Bericht über den Abschluss der Liquidation des Gemeinsamen Unternehmens Galileo 12, rue Alcide De Gasperi - L1615 Luxembourg T (+352) 4398 1 E eca-info@eca.europa.eu eca.europa.eu
2 INHALT Ziffer Einleitung 1-5 Abschluss der Liquidation 6 Allgemeine Bemerkungen 7-8
3 EINLEITUNG 1. Dieser Bericht bezieht sich auf den Abschluss der Liquidation des Gemeinsamen Unternehmens Galileo (GJU) und ist an den Abwicklungsbeauftragten, der den Direktor am 1. Januar 2007 abgelöst hat, sowie an die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens Galileo gerichtet. 2. Das Gemeinsame Unternehmen mit Sitz in Brüssel wurde ursprünglich für einen am 28. Mai 2006 endenden Vierjahreszeitraum gegründet. Es sollte die Entwicklungsphase des europäischen globalen Satellitennavigationssystems (GNSS - das Programm Galileo) durchführen und dessen Errichtungs- und Betriebsphase vorbereiten 1. 3. Gründungsmitglieder des GJU waren die Europäische Union (vertreten durch die Europäische Kommission) und die Europäische Weltraumorganisation (ESA). Das nationale Fernerkundungszentrum Chinas (National Remote Sensing Centre of China (NRSCC)) und das israelische Industriezentrum für Forschung und Entwicklung (MATIMOP) wurden im Oktober 2004 bzw. September 2005 Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens. 4. Die Bestandsdauer des GJU wurde später bis 31. Dezember 2006 verlängert 2. Zu diesem Zeitpunkt wurden seine Aktivitäten von der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde 3 übernommen. Die Abwicklung des GJU begann am 1. Januar 2007 unter der Verantwortung des gemäß Artikel 21 der Satzung des GJU 4 ernannten Abwicklungsbeauftragten. 5. Im Dezember 2016 übermittelte der Abwicklungsbeauftragte dem Hof den Abschlussbericht über die Liquidationstätigkeiten zusammen mit den Beschlüssen des Verwaltungsrats des GJU, mit denen Folgendes gebilligt wird: 1 2 3 4 Verordnung (EG) Nr. 876/2002. Verordnung (EG) Nr. 1943/2006 des Rates (ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 21). Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates (ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1) und Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates (ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 18). Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates (ABl. L 138 vom 28.5.2002, S. 1).
4 - die geprüften Finanzausweise des GJU für die Jahre 2010-2014 sowie der Vermerk über die Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 5 ; - der Abschlussbericht des Abwicklungsbeauftragten; - die Überweisung des offenen Saldos von 5 475,01 Euro an die Kommission und der förmliche Abschluss der Liquidation. ABSCHLUSS DER LIQUIDATION 6. Der Hof nimmt die Beschlüsse des Verwaltungsrats des GJU zur Kenntnis und erachtet die Liquidation des GJU nach Prüfung des Abschlussberichts des Abwicklungsbeauftragten und der zugehörigen Unterlagen als gemäß den Anforderungen der Satzung des GJU abgeschlossen. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN 7. Der Hof hat in früheren Berichten auf die beträchtlichen Verzögerungen bei der Abwicklung des GJU hingewiesen 6. Die Abwicklung begann am 1. Januar 2007 und sollte ursprünglich zwei Jahre dauern, wurde jedoch erst im Dezember 2016 abgeschlossen. Zwei Gerichtsverfahren standen dem Abschluss der Liquidation im Wege 7. Die Rechtssache betreffend die Markenbezeichnung Galileo, die die Kommission im März 2013 vom GJU übernommen hat, um den Abschluss der Abwicklung zu erleichtern, ist nach wie vor anhängig. 5 6 7 Der endgültige Jahresabschluss des GJU betrifft das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr. Wie aus dem Vermerk über die Ereignisse nach dem Abschlussstichtag hervorgeht, hat das GJU zwischen dem 1. Januar 2015 und dem Abschluss der Liquidation nur wenige Transaktionen durchgeführt. Beispielsweise Ziffern 22 und 24 des Berichts des Hofes über den Jahresabschluss 2014 und Ziffer 24 des Berichts des Hofes über den Jahresabschluss 2013. Das von einem ehemaligen Mitarbeiter beim belgischen Arbeitsgericht angestrengte Verfahren und das Verfahren im Zusammenhang mit der Markenbezeichnung "Gemeinsames Unternehmen Galileo".
5 8. Der Hof wiederholt seine Bemerkung, dass - in Anbetracht der für die Abwicklung des GJU benötigten Zeit sowie der steigenden Zahl von EU-Einrichtungen, die für einen bestimmten Zweck und eine begrenzte Dauer errichtet werden (z. B. die von der Europäischen Union seit 2007 geschaffenen Gemeinsamen Unternehmen) - die Kommission Verfahren vorsehen sollte, die eine effiziente und kostengünstige Abwicklung solcher Einrichtungen gewährleisten. Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 7. März 2017 in Luxemburg angenommen. Für den Rechnungshof Klaus-Heiner LEHNE Präsident