Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Würzburg

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Transkript:

Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Würzburg 1 Grundlage Die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Würzburg zusammengeschlossenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland. Gemeinsam rufen sie Gott als Vater an. In der Kraft des Heiligen Geistes und seiner vielfältigen Gaben entfalten sie den christlichen Glauben in unterschiedlichen Traditionen. Sie bemühen sich, im Zeugnis und im Dienst gemeinsam zu erfüllen, wozu sie im Glauben und durch die Taufe berufen sind zur Ehre Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Damit tragen sie dazu bei, das Gebet Jesu zu erfüllen, eins zu sein, "damit die Welt glaube" Joh 17,21). Durch die Zugehörigkeit zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen wird die Eigenständigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Leben und Ordnung sowie in der Wahrnehmung eigener Anliegen der einzelnen Mitglieder und Gastmitglieder einschließlich bilateraler Beziehungen nicht berührt. 2 Zielsetzung und Aufgaben Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Würzburg weiß sich entsprechend ihrer Zielsetzung und im Rahmen ihrer Möglichkeiten folgenden Aufgaben verpflichtet: 2.1 Sie bemüht sich im Zusammenleben ihrer Mitglieder um Vertrauen, Verständnis und Klarheit untereinander. Sie pflegt den Dialog durch Information, Beratung und Zusammenarbeit zur gegenseitigen Bereicherung. Sie bringt in ökumenischer Ehrlichkeit zur Sprache, wie konfessionelle Ausdrucksformen von anderen Kirchen empfunden werden, und vermittelt bei Störungen. 2.2 Sie fördert das Bewusstsein ökumenischer Verantwortung im Bereich der Verkündigung, der Diakonie und des gesellschaftlichen Lebens. 2.3 Sie befasst sich mit Fragen des Glaubensverständnisses, der Glaubenspraxis sowie des geistlichen Lebens und feiert gemeinsam Gottesdienste. 2.4 Sie tritt ein für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. 2.5 Sie gibt Impulse zum gemeinsamen Handeln, damit die Gemeinschaft der Christen in Gebet, Zeugnis und Dienst sichtbar wird. 2.6 Sie pflegt den Austausch mit ökumenischen Initiativen in Würzburg und Umgebung. 2.7 Sie begleitet den christlich-jüdischen Dialog in Würzburg. 2.8 Sie ist offen für den Kontakt mit Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen. 2.9 Sie vertritt gemeinsame Anliegen ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit und führt gegebenenfalls Gespräche mit Organen der Stadt, der Verwaltung und der Verbände in Würzburg. 2.10 Sie strebt bei ihren Entscheidungen und Aktivitäten Einmütigkeit ihrer Mitglieder an. Heruntergeladen von www.ack-bayern.de - Seite 1 von 5

3 Mitglieder und Gastmitglieder 3.1 Mitglieder Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Würzburg können Kirchen und kirchliche Gemeinschaften werden, die die vorliegenden Richtlinien anerkennen. Aufnahmeanträge werden vom Vorstand geprüft und an die Leitungen der Mitglieder weitergeleitet. Aufgenommen ist ein neues Mitglied, wenn die Zustimmung aller bisherigen Mitglieder vorliegt. Derzeitige Mitglieder sind: - Alt-Katholische Gemeinde St. Martin für Würzburg und Unterfranken - Evangelisch-Lutherisches Dekanat Würzburg - Evangelisch-methodistische Kirche, Gemeindebezirk Schweinfurt-Würzburg - Griechische Orthodoxe Kirchengemeinde Würzburg - Mennoniten-Gemeinde Würzburg - Römisch-katholisches Dekanat Würzburg-Stadt - Rumänische Orthodoxe Kirchengemeinde Würzburg - Syrische Orthodoxe Kirchengemeinde Würzburg 3.2 Gastmitglieder Für die Aufnahme von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften als Gastmitglied gilt das gleiche Verfahren wie für die Aufnahme von Mitgliedern. Die Delegierten der Gastmitglieder haben beratende Stimme in der Delegiertenversammlung. Derzeitige Gastmitglieder sind: - Freie Evangelische Gemeinde Würzburg 3.3 Mitwirkende kirchliche Organisationen Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Würzburg bemüht sich um einen möglichst umfassenden ökumenischen Erfahrungsaustausch. Deshalb wirken kirchliche Organisationen mit, die die ökumenische Zielsetzung im Sinne dieser Richtlinien aktiv unterstützen. Mitwirkende kirchliche Organisationen mit Stimmrecht sind derzeit: - Gemeinschaft Sant'Egidio - Ökumenisches Zentrum Lengfeld Mitwirkende kirchliche Organisationen mit beratender Stimme sind derzeit: - Katholische Akademie Domschule - Matthias-Ehrenfried-Haus - Ostkirchliches Institut der Augustiner - Rudolf-Alexander Schröder-Haus Alle Teilnehmer des bisherigen Ökumenischen Gesprächskreises Würzburg sind, sofern sie keine Delegierten sind, beratende Mitglieder der Delegiertenversammlung. Für die Aufnahme weiterer kirchlicher Organisationen ist die Einstimmigkeit der Delegiertenversammlung erforderlich. 3.4 Kooptierung von Einzelpersonen Die Delegiertenversammlung kann im Bedarfsfall bis zu 3 stimmberechtigte Einzelpersonen kooptieren, die aus verschiedenen Kirchen stammen müssen. Für die Kooptierung ist Einstimmigkeit der Delegiertenversammlung erforderlich. Heruntergeladen von www.ack-bayern.de - Seite 2 von 5

3.5 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Würzburg wird durch Mitarbeit ausgefüllt. Die Mitgliedschaft kann ruhen, wenn die Mitwirkung über einen gewissen Zeitraum nicht möglich ist. Im Interesse ökumenischer Ehrlichkeit soll ein Ruhen der Mitgliedschaft angezeigt werden. Ebenfalls soll das Ende der Mitgliedschaft mitgeteilt werden. 3.6 Ausschluss Wenn ein Mitglied oder eine mitwirkende kirchliche Organisation erklärtermaßen oder faktisch Grundlegung, Zielsetzung und Aufgaben nicht mehr bejaht, kann es durch einen einstimmigen Beschluss der übrigen Mitglieder ausgeschlossen werden. 4 Organe Organe der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Würzburg sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand. 5 Delegiertenversammlung 5.1 Aufgaben Die Delegiertenversammlung dient dem ökumenischen Gespräch, dem Erfahrungsaustausch und der Beschlussfassung entsprechend der Zielsetzung und den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Würzburg. Sie kann Arbeitsgruppen einsetzen, deren Mitglieder der Delegiertenversammlung nicht angehören müssen. 5.2 Beschlussfähigkeit Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. 5.3 Delegiertenanzahl In die Delegiertenversammlung entsenden: - Alt-Katholische Gemeinde St. Martin: 1 Delegierte/n - Evangelisch-Lutherisches Dekanat Würzburg: 2 Delegierte - Ev.-meth. Kirche, Gemeindebezirk Schweinfurt-Würzburg: 1 Delegierte/n - Griechische Orthodoxe Kirchengemeinde Würzburg: 1 Delegierte/n - Mennoniten-Gemeinde Würzburg: 1 Delegierte/n - Römisch-Katholisches Dekanat Würzburg-Stadt: 2 Delegierte - Rumänische Orthodoxe Kirchengemeinde Würzburg: 1 Delegierte/n - Syrische Orthodoxe Kirchengemeinde Würzburg: 1 Delegierte/n - Freie Evangelische Gemeinde Würzburg: 1 Delegierte/n - Gemeinschaft Sant'Egidio: 1 Delegierte/n - Ökumenisches Zentrum Würzburg-Lengfeld: 1 Delegierte /n - Katholische Akademie Domschule: 1 Delegierte/n - Matthias-Ehrenfried-Haus: 1 Delegierte /n - Ostkirchliches Institut der Augustiner: 1 Delegierte /n - Rudolf-Alexander-Schröder-Haus: 1 Delegierte/n Die Delegiertenversammlung kann auf Antrag Sachverständige und Verantwortliche anderer Organisationen sowie Gäste zu ihren Sitzungen einladen. Heruntergeladen von www.ack-bayern.de - Seite 3 von 5

5.4 Delegationszeitraum Die Delegation gilt für 4 Jahre. Wiederbenennung nach Ablauf der Delegationszeit ist möglich. Die entsendenden Kirchen, kirchlichen Gemeinschaften und kirchlichen Organisationen haben das Recht, stellvertretende Delegierte mit Stimmrecht zu benennen. 5.5 Zusammentreten der Delegiertenversammlung Die Delegiertenversammlung tritt mindestens dreimal im Jahr zusammen. Sie wird vorn Vorstand einberufen. 6 Vorstand 6.1 Wahl des Vorstandes Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrem Kreis für die Dauer von 4 Jahren eine/n Vorsitzende/n und zwei stellvertretende Vorsitzende. Diese bilden zusammen den Vorstand, der die Aufgabe der Geschäftsführung wahrnimmt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder sind auf jeden Fall stimmberechtigt. Sie sollen verschiedenen Mitgliedskirchen angehören, müssen jedoch aus mindestens zwei verschiedenen Konfessionen kommen. 6.2 Aufgaben Der Vorstand bereitet die Sitzungen der Delegiertenversammlung vor, lädt zu ihnen ein, leitet sie und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse. Der Vorstand vertritt die Arbeitsgemeinschaft nach außen. Er pflegt nach Möglichkeit den Kontakt mit der AcK in Bayern und überörtlichen ökumenischen Initiativen. Der Vorstand tagt nach Bedarf. Er erledigt die laufenden Geschäfte gemäß den Weisungen der Delegiertenversammlung und ist dieser verantwortlich. 7 Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle wird von dem/der Vorstandsvorsitzenden gebildet. Seine/ihre Anschrift ist die Anschrift der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Würzburg. 8 Finanzen Jedes Mitglied beteiligt sich an den laufenden Kosten entsprechend seiner Möglichkeiten. Über die Finanzierung weiterer gemeinsamer Vorhaben wird von Fall zu Fall beraten. Der Vorstand hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Die einzelnen Kirchen, kirchlichen Gemeinschaften und kirchlichen Organisationen finanzieren die Treffen der Delegiertenversammlungen entsprechend ihren Möglichkeiten als Gastgeber reihum. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Heruntergeladen von www.ack-bayern.de - Seite 4 von 5

9 Änderung der Richtlinien und Auflösung der Arbeitsgemeinschaft Änderungen der Richtlinien können nur von der Delegiertenversammlung beschlossen werden. Zum Inkrafttreten der Änderungen ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Zur Auflösung der Arbeitsgemeinschaft ist die Zustimmung von drei Viertel aller Mitglieder erforderlich. 10 Inkrafttreten der Richtlinien Diese Richtlinien treten mit der Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft am 3. Dezember 2002 in Kraft. Heruntergeladen von www.ack-bayern.de - Seite 5 von 5