Rechtsquellen und Rechtsschichten

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Transkript:

Vorlesung Römisches Privatrecht Vorlesung am 31.10.2007 Rechtsquellen und Rechtsschichten Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15946

Die Quellen des klassischen römischen Rechts (nach Gai inst. 1, 2) Volksgesetze (leges) Beschlüsse der plebs (plebiscita) Senatsbeschlüsse (senatus consulta) Kaisergesetze (constitutiones principum) Edikte der Magistrate, insb. der Prätoren (edicta) Gutachten der Rechtsgelehrten (responsa prudentium) Das Gewohnheitsrecht wird von Gaius nicht als Rechtsquelle genannt, spielt aber eine nicht geringe Rolle. Prof. Dr. T. Rüfner 2

Die Schichten des römischen Rechts Ius privatum (oder civile)./. Ius publicum Privat- o. Zivilrecht./. Öffentliches Recht. Ius civile./. Ius naturale, ius gentium Bürgerrecht./. Naturrecht und Völkergemeinrecht. Ius civile./. Ius honorarium Gewohnheits- und Gesetzesrecht./. Amtsrecht Richterrecht. Prof. Dr. T. Rüfner 3

Bedeutungen von ius publicum In D. 1, 1, 2 ~ heutiges öffentliches Recht (Interessentheorie). Dieses ius publicum wird von den römische Juristen nur wenig behandelt. Das im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehende ius privatum nennen sie manchmal auch ius civile. Sonst wird zuweilen alles staatlich gesetzte Recht als ius publicum verstanden, also auch staatlich gesetztes Privatrecht im modernen Sinn. Ius privatum ist dann nur das nicht vom Staat, sondern von den Privaten selbst durch Vertrag gesetzte Recht. Vgl. Art. 1134 Code civil: Les conventions légalement formées tiennent lieu de loi à ceux qui les ont faites. Prof. Dr. T. Rüfner 4

Ius honorarium und Ius civile Ius civile: Gesetzes- und (altes) Gewohnheitsrecht. Ius honorarium: Recht, das von den Inhabern der republikanischen Ehrenämter (honos), insbesondere vom Prätor, daher auch ius praetorium, in Ausübung ihrer Ämter geschaffen wurde um das Ius civile zu unterstützen ergänzen korrigieren. D. 1, 1, 7, 1: Ius praetorium est, quod praetores introduxerunt adiuvandi, vel supplendi, vel corrigendi iuris civilis gratia propter utilitatem publicam. Prof. Dr. T. Rüfner 5

Das ius honorarium Wichtigster mit der Rechtspflege betrauter Beamter war der Prätor. Das wichtigste Instrument zur Fortbildung des Rechts war das Edikt, in dem der Prätor ankündigte, wie er während seiner Amtszeit seine Aufgaben in der Rechtspflege ausüben wollte. Prof. Dr. T. Rüfner 6

Die Rolle des Prätors im Zivilprozess (klassischer Formularprozess) Leitung der ersten Prozessphase (in iure). Anhörung der Parteien Bei Vorliegen der Voraussetzungen: Bestimmung eines (Laien-)Richters und Erteilung einer Klageformel, durch die dem Richter die Maßstäbe für seine Entscheidung vorgegeben wurden. Prof. Dr. T. Rüfner 7

Beispiel einer Rechtsschutzverheißung durch den Prätor: Qui servum alienum adversus bonos mores verberavisse deve eo iniussu domini quaestionem habuisse dicetur, in eum iudicium dabo. (D. 47, 10, 15, 34) Von wem behauptet wird, dass er gegen die guten Sitten einen fremden Sklaven geschlagen hat oder ihn ohne Zustimmung seines Herrn gefoltert hat, gegen den werde ich eine Klage gewähren. Prof. Dr. T. Rüfner 8

Die Entwicklung des prätorischen Edikts Ursprünglich stand der Ediktsinhalt im Ermessen jedes Amtsinhabers Allmähliche Verfestigung in den Jahrhunderten um Christi Geburt. (Edictum tralaticium). 130 n. Chr.: Ediktsredaktion durch den Juristen Julian auf Befehl Kaiser Hadrians. Text steht endgültig fest und darf vom jeweiligen Amtsinhaber nicht mehr geändert werden. (Edictum perpetuum) Die klassischen Juristen kommentierten den verfestigten Ediktstext wie ein Gesetzbuch. Prof. Dr. T. Rüfner 9

Innovationen des Honorrarechts Formularverfahren Formfreie Verträge Fortentwicklung des Deliktsrechts (actio iniuriarum, actio doli). Eigentumsähnlicher Schutz für bestimmte berechtigte Besitzer (actio Publiciana). Prof. Dr. T. Rüfner 10

Die Rechtsquellen des ius civile und des ius honorarium Leges Plebiscita Constitutiones principum Gewohnheitsrecht Responsa prudentium Edicta Ius civile Ius honorarium Die gutachtlichen Äußerungen der Juristen lassen sich nicht ohne Weiteres dem ius civile oder dem ius honorarium zuordnen. Prof. Dr. T. Rüfner 11

Ulpian über ius naturae, ius gentium und ius civile Ius civile Ius gentium: Quo gentes humanae utuntur Recht aller Menschen Ius naturale: Quod natura omnia animalia docuit Recht aller Lebewesen Quod quisque populus ipse sibi ius constituit Das Recht der (römischen) Bürger Prof. Dr. T. Rüfner 12

Das ius naturale Das Recht aller Lebewesen: Allgemeine Instinktgebote : Verbindung von Mann und Frau / Männchen und Weibchen, Zeugung und Erziehung von Nachwuchs (vgl. Art. 6 I GG: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Normen mit Ewigkeitswert (quod semper aequum ac bonum est). Aber: Die Abänderung des ius naturale durch ius gentium oder ius civile wird nicht ausgeschlossen. Aus der Natur der Sache sich ergebende, keiner Begründung bedürftige Rechtseinrichtungen. Prof. Dr. T. Rüfner 13

Das ius gentium Theoretisch: Das allen Völkern (gentes) gemeinsame Recht. Gemeint ist nicht das Völkerrecht im heutigen Sinn (Recht der zwischenstaatlichen Beziehungen), sondern bei allen Völkern geltende Rechtssätze ( Völkergemeinrecht ). Praktisch: Das von römischen Gerichten (auch) auf Nichtbürger bzw. zwischen Bürgern und Nichtbürgern angewendete Recht. Funktion: Praktische Bewältigung der Folgen des Personalitätsprinzips Die Abgrenzung zwischen Ius naturale und Ius gentium ist in den Quellen nicht scharf. Prof. Dr. T. Rüfner 14

Das ius civile im Gegensatz zum ius gentium Geltung nur für römische Bürger (oder Inhaber besonderer Privilegien, connubium oder commercium). Grundlage: Althergebrachte Rechtsgewohnheiten und Gesetzesrecht. Beispiele für römischen Bürgern vorbehaltene Institute: Übereignung durch mancipatio, Testament, Schuldversprechen durch sponsio. Prof. Dr. T. Rüfner 15

Errungenschaften des ius gentium Formfreie Verträge, gestützt auf das Gebot von Treu und Glauben (bona fides): Kauf (emptio venditio). Werkvertrag, Dienstvertrag, Miete (locatio conductio). und weitere Vertragstypen. Formfreie Übereignung (traditio). Bei den meisten beweglichen Sachen für Bürger und Nichtbürger möglich. Bei den so genannten res mancipi nur im Verkehr mit Nichtbürgern möglich, jedoch wird der Besitzer, dem eine res mancipi formlos übergeben wurde, durch die actio Publiciana ähnlich wie ein Eigentümer geschützt. Prof. Dr. T. Rüfner 16

Zusammenfassung: Die verschiedenen Bedeutungen von ius civile Gegenbegriff zu ius publicum Gegenbegriff zu ius honorarium Gegenbegriff zu ius naturale und ius gentium In den beiden letztgenannten Bedeutungen bezeichnet ius civile Gesetzesrecht und älteres Gewohnheitsrecht. Neuerungen ohne gesetzliche Grundlage sind zugleich Teil des ius gentium und des ius honorarium (vgl. etwa die actio Publiciana). Prof. Dr. T. Rüfner 17

Vorlesung Römisches Privatrecht Vorlesung am 7.11.2007 Die Formalgeschäfte als Grundfiguren des klassischen römischen Rechts Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15946