Energieerzeugungsanlage Energieerzeugungsanlagen Für den Umgang mit Energieerzeugungsanlagen im Netzgebiet der Gemeindewerke Pfäffikon sind die Abläufe und Weisungen dieses s sowie die Werkvorschriften des Kantons Zürich zu beachten. Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon
Inhaltsverzeichnis Ablaufschema... 3 Grundlegendes... 4 Anmeldungspflichtig... 4 SINA von Photovoltaikanlagen... 4 Förderbeiträge... 4 Gemeinde Pfäffikon... 4 KEV Kostendeckende Einspeisevergütung... 5 EIV Einmalvergütung... 5 Anspruchsberechtigung... 5 RE Rückliefertarif der Gemeindewerke Pfäffikon... 5 Stromzähler... 6 Kunden ohne KEV... 6 Kunden mit KEV... 6 Eigenverbrauchsregelung... 6 Eigenverbrauchsregelung im EFH... 7 Eigenverbrauchsregelung im MFH... 9 Eigenverbrauchsregelung in Verbindung mit einem nicht festgekoppelten Stromspeicher... 11 Eigenverbrauchsregelung in Verbindung mit einem festgekoppelten Stromspeicher... 12 Netzverstärkungen... 13 Kennzeichnungen... 14 KVK (Kabelverteilkabine)... 14 HAK (Hausanschlusskasten)... 15 FAQ... 16 Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 2/17
Ablaufschema Eingang Anschlussgesuch Bewilligung des Anschlussgesuch ev. mit Vertrag Vorlagepflichtig P > 30kVA Nein Ja Gesuch um Plangenehmigung an ESTI inkl. Kopie des bewilligten Anschlussgesuches Nach Netzanschlusspunkt (KVK,TS) Verstärkungsbereich? Eingang Installationsanzeige ESTI genehmigt Planvorlage und informiert GWP mit Kopie Hausanschlussleitung Netzverstärkung Vorauszalung durch GWP Rückerstattung durch Swissgrid Kosten Produzent Prüfen und Berechnen (Neplan) Projektierung Offerte an Produzent Ja Netzverstärkung nötig? Nein Ausführung Bewilligung durch GWP EIV / keine Förderung Förderungsart? KEV Eigenverbrauchsmessung Separate Messung Kennzeichnung KVK,HAK, Zähler gemäss Angaben GWP Aufnahme in GIS und Einbindung ins Leitsystem Planvorlage? Nein Ja Schriftliche Fertigmeldung inkl. SINA an ESTI < 10 Jahre Kontrollperiode der Anlage? > 20 Jahre Antragssteller organisiert Abnahme mit ESTI, GWP und Installateur Schlusskontrolle Schlusskontrolle nach NIV mit SiNa (Messprotokol PV- Anlagen) an GWP ESTI und GWP führen Abnahme durch Anlagen mit Kontrollperiode < 10 Jahre benötigen eine Abnahmekontrolle Antragsteller organisiert Abnahme mit GWP ESTI erstellt Bericht über die Planvorlagen- Abnahme GWP führen Abnahme durch (Überprüft SiNa, Messprotokol PV-Anlagen) GWP und ESTI genehmigen den Betrieb der PV-Anlage GWP genehmigt den Betrieb der PV-Anlage GWP pflegt die Daten im System und führt das Kontrollregister nach Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 3/17
Grundlegendes Grundlegend bezieht sich dieses Dokument auf sämtliche Energieerzeugungsanlagen die im Versorgungsgebiet der GWP befinden. Eine Photovoltaikanlage, auch PV-Anlage (bzw. PVA) genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenenergie in elektrische Energie umgewandelt wird. Es gelten die Bestimmungen der Werkvorschriften des Kantons Zürich. Weiter gelten als Grundlagen dieses es die Bestimmung und Weisungen des VSE sowie die VDE-AR-N4105. Anmeldungspflicht Sämtliche Anlagen müssen bei den GWP in Form des Anschlussgesuch angemeldet werden. Für Anlagen mit einer installierten Leistung >30 kva muss, nach der Bewilligung durch die GWP, beim ESTI ein Plangenehmigungsgesuch eingereicht werden. SINA von Photovoltaikanlagen Für den SINA von Photovoltaikanlagen muss das Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik vom ESTI verwendet werden. Dieses Formular steht auf der Internetseite der GWP zum Download bereit (http://www.gwpfaeffikon.ch/cms/index.php/onlineschalter/elektrizitaet). Förderbeiträge Im nachfolgenden Abschnitt sind die verschiedenen Förderprogramme von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen beschrieben und erklärt. Gemeinde Pfäffikon Am 24. September 2011 hat die Gemeindeversammlung der Initiative zur Unterstützung von neuen Solar- und Photovoltaikanlagen in Pfäffikon zugestimmt. Für die Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen stehen ab dem 1. Januar 2013 pro Jahr Fr. 100'000.00 zur Verfügung. Das Förderprogramm ist auf sechs Jahre befristet. Die entsprechenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Pfäffikon zu finden. (www.pfaeffikon.ch) Es wurde ein Förderreglement erstellt, welches insbesondere die Zulassungsbedingungen, die Anforderungsbedingungen und das Vorgehen zur Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen regelt. Zudem wurde das Formular Antrag/Fertigstellung Förderbeitrag für Solaranlagen erarbeitet. Die Unterlagen können kostenlos im Onlineschalter der Gemeinde Pfäffikon heruntergeladen oder direkt beim Bauamt bezogen werden. Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 4/17
KEV Kostendeckende Einspeisevergütung Mit der KEV wird der Bau von Anlagen gefördert, welche Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Die Überwachung dieser vom Bund eingeführten Förderungsmassnahme liegt bei der Swissgrid AG. Sämtliche Informationen zur Anmeldung und Warteliste etc. sind auf der Internetseite der Swissgrid AG einzusehen. (www.swissgrid.ch) EIV Einmalvergütung Die EIV ist eine einmalige Investitionshilfe. Sie kann nur bei Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen bezogen werden. Für die restlichen Energieerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien steht die KEV zur Verfügung. Die EIV beträgt max. 30% der Investitionskosten. Die Überwachung dieser Förderungsmassnahme liegt ebenfalls bei der Swissgrid AG. Anspruchsberechtigung Anmeldedatum Realisierte Anlageleistung 0-1.9 kwp 2-9.9 kwp 10 29.9 30 kwp und kwp mehr Bis und mit 31.12.2012 KEV WR* WR* KEV Vom 01.01.2013 bis EIV 1) EIV WR 3)* KEV 31.03.2014 Ab 01.04.2014 EIV 2) WR 3)* KEV *Wahlrecht 1) Bei Inbetriebnahme vor 01.06.2014 EIV, Inbetriebnahme ab 01.06.2014 weder EIV noch KEV 2) Bei Inbetriebnahme bis 31.12.2012 weder EIV noch KEV 3) Bei Inbetriebnahme bis 31.12.2012 nur KEV möglich RE Rückliefertarif der Gemeindewerke Pfäffikon Für die Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz der Gemeindewerke Pfäffikon erhalten unabhängige Produzenten von erneuerbarer Energie, die nicht am KEV-Förderprogramm teilnehmen, einen separaten Rückliefertarif. Die genauen Tarife können im Gebührenreglement der Gemeindewerke Pfäffikon eingesehen werden. Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 5/17
Stromzähler Im anschliessenden Abschnitt werden die verschiedenen Konstellationen der Messeinrichtung beschrieben. Kunden ohne KEV Bei Produzenten die nicht am KEV Förderprogramm teilnehmen und eine Anlageleistung <30 kva besitzen, wird ein Zähler mit einer Bezugs- und Überschussmessung installiert. Die Überschüssige Energie wird zum RE-Tarif vergütet. Bei einer Anlageleistung >30 kva wird eine separate Messung benötigt. Allfällige Änderungen an der Installation gehen zu Lasten des Kunden. Kunden mit KEV Bei Produzenten die ins KEV-Förderprogramm aufgenommen wurden, muss ein separater Zähler für die produzierte Energie installiert werden. Der Zähler mit der Bezugs- und Überschussmessung muss daher wieder gewechselt und zum normalen Tarif abgerechnet werden. Die dafür notwendigen nachträglichen Änderungen an den Installationen und Messeinrichtungen erfolgen auf Kosten des unabhängigen Produzenten. Mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten können auch Produzenten, die in die KEV aufgenommen wurden, sich für die Eigenverbrauchsregelung bei den GWP anmelden. In diesem Fall wird ebenfalls nur ein Zähler mit Bezugs- und Überschussmessung installiert. Die Änderungen an der Installation und Messeinrichtung gehen zu Lasten des Kunden. Eigenverbrauchsregelung Von Eigenverbrauch spricht man, wenn die erzeugte Energie am Ort der Produktion zeitgleich ganz oder teilweise selber verbraucht wird. Wenn die Produktion grösser ist als der Verbrauch, wird die überschüssige Produktion ins Netz zurückgespiesen. Wenn die Produktion kleiner ist als der Verbrauch, wird die zusätzliche Energie aus dem Netz bezogen. Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 6/17
Eigenverbrauchsregelung im EFH Wird die Eigenverbrauchsregelung für einen Bezüger mit einer Anlageleistung <30 kva angewandt, ist der zusätzliche Zähler (KEV-Zähler), falls vorhanden, zu demontieren und ein Zähler mit Bezugs- und Überschussmessung zu installieren. (Quelle VSE Eigenverbrauchsregelung) Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 7/17
Bei einer Anlageleistung >30 kva wird ein zusätzlicher Zähler installiert, der die Bruttoproduktion misst. Wenn ein Produzent einer solchen Anlage von der Eigenverbrauchsregelung Gebrauch machen will, wird ein Bruttoproduktionzähler nach dem Bezugs- und Überschussmessungzähler installiert. Für Anlagen mit HKN-Erfassung muss die Nettoproduktion und der Überschuss an die Swissgrid übermittelt werden. (Quelle VSE Eigenverbrauchsregelung) Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 8/17
Eigenverbrauchsregelung im MFH Für Mehrfamilienhäuser kann die Eigenverbrauchsregelung auf verschiedene Art angewendet werden. In MFH mit einem reinen Mietverhältnis kann für den Eigenverbrauch beispielsweise für die WP oder den Allgemeinzähler verwendet werden. Wenn der Produzent selbst im MFH wohnt, kann auch sein Wohnungszähler als Eigenverbrauchszähler verwendet werden. In MFH mit Stockwerkeigentümern gibt es verschiedenen Modelle zur Eigenverbrauchsregelung. Nach Weisungen des Bundesamtes für Energie (BFE) soll eine Energieverbundgemeinschaft gebildet werden, die gemeinsam die Energie einkauft. Zusätzlich wird eine Lastgangmessung direkt nach dem Hausanschlusskasten montiert. Die Gesamte Energieabrechnung wird über die EVG geregelt. Es ist eine Kontaktperson zu bestimmen die jeweils die Rechnung von den GWP erhält. (Quelle VSE Eigenverbrauchsregelung) Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 9/17
Bei Anlagen mit einer installierten Leistung >30 kva muss zusätzlich nebst der Planvorlage Eingabe beim ESTI eine Bruttoproduktionsmessung installiert werden. (Quelle VSE Eigenverbrauchsregelung) Will eine einzelne Partei nicht an der EVG teilnehmen, wird der Zähler separat vor dem Zähler der EVG angeschlossen. (Quelle VSE Eigenverbrauchsregelung) Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 10/17
Eigenverbrauchsregelung in Verbindung mit einem nicht festgekoppelten Stromspeicher Die installierte Gesamtleistung der Produktionsanlage ist nicht entscheidend. Erzeugungsanlagen in Verbindung mit einem nicht fest mit der EEA gekoppelten Stromspeicher (Einbindung des Speichers im AC- Pfad der Verbrauchseinrichtung) sind mit einer Lastgangmessung mit Fernauslesung für die Erzeugungsanlage und einer zusätzlichen Lastgangmesseinrichtung für die Verbrauchsstelle zur Bildung des zeitgleichen Eigenverbrauchs auszustatten. Für die Erfassung des HKN sind der Swissgrid bei Einsatz von Speichern für alle Anlagegrössen die Nettoproduktion und der Überschuss als Lastgänge zu melden. Durch die Eigenverbrauchsregelung muss die selbst verbrauchte Energie im HKN/KEV-System gelöscht werden. Bei Meldung des Überschusses allein könnten HKN/KEV nicht mehr eruiert werden, welcher Teil davon von der Produktionsanlage erzeugt und welcher aus dem Netz bezogen und zwischengespeichert wurde. Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 11/17
Eigenverbrauchsregelung in Verbindung mit einem festgekoppelten Stromspeicher Die installierte Gesamtleistung der Produktionsanlage ist nicht entscheidend. Erzeugungsanlagen in Verbindung mit einem fest mit der EEA gekoppelten Stromspeicher (Einbindung des Speichers im DC- Pfad der Produktionsanlage) sind mit einer Lastgangmessung mit Fernauslesung für die Erzeugungsanlage und einer zusätzlichen Lastgangmesseinrichtung für die Verbrauchsstelle zur Bildung des zeitgleichen Eigenverbrauchs auszustatten. Für die Erfassung des HKN sind der Swissgrid bei Einsatz von Speichern für alle Anlagegrössen die Nettoproduktion und der Überschuss als Lastgänge zu melden. Durch die Eigenverbrauchsregelung muss die selbst verbrauchte Energie bei HKN/KEV-System gelöscht werden. Bei Meldung des Überschusses allein könnte HKN/KEV nicht mehr eruiert werden, welcher Teil davon von der Produktionsanlage erzeugt und welcher aus dem Netz bezogen und zwischengespeichert wurde. Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 12/17
Netzverstärkungen Unter Vorbehalt von Artikel 2 Absatz 4 EnV (Vermeidung störender technischer Einwirkungen) sind die GWP nach Artikel 2 Absatz 5 und Artikel 3 EnV verpflichtet, Produzenten mit dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Einspeisepunkt zu verbinden. Die Kosten für die Erstellung der dazu notwendigen Erschliessungsleitungen bis zum Einspeisepunkt sowie allfällig notwendige Transformationskosten gehen zu Lasten des Produzenten. Netzanschlüsse von Produzenten, die ab dem Einspeisepunkt Netzverstärkungen notwendig machen, sind Teil der Systemdienstleistung der Swissgrid. Diese vergütet den GWP, gestützt auf eine Bewilligung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom, die Kosten für die notwendigen Netzverstärkungen. Für genauere Angaben zum Einreichen des Gesuchs, zur Vergütung und zu den Kosten der Netzverstärkung ist die Weisung der ElCom (Weisung 2/2015 Netzverstärkungen) zu beachten. Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 13/17
Kennzeichnungen KVK (Kabelverteilkabine) Kennzeichnung KVK Türe Abgang Beschriftung Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 14/17
HAK (Hausanschlusskasten) Kennzeichnung HAK Kennzeichnung Zähler Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 15/17
FAQ Wie muss eine PV-Anlage elektrisch angemeldet werden? Dies ist in den Regionalen Werkvorschriften Zürich geregelt: Kapitel 10 Elektrische Energieerzeugungsanlagen (EEA) Müssen Anlagen beglaubigt werden? Ja: Für Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung 30 kva reicht eine Beglaubigung durch die GWP. Die GWP müssen jedoch vom Anlagebetreiber rechtlich entflochten sein. Für Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung > 30 kva muss die Beglaubigung durch das ESTI erfolgen In welchem Fall wird ein separater Zähler benötigt? Anlagen > 30 kva (ESTI Plangenehmigung) Bei Aufnahme in die KEV Wird bei der Installation einer PV-Anlage 30 kva ein neuer Zähler notwendig? Zähler bis und mit Jahrgang 2012 müssen ersetzt werden Zähler ab Jahrgang 2013 sind für die Produktionszählung ausgestattet Wann werden die Zähler abgelesen? Ist die Anlage bei der KEV angemeldet, alle 3 Monate (31. März / 30. Juni / 30. Sept. / 31. Dez.), andernfalls mit der regulären Jahresablesung. Wer hilft bei der Planung einer PV-Anlage? Elektroinstallationsfirmen Auf PV-Anlagen spezialisierte Firmen Hersteller von PV-Anlagen Gemeindewerke Pfäffikon (beratend, keine detaillierten Planungen) Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 16/17
Welche Aufgaben übernehmen die Gemeindewerke Pfäffikon? Beglaubigung/Bewilligung von Anlagen 30 kva Genehmigung für den Betrieb Montage/Wechsel des Zählers Die Zusammenarbeit mit der zuständigen Installationsfirma Gemeindewerke Pfäffikon, Schanzweg 2, 8330 Pfäffikon Seite 17/17