Bericht über den Abschluss der Liquidation des Gemeinsamen Unternehmens Galileo

Ähnliche Dokumente
Bericht über den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Galileo in Liquidation für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. zusammen mit der Antwort der Agentur

Stellungnahme Nr. 2/2017

Bericht über den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Galileo in Liquidation für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

Hüter der EU-Finanzen

1. Die Kommission hat dem Rat am 18. Juni 2010 den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2010 übermittelt.

PREIS 2012 DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS FÜR WISSENSCHAFTLICHE ARBEITEN IM BEREICH DER PRÜFUNG IM ÖFFENTLICHEN SEKTOR

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A

BERICHT. über die Jahresrechnung 2015 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, zusammen mit der Antwort der Agentur

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Gesamte Aktiva und Gesamtrisikobetrag für die Einreichung der Gebührenfaktoren

Empfehlungen zur Änderung der Empfehlungen EBA/REC/2015/01

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 146/2005. vom 2. Dezember zur Änderung des Anhangs IV (Energie) des EWR-Abkommens

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Dezember 2006 (18.12) (OR. en) 15817/06 Interinstitutionelles Dossier: 2003/0252(COD)

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en)

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 105/2012. vom 15. Juni 2012

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 19. Februar 2016 (OR. en)

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Europol-Versorgungsfonds

EUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE

Aufforderung zur Interessenbekundung. Sprecher (m/w) (Bediensteter auf Zeit AD10-AD12)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

002928/EU XXV. GP. Eingelangt am 21/11/13. Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Dezember 2015 (OR. en)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

11130/15 hm/ab 1 DG D 1B

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi

Vorschlag für VERORDNUNG DES RATES

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF.

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 98/2003. vom 11. August zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

Artikel 1. Gegenstand

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

10974/16 CAS/AF/ESS/mfa DGC 1A

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 146/1999. vom 5. November 1999

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 17. November 2010 (OR. en) 16402/10 TRANS 336

EINFÜHRUNGSKAPITEL. Artikel 1. Ergänzender Charakter

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

081749/EU XXIV. GP. Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en)

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den XXX [ ](2016) XXX draft ANNEX 1 ANHANG

(Text von Bedeutung für den EWR)

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 16. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5308/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0447 (NLE) JUSTCIV 11

Quelle: Urheberrecht: URL: Publication date:

Revision des EPÜ: Artikel 154 (3) und 155 (3) EPÜ ZUSAMMENFASSUNG

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU)

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 115/2011. vom 21. Oktober 2011

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

(Text von Bedeutung für den EWR)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en)

EUROPÄISCHES PARLAMENT TAGESORDNUNG

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

KOMVIISSIÖN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. März 2002 (10.04) (OR. en) 7555/02 LIMITE DROIPEN 19 MIGR 23 COMIX 213

(Text von Bedeutung für den EWR)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

13981/16 cha/tr/cat 1 DG D 1 A

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 318 final.

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013

Bericht über den Jahresabschluss 2014 des Gemeinsamen Unternehmens SESAR

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

ELFTE RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2015) 463 final.

Transkript:

Bericht über den Abschluss der Liquidation des Gemeinsamen Unternehmens Galileo 12, rue Alcide De Gasperi - L1615 Luxembourg T (+352) 4398 1 E eca-info@eca.europa.eu eca.europa.eu

2 INHALT Ziffer Einleitung 1-5 Abschluss der Liquidation 6 Allgemeine Bemerkungen 7-8

3 EINLEITUNG 1. Dieser Bericht bezieht sich auf den Abschluss der Liquidation des Gemeinsamen Unternehmens Galileo (GJU) und ist an den Abwicklungsbeauftragten, der den Direktor am 1. Januar 2007 abgelöst hat, sowie an die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens Galileo gerichtet. 2. Das Gemeinsame Unternehmen mit Sitz in Brüssel wurde ursprünglich für einen am 28. Mai 2006 endenden Vierjahreszeitraum gegründet. Es sollte die Entwicklungsphase des europäischen globalen Satellitennavigationssystems (GNSS - das Programm Galileo) durchführen und dessen Errichtungs- und Betriebsphase vorbereiten 1. 3. Gründungsmitglieder des GJU waren die Europäische Union (vertreten durch die Europäische Kommission) und die Europäische Weltraumorganisation (ESA). Das nationale Fernerkundungszentrum Chinas (National Remote Sensing Centre of China (NRSCC)) und das israelische Industriezentrum für Forschung und Entwicklung (MATIMOP) wurden im Oktober 2004 bzw. September 2005 Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens. 4. Die Bestandsdauer des GJU wurde später bis 31. Dezember 2006 verlängert 2. Zu diesem Zeitpunkt wurden seine Aktivitäten von der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde 3 übernommen. Die Abwicklung des GJU begann am 1. Januar 2007 unter der Verantwortung des gemäß Artikel 21 der Satzung des GJU 4 ernannten Abwicklungsbeauftragten. 5. Im Dezember 2016 übermittelte der Abwicklungsbeauftragte dem Hof den Abschlussbericht über die Liquidationstätigkeiten zusammen mit den Beschlüssen des Verwaltungsrats des GJU, mit denen Folgendes gebilligt wird: 1 2 3 4 Verordnung (EG) Nr. 876/2002. Verordnung (EG) Nr. 1943/2006 des Rates (ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 21). Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates (ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1) und Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates (ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 18). Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates (ABl. L 138 vom 28.5.2002, S. 1).

4 - die geprüften Finanzausweise des GJU für die Jahre 2010-2014 sowie der Vermerk über die Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 5 ; - der Abschlussbericht des Abwicklungsbeauftragten; - die Überweisung des offenen Saldos von 5 475,01 Euro an die Kommission und der förmliche Abschluss der Liquidation. ABSCHLUSS DER LIQUIDATION 6. Der Hof nimmt die Beschlüsse des Verwaltungsrats des GJU zur Kenntnis und erachtet die Liquidation des GJU nach Prüfung des Abschlussberichts des Abwicklungsbeauftragten und der zugehörigen Unterlagen als gemäß den Anforderungen der Satzung des GJU abgeschlossen. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN 7. Der Hof hat in früheren Berichten auf die beträchtlichen Verzögerungen bei der Abwicklung des GJU hingewiesen 6. Die Abwicklung begann am 1. Januar 2007 und sollte ursprünglich zwei Jahre dauern, wurde jedoch erst im Dezember 2016 abgeschlossen. Zwei Gerichtsverfahren standen dem Abschluss der Liquidation im Wege 7. Die Rechtssache betreffend die Markenbezeichnung Galileo, die die Kommission im März 2013 vom GJU übernommen hat, um den Abschluss der Abwicklung zu erleichtern, ist nach wie vor anhängig. 5 6 7 Der endgültige Jahresabschluss des GJU betrifft das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr. Wie aus dem Vermerk über die Ereignisse nach dem Abschlussstichtag hervorgeht, hat das GJU zwischen dem 1. Januar 2015 und dem Abschluss der Liquidation nur wenige Transaktionen durchgeführt. Beispielsweise Ziffern 22 und 24 des Berichts des Hofes über den Jahresabschluss 2014 und Ziffer 24 des Berichts des Hofes über den Jahresabschluss 2013. Das von einem ehemaligen Mitarbeiter beim belgischen Arbeitsgericht angestrengte Verfahren und das Verfahren im Zusammenhang mit der Markenbezeichnung "Gemeinsames Unternehmen Galileo".

5 8. Der Hof wiederholt seine Bemerkung, dass - in Anbetracht der für die Abwicklung des GJU benötigten Zeit sowie der steigenden Zahl von EU-Einrichtungen, die für einen bestimmten Zweck und eine begrenzte Dauer errichtet werden (z. B. die von der Europäischen Union seit 2007 geschaffenen Gemeinsamen Unternehmen) - die Kommission Verfahren vorsehen sollte, die eine effiziente und kostengünstige Abwicklung solcher Einrichtungen gewährleisten. Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 7. März 2017 in Luxemburg angenommen. Für den Rechnungshof Klaus-Heiner LEHNE Präsident