Gebührentarif 0.11b. zur Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Essen. Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Ähnliche Dokumente
Gebührentarif 0.11b. zur Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Essen. Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Verwaltungs gebührenordnung

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rees. vom Gebührenpflichtige Leistungen

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Apensen

Gemeinde Everswinkel

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Monheim am Rhein vom

Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Warendorf vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wülfrath

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinbach vom 25. April 2013

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radevormwald vom

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Salzkotten

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Velbert

Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Senden vom

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung ( 2) der Gemeinde Giesen

VERWALTUNGSGEBÜHRENSATZUNG

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Gummersbach vom in der Fassung des II. Nachtrags vom

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hemer

Gebühren ( 4 Verwaltungskostensatzung) und Pauschbeträge ( 7 Abs. 2 Nr. 8 Verwaltungskostensatzung) der Stadt Naumburg

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom

Verwaltungsgebührensatzung der Kreisstadt Bergheim vom

VERWALTUNGSGEBÜHRENSATZUNG

Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Ibbenbüren vom 21. Februar 2006 *)

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mettmann Gebührentarif

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Witten vom *) Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Witten

1.5 Seite - 1 Verwaltungsgebührensatzung

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dülmen vom (*)

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Kelkheim (Taunus)

Gebührenverzeichnis. Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung. 2 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1,50 bis 2.

Kostentarif. zur Verwaltungskostensatzung ( 2) der Stadt Seelze vom

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Groß-Umstadt

Satzung. zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euroanpassungssatzung) In der Gemeinde Ahrensbök

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) vom ( )

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der II. Nachtragsssatzung

Anlage 1 Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Halberstadt

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenhöhe

Kostentarif. zur Verwaltungskostensatzung ( 2) der Stadt Jever. 14. Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Arbeitsstunde

Verwaltungsgebührensatzung für Selbstverwaltungsangelegenheiten und Gebührentarif der Stadt Marl

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Arnsberg vom Stand:

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rathenow vom 25. Juni 2003

Satzung der Stadt Rheinsberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herten. vom

1. Beglaubigung für die 1. Seite eines Dokuments 2,00 Beglaubigung je Folgeseiten innerhalb des Dokuments 1,00

Verwaltungsgebührensatzung

Verwaltungskostensatzung

Allgemeine Entgeltordnung

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kerken vom

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Altena (Westf.) vom

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung ( 2) der Stadt Buxtehude

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) der Stadt Nürnberg

Kostensatzung - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten - rechtsbereinigte Fassung -

1 Geltungsbereich. 2 Kostenschuldner

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in der Universitätsstadt Gießen - Verwaltungskostensatzung - vom )

Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001

Nr. IV/8. Lindau (B)

0 Allgemeine Verwaltung

Verwaltungsgebührensatzung und Gebührentarif der Stadt Remscheid vom

ANLAGE ZUR KOSTENSATZUNG FÜR AMTSHANDLUNGEN IM EIGENEN WIRKUNGSKREIS DER STADT AUGSBURG

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKvZ)

Verwaltungsgebührensatzung Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten. Kostensatzung

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung ( 2) der Stadt Gommern vom

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) der Stadt Weißenfels

1 Kostenpflicht Die Gemeinde Schmölln-Putzkau erhebt für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Verwaltungsgebühren und Auslagen (Kosten).

Gebührentabelle des Amtes Landschaft Sylt Anlage zur Satzung des Amtes Landschaft Sylt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)

1 Gegenstand der Gebühr

Satzung Über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Stolpen

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Oeynhausen vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Allgemeine Gebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Freising (Kostensatzung) vom 26.

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) der Gemeinde Langenaltheim

Verwaltungskostensatzung

Satzung der Samtgemeinde Nenndorf über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Gemeinde Tacherting Kommunales Kostenverzeichnis (Anlage zur Kostensatzung) Seite 1

Satzung der Gemeinde Seevetal über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

(2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Haar - Kostensatzung -

Gebührentarif zur Satzung des Salzlandkreises über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten

Stadt Tagesordnungspunkt 7 Neubrandenburg

Satzung. Kostensatzung

Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck

Satzung der Stadt Gladbeck

(3) Unberührt bleiben Kostenregelungen, die in anderen Satzungen oder Vorschriften bereits getroffen sind oder werden.

Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Aufgaben (Verwaltungskostensatzung)

Satzung der Stadt Quedlinburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) 1 Allgemeines

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten des Landkreises Mittelsachsen für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung)

Gebührenverzeichnis. zur Verwaltungskostensatzung des Kreises Weimarer Land

Markt Garmisch-Partenkirchen

Bautzen, den Landrat. Anlage

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)

Verwaltungskostensatzung der Stadt Waltershausen

Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Röthenbach a.d.pegnitz, den STADT RÖTHENBACH A.D.PEGNITZ. Steinbauer Erster Bürgermeister

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree

KOMMUNALES KOSTENVERZEICHNIS

Transkript:

Gebührentarif 0.11b zur Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Essen Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

I. Allgemeiner Teil 1 Bescheinigungen, Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene Handlungen, soweit sie in diesem Tarif nicht besonders vorgesehen sind. 1,50 bis 500,00 2 2.1 Abschriften, Auszüge und Ablichtungen Abschriften und Auszüge aus Akten, Verhandlungen, amtlich geführten Büchern, Karteien und sonstigen Unterlagen für jede angefangene Seite Bei besonderem Aufwand, z. B. für Tabellen, Listen, Verzeichnisse, Rechnungen, fremdsprachige Texte, wird die doppelte Gebühr erhoben. 3,50 2.2 Durchschriften, die in einem Arbeitsgang mit dem Original hergestellt werden 0,50 2.3 Ablichtungen je Seite Falls Abschriften, Auszüge oder Ablichtungen zu beglaubigen sind, wird außerdem eine Gebühr nach Tarifstelle 5 erhoben. 1,00 3 4 5 Ausfertigungen von Schriftstücken, Bescheiden, Quittungen usw., soweit der Tarif nichts anderes vorsieht, Gebühren nach Tarifstelle 2. Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn der Antragssteller/die Antragstellerin einen Anspruch auf die Ausfertigung hat. Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen Beglaubigung von Schriftstücken u. a. 3,00 5.1 Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen und Plänen usw. je Seite 5,00 5.2 Beglaubigung von Zeugnisabschriften bzw. ablichtungen bis einschl. Abiturzeugnis, soweit die Beglaubigung nicht durch die Schulleiter/-innen erfolgt je Seite 2,50 6 Zweitausfertigung von grundbuchlichen Urkunden 40,00 7 Entscheidung über Vorrangseinräumung für Rechte Dritter 80,00 II. Besonderer Teil Amt für Zentralen Service 11 8 Besoldungs-, versorgungs- und tarifrechtliche Auskünfte je angefangene ½ Stunde Bearbeitungszeit 25,00

3 - Stadtkämmerei 20 9 Laufende Verwaltungsgebühr für bis zum 31.12.2000 übernommene Bürgschaften Während der Laufzeit der Ausfallbürgschaft sind für jedes angefangene Kalenderjahr 2 v.t. des Bürgschaftsbetrages bzw. des verbliebenen Kreditbetrages nach dem Stand 31.12. des Vorjahres bis zur Höhe von 1.000.000 EUR je Bürgschaftsfall zu entrichten und darüber hinaus für jede angefangene weitere 500.000 EUR 100,00 EUR. Der Anspruchszeitraum beginnt mit dem Tage der Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde bzw. bei späterer Auszahlung des Kredits mit diesem Tage. Die laufende Verwaltungsgebühr wird letztmalig für das Kalenderjahr erhoben, in dem die Bürgschaftsurkunde als erledigt zurückgegeben wird. Für Kontokorrentkredite wird die Gebühr berechnet nach der durchschnittlichen Höhe der Inanspruchnahme. Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt 21 10 Ausgabe einer Ersatz-Hundesteuermarke 2,50 Einwohneramt 33 11 Bescheinigung über die Wohnberechtigung und Mieterbenennung gegenüber dem/der Verfügungsberechtigten in Ausübung des Besetzungsrechts der Stadt - aufgrund der Einkommensverhältnisse - zur besseren Verteilung von Sozialwohnungen - zur Vermeidung von Härten 10,00 12 Bescheinigung über die Wohnberechtigung in mit nichtöffentlichen Mitteln der Stadt Essen geförderten Wohnungsbau - bei Einhaltung der Einkommensgrenze - bei Überschreitung der Einkommensgrenze 10,00 Amt für Verkehrs- und Baustellenmanagement 39 13 Erteilung von Erlaubnissen zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen Umweltamt 59 25,00 bis 750,00 14 Erteilung einer Genehmigung nach der Baumschutzsatzung. Für die Erteilung einer Sammelgenehmigung (Baumfällungen auf mehreren Grundstücken) ist für jede Teilgenehmigung (Anzahl der Grundstücke) die v. g. Gebühr zu erheben. 45,00 14.1 Erteilung eines negativen Bescheides 33,00

4 - Amt für Stadtplanung und Bauordnung 61 15 Gewährung der Einsicht in Hausakten je Hausakte Akteneinsicht in je weiteren zum Objekt gehörenden Band 19,00 3,00 15.1 Nachberechnung von Aufträgen zur Anfertigung von Ablichtungen aus den Hausakten, die größer sind als DIN A 3; je Hausakte zusätzlich zu Tarifstelle 15 5,00 16 17 Vorbereitung von Aufträgen zur Anfertigung von Ablichtungen aus den Hausakten, die größer sind als DIN A 3; je Hausakte inkl. der Gewährung der Einsicht in Hausakten (s. Tarifstelle 15) Anfertigung von Ablichtungen aus den Bauakten/Hausakten Format DIN A 4, je Kopie Format DIN A 3, je Kopie 24,00 1,00 2,00 18 Straßenbau und Verkehrstechnik 66 Beglaubigte Fotokopien von Signallage- und Zeitenplänen 39,00 19 Bescheinigungen über Erschließungs-, Kanalanschluss- und Straßenbaubeiträge 19.1 19.2 19.3 Bescheinigungen über eine Beitragsart - bei besonders großem Zeitaufwand bis - für jede weitere Ausfertigung Bescheinigung über zwei Beitragsarten - bei besonders großem Zeitaufwand bis Bescheinigung über drei Beitragsarten - bei besonders großem Zeitaufwand bis 23,00 40,00 5,00 34,00 55,00 45,00 65,00 20 Erteilung eines Negativattestes über Erschließungsbeiträge in Sanierungsgebieten 21 Auskünfte aus dem Leitungskataster der Straßen- und Verkehrsbeleuchtung der Stadt Essen - Auskunft Kein Kabel - Auskunft mit Kabellageplan DIN A 4 - Auskunft mit Kabellageplan DIN A 3 - Auskunft mit Kabellageplan größer DIN A 3 10,00 13,00 27,00 33,00 22 Baustellenbedingte Änderungen an Lichtsignalanlagen

5-22.1 Orts-/Bürotermin oder sonstiger Aufwand im Zusammenhang mit nachfolgenden Tarifstellen - Verkehrsingenieur/-in je angefangene 30 Min. - Bearbeiter/-in je angefangene 30 Min. - Pauschale An- und Abfahrt 33,00 23,00 64,80 22.2 Erstellung eines Signallageplans - Änderungen bis 5 betroffene Signalgruppen - Änderungen bis 11 betroffene Signalgruppen * - Änderungen ab 12 betroffene Signalgruppen * 95,85 156,60 307,80 22.3 Änderung der Zwischenmatrix inkl. Prüfung - bis 3 Signalgruppen - ab 4 Signalgruppen * 68,85 205,20 22.4 Änderung eines Signalzeitenplanes oder einer Logik - bis 6 geänderte Zeitbereiche oder Parameter - ab 7 geänderte Zeitbereiche oder Parameter * - zusätzlich ggf. je betroffener Zeitbereich innerhalb einer grünen Welle 137,70 205,20 32,40 22.5 22.6 Änderung einer grünen Welle je LSA je Richtung Prüfung von verkehrstechnischen Planunterlagen Dritter - Signallageplan - je Signalzeitenplan - grüne Welle je LSA Abnahme der Signalsteuerung vor Ort bei Inbetriebnahme - bis 3 Signalgruppen - bis 6 Signalgruppen * - ab 7 Signalgruppen * (*der Aufwand steigt nicht proportional zur Signalgruppenanzahl) 193,05 32,40 64,80 32,40 128,25 193,05 256,50 23 Genehmigung für die Einleitung von Grund-(Drainage-)wasser in die städtische Abwasseranlage 48,00 24 Tätigkeiten der Ingenieure für Beleuchtungsplanung bei Erschließungsmaßnahmen Dritter 24.1 Orts-/Bürotermin oder sonstiger Aufwand - Planungsingenieur/-in je angefangene 30 Minuten - pauschale An- und Abfahrt - Beleuchtungsplan mit bis zu 10 Leuchten - Beleuchtungsplan mit bis zu 10 weiteren Leuchten 29,00 58,00 29,00 7,00

6-24.2 Abnahme der Beleuchtungsanlage vor Ort jeweils durch Planungsingenieur/-in/Elektromeister/-in - Grundgebühr - je Straßenleuchte je Verteiler-/Schaltschrank 69,00 14,00 26,00 Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement - 68-25 Entscheidung über Zustimmung zum Wechsel des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin bei städt. Darlehen 163,00 26 Bescheinigung über Bestehen, Nichtbestehen oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes - für jede Erstausfertigung - für jede weitere Ausfertigung 66,00 8,00 27 Negativattest über das Bestehen eines Umlegungs- bzw. Sanierungsverfahrens 24,00 28 Bewilligung von Fördermitteln für den Neubau oder den Erwerb von Eigentumsmaßnahmen Grün und Gruga GGE 350,00 zzgl. 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme 29 Bescheinigung über Bestehen, Nichtbestehen oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes (n. Landschaftsgesetz) - für jede Erstausfertigung - für jede weitere Ausfertigung 66,00 8,00