Förderung von Energiemanagementsystemen

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Transkript:

Förderung von Energiemanagementsystemen

Energiemanagementsysteme helfen Ihrem Unternehmen dabei, Energiekosten zu senken. Das Ziel eines Energiemanagementsystems ist es, die Energie situation innerhalb Ihres Unternehmens transparent zu machen. Dies trägt im Ergebnis dazu bei, Ihre Energiekosten zu reduzieren. Energiemanagement umfasst die Summe aller Maßnahmen, die geplant und durchgeführt werden, um bei gleicher Leis tung einen minimalen Energieeinsatz sicherzustellen. Mit einem Energiemanagementsystem nehmen Sie Einfluss auf betriebliche Abläufe, um unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Gesamtenergieverbrauch Ihres Unternehmens zu senken und die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern. Dabei möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Sie mit diesem Förderprogramm unterstützen.

Was wird gefördert? Gefördert wird die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 sowie die damit verbundene externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems und die Schulung zum Energiebeauftragten/Managementbeauftragten. Für das System notwendige Messtechnik und Software ist ebenfalls förderfähig. 1. Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 Die Zertifizierung hat durch einen akkreditierten Zertifizierer oder durch einen zugelassenen Umweltgutachter zu erfolgen. Für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems beträgt der Zuschuss 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 6.000 Euro. 2. Externe Beratung und Mitarbeiterschulung Externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems sowie die Schulung der Mitarbeiter zum Energiemana gementbeauftragten sind in Verbindung mit einer der o. g. Erstzertifizierungen förderfähig. Der Berater muss zum Zeitpunkt der Antragstellung nach weislich in der KfW-Beraterbörse, der Liste für Energieeffi zienz-experten der dena -Datenbank oder des BAFA für das Programm Energieberatung im Mittelstand gelistet sein. Für externe Beratung wird ein Zuschuss in Höhe von 60 Pro zent der förderfähigen Beratungskosten, maximal ein Betrag von 3.000 Euro, gewährt.

Für die Schulung der Mitarbeiter wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Schulungskosten, maximal ein Betrag von 1.000 Euro, gewährt. 3. Erwerb von Messtechnik Förderfähig ist stationäre Messtechnik, mittels welcher min destens eine der folgenden Messgrößen erhoben wer den kann: Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom, Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge. Die Messtechnik muss in unmittelbarem Bezug zum Energiemanagementsystem stehen, um diesem die notwendigen Daten zu liefern. Für den Erwerb von Messtechnik beträgt der Zuschuss 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro. 4. Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Software für Energiemanagementsysteme ist dann förderfähig, wenn sie die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 erfüllt. Dies bedeutet, die Software muss entsprechend dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act-Zyklus) aufgebaut sein und die Möglichkeit bieten, die gesetzten Energie ziele (Controlling und Monitoring) verfolgen zu können. Für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme beträgt der Zuschuss 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro.

Wer wird gefördert? Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen von einer Förderung sind die Unternehmen, die auf Grund einer gesetzlichen Regelung (Besonderen Aus gleichsregelung oder dem sog. Spitzenausgleich) dazu verpflichtet sind, ein Energiemanagementsystem einzuführen, und Unternehmen, die der Energieauditpflicht unterliegen. Ausnahmen hiervon gibt es für kleine und mittlere Unterneh men, die eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleiches erhalten. Diese können für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 eine Förderung erhalten. Wie erfolgt die Förderung? Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderhöchstsumme ist bei Inanspruchnahme von meh reren Fördermaßnahmen auf maximal 20.000 Euro pro Un terneh men innerhalb eines Zeitraums von 36 Mo naten begrenzt. Dieser Flyer gibt lediglich einen Überblick über wesent liche Förderinhalte. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAFA: www.bafa.de/ems Die Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme finden Sie auch unter: www.bmwi.de Wo sind Anträge auf Förderung zu stellen? Anträge auf eine Förderung sind vor Vorhabensbeginn an das BAFA zu richten. Hierzu nutzen Sie das auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular. Dort erhalten Sie auch Beratung bei der Antragstellung.

Alle Informationen und Beratungsangebote zur Energieeffizienz finden Sie unter machts-effizient.de oder 0800 0115 000. Eindruckfeld Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin Gestaltung und Produktion PRpetuum GmbH, München Stand März 2017 Druck MKL Druck GmbH & Co. KG Bildnachweis acincin istockphoto (Titel), hbomuc Fotolia (S. 1), Avatar_023 istockphoto (S. 3) Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien.