Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher

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Transkript:

Hooverstr. 5 86156 Augsburg Tel. 0821/263845-130 Fax 0821/263845-134 buero-fachakademie@diako-augsburg.de Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher Bildungs- und Erziehungsauftrag der Fachakademie Die Fachakademie ist gemäß Art. 18 BayEUG eine Schule, die durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine angehobene Berufslaufbahn vorbereitet. Die Fachakademie für Sozialpädagogik vermittelt auf der Grundlage der drei Säulen Fachwissen, Persönlichkeitsbildung und Handlungskompetenz eine Breitbandausbildung für die Tätigkeit als Fachkraft in sozialpädagogischen und pädagogischen Arbeitsfeldern mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 0-27 Jahren. Die Gesamtausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher gliedert sich in eine mindestens zweijährige berufliche Vorbildung und eine dreijährige Ausbildung. Neben anderen einschlägigen Vorbildungen kann aufbauend auf einem mittleren Schulabschluss diese mindestens zweijährige berufliche Vorbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik im Sozialpädagogischen Seminar erworben werden. Sie schließt mit der Prüfung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Staatlich geprüften Kinderpfleger ab. I. Sozialpädagogisches Seminar (SPS) Die berufliche Erstausbildung erfolgt in der Regel im Sozialpädagogischen Seminar an der Fachakademie für Sozialpädagogik. Die Voraussetzung ist der mittlere Schulabschluss. Lernfelder im Sozialpädagogischen Seminar Wahrnehmen, Beobachten und Erklären Werte und Werthaltung Methodisches Handeln Ästhetische Erfahrung, Ausdruck und Gestaltung Kommunikation und Interaktion Kooperation und Koordination Ziele Das SPS ist eine 2-jährige berufliche Vorbildung zur Erzieherausbildung. Sie muss in mindestens zwei verschiedenen Praxisfeldern abgeleistet werden. Es soll zur päd. Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsfeldern befähigen, insbesondere in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Vorschulalter und frühen Schulalter, Schulalter, Kinder/Jugendliche mit besonderem Förderbedarf. Dauer 2 Jahre Probezeit: 6 Monate Tätigkeitsfelder müssen während der zweijährigen Ausbildung gewechselt werden -1-

Einjährige Erzieherpraktikanten müssen während der Vorbildung auch einmal in ein anderes Praxisfeld Einblick erhalten (z.b. Kindergarten ist Haupttätigkeit, im Hort der Einrichtung wird 3 Wochen gearbeitet) Lehrplan Vom Kultusministerium erlassene Lehrpläne liegen der schulischen und praktischen Ausbildung zugrunde. Die Ausbildungsinhalte sollen lernfeldorientiert vermittelt werden. Stundentafel des Sozialpädagogischen Seminars 1. Jahr 2. Jahr Pädagogik und Psychologie 2 3 Deutsch und Kommunikation 1 1 Englisch -- 1 Recht und Verwaltung 0,5 0,5 Musische Gestaltung und Bewegungserziehung 2 2 Naturwissenschaft und Gesundheit 0,5 0,5 Religionspädagogik u. ethische Erziehung 0,5 0,5 Praxis- und Methodenlehre 1,5 1,5 Bezeichnung Erzieherpraktikantin/Erzieherpraktikant Anleitung Prüfung 8 (320 im Jahr) 10 (400 im Jahr) Die berufliche Erstausbildung besteht überwiegend aus praktischer Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Die PraktikInnen werden durch den Unterricht an der Fachakademie begleitet. Die Studierenden sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Fachakademie verpflichtet. Vom Träger benannte sozialpädagogische Fachkraft mit mehrjähriger Berufserfahrung, regelmäßige Anleitungsgespräche gehören zu Ausbildungsinhalten Die Praxisanleitung erstellt eine Zwischenbeurteilung u. eine Endbeurteilung Pädagogik und Psychologie (90 Min schriftlich) Deutsch u. Kommunikation (90 Min schriftlich) und eine mündliche Gruppenprüfung Erziehungspraktische Prüfung (240 Min) Abschluss Nach erfolgreich abgeschlossenem Sozialpädagogischem Seminar erfolgt die Prüfung zur staatl. geprüften Kinderpflegerin, /staatlich geprüften Kinderpfleger. -2-

Besondere Regelungen Erzieherpraktikanten, die unmittelbar in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars eintreten und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf aufweisen, können auf Antrag den Berufsabschluss als Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin an der Fachakademie für Sozialpädagogik im Rahmen einer Abschlussprüfung als andere Bewerber erwerben. Erzieherpraktikanten, die unmittelbar in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars eintreten und keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf aufweisen, haben sich einer Abschlussprüfung als andere Bewerber zum Erwerb des Berufsabschlusses als Staatlich geprüfter Kinderpfleger / Staatlich geprüfte Kinderpflegerin an der Fachakademie für Sozialpädagogik zu unterziehen. II. Theoretische Ausbildung (2 Jahre) zur/zum Erzieherin/Erzieher Die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik besteht aus zwei Studienjahren mit integrierten Praktika und einem Berufspraktikum mit begleitenden Theoriephasen und fachlicher Betreuung. Lernfelder: 1) Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln 2) Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten 3) Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern 4) Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten 5) Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen 6) Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren Vertiefungsgebiete: Aufbauend auf die in der generalistischen Ausbildung erworbenen Kompetenzen eignen sich die Studierenden vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse sowie praktisch-methodische Fähigkeiten und Fertigkeiten an, die sich nach der Altersgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterscheiden. Umfang (1./2. Studienjahr): 160 Unterrichtsstunden Aufteilung: 80 Unterrichtsstunden PPH, 80 Unterrichtsstunden PMG Vertiefungsgebiet I: Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren Vertiefungsgebiet II: Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 6 bis 27 Jahren Mit Hilfe der Vertiefungsgebiete werden die allgemeinen Kompetenzen für diese Altersgruppe spezifiziert. Die Spezifizierung zeigt sich in den Inhalten. Stundentafel: Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik Sozialkunde/Soziologie Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung Ökologie/Gesundheitserziehung Recht und Organisation Literatur- und Medienpädagogik -3-

Englisch Deutsch Theologie/ Religionspädagogik Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung Kunst- und Werkerziehung Musik- und Bewegungserziehung Übungen zu... Sozialpädagogische Praxis Zusatzfach Mathematik Wahlfächer gem. 7 Abs. 3 FakOSozPäd Während der zweijährigen, vorwiegend theoretischen Ausbildung zur/zum Erzieherin/Erzieher finden verschiedene in dem Ausbildungsablauf integrierte Praktika statt. Die sind: Grund- und Mittelschulpraktikum: Einwöchig im 1. Kurs Blockpraktikum: Vierwöchig im 1. Kurs Ferienpraktikum: Sieben bis 14 Tage im 1. Kurs Projektpraktikum: im ersten Halbjahr des Schuljahres im 2. Kurs Blockpraktikum: Fünfwöchig im 2. Kurs Praxisfelder sind z.b. Kindertagesstätten, Hort, Ferienmaßnahmen, offene Kinder- und Jugendgruppen, teilstationäre und stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Abschlussprüfung: Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik (schriftlich 240 Min) Literatur- und Medienpädagogik oder Theologie/ Religionspädagogik (schriftlich 180 Min) Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (mündlich 30 Min) III. Berufspraktikum (1 Jahr) Praktische Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Ziel des Berufspraktikums Das Berufspraktikum dient im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis. Es ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher. Die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant soll befähigt werden: seine theoretischen Kenntnisse selbstverantwortlich in der Praxis anzuwenden und zu erweitern, die Konzeptionen der Einrichtung zu erfassen, die Erziehungsarbeit zu planen und in die Erziehungspraxis umzusetzen, eine Gruppe sowohl selbstständig als auch in Zusammenarbeit mit einer Hilfskraft zu führen, konstruktiv im Team zu arbeiten, zur Zusammenarbeit mit den Eltern befähigt zu werden. Unterricht 160 Stunden Unterricht an der Fachakademie in Seminargruppen, davon 40 Stunden mit dem Schwerpunkt Recht und Organisation. -4-

Anforderung an die Praktikanten im Berufspraktikum ein Praxisbesuch durch eine Lehrkraft der Fachakademie für Sozialpädagogik ein Praxisbericht und eine Facharbeit stetige Mitarbeit und Besuch der Seminartage an der Fachakademie für Sozialpädagogik Lernpartnerschaften Kollegiale Fallarbeit Prüfungen im Berufspraktikum Praktische Prüfung in der Praxiseinrichtung (100 Minuten Bildungsangebot + 40 Minuten Reflexionsgespräch) Kolloquium: eine Einzelprüfung mündlich (30 Min) Zusatzqualifikationen: Religionspädagogisches Zertifikat Kinaesthetic-Grundkurs für Erzieher/innen Abschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher Die Absolventinnen und Absolventen erhalten durch die Ableistung einer Ergänzungsprüfung die Fachhochschulreife und damit die Berechtigung zum Fachhochschulzugang. Ergänzungsprüfung im Fach Englisch Zusatzunterricht im Fach Mathematik Der Lehrplan für das Sozialpädagogische Seminar und für die Ausbildung zum Erzieher ist unter folgender Internetadresse abrufbar: www.isb.bayern.de Kosten in der Ausbildung: Aufnahmegebühr bei Schulplatzzusage: 50,00 EUR (einmalig) Werk-, Material- und Papiergeld: monatlich 20,00 EUR (monatlich 11 Monate) Fördermöglichkeiten: Meister-BAföG (weitere Informationen unter www.bafoeg-aktuell.de ) Meisterprämie in Höhe von 1.000,00 EUR nach erfolgreicher Beendigung des Berufspraktikums gez. Dr. I. Schumacher Schulleiterin Stand: März 17-5-

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