1; oeti. Report VNFP Prüfbericht. Herr Manfred Heindl. FN b

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Transkript:

IBAN VAT ~ 1; oeti \>~ Vyjeditierung AUS Report VNFP 083075.1 Prüfbericht Antragsteller TheCooITool GmbH Fabriksgasse 15 2340-Mödling Austria Kundenrefere Herr Manfred Heindl Auftrag Prüfung der Sicherheit von Spielzeug gemäß EN 71 Teil 1, 2 und 3. Prüfgut UNIMAT 1 Das zur Prüfung verwendete Prüfgut wurde für Laboratoriumszwecke anonymisiert. Eine detaillierte Musterliste ist im Dokument enthalten. Ausfertigung und Unterschriften Aahl enthaltener Seiten: 8 Originalausfertigung / Wien 19.05.2016 / tg / 1357 Zeichnungsberechtigt Ing. Judith Pointner ÖTl - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH Spengergasse 20,1050 Vienna, Austria tel +43 1 5442543-0 fax +43 1 5442543-10 email I office@oeti.at FN 326826b I N0. ATU65l49029 UniCredit Bank Austria AG AT9412000234lO378800 BIC BKAUATWW EORI ATEOSlOO00l5903 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Only our general terms and l conditions apply Member oftestex Group

VNFP 083075.1 2 / 8 Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag... 2 1.1 Auftragschronologie... 2 1.2 Prüfmuster... 2 2 Befund / Durchgeführte Prüfungen... 2 2.1 Beschreibung des Prüfmusters... 2 2.2 Prüfung gemäß EN 71 Teil 1, Sicherheit von Spielzeug - Mechanische und Physikalische Eigenschaften... 3 2.3 Prüfung gemäß EN 71 Teil 2, Sicherheit von Spielzeug Entflammbarkeit... 7 2.4 Prüfung gemäß ÖNORM EN 71 Teil 3 Sicherheit von Spielzeug, Migration bestimmter Elemente... 7 3 Beurteilung... 7 4 Anmerkungen... 8 1 Auftrag 1.1 Auftragschronologie Datum Eingang Auftrag 12.04.2016 14.04.2016 Prüfung der Sicherheit von Spielzeug gemäß EN 71 Teil 1, 2 und 3. 1.2 Prüfmuster Nr. Eingang Musterbezeichnung 1 14.04.2016 "UNIMAT 1 Classic" 2 19.04.2016 "UNIMAT 1 Basic" (Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei den Mustern um vom Kunden bereitgestellte Proben.) 2 Befund / Durchgeführte Prüfungen 2.1 Beschreibung des Prüfmusters Vom Antragsteller wurde der Modellbaukasten "UNIMAT 1 Classic", der laut Bedienungsanleitung für Kinder ab 12 Jahren geeignet ist, und der Modellbaukasten "UNIMAT 1 Basic", der für Kinder ab 8 Jahren geeignet ist übergeben. Bei diesem Spielzeug handelt es sich um einen multifunktionalen Modellbaukasten, wobei der "UNIMAT 1 Basic" mit 4 Funktionen zum Sägen, Drechseln, Bohren und Schleifen ausgestattet ist. Der "UNIMAT 1 Classic" hat zusätzlich noch die Funktionen zum Fräsen und Drehen. Die Maschinenelemente werden mit einem 12 V-Motor angetrieben, der von einem mitgelieferten Transformator gespeist wird. Die jeweiligen Funktionsteile weisen scharfe Kanten und/oder Spitzen auf und rotieren teilweise mit hoher Drehzahl. Eine Betriebsanleitung für den Zusammenbau und die Handhabung der verschiedenen Maschinentypen und ein Erklärungsvideo liegen der Packung bei.

VNFP 083075.1 3 / 8 2.2 Prüfung gemäß EN 71 Teil 1, Sicherheit von Spielzeug - Mechanische und Physikalische Eigenschaften Prüfbedingungen Prüfvorschrift: EN 71 Teil 1 (a) Ergebnis Geprüftes Muster: 1 und 2 Absatz Ergebnis Kommentar 4 Allgemeine Anforderungen 4.1 Materialreinheit e 1) 4.2 Zusammenbau e 2) 4.3 Flexible Kunststofffolien e 3) 4.4 Spielzeugbeutel 4.5 Glas 4.6 Quellende Materialien 4.7 Kanten e 4) 4.8 Spitzen und metallische Drähte e 4) 4.9 Herausragende Teile e 4) 4.10 Teile die sich gegeneinander bewegen 4.10.1 Klapp- und Schiebemechanismen 4.10.2 Antriebsmechanismen e 5) 4.10.3 Scharniere 4.10.4 Federn 4.11 Mundbetätigtes Spielzeug und anderes Spielzeug das in den Mund genommen werden soll 4.12 Ballons 4.13 Schnüre für Spielzeugdrachen u. anderes fliegendes Spielzeug 4.14 Umhüllungen 4.14.1 Spielzeug, das in seinem Inneren ein Kind aufnehmen kann 4.14.2 Masken und Helme 4.15 Spielzeug, dass das Gewicht eines Kindes tragen soll 4.15.1 Spielzeug, das vom Kind oder auf andere Weise fortbewegt wird 4.15.2 Spielfahrräder 4.15.3 Schaukelpferde und ähnliches Spielzeug 4.15.4 Spielzeug, das nicht durch das Kind fortbewegt wird 4.15.5 Spielzeugroller 4.16 Schweres, unbewegliches Spielzeug

VNFP 083075.1 4 / 8 Absatz Ergebnis Kommentar 4.17 Geschosse 4.17.1 Allgemeines 4.17.2 Geschossspielzeug ohne gespeicherte Energie 4.17.3 Geschosse mit gespeicherter Energie 4.17.4 Bogen und Pfeile 4.18 Wasserspielzeug und aufblasbares Spielzeug 4.19 Amorces, die speziell für die Verwendung in Spielzeug vorgesehen sind und Spielzeug mit Verwendung von Amorces 4.20 Akustische Anforderungen 4.20.1 Expositionskategorien für zeitlich gemittelte Schalldruckpegel 4.20.2 Grewerte für den Emissions-Schalldruckpegel 4.21 Spielzeug mit nicht elektrischer Wärmequelle 4.22 Kleine Kugeln 4.23 Magnete 4.23.1 Allgemeines 4.23.2 4.23.3 Spielzeug, außer Elektro-Experimentierkästen mit Magneten für Kinder über 8 Jahre Elektro-Experimentierkästen mit Magneten mit Magneten für Kinder über 8 Jahre 4.24 Yoyo-Bälle 4.25 Spielzeug in Verbindung mit Lebensmitteln 5 Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten 5.1 Allgemeine Anforderungen 5.2 Spielzeug und Spielzeugteile mit weicher Füllung 5.3 Kunststofffolie 5.4 Schnüre, Ketten und elektrische Leitungen an Spielzeug 5.5 Spielzeug mit flüssiger Füllung 5.6 Geschwindigkeitsbegreung für elektrisch angetriebenes Aufsitz- Spielzeug 5.7 Glas und Porzellan 5.8 Form und Größe bestimmter Spielzeuge 5.9 Spielzeug mit monofilen Fasern 5.10 Kleine Kugeln 5.11 Spielfiguren 5.12 Halbkugelförmiges Spielzeug 5.13 Saugnäpfe 5.14 Spielzeug mit Gurten, die vollständig oder teilweise um den Hals herum getragen werden sollen

VNFP 083075.1 5 / 8 6 Verpackung 6.1 Anforderungen e Absatz Ergebnis Kommentar 7 Warnhinweise, Keneichnungen und Gebrauchsanleitung 7.1 Allgemeines e 6) 7.2 Spielzeug, das nicht für Kinder <36 Monaten vorgesehen ist e 7) 7.3 Latex-Ballons 7.4 Wasserspielzeug 7.5 Funktionelles Spielzeug e 8) 7.6 Funktionelle scharfe Kanten und Spitzen e 9) 7.7 Geschosse 7.8 Nachbildungen von Schutzmasken und helmen 7.9 Spielzeugdrachen 7.10 7.11 Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards und bestimmtes anderes Aufsitz- Spielzeug Spielzeug, das an oder quer über eine Wiege, ein Kinderbett oder einen Kinderwagen gespannt bzw. angebracht wird 7.12 Beißringe mit flüssiger Füllung 7.13 Amorces, die speziell für die Verwendung in Spielzeug vorgesehen sind 7.14 Akustische Anforderungen 7.15 Spielfahrräder 7.16 Spielzeug, dass das Gewicht eines Kindes tragen soll 7.17 Spielzeug mit monofilen Fasern 7.18 Spielzeugroller 7.19 Schaukelpferde und ähnliches Spielzeug 7.20 Elektroexperimentierkästen mit Magneten 7.21 7.22 Spielzeug mit elektrischen Leitungen, die länger als 300 mm sind Spielzeug mit Schnüren oder Ketten für Kinder von 18 Monaten und älter, doch unter 36 Monaten e en entspricht entspricht nicht ng p nicht geprüft nicht zutreffend Prüfung erforderlich

VNFP 083075.1 6 / 8 Kommentar 1) Das Spielzeug und die dafür verwendeten Materialien sind äußerlich sauber und frei von Ungeziefer und Schädlingsbefall. 2) In der Anleitung ist der Vermerk Nur unter direkter Aufsicht Erwachsener benutzen. vorhanden. 3) Die Dicke der flexiblen Kunststofffolie beträgt 0,09 mm, und ist damit über dem Mindestwert von 0,038 mm 4) Funktionelle Kanten, Spitzen und herausragende Teile sind vorhanden. Entsprechende Warnhinweise sind in der Gebrauchsanweisung enthalten. 5) Es ist ein entsprechender Warnhinweis vorhanden, dass die Maschine erst nach abgeschlossener Montage, insbesondere der Motor-Getriebe-Abdeckung, mit der Stromversorgung zu verbinden ist. 6) Sichtbar, leserlich und dauerhaft sind auf seiner Verpackung der Firmenname, die Adresse sowie die CE-Keneichnung angebracht. 7) Der Hinweis Nicht für Kinder unter 8 Jahren., das graphische Alterswarnsymbol sowie Warnung! Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile. sind an der Schachtel angebracht. 8) In der Betriebsanleitung steht der Warnhinweis Nur unter direkter Aufsicht Erwachsener benutzen.. Außerdem sind darin auch Hinweise über Vorsichtsmaßnahmen mitgeliefert. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Benutzer bei unsachgemäßer Handhabung ernsthaft verletzen kann, und dass das Spielzeug nicht in die Hände von Kleinkindern gelangen darf. 9) Auf der Verpackung des Spielzeugs und in der beigefügten Betriebsanleitung wird auf die möglichen Gefährdungen durch die funktionsbedingten scharfen Spitzen und Kanten hingewiesen.

VNFP 083075.1 7 / 8 2.3 Prüfung gemäß EN 71 Teil 2, Sicherheit von Spielzeug Entflammbarkeit Zusammenfassung der Prüfergebnisse Prüfvorschrift: EN 71 Teil 2 (a) Ergebnis Geprüftes Muster: 1 und 2 Absatz Ergebnis Kommentar 4.1 Allgemeines e 1) 4.2 Auf dem Kopf zu tragende Spielzeuge 4.3 Rollenspielzeug und Spielzeug, das vom Kind als Bekleidung zum Spielen getragen wird 4.4 Vom Kind begehbares Spielzeug 4.5 Spielzeug mit weicher Füllung e en entspricht entspricht nicht ng p nicht geprüft nicht zutreffend Prüfung erforderlich Kommentar: 1) Für die Herstellung der Modellbaukästen wurde kein Zelluloid (Cellulosenitrat) verwendet. 2.4 Prüfung gemäß ÖNORM EN 71 Teil 3 Sicherheit von Spielzeug, Migration bestimmter Elemente Da die Modellbaukästen erst für Kinder ab 8 bzw. 12 Jahren geeignet sind, und laut EN 71 Teil 3 in diesem Alter keine Gefahr mehr besteht, dass das Spielzeug in den Mund genommen wird, ist die Prüfung der Migration gemäß EN 71 Teil 3 nicht erforderlich. 3 Beurteilung Aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen kann ausgesagt werden, dass die eingereichten Modellbaukästen mit der Bezeichnung "UNIMAT 1 Classic und "UNIMAT 1 Basic" inklusive Originalverpackung den Anforderungen und Bestimmungen der EN 71 Teil 1, 2 und 3 entsprechen. Hinweis zu EN 71 Teil 3: Siehe Erläuterungen von Punkt 2.4.

VNFP 083075.1 8 / 8 4 Anmerkungen Geltungsdauer Die angeführten Eiel-Normen sehen keine Geltungsdauer vor. Da sich die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen nur auf die eingereichten und untersuchten Proben beziehen, ist für diese der Report unbegret gültig. Die aufgrund einer gutachterlichen Bewertung festgelegte Geltungsdauer liegt im Ermessen des Gutachters bzw. des ÖTI. In der Verantwortung des Herstellers liegt eine Umlegung der Ergebnisse und gutachterlichen Bewertungen. Wobei eine Umlegung der Ergebnisse sowie eine etwaig festgelegte Geltungsdauer lediglich für baugleiche Produkte durchgeführt werden kann und nur solange möglich ist, wie das Produkt in unveränderter Art und Weise weiterproduziert wird. Mögliche nationale oder internationale Regelungen in Bezug auf die Geltungsdauer von Prüf- und Klassifizierungsberichten sind zu berücksichtigen; dies liegt nicht im Verantwortungsbereich der Prüfstelle. Muster Die Ergebnisse durchgeführter Prüfungen beziehen sich nur auf das vorgelegte Probenmaterial. Sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht, ist keine zerstörungsfreie Prüfung bedungen und geht das vorliegende Probenmaterial ins Eigentum des ÖTI über, welches auch berechtigt ist, über Lagerung bzw. Entsorgung alleine zu verfügen. Ausfertigung Die gültige Erstausfertigung erfolgt mit Originalunterschriften in Papierform. Für Refere- und Ablagezwecke kann ein nicht signiertes Duplikat als pdf-file erstellt werden. Duplikate und Übersetzungen werden am Deckblatt als solche gekeneichnet. Qualitätsmanagement, Akkreditierung und Notifizierung Alle Leistungen unterliegen einem Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO/IEC 17025 bzw. EN ISO/IEC 17065. Das ÖTI ist akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle sowie notifizierte Stelle (NB0534). (http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/). Die Prüfstellenakkreditierung erfolgte durch die nationale Akkreditierungsstelle Akkreditierung Austria (bmwfw). Der Akkreditierungsumfang ist auf www.bmwfw.gv.at/akkreditierung zu ersehen. In diesem Bericht sind akkreditierte Eielverfahren bei den Prüfmethoden mit ( a ) als solche gekeneichnet. Das Akkreditierungszeichen darf gemäß Akkreditierungszeichenverordnung (AkkZV i.d.g.f.) ausschließlich von der akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle verwendet werden. Verwendung der Nummer der notifizierten Stelle: Bei Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) muss die Verwendung gemäß den Vorgaben der PSA-Sicherheitsverordnung 10, BGBl. Nr. 596/1994 i.d.g.f. sowie dem Artikel 13 der PSA-Richtlinie 89/686/EWG erfolgen. Bei Bauprodukten ist die Verwendung nur im Rahmen einer CE-Leistungserklärung zulässig. Copyright und Verwertungshinweise Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche vom Reportersteller nicht autorisierte Veränderungen, Ergäungen oder Verfälschungen eines Reports sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt werden. Dies insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des ABGB, des UrhG, des UWG, sowie des Strafgesetzbuches. Reports unterliegen internationalen Copyright-Gesetzen. Insbesondere Veröffentlichungen - auch auszugsweise - und Hinweise auf Prüfungen zu Werbezwecken bedürfen in jedem Fall der widerruflichen, schriftlichen Einwilligung des ÖTI Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH. Reports dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nur in voller Länge reproduziert werden. Reportende