Versickerungsanlagen Kurs Siedlungsentwässerung 2008, Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten

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Transkript:

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Versickerungsanlagen Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Einleitung Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Grundlagen Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene»Fünfte Ebene Versickerungsanlagen Baukontrollen Schlusskontrollen Betrieb und Unterhalt Zusammenfassung Bild 1 Einleitung Gefahr von Überschwemmungen Vermischung mit Schmutzwasser Entlastungen in Gewässer Störungen im Wasserhaushalt Bild 2 1

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Grundlagen Art. 7 Gewässerschutzgesetz Abs. 2 Nicht verschmutztes Abwasser ist nach den Anordnungen der kantonalen Behörde versickern zu lassen. Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, so kann es mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Art. 3 Gewässerschutzverordnung Abs. 3 Von bebauten oder befestigten Flächen abfliessendes Niederschlagswasser gilt in der Regel als nicht verschmutztes Abwasser, wenn es: a. Von Dachflächen stammt; Bild 3 Grundlagen Prioritäten! 1. Versickerung 2. Einleitung in ein oberirdisches Gewässer 3. Ableitung in die Mischwasserkanalisation Bild 4 2

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Grundlagen Neu! Vollzugshilfe Bau, Betrieb und Unterhalt von Versickerungsanlagen. Bild 5 Grundlagen Direkte Versickerung Indirekte Versickerung Bild 6 3

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Fragestellungen: Versickerung möglich? Zweckmässigste Versickerungsanlage? Zuständigkeit? Vorschriften eingehalten? Bild 7 Der Generelle Entwässerungsplan GEP und die Versickerungskarte Bild 8 4

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Die Gewässerschutz- und Grundwasserkarte www.ag.ch/umwelt, Publikationen, Online Karten Bild 9 Lokale Kenntnisse Sondierungen, Baugruben, Bestehende Versickerungsanlagen, Geologische Untersuchungen, Versickerungsversuch Bild 10 5

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Versickerungsversuch (www.unterallgaeu.de/landratsamt,formulare Regenwasserversickerung Bild 11 Ordner SE Kapitel 14.4 Prüfung Erlaubt Bodenschutz oberflächliche Versickerung? (Kap. 14.5-1) Ist Versickerungsanlage bez. Grundwasserschutz zulässig? (Kap. 14.8) Auflagen bei Versickerungsanlagen (Kap. 14.5-3) Konstruktionsgrundsätze für Versickerungsanlagen (Kap. 14.6-4) Realisierung Oberflächliche Versickerung ja Versickerungsbecken nein ja zu erfüllen zu erfüllen Typ 1 (Kap. 14.9-1) Kieskörper innerhalb Deckschicht nein ja zu erfüllen zu erfüllen Typ 2 (Kap. 14.9-2) Versickerungsschacht / -strang nein ja zu erfüllen zu erfüllen Typ 3 (Kap. 14.9-3) Bild 12 6

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Metallbleche Bild 13 Kupfer in Dach- und Fassadenabflüssen Bild 14 7

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Ordner SE Kapitel 14.8 Gründächer ohne pestizidhaltige Materialen, Dachflächen aus inerten Materialen, Glasdächer Dachflächen aus überwiegend inerten Materialien, mit üblichen Anteilen an unbeschichteten Cu-, Zn-, Sn-, Cr-, Ni- oder Pb-haltigen Installationen (A Metall < 50 m 2 ) Dachflächen mit erhöhten Anteilen an unbeschichteten Cu-, Zn-, Sn-, Cr-, Ni- oder Pbhaltigen Installationen oder Eindeckungen (A Metall > 50 m 2 ) Typ der Versickerungsanlage S1, S2 oder Schutzareal S3 Au üb 1 - + + + 2 - - + + 3 - - a + 1 - - + + 2 - - + + 3 - - a + 1 - - a a 2 - - - b 3 - - - b Terrassen, Hauszufahrten, Vorplätze, Parkplätze für Personenwagen 1 - b + + 2 - - - + 3 - - - - Bild 15 www.bbl.admin.ch/kbob,hilfsmittel, Empfehlungen der KBOB, Nachh. Bauen Bild 16 8

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Bild 17 Vorschriften Minimalabstand 1 m Bild 18 9

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Grundsätze Schächte Bild 19 Grundsätze Versickerungsmulden Bild 20 10

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Grundsätze Bild 21 Bild 22 11

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Durchlässige Plätze und Wege Bild 23 Versickerungsgräben Nr. 5 Bild 24 12

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Versickerungsschacht Bild 25 Bild 26 13

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Versickerungsmulde Bild 27 Dachretention Bild 28 14

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Retention Nr. 2 Bild 29 Versickerungsmulde Bild 30 15

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Versickerungsmulde Bild 31 Versickerungsmulde Bild 32 16

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Offene Gestaltung Bild 33 Versickerungsmulde Bild 34 17

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Retentionsbecken Bild 35 Retentionsbecken Bild 36 18

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt für private Wohnbauten Wohnüberbauungen Erschliessung neuer Quartiere Bürobauten Industrie- und Gewerbeliegenschaften Einkaufszentren öffentliche Bauten Strassen und Plätze www.bafu.admin.ch/puplikationen, Wasser: Abwasser Bild 37 Baukontrolle Übereinstimmung der Leitungen und Schächte mit den bewilligten Planunterlagen Schlammsammler und Schächte, Platzierung in Grünfläche, Überstand 10 cm Dichtheit, Anschlüsse mit Schachtfutter, Tauchbögen wo notwendig vorhanden, Störfallmassnahmen Sohle in ausreichend sickerfähigem Untergrund Keine Notüberläufe in die Kanalisation Fehlanschlüsse, keine direkte Versickerung von Terrassen, Bodenablaufe Kelleraussentreppe, Platzwasser Bild 38 19

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Baukontrolle Direkte Versickerung Ausreichende Lochung des Sickerrohrs Allfälliger Materialersatz nur mit sauberem Wandkies Abdeckung Filterkörper mit Geotextil Überschüttung mit lehmhaltigem, verdichtbarem Material Bild 39 Baukontrolle Indirekte Versickerung Böschungsneigung max. 2 : 3 Einbau von geeignetem Unter- und Oberboden Bodenschonende Arbeitsverfahren Bild 40 20

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Schlusskontrolle Bild 41 Schlusskontrolle Die Schächte, Deckel verschraubt und wasserdicht mit Beschriftung Überstand 10 cm Beim Schlammsammler, Dichtheit und Tauchbogen oder Tauchwand Notüberlauf an Terrainoberfläche, keine Notüberläufe in die Kanalisation Fehlanschlüsse, keine direkte Versickerung von Terrassen, Bodenablaufe Kelleraussentreppe, Platzwasser Störfallmassnahmen / Instruktion Sträucher und Bäume sind so weit von der Anlage entfernt zu pflanzen, dass Wurzeln nicht in den Filterkörper eindringen Bild 42 21

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Schlusskontrolle Kolkschutz beim Einlauf Begrünung, ganze Fläche vor Inbetriebnahme Umzäunung als Personenschutz Verhinderung empfindlicher Nutzung Bild 43 Betrieb und Unterhalt Visuelle Kontrolle der Schächte und die Reinigung der Schlammsammler (jährlich) mit TVA/VEVA -konformer Schlammentsorgung Kontrolle des Überlaufs (Häufigkeit gibt Hinweis auf Kolmatierung) Reinigung der Mulde und Pflanzenschnitt mit Entsorgung des Schnittguts in eine Kerichtverbrennungsanlage Kontrolle der Schadstoffgehalte in Ober- und Unterboden nach 10 Jahren Bei Bodenaustausch, TVA-Konforme Entsorgung Bild 44 22

, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Zusammenfassung Die Versickerungsanlage ist ein wichtiger Bauteil einer Liegenschaft Eine Versickerungsanlage erfordert eine sorgfältige Planung und Ausführung Zum Schutz des Grundwassers sind verschiedene wichtige Details zu beachten Bild 45 Zusammenfassung Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit Bild 46 23