastschriftverfahren ist nur für Kunden eines in den Niederlanden, Belgien oder Frankreich ansässigen Kreditinstituts bei Buchungen bis spätestens 1 Tag vor Abflug möglich, wobei der Buchende identisch mit dem Kontoinhaber sein muss. TCRB N.V. behält sich vor, auf manchen Flugstrecken aus technischen Gründen bestimmte Zahlungsmöglichkeiten auszuschließen. Im Falle fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Im Falle einer Rückbelastung aufgrund von Ihnen falsch mitgeteilter Angaben oder mangels Deckung ist TCRB N.V. berechtigt, eine Rückbelastungspauschale zu verlangen. Im Falle der Rücklastschrift beträgt die Pauschale 10,00 pro Buchung und für die Zahlung am Flughafenschalter beträgt die Pauschale 25,00 pro Buchung, sofern Sie uns nicht nachweisen, dass uns durch die Rückbelastung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Auch im Falle einer Rücklastschrift, die aufgrund einer Zahlung an Bord unseres Flugzeuges (Bordverkauf) erfolgt, sind wir berechtigt, eine Rückbelastungspauschale von 10,00 zu verlangen, sofern Sie uns nicht nachweisen, dass uns durch die Rückbelastung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle der Rückbelastung einer Lastschrift mangels Deckung ist TCRB N.V. berechtigt, die dadurch entstehende offene Forderung inklusive der vorstehend aufgeführten Rückbelastungspauschale erneut per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Gleichlautend gilt die Einzugsermächtigung auch für den einmaligen Einzug des Schadensersatzes, der gegebenenfalls infolge der Rücklastschrift mangels Deckung und der anschließenden Kündigung des Beförderungsvertrages entsteht. Insofern erstreckt sich die von Ihnen erteilte 20 Dezember 2013 Seitte 4

Lastschrifteinzugsermächtigung auch auf Forderungen aus Rücklastschriften mangels Deckung und eventuellen Schadensersatzforderungen. TCRB N.V. ist berechtigt, einen Dritten mit dem Einzug der Lastschriften zu beauftragen. Wird trotz Inverzugsetzung die Zahlung des Flugpreises nicht geleistet, so ist TCRB N.V. berechtigt, den Beförderungsvertrag zu kündigen und Schadensersatz gemäß den Stornierungsbedingungen der entsprechenden Buchung zu verlangen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, sofern der Abflug unmittelbar bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr durchführbar ist. In diesem Fall kann TCRB N.V. den Vertrag sofort kündigen und die Beförderung verweigern. Von Ihnen geleistete Teilzahlungen auf eine bestehende Forderung werden zunächst auf die älteste Forderung verrechnet. Eine zur Tilgung der Forderung nicht vollständig ausreichende Zahlung wird zunächst auf Zinsen und zuletzt auf den Flugpreis angerechnet. 2.2. Flugpreis Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Änderungen des Flugpreises sind nach Vertragsschluss im Falle der Änderung der Treibstoffkosten, Änderung oder Einführung luftfahrtspezifischer Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben oder sonstige luftfahrtspezifische Abgaben für bestimmte Leistungen) sowie im Falle der Erhebung von luftfahrtspezifischen Entgelten oder Emissionszertifikatskosten zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen, TCRB N.V. Sie nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informiert und die Änderung bei Vertragsschluss außerhalb des Einflussbereichs von TCRB N.V. lag. Die Nachbelastung erfolgt bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der vorstehend genannten Kosten, Abgaben und Entgelte durch Weiterbelastung dieses Betrages an den Fluggast. In anderen Fällen werden die zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt. Den so berechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz wird Ihnen TCRB N.V. nachbelasten. 3. Sitzplatzreservierung und Reservierung von Sonderleistungen 3.1. Sitzplatzreservierung Sitzplätze können bis 72 Stunden vor Abflug reserviert werden. Die Bearbeitung der Sitzplatzreservierung ist kostenpflichtig. Dieser Service ist nur auf HQ-Flügen mit unserem Airline Code (HQ) und Flugzeugen der Flotte von Thomas Cook Airlines Belgium möglich. Buchungen können online über die Website www.thomascookairlines.com oder über das Contact Center vorgenommen werden. Wenn der Fluggast mit Kreditkarte bezahlt, muss er bei der Buchung den Gesamtpreis entrichten. Ein Vertrag mit TCRB N.V. und dem Luftfrachtführer kommt erst bei vollständigem Zahlungseingang bei Ersterem zustande. Auf Kurz- und Mittelstreckenflügen wird auch die Reservierung der Sitzplätze an den Notausgängen angeboten. Wir müssen darauf hinweisen, dass folgender Personenkreis, bedingt durch 20 Dezember 2013 Seitte 5

Sicherheitsauflagen der Behörden, nicht in der Exit-Reihe / bei den Notausgängen (XL-Seats) sitzen darf: Babys und Kinder unter 12 Jahren, Schwangere, Personen, die Tiere in der Kabine mitführen, körperlich und/oder geistig behinderte Menschen, Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind. Mit einer Reservierung eines Sitzplatzes an einem der Notausgänge sichern Sie zu, dass die oben genannten Kriterien für Sie und die von Ihnen gebuchten Personen nicht zutreffen. Darüber hinaus müssen Sie bereit sein, dem Bordpersonal im Notfall behilflich zu sein. Dies setzt voraus, dass Sie den Anweisungen der Crew in niederländischer/französischer oder englischer Sprache Folge leisten können. Sollte dies nicht der Fall sein, ist HQ berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht. Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat HQ das Recht, die Beförderung insgesamt zu verweigern. Die Sitzplatzreservierung und die entsprechenden Kosten sind gültig vom letzten belgischen Flughafen bis zum ersten Auslandsflughafen und umgekehrt. Wir bitten um Verständnis, dass die Sitzplätze in der ersten Reihe nicht im Voraus reserviert werden können, da diese Familien mit Kleinkindern (unter 2 Jahren) vorbehalten sind. Für Kinder im Alter von 2 11 Jahren ist für eine Sitzplatzreservierung der Erwachsenentarif zu zahlen. Wir empfehlen eine rechtzeitige Anmeldung der Sitzplatzreservierung bis spätestens 72 Stunden vor Abflug. Die Reservierung können Sie auch nach Ihrer Buchung oder im Falle einer Pauschalreise bei uns vornehmen. Wird der Flug von einem Code Share-Partner durchgeführt, gelten die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 1.2. dieser AGB. Die Beförderungsbedingungen der anderen Fluglinie können von diesen AGB abweichen. Die Entgelte für die Sitzplatzreservierungen sind der Internetseite von Thomas Cook Airlines (www.thomascookairlines.com) zu entnehmen. Wird der Flug von einem Code Share-Partner durchgeführt, gelten die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 1.2. dieser AGB. Die Beförderungsbedingungen der anderen Fluglinie können von diesen AGB abweichen. 3.2. Reservierung von Sonderleistungen Sie können bei HQ zahlreiche weitere Sonderleistungen buchen, wie z. B. die Beförderung von Sport- und Sondergepäck, Premium-Menüs und Sondermahlzeiten. Im Falle einer Änderung der Reservierung oder Abbestellung der Sonderleistung ist TCRB N.V. berechtigt, pro gebuchter Sonderleistung bzw. erfolgter Reservierung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 zu erheben. Sonderleistungen müssen über das Contact Center gebucht und bei Buchung per Kreditkarte oder elektronischem Lastschriftverfahren direkt bezahlt werden. 20 Dezember 2013 Seitte 6

Wird der Flug von einem Code Share-Partner durchgeführt, gelten die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 1.2. dieser AGB. Die Beförderungsbedingungen der anderen Fluglinie können von diesen AGB abweichen. 3.2.1. Premium-Menüs & Sondermenüs Anstelle des regulären Bordservice bieten wir auf unseren grenzüberschreitenden Flügen eine Auswahl an besonderen Mahlzeiten (Premium-Menüs) an. Außerdem ist es möglich, folgende Sondermenüs zu den oben genannten Preisen pro Person und Strecke zu bestellen: vegetarische, diabetische, glutenfreie, muslimische und koschere Kost. Die Bestellung muss rechtzeitig, d. h. spätestens 48 Stunden vor Abflug, über Ihr Reisebüro oder unser Servicecenter vorgenommen werden. Die Entgelte für diesen Service sind der Internetseite von Thomas Cook Airlines (www.thomascookairlines.com) zu entnehmen. 4. Flugschein HQ erbringt die vereinbarte Beförderungsleistung nur für den im Flugschein oder sonstigen Beförderungsdokument genannten Fluggast. Der Fluggast muss seine Identität anhand eines gültigen Ausweisdokumentes nachweisen. Der vollständige Vor- und Nachname des Fluggastes müssen übereinstimmen. Vor Flugantritt kann der Fluggast seinen Flugschein auf einen Dritten übertragen, der allerdings alle Bedingungen dieses Reisevertrages erfüllen muss. Der Übertragende muss TCRB N.V. rechtzeitig und spätestens 36 Stunden vor Abflug über diese Übertragung informieren. Der bereits ausgestellte Flugschein ist dann bei TCRB N.V. einzureichen, sodass er übertragen bzw. neu ausgestellt werden kann. Der Übertragende und der Übertragungsempfänger haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Gesamtpreises und der Übertragungskosten. Die Übertragungskosten werden mit 75 pro Fluggast berechnet. Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Flugschein reisen, besteht ein Anspruch auf Beförderung nur bei Vorlage eines auf den Namen des Fluggastes ausgestellten gültigen Beförderungsscheins in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument. Bitte stellen Sie im Rahmen der Buchung sicher, dass Ihr Name und der Name eventuell mitreisender Fluggäste vollständig mit der Schreibweise im mitgeführten Ausweisdokument bzw. in den mitgeführten Ausweisdokumenten übereinstimmt. Bei Durchführung einer Buchung ist die Angabe bestimmter personenbezogener Daten unerlässlich. Diese Daten werden wie jeweils zutreffend zu folgenden Zwecken verarbeitet: Umsetzung des Vertrages; Beantwortung von Kontaktaufzeichnungen von Kunden; Versand von Werbe- und Direktmarketingsmaterial sowie Bereitstellung aktueller Informationen zu Initiativen und Aktivitäten der Group, der TCRB N.V. angehört; statistische Analysen; Vorbeugung und Bekämpfung von Betrug durch Kunden, Mitarbeiter oder sonstige Partner der Group und Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen. Diese personenbezogenen Daten können zu vorerwähnten Zwecken an Partner der Group und Geschäftspartner, Organisationen und staatliche Stellen sowohl in Belgien als auch im Ausland weitergegeben werden, mit denen die Group zusammenarbeitet; zudem ist die Weitergabe im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung oder polizeilichen, gerichtlichen oder behördlichen Aufforderung zulässig. Kunden können 20 Dezember 2013 Seitte 7

ihren Rechtsanspruch auf den Zugriff auf ihre Daten, die Korrektur dieser Daten bzw. Widerspruch gegen deren Nutzung zum Direktmarketing kostenlos wahrnehmen, indem sie eine schriftliche Aufforderung mit Unterschrift und Datum sowie eine beidseitige Kopie ihres Ausweisdokumentes an die folgende Adresse senden: TCRB N.V., Marketing Department, Tramstraat 67 C, B- 9052 GENT. Alternativ können diese Unterlagen an die folgende E-Mail- Adresse gesendet werden: privacy@thomascook.be. Bei digitalen Ausweisdokumenten ist ein Ausdruck des Chip-Inhalts oder eine amtliche Bescheinigung ihres Wohnsitzes erforderlich. 5. Nichtantritt, Stornierung 5.1. Nichtantritt Unter den nachfolgend geregelten Bedingungen haben Sie jederzeit das Recht, vor Antritt des Fluges vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, dies unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer schriftlich zu erklären. Ein Nichtantritt des Fluges wird ebenfalls als Rücktritt von uns gewertet. Maßgebend für den Zeitpunkt der Mitteilung des Rücktritts von der Beförderung ist der Eingang dieser Erklärung bei uns bzw. unseren Vertragspartnern zu den üblichen Geschäftszeiten. Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir lassen uns jedoch dasjenige anrechnen, was wir gewöhnlich infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben haben. Die uns zustehende Entschädigung richtet sich nach dem Beförderungspreis ohne Steuern und Gebühren. Für Sonder- und Sitzplatzreservierungen gelten abweichende Entschädigungsregelungen. Die Pauschalbeträge werden auf volle Euro gerundet. Sie haben das Recht, uns nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Verlust entstanden ist. Die von uns bei Buchung erhobene Servicecharge kann nicht erstattet werden. 5.2. Stornierung Der Fluggast kann den Reisevertrag jederzeit ganz oder teilweise stornieren. Wenn der Fluggast den Reisevertrag storniert, muss er TCRB N.V. den infolge der Stornierung erlittenen Schaden ersetzen. Der Fluggast muss TCRB N.V. per Einschreiben an die Hauptverwaltung darüber informieren, dass er den Reisevertrag stornieren möchte. dieser gilt dann am dritten Werktag nach Versendung des Einschreibens als storniert. Der Schaden, der TCRB N.V. infolge der Stornierung durch den Fluggast entsteht, wird wie folgt als Pauschale berechnet: Flex-Tarif (Basis-Tarif mit Flex Relax oder Tarifkennung N ) Bis 29 Tage vor Antritt der ersten Flugstrecke: Kurz- und Mittelstrecke 30 pro Person und Strecke Langstrecke 60 pro Person und Strecke Vom 28. Tag bis 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke sowie im Falle einer Stornierung nach vorheriger Umbuchung ab 28 Tage vor Antritt der ersten Flugstrecke: 20 Dezember 2013 Seitte 8

Kurz- und Mittelstrecke Langstrecke 30 pro Person und Strecke zzgl. 25 % des Flugpreises und des ggf. gebuchten Flex-Relax 60 pro Person und Strecke zzgl. 25 % des Flugpreises und des ggf. gebuchten Flex-Relax Ab 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke ist eine Erstattung nicht möglich. Nach Antritt des Hinfluges ist bei Nichtantritt des Rückfluges für diesen keine Erstattung möglich. Basis-Tarif (Tarifkennung SPO ) Bei Stornierung bzw. bei Nichtantritt in den Tarifen Basis-Tarif ist eine Erstattung des Flugpreises nicht möglich. Im Falle des Rücktritts von der Beförderung sind eventuell bereits ausgehändigte Flugscheine zurückzugeben, da wir ansonsten den vollen Preis des Beförderungsentgeltes berechnen müssen. 5.3. Umbuchung vor Antritt der ersten Flugstrecke Umbuchungen sind nur innerhalb derselben Saison (Sommersaison 1. Mai 31. Oktober / Wintersaison 1. November 30. April innerhalb desselben Jahres) und vorbehaltlich der Beibehaltung des ursprünglichen Streckentyps (Kurz- und Mittelstrecke oder Langstrecke) möglich. Umbuchungen von ursprünglich höher tarifierten Abflügen in niedriger tarifierte Abflüge sind nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Bei der Umbuchung in höher tarifierte Abflüge ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen und sofort fällig. Werden von Ihnen nach Buchung des Fluges, aber noch vor Antritt der ersten Flugstrecke, Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels, des Reiseteilnehmers oder des Abflughafens vorgenommen, erheben wir Umbuchungspauschalen je umgebuchtem Teilnehmer. 5.3.1. Flex-Tarif (Basis-Tarif mit Flex Relax oder Tarifkennung N ) Keine Umbuchungsgebühr für bis zu 3 Umbuchungen bis 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke. Ab der 4. Umbuchung gelten die Umbuchungspauschalen des Basis-Tarifs. Ab 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke oder nach dem Abflugtag ist keine Umbuchung möglich. 5.3.2. Basis-Tarif (Tarifkennung SPO ) 30 pro Person und Strecke bis 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke für Kurz- und Mittelstrecken (bis 5 Stunden Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei. 60 pro Person und Strecke bis 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke für Langstrecken (ab 5 Stunden Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei. Ab 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke oder nach dem Abflugtag ist keine Umbuchung möglich. 20 Dezember 2013 Seitte 9

5.4. Umbuchung nach Antritt der ersten Flugstrecke Für Buchungen zum Basis-Tarif und zum Basis Tarif mit Flex Relax ist eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges vorbehaltlich behördlicher Genehmigung bis 24 Stunden vor dem ursprünglich gebuchten Rückflug bei frei verfügbaren Plätzen oder derselben oder einer höheren Tarifklasse innerhalb der gleichen Saison (Sommer-/Wintersaison desselben Jahres) möglich. Es fallen etwaige Tarifdifferenzen sowie eine Umbuchungspauschale in Höhe von 30 bei Kurz- und Mittelstrecken bzw. in Höhe von 60 pro Person für Langstrecken an. Eine Begleichung der Umbuchungsgebühren und eventuell anfallender Tarifdifferenzen ist bei einer Umbuchung nach Antritt der ersten Flugstrecke ausschließlich per Kreditkarte oder per Bankeinzug von einem deutschen Konto möglich. 5.5. Ersatzpersonen Bei Buchung zum Flex-Tarif oder Basis-Tarif ist die Benennung einer Ersatzperson innerhalb des gebuchten Tarifs zulässig bis 24 Stunden vor Beginn des Hinfluges für die gesamte Beförderungsleistung. Eine nachträgliche Änderung der Bank- oder Kreditkartendaten ist im Zusammenhang mit einer Namensänderung nicht möglich. Der Vertragspartner und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für die Beförderungskosten. Es fallen folgende Namensänderungspauschalen an: 5.5.1. Flex-Tarif (Basis-Tarif mit Flex Relax oder Tarifkennung N ) Keine Namensänderungsgebühr für bis zu 3 Umbuchungen bis 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke. Ab der 4. Umbuchung gelten die Namensänderungspauschalen des Basis-Tarifs. Ab 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke oder nach dem Abflugtag ist keine Namensänderung möglich. Bei Namensänderung ist von Ihnen die Differenz zu einem eventuell höheren tagesaktuellen Flugpreis zu entrichten. 5.5.2. Basis-Tarif (Tarifkennung SPO ) 30 pro Person und Strecke bis 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke für Kurz- und Mittelstrecken (bis 5 Stunden Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei. 60 pro Person und Strecke bis 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke für Langstrecken (ab 5 Stunden Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei. Ab 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke oder nach dem Abflugtag ist keine Umbuchung möglich. Bei Namensänderung ist von Ihnen die Differenz zu einem eventuell höheren tagesaktuellen Flugpreis zu entrichten. 5.6. 20 Dezember 2013 Seitte 10

Wird der Flug von einem Code Share-Partner durchgeführt, gelten die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 1.2. dieser AGB. Die Beförderungsbedingungen der anderen Fluglinie können von diesen AGB abweichen. 6. Verlust der Flugscheine Wenn das Reisedokument ganz oder teilweise verloren geht, beschädigt oder vernichtet wird, ersetzt TCRB N.V. auf Anforderung des Fluggastes das verlorene, beschädigte oder vernichtete Reisepapier durch ein neues unter der Voraussetzung, dass der Fluggast die Ausstellung eines gültigen Reisedokumentes für den vorgesehenen Flug nachweist und die Kosten dieser Neuausstellung bezahlt. Die Kosten eines neu ausgestellten Reisedokumentes werden mit 50 pro neu ausgestelltem Dokument angesetzt. 7. Rechtzeitiges Erscheinen am Flughafen 7.1. Check-in-Zeiten (Annahmeschlusszeiten) Die für Sie maßgebliche Annahmeschlusszeit richtet sich nach der Entfernung des gebuchten Fluges bzw. nach dem jeweiligen Abflughafen. Als Annahmeschlusszeit definieren wir den von uns festgesetzten Zeitpunkt, zu dem Sie an unserem Check-in-/Abfertigungsschalter erschienen sein müssen. Bitte berücksichtigen Sie die nachfolgend genannten Annahmeschlusszeiten entsprechend bei Ihrer Reiseplanung. Um eine reibungslose Abfertigung und einen pünktlichen Abflug zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen dringend, die nachfolgend angegebenen Zeiten einzuhalten, da wir ansonsten im Falle des verspäteten Eintreffens am Check-in berechtigt sind, Ihre Buchung zu streichen und die Beförderung zu verweigern. Für eventuelle Schäden und Aufwendungen, die Ihnen aus allein von Ihnen zu vertretenden Verletzungen dieser Nebenpflicht entstehen, haften wir nicht. Wir vereinbaren mit Ihnen, dass Sie innerhalb der nachfolgend angegebenen Zeiten (Annahmeschlusszeiten) am Check-in-/in unserem Abfertigungsbereich zu erscheinen haben: bei Kurz- und Mittelstreckenflügen 90 Minuten vor dem im Flugschein angegebenen Abflugzeitpunkt, bei Langstreckenflügen 120 Minuten vor dem im Flugschein angegebenen Abflugzeitpunkt und bei Flügen in die USA / nach Kanada 180 Minuten vor dem im Flugschein angegebenen Abflugzeitpunkt. Für alle unsere Passagiere gilt, unabhängig von der gebuchten Beförderungsklasse, dass sie spätestens 45 Minuten, bei Langstreckenflügen spätestens 60 Minuten, vor dem im Flugschein angegebenen Abflugzeitpunkt in Besitz ihrer Bordkarte sein und die Eincheck- Formalitäten abgeschlossen sein müssen. Aufgrund der geltenden Sicherheitsbestimmungen und Personen- sowie Gepäcküberprüfungen weisen wir darauf hin, dass Sie sich unverzüglich nach dem Check-in- 20 Dezember 2013 Seitte 11

Vorgang zu dem auf der Bordkarte angegebenen Gate begeben und sich bis zum Aufruf des Fluges dort aufhalten sollten. Sie müssen sich bis spätestens zu dem bei der Abfertigung angegebenen Zeitpunkt am Gate zum Einsteigevorgang des von Ihnen gebuchten und bereits eingecheckten Fluges eingefunden haben, da wir ansonsten berechtigt sind, Ihre Buchung zu streichen und Ihnen die Beförderung zu verweigern, um damit Verzögerungen des Einsteigevorgangs und Verspätungen des Fluges zu vermeiden. Für eventuell dadurch entstandene Schäden und Aufwendungen Ihrerseits übernehmen wir keine Haftung. Wird der Flug von einem Code Share-Partner durchgeführt, gelten die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 1.2. dieser AGB. Die Beförderungsbedingungen der anderen Fluglinie können von diesen AGB abweichen. 7.2. Sicherheitskontrolle Bei der Sicherheitskontrolle muss der Fluggast seine Jacke/seinen Mantel ausziehen und tragbare Computer oder sonstige größere elektronische Geräte oder Metallgegenstände aus seinem Handgepäck nehmen und kann einer Leibesvisitation unterzogen werden. 7.3. Boarding Der Passagier muss sich spätestens zu dem beim Check-in angegebenen Zeitpunkt am Boarding Gate einfinden. 7.4. Verspätung bei Check-in oder Boarding Wenn der Passagier nicht rechtzeitig beim Check-in oder am Gate erscheint, erachtet TCRB N.V. den Reisevertrag als storniert. Allerdings ist der Fluggast weiterhin zu dem Rückflug in Verbindung mit dem Hinflug zugelassen, bei dem er nicht rechtzeitig zum Check-in oder am Gate erschienen ist, wenn er TCRB N.V. innerhalb von 48 Stunden nach Abflug des betreffenden Hinfluges darüber informiert. 7.5. Sitzplatzzuweisung Dem Passagier wird beim Check-in ein bestimmter Sitzplatz im Flugzeug zugewiesen, der allerdings nicht garantiert ist. Dem Passagier kann jederzeit aus triftigem Grund, beispielsweise (unter anderem) im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit, ein anderer Sitzplatz zugewiesen werden. 8. Verhalten des Fluggastes Ist Ihr Verhalten während des Check-in-Vorgangs oder während des Einsteigevorgangs oder an Bord derart, dass von Ihnen eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leisten, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbot, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, die zur Verhinderung des Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen und die Beförderung zu verweigern. 20 Dezember 2013 Seitte 12

8.1. Allgemeines Gegen einen Fluggast können im Bedarfsfall alle Maßnahmen einschließlich Gewaltanwendung ergriffen werden, um die Fortsetzung seines Verhaltens zu unterbinden, wenn: - er sich an Bord des Flugzeuges so verhält, dass er sich selbst, die anderen Fluggäste, die Besatzung des Flugzeuges, die Waren an Bord bzw. das Flugzeug selbst gefährdet; - er sich nicht an die Anweisungen der Besatzung hält; - er sich an Bord des Flugzeuges so verhält, dass er den anderen Fluggästen, der Besatzung des Flugzeuges, den Waren an Bord bzw. dem Flugzeug selbst schadet. Der Kapitän kann jederzeit eine Notlandung beschließen, um einen Fluggast aussteigen zu lassen, der sich wie vorerwähnt verhält. Der Fluggast hat für alle Schäden in diesem Zusammenhang aufzukommen. Ein Fluggast, dessen Verhalten an Bord eine Straftat darstellt, wird strafrechtlich verfolgt bzw. angezeigt; aus diesem Grund können ihm weitere Flüge mit HQ bzw. durchführenden Fluggesellschaften verweigert werden. 8.2. Verbotene Nutzung an Bord Aus Sicherheitsgründen ist der Betrieb von elektronischen Geräten, wie beispielsweise (unter anderem) Mobiltelefonen, tragbaren Computern, tragbaren Aufnahmegeräten, tragbaren Radios und CD-Players, tragbaren Spielkonsolen und ferngesteuertem Spielzeug, an Bord verboten oder zumindest eingeschränkt. 8.3. Rauchen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig angegeben sind alle Flüge Nichtraucherflüge. Ein Fluggast, der trotz eines geltenden Rauchverbots während eines Fluges raucht, wird strafrechtlich verfolgt bzw. angezeigt; aus diesem Grund können ihm weitere Flüge mit HQ bzw. durchführenden Fluggesellschaften verweigert werden. 9. Beschränkung bzw. Verweigerung der Beförderung von Fluggästen oder Gepäck (Beförderungsverweigerungsrecht) HQ kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte zutreffen: 9.1. Die Beförderung verstößt gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird; oder 9.2. Die Beförderung gefährdet die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder oder stellt eine unzumutbare Belastung für diese Beförderung dar; oder 20 Dezember 2013 Seitte 13

9.3. Der geistige oder physische Gesundheitszustand, einschließlich alkoholischer und drogenbedingter oder allergiebedingter Beeinträchtigungen, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Eigentumswerte dar; oder 9.4. Auf einem früheren Flug lag in nicht unerheblichem Maße ein regelwidriges Verhalten des Fluggastes vor und es besteht Grund zur Annahme, dass sich ein solches Verhalten wiederholen kann; oder 9.5. Der Fluggast verweigert die Sicherheitskontrolle seiner Person oder seines Gepäcks; oder 9.6. Der anwendbare Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge (auch für vorangegangene Flüge) wurde(n) nicht bezahlt; oder 9.7. Der Fluggast ist nicht im Besitz gültiger Reisedokumente oder will in ein Land einreisen, für das er nur zum Transit berechtigt ist oder für das er keine gültigen Einreisepapiere besitzt. Die Reisedokumente wurden während des Fluges vernichtet oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung wurde trotz Aufforderung vom Fluggast abgelehnt; oder 9.8. Aus medizinischen Gründen muss ein pneumatisch oder elektrisch betriebenes Gerät während des Fluges verwendet werden. Im Gepäck dürfen nicht enthalten sein: 9.9. Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, so wie sie in den Gefahrgutregeln der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder bei dem den Flugschein ausstellenden Reisebüro erhältlich sind. Zu ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe, komprimierte und flüssige Gase, oxydierende, radioaktive oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige, infektiöse oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art. 9.10. Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist. 20 Dezember 2013 Seitte 14

9.11. Einzeln mitgebrachte Lithium-Batterien oder Lithium-Akkumulatoren (wie sie in elektronischen Gebrauchsgütern wie z. B. in Laptops, Mobiltelefonen, Uhren und Kameras gebräuchlich sind) dürfen ausschließlich im Handgepäck befördert werden. 9.12. Führen Sie an Ihrer Person oder in Ihrem Gepäck Waffen jeder Art, insbesondere (a) Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, (b) Munition und explosionsgefährliche Stoffe, (c) Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich, so haben Sie uns dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Waffentragen verpflichtet sind, haben ihre Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen. 9.13. Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte. Jagd- und Sportwaffen können als Gepäck nach unserem Ermessen zugelassen werden. Sie müssen entladen und in einer verschlossenen, handelsüblichen Verpackung transportiert werden. Die Beförderung von Munition unterliegt den ICAO- bzw. IATA-Gefahrgutvorschriften. 9.14. Gegenstände, die gefährlich oder unsicher wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind. Nähere Angaben können Sie bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten. 9.15. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck die oben genannten Gegenstände enthalten und werden diese durch Sicherheitskontrollen im aufgegebenen Gepäck entdeckt, so müssen diese Gegenstände aus dem Gepäck entfernt werden. Hierfür muss Ihr Gepäckstück geöffnet und der gefährdende Gegenstand entfernt werden. Eine Haftung für den entnommenen Gegenstand übernimmt HQ nicht. Für eventuell durch die Öffnung des Gepäckstücks und die Entnahme entstehende Schäden am Gepäckstück und dessen Inhalt übernehmen wir keine Haftung. 9.16. Wird der Flug von einem Code Share-Partner durchgeführt, gelten die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 1.2. dieser AGB. Die Beförderungsbedingungen der anderen 20 Dezember 2013 Seitte 15

Fluglinie können von diesen AGB abweichen. 10. Tierbeförderung 10.1. Die Beförderung von Hunden, Katzen und anderen Haustieren unterliegt der Zustimmung durch HQ. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Die Tiere müssen ordnungsgemäß in Transportboxen eingeschlossen und mit gültigen Gesundheits- und Impfzeugnissen, Einreiseerlaubnissen und anderen von den Ländern geforderten Einreise- oder Transitpapieren versehen sein. HQ behält sich vor, Art und Weise der Beförderung festzulegen und die Zahl der für einen Flug zulässigen Tiere zu begrenzen. Entsprechende Anfragen müssen rechtzeitig, und spätestens 72 Stunden vor Abflug, online über das speziell dafür vorgesehene Formular bei TCRB N.V. gestellt werden. Kleine Hunde und Katzen können in der Flugzeugkabine mitgeführt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: o Der Hund oder die Katze wiegt nicht mehr als 6 kg; o Der Hund oder die Katze ist mindestens 8 Wochen alt; o Der Hund oder die Katze befindet sich in einer geschlossenen, hygienischen, wasserfesten Tasche oder einem entsprechenden Korb; o Es wurden alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Hund oder die Katze den Komfort der anderen Passagiere in keiner Weise beeinträchtigen kann; o Soweit zutreffend ist der Hund oder die Katze nicht trächtig. - In der Flugzeugkabine wird nicht mehr als maximal ein Hund oder eine Katze pro Passagier befördert. - Größere Hunde und Katzen (d. h. Hunde und Katzen mit einem Gewicht von mehr als 6 kg) können im Frachtraum des Flugzeuges befördert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Das Haustier ist in einem Käfig aus Metall oder Kunststoff eingeschlossen; - Der betreffende Käfig ist groß genug, so dass sich das eingeschlossene Tier ungehindert darin bewegen kann; - Der betreffende Passagier checkt mindestens 2 Stunden vor seinem Abflug mit dem Tier im Käfig ein. 10.2. Das Gewicht der mitgeführten Tiere sowie das Gewicht der Transportboxen und des Tierfutters sind nicht im Freigepäck des Fluggastes enthalten. Der Transport von Tieren ist kostenpflichtig. Ungeachtet dessen gelten die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 10.3. Die Entgelte für die Tierbeförderung und weitere Informationen sind der Internetseite von Thomas Cook Airlines (www.thomascookairlines.com) zu entnehmen. Das Haustier in seiner Transportbox wird beim Einchecken zusammen mit dem angemeldeten Gepäck des Fluggastes gewogen. 20 Dezember 2013 Seitte 16

10.3. Blindenhunde und vergleichbare Begleithunde (Arbeitshunde, psychotherapeutisch eingesetzte Hunde) sowie deren Transportboxen und Tierfutter werden zuschlagsfrei und außerhalb der Freigepäckgrenze befördert. Die Kostenfreiheit sowie eine Beförderung in der Kabine setzen den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit voraus. Für Flüge nach oder aus den U.S.A. ist die Abhängigkeit des Fluggastes von der Begleitung eines psychotherapeutisch eingesetzten Hundes durch ein medizinisches Attest zu belegen. Solche Tiere müssen während der gesamten Dauer des Fluges einen Maulkorb tragen und angeleint bleiben. 10.4. HQ übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht dafür, dass für das Tier die notwendigen Einreise-, Ausreise-, Gesundheits- und sonstige Papiere vorhanden sind, und ihm die Einreise in die oder die Durchreise durch die jeweiligen Staaten gestattet wird, es sei denn, HQ hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Der Fluggast haftet für alle Schäden, die das Tier Dritten zufügt, und stellt uns insoweit von jeder Haftung frei. 10.5. Wird der Flug von einem Code Share-Partner durchgeführt, gelten die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 1.2. dieser AGB. Die Beförderungsbedingungen der anderen Fluglinie können von diesen AGB abweichen. 11. Allein reisende Kinder, Beförderung von Kleinkindern und besondere Betreuung 11.1. Allein reisende Kinder (UM) Kinder im Alter von 5 bis einschließlich 11 Jahren können nur bei Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes ohne Begleitung reisen. Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres müssen grundsätzlich immer in Begleitung ihrer Eltern, mit Geschwistern ab 16 Jahren oder mit anderen Personen über 18 Jahren reisen. Allein reisende Jugendliche bis 16 Jahren werden auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wie allein reisende Kinder behandelt. Die Anmeldung des Betreuungsservice ist erforderlich und bis spätestens 72 Stunden vor Abflug möglich. Ein Kindermenü kann auf Wunsch kostenfrei dazu gebucht werden und wir nehmen eine kostenfreie Sitzplatzreservierung vor. Wir weisen darauf hin, dass eine Betreuungsgebühr bei Zu- und Abbringer-Flügen mit anderen Fluggesellschaften erhoben werden kann. Informationen dazu sind bei den jeweiligen Fluggesellschaften einzuholen. Am Abflughafen werden die vollständigen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) der bringenden oder abholenden Begleitperson bis zur Übergabe bzw. Übernahme des UM benötigt. Sollten dies nicht die Eltern sein, ist eine Vollmacht der Eltern zum Einchecken und Abholen des Kindes vorzulegen. Die Begleitperson des Kindes muss sich aus Sicherheitsgründen beim Einchecken und bei der Übergabe des Kindes am Ankunftsort mit einem gültigen Lichtbildausweis identifizieren. 20 Dezember 2013 Seitte 17

Soweit die jeweiligen Flughafenbehörden es erlauben, besteht die Möglichkeit, das Kind bis zum Abfluggate zu begleiten. In jedem Fall muss die Begleitperson bis zum tatsächlichen Abflug des Flugzeuges am Flughafen bleiben. An Transitflughäfen und an Bord des Flugzeuges ist die Betreuung des Kindes durch HQ- Personal gewährleistet. 11.2. Beförderung von Kindern und Kleinkindern Für den Fall, dass ein Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nur von einem Elternteil begleitet wird, kann es zur Vermeidung von Missverständnissen und Komplikationen sinnvoll sein, eine schriftliche Bestätigung des anderen Elternteils über die Berechtigung zur Durchführung des Fluges/der Flüge mit dem begleitenden Elternteil vorzulegen. Pro Erwachsenen kann maximal ein Kleinkind bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ohne Sitzplatzanspruch befördert werden. Ein zweites Kleinkind (unter 2 Jahren) kann von einem Erwachsenen auf Anfrage nur dann befördert werden, wenn für das weitere Kleinkind (unter 2 Jahren) ein Sitzplatz zum regulären Flugpreis gebucht wird. Wenn ein Kleinkind vor dem Rückflug 2 Jahre alt wird, muss es als Kind (2 11 Jahre) gebucht und abgerechnet werden. 11.3. Besondere Betreuung Für eine bestmögliche Vorbereitung informieren Sie HQ bitte bereits bei der Buchung, spätestens jedoch bis 48 Stunden vor Abflug über den Betreuungsbedarf, etwa bei der Beförderung von behinderten Personen, schwangeren Frauen, kranken Personen oder anderen, die besondere Betreuung benötigen. Bei verspäteten oder nicht angemeldeten Fällen von Betreuungsbedarf können wir eine ideale Betreuung nicht sicherstellen. Wir schließen keine Fluggäste, die uns auf die Notwendigkeit besonderer Betreuung bei Kauf des Flugscheines hingewiesen haben und von uns zur Beförderung angenommen worden sind, auf Grund ihres Betreuungsbedarfs von der Beförderung aus. 11.4. Wird der Flug von einem Code Share-Partner durchgeführt, gelten die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 1.2. dieser AGB. Die Beförderungsbedingungen der anderen Fluglinie können von diesen AGB abweichen. 12. Gepäckvorschriften Im Rahmen der Luftbeförderung können Sie in einem bestimmten Umfang Gepäckstücke als Freigepäck mitführen. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein bzw. der Ausschreibung, die Ihrem Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages zugrunde liegt. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung 20 Dezember 2013 Seitte 18

von Sondergepäck ist kostenpflichtig. Am Check-in werden stichprobenartig Kontrollen Ihres Gepäcks durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass sich die in Absatz 10 aufgeführten Tiere nicht im aufgegebenen oder im Handgepäck befinden dürfen. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass sich in Ihrem eingecheckten Handgepäck keine spitzen und scharfen Gegenstände, wie z. B. Messer, Scheren oder auch der Inhalt eines Maniküre-Sets usw., befinden dürfen. Bei der Nutzung von Zu- und Abbringer-Flügen anderer Fluggesellschaften zum HQ-Flug gelten für die gesamte Zu- und Abbringer-Strecke die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Gepäckvorschriften der ausführenden Fluggesellschaft. Sofern Sie auf einer HQ-Strecke Sonderleistungen reserviert oder Sondergepäck angemeldet haben, gilt diese Reservierung nur auf der von HQ ausgeführten Strecke. Gleiches gilt für Vergünstigungen bzw. Vorteile aufgrund von Buchungen in unserer Comfort oder Premium Economy Class. Wird der Flug von einem Code Share-Partner durchgeführt, gelten die besonderen Bedingungen gemäß Artikel 1.2. dieser AGB. Die Beförderungsbedingungen der anderen Fluglinie können von diesen AGB abweichen. Die Entgelte für den Transport von Übergepäck sind der Internetseite von Thomas Cook Airlines (www.thomascookairlines.com) zu entnehmen. 12.1. Handgepäck Sie dürfen ein Handgepäckstück bis zu einem Maximalgewicht von 6 kg kostenfrei an Bord mitführen. Weiterhin ist es zulässig, eine kleine Handtasche, ein Laptop inklusive Tasche, einen Regenschirm und eine erforderliche Gehhilfe mit an Bord zu nehmen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße von 55 40 20 cm nicht überschreiten. Soweit das zulässige Höchstgewicht bzw. die zulässigen Maße für Handgepäck überschritten werden, sind wir berechtigt, einen Zuschlag für Übergepäck zu verlangen. Darüber hinaus ist unser Boden- und Bordpersonal aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet, nicht zulässige Gepäckstücke mit dem übrigen Gepäck im Laderaum zu verstauen. Bei Nichteinhaltung der Gewichts- und Maßbeschränkungen sind wir für Wertgegenstände und zerbrechliche Gegenstände in Handgepäck, das aufgegeben werden muss, nicht haftbar. In jedem Fall muss Handgepäck unter den Sitzplatz vor Ihnen oder in die Gepäckablage passen. Wenn Ihr Handgepäck diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Sicherheitsanforderungen nicht entspricht, so muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Gegenstände, die dann nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente), werden zur Beförderung in der Kabine nur dann entgegengenommen, wenn sie uns im Voraus angekündigt und von uns zur Beförderung angenommen wurden. In einem solchen Falle ist die Beförderung dieses Sondergepäcks kostenpflichtig. Gemäß der EG-VO 1546/2006 dürfen Sie auf allen Flügen, die in Europa starten (auch auf Auslandsflügen) Flüssigkeiten, Druckbehälter (wie z. B. Sprays), Pasten, Lotionen und andere gelartige Substanzen nur bis zu einer Maximalmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck mitnehmen. Entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge und nicht der Füllstand. Die einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 l passen und werden bei der Sicherheitskontrolle kontrolliert. Pro Fluggast ist nur ein Beutel erlaubt. Für Medikamente und Babynahrung gelten Sonderbestimmungen. Verschiedene Nicht-EU- Staaten haben gleichlautende oder ähnliche Regelungen erlassen. Nähere Informationen können Passagiere bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten. 20 Dezember 2013 Seitte 19

12.2. Übergepäck Wird mit Ihrem Handgepäck das für Ihren Flug festgelegte Höchstgewicht für Handgepäck bzw. das Gesamtgewicht für Ihr Reisegepäck überschritten, so sind wir berechtigt, für das Übergepäck eine Gebühr zu verlangen. Die Entgelte für den Transport von Übergepäck sind der Internetseite von Thomas Cook Airlines (www.thomascookairlines.com) zu entnehmen. Für den Fall, dass Sie Gepäck am Check-in oder am Gate zurücklassen, übernehmen wir keinerlei Haftung für dieses Gepäck. Sollte durch das von Ihnen zurückgelassene Gepäck bzw. durch dessen Verwahrung oder Entsorgung Kosten entstehen, sind diese Kosten von Ihnen zu tragen. 12.3. Beförderung von Sportwaffen und Sondergepäck Die Beförderung von Sonder- und sonstigem Sportgepäck ist kostenpflichtig. Darüber hinaus sind folgende Vorschriften einzuhalten: - Fahrräder werden nur gegen Zahlung eines Aufpreises und unter Einhaltung der folgenden Bedingungen transportiert: o Das Vorderrad des Fahrrads ist ausgebaut und am Rahmen befestigt; o Die Pedalen des Fahrrads sind eingeklappt; o Aus den Fahrradreifen wurde die Luft abgelassen; o Der Fahrradlenker steht in einer Linie mit dem Rahmen; o Das Fahrrad befindet sich in einer Schutzverpackung. Es wird maximal ein Fahrrad pro Passagier befördert. CO 2 -Patronen zum Aufpumpen von Fahrradreifen dürfen unter keinen Umständen mitgeführt werden. - Für den Transport von Golfausrüstung ist ein Aufpreis zu bezahlen. Es wird maximal ein Golfgepäckstück pro Passagier befördert. Das zulässige Höchstgewicht der Golfausrüstung beträgt 20 kg. - Taucherausrüstung wird nur gegen Zahlung eines Aufpreises und unter Einhaltung der folgenden Bedingungen transportiert: Die Sauerstoffflaschen sind leer, unter atmosphärischem Druck, und der Hahn wurde von der Flasche abgenommen. Tauchlampen dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Außerdem dürfen weder Batterie noch Leuchtkopf angeschlossen sein. - Für den Transport von Surfbrettern, Windsurfern und Gleitschirmen ist ein Aufpreis zu bezahlen. Der Transport von Sportwaffen kann unter besonderen Bedingungen erfolgen: Der Bedarf muss angemeldet werden und es ist je eine Kopie der Zulassung und der technischen Beschreibung erforderlich. 20 Dezember 2013 Seitte 20