Workshop zur Umsetzung des KMK - Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Robert Ziegler Referatsleiter Aus-, Fort- und Weiterbildung (ZKF) Workshop zur Umsetzung des KMK Rahmenlehrplans 23.06.2014
Warum brauchen wir eine neue Ausbildungsverordnung? Begründung Die technische Weiterentwicklung von Fahrzeugen ist in den letzten Jahren kontinuierlich vorangeschritten. Die Karosserie- und Fahrzeugbaubetriebe werden verstärkt mit neuen Werkstoffen und Materialien, neuer Fahrwerkstechnik und hochkomplexen Aggregaten konfrontiert. Vernetzte Systeme und Bauteile erlangen eine immer größere Bedeutung. Dies gilt gleichermaßen für Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge und Anhängefahrzeuge.
Folgende Argumente begründen im Einzelnen die veränderten Anforderungen an das Berufsbild
Folgende Argumente begründen im Einzelnen die veränderten Anforderungen an das Berufsbild Verwendung neuer Leichtbauwerkstoffe und zunehmender Materialmix sowohl im herstellenden als auch im reparierenden Karosserie- und Fahrzeugbau Neue Reparaturmethoden insbesondere bei Fügetechniken und Materialien Zunehmende Sicherheits- und Komfortelektronik in den Fahrzeugen Zunehmende Vernetzung von mechanischen, elektronischen-, hydraulischen und pneumatischen Fahrzeugsystemen Neue Diagnose- und Fehlerauslesemethoden sowie neue Mess- und Einstelltechniken Neue sicherheitsrelevante Rahmenbedingungen bei alternativen Antriebssystemen wie z.b. Hybrid-, Elektro- und Hochvoltfahrzeugen Neue gesetzliche Vorschriften und Anforderungen an das Inverkehrbringen von aufgebauten Fahrzeugen und deren Betriebserlaubnis (z. B. EU- Recht)
Ausbildungsverordnung im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Wesentliche Eckpunkte des Ausbildungsberufes Karosserie- und Fahrzeugmechaniker/in
Die wesentlichen Eckpunkte des Ausbildungsberufes Karosserie- und Fahrzeugmechaniker/in Was ändert sich? Was bleibt?
Fachrichtungen im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Der neue Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in hat zwei Fachrichtungen Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
Fachrichtungen im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Der neue Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in hat zwei Fachrichtungen Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
Fachrichtungen im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Begründung der Zusammenlegung der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik In der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik wurden die beiden bestehenden Fachrichtungen Karosseriebautechnik und Fahrzeugbautechnik zusammengeführt. Diese Änderung war notwendig, da keine klare Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten der beiden Fachrichtungen Karosseriebautechnik und Fahrzeugbautechnik möglich ist und eine Trennung in die einzelnen Fachrichtungen nicht dem betrieblichen Alltag entsprach. Durch die Zusammenführung der beiden Fachrichtungen steht ebenfalls der Auf- und Neubau von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen im Vordergrund und dazu zählt auch die Restaurierung von historischen Fahrzeugen.
Fachrichtungen im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Der neue Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in hat zwei Fachrichtungen Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Der betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Für beide Fachrichtungen gelten elf berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese sind für beide Fachrichtungen inhaltlich gleich. 1. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen 2. Außer Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen 3. Messen und Prüfen an Systemen 4. Durchführen von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten 5. Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen 6. Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen 7. Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Fahrzeugteilen 8. Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen 9. Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen 10. Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen 11. Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen
Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Der betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen: Karosserieinstandhaltungstechnik Karosserie- und Fahrzeugbautechnik 1. Beurteilen des Schadensumfangs 2. Instandhalten von Karosserien, Aufbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken 3. Instandsetzen und Herstellen von vernetzten Systemen 4. Um- und Nachrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen 5. Herstellen und Aufbereiten von Oberflächen 1. Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Karosserien, Karosserieteilen, Baugruppen und Fahrgestellen 2. Durchführen von Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten 3. Instandhalten von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen sowie Baugruppen 4. Beurteilen des Schadensumfangs 5. Herstellen, Aufbereiten und Schützen von Oberflächen
Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Der betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Für beide Fachrichtungen gelten sieben integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese sind für beide Fachrichtungen inhaltlich gleich. 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen 6. Betriebliche und technische Kommunikation 7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Gewichtungen und zeitliche Vorgaben bei der Gesellenprüfung im neuen Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Teil 1 Gesellenprüfung Teil 2 Gesellenprüfung Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Gewichtung: Arbeitsauftrag Prüfungsprodukt 6 Std.. Auftragsbezogenes Fachgespräch höchstens 15 Min Achtung keine Gewichtung lt. AVO vorgegeben (ZKF-Empfehlung 15%) Auftragsplanung 90 Min. Arbeitsauftrag (Prüfungsprodukt) : Auftragsplanung (schriftl. Aufgaben) inkl. Fachgespräch 2 : 1 Kundenauftrag eine Arbeitsaufgabe 12 Std. in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik 14 Std. in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik incl. situatives Fachgespräch höchstens 20 Min. Achtung keine Gewichtung für das Fachgespräch lt. AVO vorgegeben (ZKF-Empfehlung 15-25% Karosserie- und Fahrzeugbautechnik Gewichtung: 180 Min. Karosserieinstandhaltungstechnik 180 Min. Wirtschaftsund Sozialkunde 60 Min. Auf Antrag des Prüflings mündliche Ergänzungsprüfung höchstens 15 Min. in einem Prüfungsbereich, sofern für Bestehen relevant schriftlich : mündlich 2 : 1 30 % 40% 20 % 10 % Teil 1 30 % Teil 2 70 % Gesamtergebnis aus Teil 1 und 2 mindestens ausreichend Weitere Voraussetzungen für die Bestehensregelung: 1. Teil 2 mindestens ausreichend 2. Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens ausreichend 3. Mindestens ein weiterer Prüfungsbereich in Teil 2 ausreichend oder besser 4. Kein Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend
Gewichtungen und zeitliche Vorgaben bei der Gesellenprüfung im neuen Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Teil 1 Gesellenprüfung Teil 2 Gesellenprüfung Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Gewichtung: Arbeitsauftrag Prüfungsprodukt 6 Std.. Auftragsbezogenes Fachgespräch höchstens 15 Min Achtung keine Gewichtung lt. AVO vorgegeben (ZKF-Empfehlung 15%) Auftragsplanung 90 Min. Arbeitsauftrag (Prüfungsprodukt) : Auftragsplanung (schriftl. Aufgaben) inkl. Fachgespräch 2 : 1 Kundenauftrag eine Arbeitsaufgabe 12 Std. in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik 14 Std. in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik incl. situatives Fachgespräch höchstens 20 Min. Achtung keine Gewichtung für das Fachgespräch lt. AVO vorgegeben (ZKF-Empfehlung 15-25% Karosserie- und Fahrzeugbautechnik Gewichtung: 180 Min. Karosserieinstandhaltungstechnik 180 Min. Wirtschaftsund Sozialkunde 60 Min. Auf Antrag des Prüflings mündliche Ergänzungsprüfung höchstens 15 Min. in einem Prüfungsbereich, sofern für Bestehen relevant schriftlich : mündlich 2 : 1 30 % 40% 20 % 10 % Teil 1 30 % Teil 2 70 % Gesamtergebnis aus Teil 1 und 2 mindestens ausreichend Weitere Voraussetzungen für die Bestehensregelung: 1. Teil 2 mindestens ausreichend 2. Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens ausreichend 3. Mindestens ein weiterer Prüfungsbereich in Teil 2 ausreichend oder besser 4. Kein Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend
Was ist noch zu tun? Welche Aufgaben warten kurzfristig auf uns?
Was ist noch zu tun? Überbetriebliche Ausbildung im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in - Erstellung von neuen ÜBL - Maßnahmen
Was ist noch zu tun? Zeichenmappe für die Vorbereitung auf die Gesellenprüfung im Teil 2
Was ist noch zu tun? Umsetzungshilfen des BiBB werden zurzeit für den neuen Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in erarbeitet
Was ist noch zu tun? EDV- gestütztes Auswertungsprogramm für Prüfungsausschüsse
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit