SICHERHEITSMASSNAHMEN

Ähnliche Dokumente
INFORMATIONEN ÜBER SICHERHEITSMASSNAHMEN

INFORMATIONEN ÜBER SICHERHEITSMASSNAHMEN

VERHALTENSHINWEISE. bei Brandauswirkung, Gaswarnung oder Gaswahrnehmung

Information für die Öffentlichkeit nach 11 der Störfallverordnung

VERHALTENSHINWEISE. bei Brandauswirkung, Gaswarnung oder Gaswahrnehmung. Informationswege. Verhalten. im Freien. im Gebäude.

INFORMATIONEN ÜBER SICHERHEITSMASSNAHMEN

Ihre Sicherheit unsere Verantwortung Information für unsere Nachbarn über das Verhalten bei Chemieunfällen

Störfall-Information der Topocrom GmbH Information der Öffentlichkeit 11 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

Information der Öffentlichkeit nach 11 der Störfallverordnung (12. BImSchV) DCH Düsseldorfer Container-Hafen GmbH

Informationen für Nachbarn und die Öffentlichkeit nach 11 Störfallverordnung (12. BImSchV)

Sicherheitsvorsorge bei DK Recycling und Roheisen GmbH. Information der Öffentlichkeit nach 11 der Störfall-Verordnung Stand: Januar 2010

Information für die Nachbarn

Professionelle Hilfe nicht nur, wenn's brennt! Werkfeuerwehr im Industriepark Gersthofen.

Unternehmen + Umwelt. Eine Information für Ihre Sicherheit gemäß 11 Abs. 1 der Störfall-Verordnung SAINT-GOBAIN OBERLAND AG

Sicherheitsvorsorge im Werk Ruhrchemie

INFORMATIONEN ÜBER SICHERHEITSMASSNAHMEN

Unsere Verantwortung Ihre Sicherheit

Information für die Öffentlichkeit gemäß 12. BImSchV

Ihre Sicherheit ist unser Anliegen. Evonik Goldschmidt GmbH Information der Öffentlichkeit nach 11 Störfall-Verordnung

INFORMATIONEN ÜBER SICHERHEITSMASSNAHMEN

Mit der Herstellung von Photovoltaikprodukten sind auch die Lagerung und der Einsatz von Chemikalien verbunden.

Informationen für unsere Nachbarn

Fachtagung Immisstionsschutz und Umwelt aktuell am 13. Oktober Nachbarschaft im Industriepark -

Informationen für die Nachbarn des Erdgaskavernenspeichers Empelde nach der Störfallverordnung

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz

BS OHSAS 18001:2007 BS OHSAS Schulung durch Produktmanager (PM) TÜV SÜD Management Service GmbH

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinie Objektschutz Hochwasser

MANAGEMENTSYSTEME - EIN GEWINN FÜR VERANTWORTLICHE?

Die neue Gefahrstoffverordnung

Konfliktmanagement aus der Praxis am Beispiel der BASF. Josef Schorr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG

Sicherheitsmanagement. Integration des Arbeits-/ Gesundheitsschutzes. in das Qualitätsmanagement

2

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Feuerwehr Bamberg. Ölwehr Bamberg. Ort Datum Löschgruppen bei LG LG 3; LG 21. bei LG LG 5; LG 9.


Ihre Sicherheit. Unser Ziel. Information zum Schutz der Öffentlichkeit nach 11(1) der Störfall-Verordnung für das Werk Merck Gernsheim

Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B

Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH

Anlagensicherheit Projektbeispiel Ref.Nr. 0026

Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation

Verantwortlichkeiten im Brandschutz Organisatorischer Brandschutz

Brennbare Flüssigkeiten. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I I

Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr

Eine Information für Ihre Sicherheit

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen

Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken

Gefährdungsanalyse für Veranstaltungen

In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz (FwDV 500) werden taktische Regeln festgelegt, die bei Einsätzen mit Gefahren durch

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

ALLGEMEINE LABORORDNUNG

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Ausbildungsrahmenplan

Kundencheckliste zur DIN EN ISO 9001

SEMINAR 1 GRUNDLAGENWISSEN FÜR BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE/ QUALIFIKATION ZUM BRANDSCHUTZHELFER/ QUALIFIKATION ZUM SICHERHEITSBEAUFTRAGTEN

Sicher unterwegs an der ETH Zürich Schwerzenbach

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C

Informationen für unsere Nachbarn und die Öffentlichkeit zu unserem Chemikalienlager am Standort Nürnberg

ZEMA - Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen beim Umweltbundesamt

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel

Reduzierter Winterdienst Stadt Dübendorf

z t c s r e s s a ) W - d n u r G a ( e h m T n z e g a r F z t c s n e d o a B e h m T n z e g a r F g n i l c y c e a R e h m T n z e g a r F

Das IT-Sicherheitsgesetz Pflichten und aktueller Stand Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule -

Arbeitnehmerschutz und EX-Zonen eine Herausforderung für den Instandhalter Ing. Johann Kreimer

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr

Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin

Truppführerausbildung

Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge

KRAFTWERK SIMMERING INFORMATION ÜBER DIE GEFAHR VON SCHWEREN UNFÄLLEN. gemäß 14, Abs. 2 und 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)

Leitfaden Biogasanlagen. Einsatztaktik bei einem Schadensereignis in der Biogasanlage

Änderungen und Ergänzungen an:

BRANDSCHUTZ UND NOTFALLMANAGEMENT Ihre Sicherheit ist wichtig

Feuerwehreinsatzpläne

Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der SWM Infrastruktur GmbH

Trinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten

Sicherheitskennzeichnung. Sicherheitsunterweisung

LEITLINIEN UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS

Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!

Recycling Ausbildung Schweiz R-Suisse

Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen

TÜV Thüringen. Anlagensicherheits-Report 2016

SICHERHEITSDATENBLATT

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom

Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See

Transkript:

INFORMATIONEN ÜBER SICHERHEITSMASSNAHMEN der Unternehmen der Chemischen Industrie an den Standorten Burghausen, Burgkirchen, Trostberg und Unterneukirchen www.chemdelta-bavaria.de Chemiepark GENDORF Burgkirchen Wacker Chemie AG Werk Burghausen Borealis Polymere GmbH Burghausen AlzChem AG BASF Construction Solutions GmbH Trostberg/Hart OMV Deutschland GmbH Raffinerie Burghausen

An unsere Nachbarn Sicherheit und Umweltschutz sind oberstes Ge bot. Unabhängig von Bran che oder Arbeitsinhalten tragen Unternehmen auch ihrer unmittelbaren Nachbarschaft gegenüber eine Verantwortung. Sie sind darauf ausgerichtet, Mensch und Umwelt vor Schädigun gen zu bewahren. Aus diesem Grund informie ren wir Sie mit diesen Schriften über Sicherheits maßnahmen und das richtige Verhalten bei Störfällen. Als Störfälle werden Industrieun fälle bezeichnet, bei denen bestimmte Stoffe freigesetzt werden, durch die ernste Gefährdungen für Menschen, Umwelt und Sachwerte entstehen könnten. Die Unternehmen im Baye rischen Chemie dreieck (ChemDelta Bavaria) an den Standorten in Burghau sen, Burgkir chen, Trostberg und Unterneukirchen mit ihren Tochter und Beteiligungs gesellschaften betreiben Anlagen, die der Störfall Verordnung unterlie gen. Die Störfall Verordnung ist die gesetzliche Regelung zur Verhinderung und Be grenzung der Auswirkungen von Störfällen. Durch eigene Initiativen und in Zu sammenarbeit mit den Behörden pas sen wir die umfangreichen Sicher heits vorkehrungen in unseren Betrieben und Anlagen stän dig an den neuesten Stand der Sicherheitstechnik an. So gelingt es uns, Ge fahren für unsere Mitarbeiter und die Men schen in unserer Nachbarschaft zu minimieren. Die An stren gungen der Unternehmen zur Gefahrenmin derung erfordern jedoch von der Bevölkerung Ver ständ nis und Einhaltung der ge gebenen Sicher heits hin weise. Hier finden Sie deshalb Informationen über die Standorte, deren wesentliche Produktionen sowie Hin weise über die getroffenen Sicher heits und Verhaltensmaßnahmen bei einem eventuellen Störfall. Bitte bewahren Sie diese Informationen in der Nähe Ihres Telefons auf, damit Sie und Ihre Familienangehörigen jederzeit nachschlagen können. Dezember 2016 Die Unternehmen der Chemischen Industrie an den Standorten Burghausen, Burgkirchen, Trostberg und Unterneukirchen 1

Zu Ihrer Sicherheit informieren wir Sie entsprechend 11 der Störfall-Verordnung über: 1 Name der Betreiber und Anschriften der Betriebsbereiche 4 Erläuterung der Tätigkeiten in den Betriebsbereichen 2 5 Beauftragter für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Bezeichnung der Stellung dieser Person Stoffe und Zubereitungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte und deren wesentliche Gefahreneigenschaften 3 6 Anwendung der Störfall-Verordnung und Anzeige bei den Behörden Im Vollzug des Bundes Immissionsschutzgesetzes wurden alle genehmigungspflichtigen Anlagen den zuständigen Behörden gemeldet, d. h. die Ge samtheit aller Produktions und Infrastruktur einrichtungen einschließlich der vorhandenen Mengen an gefährlichen Stoffen im Verantwor tungsbereich eines Betreibers an einem Standort. Daraus wurden die Betriebsbereiche bestimmt, die in den Geltungsbereich der Störfall Verordnung fallen bzw. für die Sicherheitsberichte vorzulegen sind. Speziell für diese Betriebsbereiche wurde die vorliegende Sicherheitsinformation erstellt. Nähe re Beschreibungen der Betriebsbereiche ent nehmen Sie bitte den Einlegeblättern. Gefährdungsarten bei einem Störfall und mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Nicht jedes Ereignis in einem Betriebsbereich ist auch ein Störfall. Unter einem Störfall wird ein Er eignis verstanden, das unmittelbar oder später in nerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs zu ei ner ernsten Gefahr oder zu Sachschäden nach An hang VI der Störfallverordnung führt. Dabei ist eine ernste Gefahr eine Gefahr, bei der a) das Leben von Menschen bedroht wird oder schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchti gungen von Menschen zu befürchten sind, b) die Gesundheit einer großen Zahl von Men schen beeinträchtigt werden kann oder << 2

c) die Umwelt, insbesondere Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre so wie Kultur oder sonstige Sachgüter geschä digt werden können, falls durch eine Verände rung ihres Bestandes oder ihrer Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigt würde. 6.1 Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Auswirkungen Alle Anlagen sind von den zuständigen Behörden entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestim mungen geprüft und genehmigt. Diese Genehmi gungen berücksichtigen neben den umweltre levanten auch alle sicherheitsrelevanten Gesichts punkte wie Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Für alle Teile der Betriebs bereiche, die größere Mengen gefährlicher Stoffe enthalten können, werden im Rahmen der Erstellung der Sicherheitsberichte systematische Untersuchungen zur Anlagensicherheit durchge führt. Dabei werden mögliche Fehler analysiert und die Sicherheitskonzepte der Anlagen unter folgenden Gesichtspunkten überprüft: Gefährliche Stoffe werden, wenn möglich, er setzt und die verbleibenden Mengen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert. Die Prozesse und Reaktionen laufen in ge schlossenen Systemen sicher ab. Bei der Planung und dem Betrieb der Anlagen ist die Vermeidung von Stofffreisetzungen und Folgebränden bzw. Folgeexplosionen von vor rangiger Bedeutung. Die Sicherheitssysteme sind grundsätzlich mehrstufig. Die Anlagen werden von gut ausgebildetem und regelmäßig geschultem Personal betrie ben, gewartet und geprüft. << Gefährdungsarten Mögliche Auswirkungen Brand Ausbreitung von gefährlichen Brandgasen, auch über die Werksgrenzen hinaus. Ausbreitung von Rußwolken, auch über die Werksgrenzen hinaus. Trümmerwurf Druckwellen Ausbreitung von gefährlichen Gasen, Dämpfen oder Stäuben, auch über die Werksgrenzen hinaus. Verunreinigung von Boden und Pflanzen Verunreinigung von Gewässern Explosion Freisetzung gefährlicher Stoffe 3

Bestimmte Anlagenkomponenten (z. B. Druckbehälter) werden von unab hängigen Sachverständigen vor Inbetriebnahme und danach regel mäßig geprüft. Die Beachtung all dieser Maßnahmen wird durch die konsequente Anwendung eines Sicherheitsmanagement Systems (wie z. B. OHRIS) sichergestellt. 6.2 Mögliche Auswirkungen Sollte es trotz aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen dennoch zu einem Störfall kom men, so ist neben Bränden und Explosionen die Freisetzung gefährlicher Stoffe eine mögliche Gefahr. In einem solchen Fall können je nach Art und Schwere des Störfalles auch Auswirkungen außerhalb des Werksgeländes nicht völlig ausgeschlossen werden. Auftreten können: Sachschäden Verunreinigung von Boden, Gewäs sern und Grundwasser Belastungen der Luft Letztere können auch Auswirkungen auf die Nachbarschaft haben, wie Reizungen der Augen und Atemwege Kopfschmerzen und Übelkeit gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Schädigungen 7 Warnung und fortlaufende Information über den Verlauf eines Ereignisses Angaben hierzu entnehmen Sie bitte den beigefügten Einlegeblättern für die Standorte in Ihrer 8 Verhalten im Störfall Richten Sie sich bitte strikt nach den Vorgaben des Faltblattes Verhaltenshinweise und befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte (Notfallund Rettungsdienste). 9 Interne Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und Begrenzung der Auswirkungen Neben den in Punkt 6.1 angesprochenen verhindernden Maßnahmen sind noch zusätzlich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung möglicher Auswirkungen von Störfällen getroffen. Dies sind: Brandbekämpfungseinrichtungen: behördlich anerkannte Werkfeuer wehren, manuelle und automatische Brandmeldeeinrichtungen, mobile und stationäre Feuerlöscheinrichtungen. >> 4

Einrichtungen zum Schutz von Boden und Grundwasser: befestigte Flächen unter den An lagen, werkseigene, getrennte Kanalsys teme und Anlagen zur sachge mäßen Behandlung der Abwässer, Auffangräume für Behälter und Tanks mit wassergefährdenden Flüssigkeiten, Rückhaltebecken bzw. Auffang räume für Löschwasser. Einrichtungen zur Reduzierung von Belastungen der Luft: Gaswarnsysteme, Wasserschleier zum Niederschlagen von Gasund Dampfwolken, Notentspannungssysteme zur gefahrlosen Ableitung, z. B. in Fackel systeme. Einrichtungen zur raschen Alar mierung der Einsatz kräfte: rund um die Uhr besetzte Alarmzentralen, ständige Bereitschaftsdienste zur Verstärkung der Gefahrenabwehr, interne Meldesysteme zur Einsatzzentrale der Werkfeuerwehr, rasche Verfügbarkeit der Polizei, der Landratsämter sowie der öffentlichen Feuerwehren über die integrierte Leitstelle Traunstein. Alle diese Maßnahmen sind in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden festgelegt und werden in regelmäßig stattfindenden internen und externen Übungen trainiert. 10 Externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Für alle Betriebe existieren interne Alarm und Gefahrenabwehrpläne. Diese sind die Basis für die jeweiligen Werksalarm und Gefahrenabwehrpläne. Auf diesen Werksplänen bauen die externen Notfallpläne für jeden einzelnen Betriebsbereich bzw. jedes Werk auf. Diese Einsatzpläne ergänzen den jeweiligen Katastrophenschutzplan der Landratsämter. Damit ist eine lückenlose Abstimmung von betrieblichen, werksweiten und übergeordneten Alarm und Gefahrenabwehrplänen gegeben. Dies gewährleistet eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller beteiligten Einsatzkräfte und damit eine effektive Gefahrenabwehr. 11 Einholen weiterer Informationen Angaben hierzu entnehmen Sie bitte den beigefügten Einlegeblättern für die Standorte in Ihrer 5

Chemiepark GENDORF Bürgertelefon: +49 8679 7-6111 Industrieparkstraße 1 84508 Burgkirchen, Deutschland Archroma Germany GmbH, Clariant Produkte (Deutschland) GmbH, Dyneon GmbH, Global Amines Germany GmbH, InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG, Vinnolit GmbH & Co. KG Wacker Chemie AG, Werk Burghausen Bürgertelefon: +49 8677 83-6111 Johannes-Hess-Straße 24 84489 Burghausen, Deutschland Wacker Chemie AG, Siltronic AG, Vinnolit GmbH & Co. KG Borealis Polymere GmbH Bürgertelefon: +49 8677 977-444 Haiminger Straße 1 84489 Burghausen, Deutschland CHEMIEPARK TROSTBERG Bürgertelefon: +49 8621 86-2333 Dr.-Albert-Frank-Straße 32 83308 Trostberg, Deutschland AlzChem AG BASF Construction Solutions GmbH AlzChem AG, Standort Hart Bürgertelefon: +49 8621 86-2333 Fabrikstraße 84579 Unterneukirchen, Deutschland OMV Deutschland GmbH Bürgertelefon: +49 8677 960-0 Haiminger Straße 1 84489 Burghausen, Deutschland Impressum Redaktion und Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Bürgerinformation Konzeption und Gestaltung: MORE Werbung und Kommunikation Stand: Dezember 2016 ALLES AUF EINEN BLICK