GEODATENINFRASTRUKTUREN Eine Einführung. GEOLOCK GmbH Dipl.-Ing. (FH) Niklas Brauleke Prokurist der GEOLOCK GmbH
Die Inhalte in der Übersicht 1. Kurze Vorstellung 2. Über Geodaten und sonstige Informationen 3. Geodateninfrastrukturen 4. Veranlassung für den Aufbau einer GDI 5. Grundsätzliche Funktionsweise einer GDI 6. Vorteile für den Nutzer durch GDI 7. Rechtliche Grundlagen 8. Stand und Aussicht im Bereich GDI
Dipl.-Ing. (FH) Niklas Brauleke Dipl.-Ing. (FH) der Landespflege, Hochschule Anhalt (FH) Fachspezialisierung im Bereich GIS und Umweltplanung GIS Projektleiter seit 2002 Prokurist der Magdeburger GEOLOCK GmbH seit 2007 Mitglied im Netzwerk GIS seit 2008
Über Geodaten und sonstige Informationen Geodaten sind digitale Informationen mit direktem Bezug auf eine räumliche Position der sogenannte Lagebezug. Geodaten liegen als Primärdaten (unmittelbar erhoben) und Sekundärdaten (aus Facharbeit entstanden) vor. Geodaten untergliedern sich in Geobasisdaten (i.d.r. aus der behördlichen Vermessung) und Geofachdaten (aus verschiedensten Fachlösungen heraus). Eine Beschreibung der Geodaten hinsichtlich ihrer Aktualität, Inhalte, Ausmaße und Entstehung durch entsprechende Metadaten.
Geodateninfrastrukturen Eine GDI ist die Summe aus Geodaten, Netzen, Diensten und Standards (vgl. BGK 2003). Mit Hilfe der Geodatenbasis, eines Geoinformationsnetzwerkes sowie von Diensten und Standards schafft die GDI die Voraussetzungen für die Gewinnung, Auswertung und Anwendung von Geoinformationen. Diese finden Verwendung bei Nutzern und Anbietern in den öffentlichen Verwaltungen, im kommerziellen und nichtkommerziellen Sektor, in der Wissenschaft und für die Bürger. Als Geodateninfrastruktur (GDI) werden die technologischen und organisatorischen Maßnahmen und Einrichtungen sowie die begleitenden politischen Entscheidungen verstanden, die sicherstellen, dass Methoden, Daten, Technologien, Standards, finanzielle und personelle Ressourcen zur Gewinnung und Anwendung von Geoinformationen zur Verfügung stehen.
Geodateninfrastrukturen Eine GDI ist die Summe aus Geodaten, Netzen, Diensten und Standards (vgl. BGK 2003). Mit Hilfe der Geodatenbasis, eines Geoinformationsnetzwerkes sowie von Diensten und Standards schafft die GDI die Voraussetzungen für die Gewinnung, Auswertung und Anwendung von Geoinformationen. Diese finden Verwendung bei Nutzern und Anbietern in den öffentlichen Verwaltungen, im kommerziellen und nichtkommerziellen Sektor, in der Wissenschaft und für die Bürger. Als Geodateninfrastruktur (GDI) werden die technologischen und organisatorischen Maßnahmen und Einrichtungen sowie die begleitenden politischen Entscheidungen verstanden, die sicherstellen, dass Methoden, Daten, Technologien, Standards, finanzielle und personelle Ressourcen zur Gewinnung und Anwendung von Geoinformationen zur Verfügung stehen.
Veranlassung für den Aufbau einer GDI Eine funktionierende Wissensgesellschaft ist angewiesen auf eine funktionierende Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Gewinnung von Informationen aus verteilten Datenquellen und deren Weiterverarbeitung zu direkt anwendbarem Wissen wird zum zwingenden Fokus der heutigen Zeit. Somit ist der zuverlässige und übergreifende Überblick über verfügbare Informationen und deren funktionierender Zugang eine zwingende Voraussetzung und entscheidender Faktor.
Funktionsweise einer Geodateninfrastruktur Netzwerk zwischen allen Datenstationen wie Vermessungsbehörden, Umweltämter und andere Fachstellen Netzwerk Dienste Standards WMS, WFS, Suchen, Modelle, Software ISO, OGC, W3C & weitere Regelungen und Richtlinien
Vorteile für den Nutzer einer GDI Zugriff auf thematisch umfangreiches Informationsspektrum Aktuelle Daten und geminderter Aktualisierungsaufwand Direkter Datenzugriff vermindert zeitlichen Verzug in der Beschaffung erheblich Direktes Wissen & Erkenntnis aus dem Verschnitt verfügbarer Datenquellen
Rechtliche Grundlagen Titel Abkürzung Art Infrastructure for Spatial Information in Europe INSPIRE EG - Richtlinie Inkrafttreten 15. Mai 2007 Inhalte Konkreter Nutzen Titel Abkürzung Art Verpflichtung der Mitgliedsstaaten stufenweise interoperable Geodaten bereitzustellen. Dies gilt in erster Linie für bereits digital vorliegende Geodaten und verpflichtet nicht zur Neuerfassung. Ziel ist die Harmonisierung von Geodaten. Ein erster Schritt ist die Organisation von entsprechenden Metadaten. Umweltinformationsgesetz UIG Bundesgesetz Inkrafttreten 14. Februar 2005 Inhalte Konkreter Nutzen Gewährung und Ausgestaltung eines Anspruchs des Bürgers gegenüber genauer spezifizierten informationspflichtigen Stellen (zumeist des Bundes) auf Herausgabe von Informationen mit Umweltrelevanz näheres regeln die UIG der Länder. Verfügbarkeit von relevanten Umweltinformationen
Rechtliche Grundlagen Titel Abkürzung Art Geodatenzugangsgesetz GeoZG Bund Bundesgesetz Inkrafttreten Bis Mitte Mai 2009 Inhalte Konkreter Nutzen Umsetzung der in der INSPIRE Richtlinie beinhalteten Belange und Forderungen auf Bundesebene. Vorbereitung des Landesrechtes Titel Abkürzung Art Inkrafttreten - Inhalte Konkreter Nutzen Geodateninfrastrukturgesetz der Länder GeoISG Landesrecht Umsetzung und Konkretisierung der Inhalte des GeoZG auf Landesebene Direkt anwendbare Rechtsgrundlage und letztendlicher Vollzug des Gesamtpaketes Geodatenharmonisierung
Stand und Aussicht INSPIRE RL ist in Kraft konforme Metadaten für die Verwaltung bis 2010 Umsetzung der Inhalte in nationale Ebene bis Mitte Mai Folgend die Umsetzung auf Landesebene mit konkreter Rechtskraft
Stand und Aussicht
Stand und Aussicht GDI maximiert Wertschöpfungspotential und ist im vollen Gange. Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ebenen den Weg in eine Vernetze Zukunft. Potentiale von Kartenanwendungen werden erheblich optimiert. Qualität und Geschwindigkeit der Arbeit und Information wächst merklich.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit GEOLOCK GmbH Dipl.-Ing. (FH) Niklas Brauleke Rothenseer Straße 24 39124 Magdeburg