Regeln für Marktfahrer

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Transkript:

1. Anmeldung Regeln für Marktfahrer Anmeldungen sind grundsätzlich über das auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Formular zu tätigen. Der Ausdruck dieses Formulars und allfällig gemeinsam abgesprochene Ergänzungen gelten mit diesen Regeln als Vertrag. 2. Fernbleiben ohne vorzeitige Abmeldung Der Markt findet bei jeder Witterung (außer Sturm) statt. Marktfahrer, welche den Marktfahrervertrag unterschrieben haben, verpflichten sich am Markt zu erscheinen. Sollte der/die MarktfahrerIn nach der Unterzeichnung des Vertrages aus unvorhersehbaren Gründen verhindert sein, ist dieses sofort mit Angabe der Gründe mitzuteilen. Die Platzmiete wird zurückerstattet, falls die Meldung bis zum 15. Juni 2017 vor dem Anlass erfolgt ist. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Erstattung der Platzmiete nur möglich wenn ein anderer, ähnlicher Marktfahrer diesen Platz übernimmt. Für den Fall, dass ein nachweißlicher Notfall vorliegt, wird über eine Rückerstattung fallspezifisch entschieden. 3. Platzmiete Für Marktfahrer/Handwerker: Pro Standplatz von ca. 3x3m: 100 Für Verpflegungsstände: Pro Standplatz von ca. 3x3m: 120 Dieser Betrag wird bei einer festen Zusage seitens der Veranstalter fällig und ist innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Zusage zu zahlen. Die Teilnahme am Markt ist garantiert, sobald das Geld eingegangen ist. Standplätze, welche bis zum 15. Februar 2017 nicht bezahlt sind, werden an andere Interessenten vergeben. Bei irgendwelchen finanziellen Problemen kann mit der Obfrau des Vereins Kontakt aufgenommen werden. 4. Marktstand und Marktstandmiete Wir bitten Sie, einen möglichst authentischen, mittelalterlichen Stand oder ein Zelt aufzustellen. Alle sichtbaren Teile sollten aus Holz und Naturplanen bestehen. Alle nicht zeittypischen Gegenstände sind abzudecken oder in geeigneten Gefäßen aufzubewahren. 1

5. Authentische Gewandung Sie und alle evtl. MitarbeiterInnen am Stand müssen mittelalterliche Gewandung tragen. Bedenken Sie, dass es im September schon kalt sein kann. 6. Einhalten der Brandschutzvorschrift Bei offenem Feuer, auch Kerzen, Lampen oder Fackeln, sind die Brandschutzvorschriften einzuhalten. Ein ABC Feuerlöscher (6 kg) mit gültiger TÜV-Prüfplakette ist mitzubringen und in Griffnähe der Feuerquelle aufzubewahren. Das Löschgerät ist am Aufbautag vorzuweisen. 7. Licht Kerzen, Laternen, Öllampen oder Fackeln sind Pflicht. Wir bitten Sie, auf elektrische Beleuchtung während der Öffnungszeiten zu verzichten. LED- Leuchten sind nicht gestattet! Wenn unbedingt elektrisches Licht verwendet wird, darf dies nur indirekt und von außen nicht sichtbar angewendet werden. Da der Markt im Außenbereich der Burg stattfindet ist Stromzufuhr sowieso nur erschwert möglich. 8. Standplatzbezug Der definitive Standort wird vor Ort vergeben. Der Standaufbau muss 90 Minuten vor Marktöffnung beendet und alle Autos müssen das Gelände 60 Minuten vor Beginn verlassen haben. Parkplätze werden zugewiesen. Während des Marktes sind als Transportmittel lediglich Körbe oder Leiterwagen erwünscht. 9. Offizielle Öffnungszeiten Samstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sonntag 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr 2

10. Auf- und Abbau Samstag bis 11:30 Uhr Sonntag 06.00 Uhr bis 08:30 Uhr Abbau: Sonntag 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Wir bitten Sie, bis zum offiziellen Abbaubeginn am Sonntag weder mit dem Fahrzeug auf den Markt zu fahren, noch mit dem Abbau zu beginnen, damit das Gesamtbild des Marktes nicht beeinflusst wird. Vielen Dank für das Verständnis. 11. Waren Um Konkurrenzierung zwischen den Marktfahrern zu vermeiden wurden alle Marktfahrer ihren Produkten entsprechend ausgewählt. Daher bitten wir Sie, außer den von Ihnen angemeldeten Produkten keine neuen bzw. weiteren Produktgruppen mitzubringen. Produktgruppen müssen schriftlich angemeldet und von uns bestätigt werden. 12. Anlaufstelle Die gute Betreuung der Marktfahrer und Lagergruppen während eines Marktes ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Darum bitten wir Sie, allfällige Probleme und Beanstandungen beim Organisationsteam zu melden. Dort wird dann eine Prioritätenliste erstellt und die zuständige Person wird sich dann so schnell wie möglich darum kümmern. 13. Ordnung während des Marktes Wir bitten Sie, regelmäßig für Ordnung an Ihrem Stand/Lager zu sorgen. Der anfallende Müll kann in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. 14. Geschirr Jegliche Getränke sind nur in Mehrweggefäßen aus Ton, Porzellan, Holz, etc. und nicht in Plastikbechern anzubieten. Speisen sollen nur in Mehrweggeschirr aus Ton, Holz oder Papier verkauft werden. 3

15. Aufräumen und Entsorgung nach dem Markt Jeder Marktfahrer und jede Lagergruppe verpflichtet sich, den Platz so zu verlassen, wie er angetroffen wurde. Bei einem offensichtlichen Verstoß behalten wir uns vor, Sie darauf hinzuweisen. Wer seinen Platz verlässt, ohne aufgeräumt zu haben, bekommt von uns eine Rechnung für die Aufräumarbeiten. 16. Strohballen Vorhandene Strohballen sind ausschließlich als Deko und Sitzgelegenheit zu verwenden. Es ist nicht erlaubt, diese aufzuschneiden oder gar zu verbrennen. Strohballen können vom Veranstalter erworben werden. 17. Tiere Haustiere, insbesondere Hunde sind aus Sicherheitsgründen immer angeleint zu lassen. Zudem ist zwingend der Kot der Haustiere aufzunehmen und zu entsorgen. 18. Gewerbegenehmigung Gewerbegenehmigung etc. sind für allfällige Kontrolle bereitzuhalten. 19. Sicherheitsvorschriften Die Zufahrtswege für Rettungswagen und Löschwagen der Feuerwehr, sind jederzeit frei zu halten. 20. Versicherungen Für die Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten ist jeder Marktfahrer und jede Lagergruppe selber verantwortlich. Der Veranstalter kann nicht für allfällige Schäden haftbar gemacht werden. 21. Anweisungen des Veranstalters Während des gesamten Marktes, inkl. Auf- und Abbauzeiten, sind die Anweisungen des Veranstalters zu befolgen. 4

22. Waffengesetz Das Waffengesetz ist einzuhalten. 23. Allgemeines Marktfahrer dürfen ihre eigenen Preise festlegen. Jeder Marktfahrer darf Werbung in eigener Sache oder für andere Mittelalterspektakel an seinem Stand machen. Lagergruppen ist es nicht gestattet, ohne die ausdrückliche Genehmigung, Besuchern Essen zu verkaufen. So weit wie möglich versuchen wir, Ihren Wünschen gerecht zu werden. Wir freuen uns, Sie für das Old Forest Festival gewonnen zu haben und danken Ihnen im Voraus für eine gute Zusammenarbeit. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 5