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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3697 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Qualitätssicherung beim Übergang von Internationalen Vorbereitungsklassen in Regelklassen? Schulsenator Rabe versprach zu Beginn des Schuljahres trotz der zunehmenden Beschulung von Flüchtlingskindern alle Kinder gemeinsam zu einem Bildungserfolg zu bringen. Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne beziehungsweise mit nur geringen Deutschkenntnissen werden in Basis- oder IVK-Klassen beschult. Nach einem Jahr in einer IVK sollen sie in eine Regelklasse wechseln. Der Senat nannte in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/3329, unter anderem die Kriterien, die der Entscheidung für den Wechsel aus einer IVK in eine Regelklasse zugrunde liegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schüler die deutsche Sprache am Ende der IVK in den Grundschulen auf dem Niveau A2+ und am Ende der IVK in den weiterführenden Schulen auf dem Niveau B1- beherrschen. Ob die Schüler dieses Niveau allerdings tatsächlich erreichen, steht in den Sternen. So heißt es auf die Frage, ob ein Sprachtest stattfindet, der das erforderliche Sprachniveau bescheinigt: Die Lehrkräfte sind gehalten, die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich zu beobachten und hierzu auch altersangemessene Tests einzusetzen, die zum Beispiel in den verschiedenen Lehrwerken für Deutsch als Zweitsprache enthalten sind. Neben dem Beherrschen der deutschen Sprache ist weitere Voraussetzung für den Wechsel in die Regelklasse, dass die Schülerinnen und Schüler einen Lernstand erreicht haben, um in der Regelklasse erfolgreich weiter lernen zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde darüber vor, wie viele Lehrkräfte altersgemessene Tests zur Feststellung des Beherrschens des erforderlichen Sprachniveaus (A2+ beziehungsweise B1-) durchführen? Welche Testverfahren werden verwendet? Die erfragten Daten werden nicht zentral erfasst. Zur Beantwortung der Frage müsste eine Schulabfrage an allen Schulen, die Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) führen, erfolgen. In diesen Schulen müssten alle Lehrkräfte, die in IVK unterrichten, daraufhin befragt werden, ob sie die erfragten Tests durchführen. Die Rückmeldungen müssten zusammengefasst und qualitätsgesichert werden. Dies war aufgrund der Frühjahrsferien und der durch die Osterfeiertage verkürzten Arbeitswoche nicht möglich.

Drucksache 21/3697 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 2. Welche Anweisungen gibt es dazu seitens der zuständigen Behörde an die Schulen? In den Bildungsplänen Deutsch als Zweitsprache in Vorbereitungsklassen sind die zu erreichenden Mindestanforderungen für die einzelnen Sprachkompetenzbereiche detailliert aufgeführt. Bei dem Übergang von einer IVK in eine Regelklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler gemäß Rahmenvorgaben zur schulischen Integration zugewanderter Kinder und Jugendlichen in Regelklassen ein Übergangszeugnis, in dem die erreichten Niveaustufen für die vier kommunikativen Kompetenzbereiche (Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben) angegeben, die Leistungen in Mathematik sowie im Sachunterricht (Grundschule) beziehungsweise im Lernbereich Gesellschaft und Englisch (Sekundarstufe I) bewertet und weitere Angaben zur individuellen Lernentwicklung, zum erreichten Lernstand und zu den überfachlichen Kompetenzen vorgenommen werden. 3, Wie wird gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler, die von IVK in Regelklassen wechseln, tatsächlich das erforderliche Sprachniveau erfüllen? In den IVK unterrichten Lehrkräfte mit einer Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache. Für Lehrkräfte, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, bietet das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) eine praxisbegleitende Weiterqualifizierung an. Des Weiteren organisiert die zuständige Behörde die IVK mit einer Orientierungsfrequenz von 15 Schülerinnen und Schülern, sodass ein intensiver Unterricht ermöglicht wird. Schon während der IVK können Schülerinnen oder Schüler in einzelnen Stunden am Unterricht in einer Regelklasse teilnehmen. Diese behutsame schrittweise Integration in den Regelunterricht fördert ebenfalls den Spracherwerb. In begründeten Ausnahmefällen ist für einen begrenzten Zeitraum eine befristete Verlängerung der Verweildauer in einer IVK über ein Jahr hinaus möglich. Hierüber entscheidet die Zeugniskonferenz. Darüber hinaus werden die aus einer IVK in eine Regelklasse übergegangenen Schülerinnen und Schüler für die Dauer eines weiteren Jahres (sogenannte dritte Phase) und bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß 28a Hamburgisches Schulgesetz auch nach Ablauf der dritten Phase integrativ und additiv sprachlich gefördert. Die Schulen erhalten für die dritte Phase eine systemische Ressource in Höhe von 0,67 WAZ pro Schülerin beziehungsweise Schüler. 4. Der Senat gibt in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3329 an, dass die Zeugniskonferenz über den Wechsel eines Schülers aus einer IVK in eine Regelklasse entscheidet. Wie läuft dies in der Praxis ab, wenn der Wechsel auch im laufenden Schulhalbjahr stattfindet? Die Zeugniskonferenz tritt auch unterjährig zusammen, um über das Übergangszeugnis (siehe Antwort zu 2.) und den Übergang in eine Regelklasse zu entscheiden. 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind in den Jahren 2015 und 2016 bisher aus IVK in Regelklassen gewechselt? In welche Schulen (Angabe mit Bezirk, Stadtteil und ) mit jeweils welchem und in welche Klassenstufe wurden wie viele dieser Schüler eingeschult? Welche Entscheidung welchen Schulgremiums lag dem jeweils zugrunde? Eine kalenderjahresbezogene Auswertung liegt nicht vor. Eine Erhebung erfolgt im Rahmen der Schuljahresstatistik. Die Schuljahresstatistik ist eine Stichtagserhebung zu Beginn eines jeden Schuljahres. Wechsel aus IVK in Regelklassen können daher nur rückblickend und in Summe für das vergangene Schuljahr erfasst werden, siehe Anlage. Zu den Entscheidungen der Schulgremien siehe Antwort zu 4. Sie werden nicht statistisch erfasst. 6. Liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse über Beschwerden von Lehrkräften aufnehmender Regelklassen vor, die zu geringe Deutsch- 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3697 kenntnisse beziehungsweise einen zu geringen Lernstand einzelner Schüler beklagen? Falls ja, welche und welche Maßnahmen wurden daraufhin jeweils getroffen? Erkenntnisse über Beschwerden liegen der zuständigen Behörde nicht vor. In Einzelfällen beantragen Schulen die Überprüfung der Zuweisung in eine Regelklasse aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse beziehungsweise mangelnder Kompetenzen in anderen Fächern. In diesen Fällen entscheidet die Schulaufsicht nach Beratung mit den fachlich zuständigen Stellen über eine pädagogisch angemessene Fortsetzung des Bildungsgangs (zum Beispiel längerer Verbleib in einer IVK oder Aufnahme in die Regelklasse einer anderen ). 3

Drucksache 21/3697 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage Schülerinnen und Schüler (), die im Schuljahr 2014/15 von einer IVK in eine Regelklasse* Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 5 Harburg Wilstorf Gymnasium 5 <5 August-Hermann-Francke-Schule Uhlenhorst nv Hamburg-Nord Barmbek-Süd Stadtteilschule Brüder-Grimm-Schule 2 Hamburg-Mitte Billstedt Stadtteilschule 5 <5 Horn Stadtteilschule Charlotte-Paulsen-Gymnasium 5 Wandsbek Wandsbek Gymnasium Christianeum 6 Altona Othmarschen Gymnasium Clara-Grunwald-Schule 2 Bergedorf Neuallermöhe Grundschule 4 <5 Erich Kästner Schule 3 Wandsbek Farmsen-Berne Stadtteilschule Friedrich-Ebert-Gymnasium 5 Harburg Heimfeld Gymnasium 5 <5 Fritz-Köhne-Schule 1 Hamburg-Mitte Rothenburgsort Grundschule 4 <5 Fritz-Schumacher-Schule 4 Hamburg-Nord Langenhorn Stadtteilschule 5 <5 6 7 9 5 Ganztagsschule Fährstraße 1 Hamburg-Mitte Wilhelmsburg Grundschule 4 <5 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 1 Altona Lurup Stadtteilschule 5 <5 Goethe-Schule-Harburg 4 Harburg Harburg Stadtteilschule 5 <5 Gretel-Bergmann-Schule 2 Bergedorf Neuallermöhe Stadtteilschule 5 <5 8 8 9 6 Grundschule An der Haake 3 Harburg Hausbruch Grundschule 3 <5 Grundschule Arnkielstraße 1 Altona Altona-Nord Grundschule 3 <5 Grundschule Groß Flottbek 5 Altona Bahrenfeld Grundschule 3 <5 4 7 Grundschule Hoheluft 5 Eimsbüttel Hoheluft-West Grundschule 4 <5 Grundschule Karlshöhe mit Zweigstellen 5 Wandsbek Bramfeld Grundschule 4 <5 Grundschule Osterbrook 1 Hamburg-Mitte Hamm Grundschule 4 <5 Grundschule St.Pauli 2 Hamburg-Mitte St. Pauli Grundschule 3 <5 4 5 Gymnasium Allermöhe 4 Bergedorf Neuallermöhe Gymnasium 5 6 Gymnasium Dörpsweg 5 Eimsbüttel Eidelstedt Gymnasium Gymnasium Eppendorf 6 Hamburg-Nord Eppendorf Gymnasium Gymnasium Grootmoor 6 Wandsbek Bramfeld Gymnasium Gymnasium Hamm 2 Hamburg-Mitte Hamm Gymnasium 5 <5 7 11 8 8 9 18 Gymnasium Heidberg 5 Hamburg-Nord Langenhorn Gymnasium Gymnasium Hochrad 6 Altona Othmarschen Gymnasium 5 <5 Gymnasium Hummelsbüttel 4 Wandsbek Hummels-büttel Gymnasium 5 <5 Gymnasium Klosterschule 5 Hamburg-Mitte St. Georg Gymnasium Gymnasium Lerchenfeld 4 Hamburg-Nord Uhlenhorst Gymnasium 5 <5 Gymnasium Marienthal 3 Wandsbek Marienthal Gymnasium Gymnasium Meiendorf 5 Wandsbek Rahlstedt Gymnasium Gymnasium Othmarschen 6 Altona Othmarschen Gymnasium Gymnasium Rahlstedt 5 Wandsbek Rahlstedt Gymnasium 5 <5 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 4 Wandsbek Tonndorf Stadtteilschule ** Als Wechsler aus einer IVK in eine Regelklasse werden die gezählt, die zum Stichtag der Schuljahresstatistik 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3697 Schülerinnen und Schüler (), die im Schuljahr 2014/15 von einer IVK in eine Regelklasse* Hansa-Gymnasium Bergedorf 5 Bergedorf Bergedorf Gymnasium Heilwig-Gymnasium 5 Hamburg-Nord Alsterdorf Gymnasium Heinrich-Heine-Gymnasium 6 Wandsbek Poppenbüttel Gymnasium 5 <5 Heinrich-Hertz-Schule 4 Hamburg-Nord Winterhude Stadtteilschule 9 11 Gymnasium Heinrich-Wolgast-Schule 3 Hamburg-Mitte St. Georg Grundschule 4 <5 Heisenberg-Gymnasium 5 Harburg Eißendorf Gymnasium Helmut-Schmidt-Gymnasium 2 Hamburg-Mitte Wilhelmsburg Gymnasium 5 <5 Ida Ehre Schule 3 Eimsbüttel Harvestehude Stadtteilschule Ilse-Löwenstein-Schule 4 Hamburg-Nord Barmbek-Süd Stadtteilschule 5 <5 Irena-Sendler-Schule 4 Wandsbek Wellingsbüttel Stadtteilschule Johannes-Brahms-Gymnasium 4 Wandsbek Bramfeld Gymnasium 5 <5 Julius-Leber-Schule 4 Eimsbüttel Schnelsen Stadtteilschule 5 <5 Kurt-Tucholsky-Schule 2 Altona Altona-Nord Stadtteilschule Lessing-Stadtteilschule 3 Harburg Harburg Stadtteilschule Marmstorf Stadtteilschule 5 <5 Lise-Meitner-Gymnasium 4 Altona Osdorf Gymnasium 5 <5 Louise Schroeder Schule 3 Altona Altona-Altstadt Grundschule 4 <5 Lycée Français de Hambourg 'Antoine de St. Exupéry' (Gymnasium) nv Eimsbüttel Lokstedt Gymnasium Matthias-Claudius-Gymnasium 4 Wandsbek Wandsbek Gymnasium Max-Schmeling-Stadtteilschule 2 Wandsbek Jenfeld Stadtteilschule 5 <5 6 6 Marienthal Stadtteilschule 5 <5 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 1 Hamburg-Mitte Wilhelmsburg Stadtteilschule 11 19 Otto-Hahn-Schule 2 Wandsbek Jenfeld Stadtteilschule ReBBZ Mitte nv Hamburg-Mitte St. Georg Sonderschule ReBBZ Nord nv Hamburg-Nord Alsterdorf Sonderschule ReBBZ Süderelbe nv Harburg Neugraben- Fischbek Sonderschule Schule am See 2 Wandsbek Steilshoop Stadtteilschule Schule Am Sooren 4 Wandsbek Rahlstedt Grundschule 4 <5 Schule An der Gartenstadt 4 Wandsbek Wandsbek Grundschule 4 <5 Schule An der Seebek 3 Wandsbek Bramfeld Grundschule 3 <5 4 <5 Schule Appelhoff 2 Wandsbek Steilshoop Grundschule 4 <5 Schule auf der Veddel 1 Hamburg-Mitte Veddel Stadtteilschule 5 <5 ** Als Wechsler aus einer IVK in eine Regelklasse werden die gezählt, die zum Stichtag der Schuljahresstatistik 5

Drucksache 21/3697 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Schülerinnen und Schüler (), die im Schuljahr 2014/15 von einer IVK in eine Regelklasse* Schule Bahrenfelder Straße 4 Altona Ottensen Grundschule 4 <5 Schule Bandwirkerstraße 3 Wandsbek Wandsbek Grundschule 4 <5 Schule Bovestraße 5 Wandsbek Wandsbek Grundschule 4 <5 Schule Ernst-Henning-Straße 4 Bergedorf Bergedorf Grundschule 3 <5 Schule Forsmannstraße 5 Hamburg-Nord Winterhude Grundschule 4 <5 Schule Friedrich-Frank-Bogen 2 Bergedorf Bergedorf Grundschule 4 <5 Schule Grumbrechtstraße 2 Harburg Heimfeld Grundschule in Sekundarstufe I 5 <5 Schule Hirtenweg nv Altona Othmarschen Sonderschule Schule Hohe Landwehr 2 Hamburg-Mitte Hamm Grundschule 4 <5 Schule Kerschensteinerstraße 1 Harburg Harburg Grundschule 4 <5 Schule Krohnstieg 4 Hamburg-Nord Langenhorn Grundschule 3 <5 4 <5 Schule Lutterothstraße 4 Eimsbüttel Eimsbüttel Grundschule 4 <5 Schule Maretstraße 1 Harburg Harburg Grundschule 4 <5 Stadtteilschule 5 7 6 9 Schule Mendelssohnstraße 2 Altona Bahrenfeld Grundschule 4 <5 Schule Molkenbuhrstraße 3 Eimsbüttel Stellingen Grundschule 4 <5 Schule Ohkamp 5 Hamburg-Nord Fuhlsbüttel Grundschule 4 <5 Schule Rotenhäuser Damm 1 Hamburg-Mitte Wilhelmsburg Grundschule 4 <5 Schule Sander Straße 3 Bergedorf Bergedorf Grundschule 3 <5 Schule Schenefelder Landstraße 4 Altona Iserbrook Grundschule 4 <5 Schule Schulkamp 6 Altona Nienstedten Grundschule 4 <5 Schule Speckenreye 2 Hamburg-Mitte Horn Grundschule 3 <5 4 <5 Schule Stengelestraße 1 Hamburg-Mitte Horn Grundschule 3 <5 4 <5 Schule Sterntalerstraße 1 Hamburg-Mitte Billstedt Grundschule 4 <5 Schule Vizelinstraße 1 Eimsbüttel Lokstedt Grundschule in 5 <5 Sekundarstufe I Schule Wielandstraße 4 Wandsbek Eilbek Grundschule 3 <5 Schule Wildschwanbrook 3 Wandsbek Rahlstedt Grundschule 4 <5 Stadtteilschule Alter Teichweg 2 Hamburg-Nord Dulsberg Grundschule 4 <5 Stadtteilschule Stadtteilschule Altrahlstedt 2 Wandsbek Rahlstedt Stadtteilschule 5 <5 9 5 Stadtteilschule Am Hafen 1 Altona Altona-Altstadt Stadtteilschule 5 <5 Hamburg-Mitte Neustadt Stadtteilschule 5 <5 9 6 10 5 St. Pauli Stadtteilschule 5 <5 Stadtteilschule Am Heidberg 4 Hamburg-Nord Langenhorn Stadtteilschule Stadtteilschule Bahrenfeld 3 Altona Bahrenfeld Stadtteilschule 5 <5 Stadtteilschule Barmbek 2 Hamburg-Nord Barmbek-Nord Stadtteilschule 5 <5 7 9 8 8 10 11 ** Als Wechsler aus einer IVK in eine Regelklasse werden die gezählt, die zum Stichtag der Schuljahresstatistik 6

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3697 Schülerinnen und Schüler (), die im Schuljahr 2014/15 von einer IVK in eine Regelklasse* 12 <5 Dulsberg Stadtteilschule Stadtteilschule Bergedorf 4 Bergedorf Lohbrügge Stadtteilschule 5 <5 Stadtteilschule Bergstedt 5 Wandsbek Bergstedt Stadtteilschule Stadtteilschule Bramfeld 3 Wandsbek Bramfeld Stadtteilschule Stadtteilschule Ehestorfer Weg 2 Harburg Eißendorf Stadtteilschule 5 <5 Stadtteilschule Eidelstedt 2 Eimsbüttel Eidelstedt Stadtteilschule Stadtteilschule Eppendorf 4 Hamburg-Nord Hoheluft-Ost Stadtteilschule 9 5 Stadtteilschule Finkenwerder 3 Hamburg-Mitte Finkenwerder Stadtteilschule 5 <5 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 4 Harburg Neugraben- Fischbek Stadtteilschule 5 <5 Stadtteilschule Flottbek 3 Altona Osdorf Stadtteilschule Stadtteilschule Hamburg-Mitte 2 Hamburg-Mitte Hamm Stadtteilschule 5 <5 6 9 St. Georg Stadtteilschule Stadtteilschule Helmuth Hübener 2 Hamburg-Nord Barmbek-Nord Stadtteilschule Stadtteilschule Horn 2 Hamburg-Mitte Horn Stadtteilschule Stadtteilschule Lohbrügge 3 Bergedorf Lohbrügge Stadtteilschule Stadtteilschule Lurup 2 Altona Lurup Stadtteilschule 5 <5 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 1 Hamburg-Mitte Billstedt Stadtteilschule 5 <5 7 7 8 8 Stadtteilschule Niendorf 5 Eimsbüttel Niendorf Stadtteilschule Stadtteilschule Öjendorf 1 Hamburg-Mitte Billstedt Stadtteilschule 5 <5 Stadtteilschule Oldenfelde 3 Wandsbek Rahlstedt Stadtteilschule Stadtteilschule Poppenbüttel 5 Wandsbek Hummelsbüttel Stadtteilschule Poppenbüttel Stadtteilschule Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 2 Bergedorf Lohbrügge Stadtteilschule 5 <5 Stadtteilschule Rissen 4 Altona Rissen Stadtteilschule Stadtteilschule Stellingen 3 Eimsbüttel Stellingen Stadtteilschule 5 <5 ** Als Wechsler aus einer IVK in eine Regelklasse werden die gezählt, die zum Stichtag der Schuljahresstatistik 7

Drucksache 21/3697 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Schülerinnen und Schüler (), die im Schuljahr 2014/15 von einer IVK in eine Regelklasse* 7 6 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 2 Hamburg-Mitte Wilhelmsburg Stadtteilschule 5 <5 7 8 Stadtteilschule Süderelbe 2 Harburg Neugraben- Fischbek Stadtteilschule 7 6 8 5 Stadtteilschule Walddörfer 5 Wandsbek Volksdorf Stadtteilschule 5 <5 Stadtteilschule Wilhelmsburg 1 Hamburg-Mitte Wilhelmsburg Stadtteilschule 5 <5 Walddörfer-Gymnasium 6 Wandsbek Volksdorf Gymnasium Quelle: Schuljahresstatistik 2015 nv = nicht vergeben <5 = Aus Datenschutzgründen werden Fallzahlen kleiner 5 nicht berichtet. ** Als Wechsler aus einer IVK in eine Regelklasse werden die gezählt, die zum Stichtag der Schuljahresstatistik 8