Die Auflösung einer privaten? Hundezucht

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Transkript:

TIERSCHUTZFÄLLE VOR GERICHT Die Auflösung einer privaten? Hundezucht Verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Beleuchtung des Falles mit all seinen Schwierigkeiten Dr. Kerstin Herfen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Im Fachbereich IV Amt für ländlichen Raum, Umwelt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg-Weilburg 14. Arbeitsgespräch Tierschutz am 05. und 07. Oktober 2010 in Wettenberg www.landkreis-limburg-weilburg.de

Falldarstellung: Vorbemerkungen Älteres Ehepaar (68 und 70 Jahre alt), zweistöckiges Einfamilienhaus mit eingefriedetem Grundstück in gewachsenem Wohngebiet (Ortsrandlage) Als Hundehalter (Pekinese, Havaneser) und sporadische Züchter dem AVV bekannt, keine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, 4 Hunde steuerlich gemeldet In der Vergangenheit sporadische Meldungen von Anwohnern mit dem Hinweis auf eine mögliche Hundezucht (zuletzt Jan. 2008) Unangemeldete Kontrollen nicht möglich Besitzer nicht angetroffen, Besitzer lehnt unangekündigte Kontrollen ab, Kontrollen jeweils nur nach Terminabsprache (wenige Tage später) Mögliche Kontrollen nur auf Grundstück und in einem Bereich des Kellers, keine oder nur geringfügige Beanstandungen, kein Hinweis auf hohe Tierzahl ( private Hundehaltung )

Falldarstellung: Vorbericht 27. März 08: Meldung einer Tierschutzanzeige mit Fotos aus dem Inneren des Hauses, nach Angaben der Anzeigenden ca. 30-40 Hunde im Haus (erwachsene Hunde, Welpen unterschiedlichen Alters) Vorbericht Frage: Welche Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche Überprüfung der Tierhaltung zu schaffen? Zu berücksichtigende Aspekte: Kontrollen werden voraussichtlich wieder verweigert Gewerblicher Abverkauf von Nachzuchttieren erfolgt in dieser Zeit Erneuter Kontrollversuch unter Hinweis auf die vorliegenden Anschuldigungen? Welches Ziel, was kann ich erreichen?

Falldarstellung: Vorbericht Entscheidung: Gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss soll erwirkt werden 02. Apr. 08: Antrag auf Durchsuchungsbeschluß (Polizei Staatsanwaltschaft) Verdacht auf Straftat nach 17 Nr.2b TierSchG Dabei zu berücksichtigen: möglicher Zeitverlust, möglicher Abverkauf der Hunde Logistik bei Wegnahme der Hunde (Tierheim / Pflegeplätze, ID der Tiere, tierärztliche Untersuchung) Terminkoordination mit Polizei /Ordnungsamt der Gemeinde 21. Apr. 08: Beschluß liegt vor

Falldarstellung: Vorbericht Gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss vom 21. April 2008 Durchsuchung der Wohnung mit allen Nebenräumen, evtl. Geschäftsräume, sonstiges umfriedetes Besitztum und der ihm gehörenden Sachen, einschließlich Kfz angeordnet, weil aufgrund von Tatsachen zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, nämlich die Feststellung von Tieren (insbesondere Hunden), die unter Verstoß gegen die in 2 TierSchG vorgeschriebenen Mindestbedingungen für die Tierhaltung gehalten werden und denen durch die nicht ordnungsgemäße Haltung länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen zugefügt werden führen wird, 102, 105 StPO Durchsuchungsbeauftragung: Polizei Limburg

Falldarstellung: Vor-Ort-Kontrolle 24. Apr. 08: Vor-Ort-Kontrolle Beteiligte Personen: Amtstierärztin, 1 Tiergesundheitsaufseher 2 Polizeibeamte, Besitzer 2 Beamte des zuständigen Ordnungsamtes 2 Mitarbeiterinnen Tierschutzverein, weitere Hilfspersonen Tierschutz Organisation/Logistik: Kleintierpraxis mit Tierstall im Nachbarort in Bereitschaft 3 Autos mit Transportboxen (40 Tiere) ID der Hunde mittels Kennzeichnung der Boxen weitere Polizei in Bereitschaft Systematische Kontrolle des Hauses (Erdgeschoss, Obergeschoss, Keller, Außenbereich) Durchsuchung 08

Falldarstellung: Vor-Ort-Kontrolle 24. Apr. 08: Ergebnis der Durchsuchung Insgesamt 58 Hunde in den verschiedenen Räumlichkeiten Hunde teilweise in Transportboxen, Welpen in Nagerkäfigen sitzend Hunde im Keller mit triefnassem Fell Ernährungszustand ohne Beanstandungen, Pflegezustand schlecht Amtstierärztliche Entscheidung ist zu treffen: Ist die sofortige Wegnahme der Hunde gerechtfertigt und angemessen? oder Sind in dieser Situation noch andere Entscheidungsmöglichkeiten gegeben? Problem: Keine erneuten Kontrollen möglich, Eskalation ist zu erwarten

Falldarstellung: Weiterer Verlauf Amtstierärztliche Beurteilung Fortnahme aller 58 Hunde aufgrund des amtstierärztlichen Gutachtens Beurteilung vor Ort Befundverifizierung in Praxis, detaillierte Untersuchung aller Tiere Klinische Unters 08 Amtstierärztliches Gutachten: Haltungsbedingungen führten zu länger anhaltenden Schmerzen, Leiden und Schäden Anforderungen nach TierSchG 2 Nr.1 wurden nicht erfüllt Summierung der Befunde Dauer der Haltungsbedingungen mit vorangegangener Täuschung Dauerhafte Wegnahme und Veräußerung der Tiere

Falldarstellung: Weiterer Verlauf Verwaltungsrechtliche Aufbereitung 2008 1. Anhörung und Wegnahme der Hunde im Rahmen der Durchsuchung Nach Abschluss der Befunderhebung: keine Rückgabe der Hunde 2. Anhörung zur geplanten Veräußerung der Hunde Widerspruch beim VG Wiesbaden Tochter tritt als Besitzerin von einem Teil der Hunde auf den Plan Pflegestellen sind teilweise faul 3. Veräußerung der Hunde Weitgehende Übernahme der Hunde durch die Pflegestellen 18 Hunde (nachweislich Tochter) werden von dieser selbst veräußert 15 Hunde sind durch faule Pflegestellen veräußert worden Haftpflichtschaden!!

Falldarstellung: 2009 28. Mai 09: Telefonische Anzeige einer Hundekäuferin: katastrophale Zustände, 8-10 Hunde 29. Mai 09: Erneuter Antrag auf Durchsuchungsbeschluss Verdacht auf Straftat nach 17 Nr.2b TierSchG 13.Juli 09: Beschluß liegt vor 29. Juli 09: Erneute Durchsuchung und Beweismittelsicherung

Falldarstellung: Vor-Ort-Kontrolle 2009 29. Juli 09: Vor-Ort-Kontrolle Beteiligte Personen: Amtstierärztin, 1 Tiergesundheitsaufseher, Frau Dr. Martin (Sachverständige) 2 Polizeibeamte, 2 weitere Polizeibeamte zur Sicherung, weitere Kollegen in Bereitschaft Besitzer, Besitzerin, Sohn der Eheleute 2 Beamte des zuständigen Ordnungsamtes 4 Mitarbeiter Tierheim Limburg Organisation/Logistik: Kleintierpraxis mit Tierstall im Nachbarort in Bereitschaft Erneute systematische Kontrolle des Hauses

Falldarstellung: Vor-Ort-Kontrolle 2009 29. Juli 09: Ergebnis der Durchsuchung Insgesamt 19 Hunde in den verschiedenen Räumlichkeiten Keller und Außenbereich ohne Tiere, sonst Zustände wie zuvor 7 erwachsene Hunde plus 2 Würfe a 6 Welpen (5-6 Wo alt) neue Rasse eingeführt: American Cocker Spaniel Ernährungszustand befriedigend (excl. 1 Hündin), Pflegezustand schlecht Keine Entscheidung vor Ort, Hunde werden zur Beweissicherung in Praxis mitgenommen Dort eingehende Untersuchung der Tiere, einschließlich Verhalten! Pflegezustand schlecht Hochgradige Deprivation der Tiere Dauerhafte Wegnahme von 18 Tieren

Falldarstellung: Vor-Ort-Kontrolle 2009 29. Juli 09: Besonderheiten im Rahmen der Durchsuchung Tätlicher Angriff auf Frau Dr. Martin Sturz auf den Rücken, Körperverletzung wiederholte und fortwährende Beleidigungen gegen die Beteiligten Widerstand gegen die Polizei

Falldarstellung: Weiterer Verlauf 2009 Verwaltungsrechtliche Aufbereitung 2009 29.07.2009 Anhörung und vorläufige Wegnahme der Hunde im Rahmen der Durchsuchung und Beweissicherung Pflegevertrag mit Tierheim Limburg 30.07.2009 Wegnahmeverfügung 04.08.2009 Widerspruch gegen o.g. Wegnahmeverfügung 10.08.2009 Anhörung zur Veräußerungsverfügung 27.08.2009 Veräußerungsverfügung 02.09.2009 Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht nach 123VwGO Verkaufsuntersagung Bis dahin sind 16 der 18 Hunde verkauft 03.09.2009 Widerspruch gegen Veräußerungsverfügung 29.10.2009 Verkauf der beiden letzten Hunde (Übernahme durch die Pflegeplätze)

Rechtsgrundlage Tierschutzgesetz 1 (Grundsatz)... aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. 2 (Tierhaltung) Wer ein Tier hält, betreut, oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen 2....Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden 3....angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen

Rechtsgrundlage Tierschutzgesetz 11 (Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren) Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, züchten oder halten will, mit Wirbeltieren handeln will... bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde 16 (Durchführung des Gesetzes) Der Aufsicht unterliegen... 4. Betriebe nach 11, Abs. 1 Nr. 1 Mitwirkungspflicht, Betretungsrecht, Auskunftspflicht 16a Maßnahmen der Behörde Anordnungen, Wegnahme, Veräußerung, Haltungsverbot

Rechtsgrundlage Tierschutzgesetz 17 (Strafrecht) Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt 18 (Bußgeldvorschriften) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt einer nachvollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt

Falldarstellung: Weiterer Verlauf Strafrechtliche Aufbereitung Mai 2008 Mai 2009 Aug 2009 Erstes amtstierärztliches Gutachten nach erfolgter Kontrolle Pflege und Haltung der Tiere Strafverfahren wird angestrebt Erneute Anzeige Zweites amtstierärztliches Gutachten Pflege und Haltung der Tiere, Tatfortsetzung Amtstierärztliches Gutachten: Verhalten (Frau Dr. Martin) Ziel des Gutachtens: Überprüfung des aktuellen Grades der Sozialisation und Habituation (3 Wochen nach Wegnahme) Fazit: hochgradiges Deprivationssyndrom, Angstverhalten 04.März 2010 Hauptverhandlung Amtsgericht Limburg Verurteilung, Widerspruch (zurückgenommen), rechtskräftig seit 18.Juni 2010

Falldarstellung: Weiterer Verlauf Strafrechtliche Bewertung Hauptverhandlung am 04.März 2010 zusätzlich geladen: Sachverständige Frau M. zur Überprüfung der Schuldfähigkeit der beiden Angeklagten Schuldfähigkeit bestätigt Horten von Tieren ist in D nicht als psychische Krankheit anerkannt Verurteilung: Gemeinschaftlicher Verstoß gegen TierSchG in zwei Fällen (2008, 2009) Vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung in zwei Fällen in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einer weiteren Beleidigung Amtsgericht Limburg: Geschäftsnummer: 53 Ds 4 Js 8022/08

Falldarstellung: Weiterer Verlauf Strafrechtliche Bewertung Besitzer Besitzerin Verstoß gegen TierSchG (2008) 50 TS 40 TS Verstoß gegen TierSchG (2009) 40 TS 40 TS Körperverletzung/Beleidigung/Widerstand 40 TS Beleidigung 15 TS 145 TS 80 TS Gesamtstrafe 80 TS 50 TS á 40 25 Rechtskräftige Geldstrafe 3200 1250

Falldarstellung: Fazit und Ausblick Schlussfolgerung Organisatorische Fehler in 2008, Logistik unterschätzt, Haftpflichtschaden In 2009 Umsetzung der Erfahrungen aus 2008 Erheblicher verwaltungsrechtlicher Aufwand, Bindung von Kapazitäten im Amt bis heute: Tierhalteverbot noch nicht ausgesprochen / Haftpflichtschaden Aber auch: Rechtskräftige Verurteilung nach TierSchG aufgrund der Gutachten, dabei Würdigung der Tatbestände: erhebliche pflegerische Vernachlässigung Verhaltensstörungen Würdigung des psychischen Aspektes der Angeklagten in diesem Fall Berücksichtigung der Frage animal hoarding

Falldarstellung: Fazit und Ausblick Ausblick Auch in 2010 wird uns die Gelegenheit gegeben, unsere Vorgehensweise bei solchen Fällen zu verfeinern Gegen die Tochter liegt eine Anzeige wegen katastrophaler Hundehaltung vor!... Der Antrag auf einen Durchsuchungsbeschluss läuft derzeit

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit