Otto-Rombach-Stipendium 2017 Ausschreibung Bildende Kunst Thema: Stadt-Land-schaf(f)t Teilnahme- und Ausschreibungsbedingungen zur Verleihung des Otto-Rombach-Stipendiums am 12. Oktober 2017
Die Stadt Heilbronn fördert aus den Erträgen des Nachlasses von Professor Otto Rombach Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die eine literarische Zukunft anstreben, zum Beispiel Germanistik studieren, Maler oder Musiker werden wollen. Es werden Stipendien für die Bereiche Literatur, Bildende Kunst und Musik vergeben. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn. Wettbewerb Bildende Kunst 1. Motto: Stadt-Land-schaf(f)t Ziel des Wettbewerbs ist eine künstlerische Auseinandersetzung mit der Stadt Heilbronn unter dem Motto Stadt-Land-schaf(f)t mit speziellem Blick auf ihre Vergangenheit und Zukunft. Die einzureichenden Bilder müssen sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Die Bilder müssen im Original eingesandt werden, die künstlerische Auseinandersetzung soll sich im Besonderen mit Themen der Stadt Heilbronn befassen. 2. Ablauf Die Bewerbung für ein Otto-Rombach-Stipendium erfolgt durch die Einreichung von Originalarbeiten. Aus diesen Arbeiten werden durch eine Fachjury ein bis zwei Arbeiten ausgewählt, die mit dem Stipendium ausgezeichnet werden. - Einreichung einer Arbeit an der Schule für Gestaltung des Kolping-Bildungszentrums Heilbronn (Format: mindestens DIN A 3 und max. 1x1 Meter) bis zum 30. Juni 2017, - Bekanntgabe der durch die Fachjury ausgewählten Arbeit am 24. Juli 2017, - Verleihung des Stipendiums am 12. Oktober 2017 3. Teilnahmebedingungen - Zur Teilnahme berechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 bis 13, die eine Heilbronner Schule besuchen oder in Heilbronn wohnhaft sind. Es gibt keine Herkunftsbeschränkung der Schülerinnen und Schüler. - Kunstdisziplin: Malerei - Thema: Stadt-Land-schaf(f)t Vergangenheit und Zukunft der Stadt Heilbronn - Eingereicht werden kann max. eine Originalarbeit pro Bewerberin/Bewerber, welche speziell für diese Ausschreibung erarbeitet wurde.
- Die Arbeiten werden als Originalarbeit (Format: mindestens DIN A 3 und max. 1x1 Meter) in der Schule für Gestaltung des Kolping-Bildungszentrums Heilbronn eingereicht. Kolping-Bildungszentrum Heilbronn Schule für Gestaltung Bahnhofstraße 11 74072 Heilbronn Do. und Fr. 8.00-13.00 Uhr Ansprechpartner: Herr Stoll (Raum 1.01) Herr Peter (Raum 1.05) - Jede Arbeit wird auf der Rückseite mit Titel, Jahr und Name der Künstlerin / des Künstlers versehen. - Zusätzlich zur Originalarbeit sind folgende Unterlagen einzureichen: - Beschreibung der Arbeit mit Titel und dazugehörigem Konzept. Ein Skript in DIN A4 1-seitig ist der eingereichten Arbeit beizulegen. - Ausgefülltes Teilnahmeformular. - Lebenslauf, Schulbescheinigung. - Verspätet eingegangene Werke sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 4. Ausschreibungsbedingungen Veranstalter ist die Stadt Heilbronn. Die Schule für Gestaltung des Kolping-Bildungszentrums Heilbronn tritt als Kooperationspartner der Stadt Heilbronn innerhalb des Otto-Rombach-Stipendiums auf. Das Preisgeld beträgt für den 1. Preis 500,- EUR, bei Vergabe eines 2. Preises für den 2. Preis 250,- EUR. Dauer der Förderung: einmaliger Betrag 5. Zulassung: Zur Einsendung berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler die eine Heilbronner Schule der Klassenstufen 10 bis 13 besuchen oder in Heilbronn wohnhafte Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Altersstufe. Ausdrücklich sind auch Schülerinnen und Schüler der Schule für Gestaltung des Kolping-Bildungszentrums berechtigt am Wettbewerb teilzunehmen. Zugelassen ist pro Schüler / Schülerin ein Originalwerk aus dem Bereich Malerei. Eine schriftliche Erklärung und Konzeption zur eingereichten Arbeit ist ebenfalls erforderlich. Aus technischen Gründen können Werke über 1x1 Meter nicht angenommen werden.
Es gibt keine Einschränkungen, was die künstlerische Ausdrucksform (z.b. Aquarell, Ölmalerei etc.) betrifft. Abgewiesen und von der Stipendienvergabe ausgeschlossen werden im Sinne der Werthaltigkeit der Ausschreibung: - gefälschte Werke - nicht selbst gefertigte Arbeiten - Zurschaustellungen, die in Wort und Bild nicht den Werten und Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. 6. Rechte: Die eingereichten Werke bleiben Eigentum der Urheber. Eventuell erfolgt eine Ausstellung der Werke im Luft-Lichthof im Rathaus Heilbronn. Für alle Entscheidungen zur Vergabe des Otto-Rombach-Stipendiums ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit der Teilnahme werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Heilbronn, den 30. Januar 2017
Bitte der Bewerbung beifügen. Abgabe bis spätestens 30. Juni 2017 Stadt Heilbronn Schul-, Kultur- und Sportamt Ansprechpartnerin: Iris Wagner Marktplatz 11 74072 Heilbronn Tel.: 07131 56-4743 E-Mail: Iris.Wagner@stadt-heilbronn.de Otto-Rombach-Stipendium Bildende Kunst Persönliche Daten: Name: Geburtsdatum: Telefon / E-Mail: Schule: Titel des Bildes: Schulbesuchsbescheinigung ist beigefügt Erläuterungstext ist beigefügt Hiermit bestätige ich, dass ich das eingereichte Bild selbst angefertigt habe. Datum Unterschrift Abgabe des Bildes und der Unterlagen: Kolping-Bildungszentrum Heilbronn Ansprechpartner: Schule für Gestaltung Bahnhofstraße 11 Herr Norman Stoll (Raum 1.01) 74072 Heilbronn Herr Uli Peter (Raum 1.05) Do. und Fr. 8.00-13.00 Uhr