Andreas Schneider Referatsleiter beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten
|
|
- Elke Giese
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Andreas Schneider Referatsleiter beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten 4. Workshop der GDI Sachsen 23. September 2014 INSPIRE soll die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa erleichtern. Die INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe (INSPIRE) ist das Vorhaben für eine gemeinsame Geodateninfrastruktur in Europa. Die Europäische Union will damit gemeinschaftliche umweltpolitische Entscheidungen unterstützen. Das Europäische Parlament und der Rat verabschiedeten dazu die Richtlinie 2007/2/EG. Diese trat am 15. Mai 2007 in Kraft und wurde inzwischen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Die INSPIRE-Richtlinie definiert den rechtlichen Rahmen für den Aufbau von Geodateninfrastrukturen. Fachliche und technische Einzelheiten regelt die EU mit Durchführungsbestimmungen, die für die Mitgliedstaaten direkt verbindlich sind. In der Praxis fordert INSPIRE eine einheitliche Beschreibung der Geodaten und deren Bereitstellung im Internet, mit Diensten für Suche, Visualisierung und Download. Auch die Daten selbst müssen in einem einheitlichen Format vorliegen. 1
2 Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft oder INSPIRE-Richtlinie (Infrastructure for Spatial Information in the European Community) Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG) vom 10. Februar 2009, BGBl. I 2009, S. 278 Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen (Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz SächsGDIG), SächsGVBl. 2010, S. 134 ff. Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz SächsVermKatG) Der Aufbau einer kommunalen Geodateninfrastruktur ist wesentlicher Bestandteil des egovernment und der wirtschaftlichen Prozessgestaltung in den Kommunen. Der Einsatz von Geografischen Informationssystemen (GIS) in den Kommunalverwaltungen ist in Art und Umfang unterschiedlich. Infrastruktur: Geodaten, Metadaten und Geodiensten, Netzdiensten und -technologien, Vereinbarungen über gemeinsame Nutzung, über Zugang und Verwendung sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren, mit dem Ziel, Geodaten verschiedener Herkunft interoperabel verfügbar zu machen. Die Geodateninfrastruktur (GDI) Sachsen hat zum Ziel, die in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft vorliegenden digitalen, raumbezogenen Daten (Geodaten) einem breiten Nutzerkreis über Netzdienste zugänglich zu machen. 2
3 Zielkonflikt Datenschutz/ Persönlichkeitsrechte Transparenz/Umweltbereich: Freier Zugang zu Informationen Geodaten sind Daten mit direktem oder indirektem Raumbezug. (Absatz 1) Metadaten sind Daten über Geodaten und Geodatendienste, die deren Inhalte und Eigenschaften beschreiben und es ermöglichen, die Geodaten und Geodatendienste zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen. (Absatz 3) Legaldefinition aus 2 Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen (Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz SächsGDIG) 3
4 Geodaten sind digitale Informationen, denen auf der Erdoberfläche eine bestimmte räumliche Lage zugewiesen werden kann (Geoinformationen, Geobezug). Sie können unmittelbar gewonnene Primärdaten oder weiter bearbeitete Sekundärdaten sein. Von besonderer Bedeutung für Geodaten sind Metadaten, die die eigentlichen räumlichen Daten zum Beispiel hinsichtlich eines Zeitbezugs oder der Entstehung beschreiben. Geodaten gliedern sich in Raumbezug herstellende Geodaten (Geobasisdaten), die in der Regel von der Vermessungsverwaltung g oder der Kommunen bereitgestellt werden und in Geofachdaten, die aus unterschiedlichen raumbezogenen Fachdatenbanken stammen. Die Daten können mit zugehörigen Sachinformation (Attributen) angereichert werden. Letztere können sich auch mit einer Referenz auf das geometrische Objekt beziehen (Georeferenzdaten). Erfassungsweise von Daten 1. Koordinatenreferenzsysteme anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) - Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums. 2. Geografische Gittersysteme - Harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamen Ursprungspunkt und standardisierter Lokalisierung und Größe der Gitterzellen. 3. Geografische Bezeichnungen (Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen ) 4. Verwaltungseinheiten (Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, Verwaltungsgrenzen) 5. Adressen (Lokalisierung mittels Adressdaten, Straßennamen, Hausnummern und Postleitzahl) 6. Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen, Grundbuchinformationen) 7. Verkehrsnetze (Verkehrsinfrastruktur: Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt) 8. Gewässernetz 9. Schutzgebiete für spezifische Erhaltungsziele 4
5 Datenarten 1. Statistische Einheiten (Einheiten statistischer Daten) 2. Gebäude (Geografischer Standort von Gebäuden) 3. Boden (Beschreibung von Boden - Tiefe, Struktur, Gehalt an Teilchen ) 4. Bodennutzung 5. Gesundheit und Sicherheit (Geografische Verteilung) 6. Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste 7. Umweltüberwachung 8. Produktions- und Industrieanlagen 9. Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen 10. Verteilung der Bevölkerung Demografie 11. Bewirtschaftungsgebiete 12. Gebiete mit naturbedingten Risiken 13. Atmosphärische Bedingungen 14. Meteorologisch-geografische Kennwerte 17. Biogeografische Regionen (ökologische Bedingungen) 18. Lebensräume und Biotope 19. Verteilung der Arten 20. Energiequellen 21. Mineralische Bodenschätze Art. 13 Abs. 1 Lit f), Abs. 3 RL 2007/2/EG - Mitgliedstaaten können Zugang der Öffentlichkeit zu Geodatensätzen und diensten beschränken, wenn: Zugang nachteilige Auswirkungen auf Vertraulichkeit personenbezogener Daten und/oder Akten über eine natürliche Person hätte und betroffene Person der Bekanntgabe dieser Informationen an die Öffentlichkeit nicht zugestimmt hat und sofern Vertraulichkeit nach einzelstaatlichem oder gemeinschaftlichem Recht vorgesehen ist. Anforderungen der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG sind einzuhalten. 5
6 Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Legaldefinition, 3 Absatz 1 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG), ähnlich 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Sachliche Verhältnisse Besondere Eigenschaften von Grundstücken (z.b. Größe, Lage, Bebauung und Nutzung, ) Personenbeziehbarkeit ( bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ) Möglichkeit der Zuordnung von sachlichen Verhältnissen zu einer besonderen natürlichen Person. 6
7 Beispiel 1 Grundstücksaufnahmen Bei digital erfassten Fotos von Gebäude- und Grundstücksansichten, die über Geo- Koordinaten eindeutig lokalisiert und damit einer bestimmten Gebäudeadresse und dem Gebäudeeigentümer sowie den Bewohnern zugeordnet werden können, handelt es sich in der Regel um personenbezogene Daten... (Düsseldorfer Kreis, Beschluss vom 13./ in Wiesbaden) Beispiel 2 Luftbildaufnahmen Soweit eine Luftbildaufnahme von Grundstücken lediglich das bekannte architektonische Formenrepertoire wiederholt, keine Personen oder persönliche Gegenstände sichtbar sind und keine Verknüpfung des Bildes mit Namen und Adresse erfolgt, ist Intensität des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht sehr gering. g (so Amtsgericht München, 161 C 3130/09) 7
8 Beispiel 3 Scoring Beispiel: Statistische Daten zur Messung der Wahrscheinlichkeit von Darlehensrückzahlungen Verknüpfung statistischer Daten mit Straßenkarten Beispiel: Wählerverhalten in einem bestimmten Straßenzug 78%XP X-Partei 12 % Y-Partei 10 % Z-Partei Was ist bei der Publizierung rechtlich zu beachten? Die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendatendiensten hat unter Beachtung der im Sächsischen Datenschutzgesetz bzw. der im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten zu erfolgen. Die Daten unterliegen ggfs. den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes. 8
9 8 SächsGDIG - Zugang zu den Geodaten und Metadaten sowie den Geodatendiensten... 4) Der Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten und Geodatendiensten ist zu beschränken, wenn durch den Zugang zu den übermittelten Informationen 1. personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden, 2. Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, verletzt würden oder 3. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden oder die Informationen dem Steuergeheimnis im Sinne des 30 der Abgabenordnung (AO) oder dem Statistikgeheimnis im Sinne des 18 des Sächsischen sc Statistikgesetzes (SächsStatG) unterliegen, ege es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse am Zugang überwiegt. Vor der Entscheidung über die Gewährung des Zugangs zu Geodaten und Geodatendiensten, die aufgrund der Bestimmungen in Satz 1 Nr. 1 bis 3 geschützt sind, sind die Betroffenen anzuhören. Sächsische Regelung des 8 Absatz 4 Grundsatz: Veröffentlichung von Geodaten unterbleibt, soweit dadurch personenbezogene Daten offenbart und schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt werden, aber Ausnahmen Zustimmung Abwägungserfordernis wegen der Frage, ob das öffentliche Interesse überwiegt Obligatorisch ist die vorherige Anhörung der betroffenen Personen bzw. Gelegenheit zur Anhörung, Absatz 5. 9
10 8 SächsGDIG - Zugang zu den Geodaten und Metadaten sowie den Geodatendiensten (5) Beabsichtigen geodatenhaltende Stellen, über die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Geodaten gleichartige Entscheidungen in größerer Zahl vorzunehmen oder eine Entscheidung zu erlassen, die eine größere Zahl Personen betrifft, und stellen Einzelanhörungen einen unverhältnismäßigen Aufwand dar, geben sie Gelegenheit zur Anhörung durch Bekanntmachung der für den Zugang vorgesehenen Dateninhalte und des jeweiligen geografischen Gebiets. Die Bekanntmachung erfolgt im Sächsischen Amtsblatt unter Nennung einer für die Betroffenen zumutbaren, mindestens vierzehntägigen Anhörungsfrist. Bundesregelung, 12 Abs. 2 GeoZG, 8 Abs. 1, 9 UIG: Eine Veröffentlichung unterbleibt, wenn durch das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden. Ausnahmen: Zustimmung der Betroffenen oder überwiegendes öffentliches Publikationsinteresse. Obligatorisch ist vorherige Anhörung der betroffenen Personen 10
11 11
12 12
13 13
14 Mindestanforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland an Solarpotentialveröffentlichungen Lediglich zusammenfassende Angaben dürfen zur Dacheignung veröffentlicht werden Eine Veröffentlichung darf (auch über das Internet) erfolgen, soweit eine öffentliche Bekanntmachung zu der vorgesehenen Katasterveröffentlichung vorgenommen und den Betroffenen vor bzw. nach einer Veröffentlichung ein Widerspruchsrecht zugestanden wird. (AK Verwaltungsmodernisierung der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes) Beispiel für die Gewährung einer Widerspruchsmöglichkeit Stadt Kaiserslautern 14
15 GeoZG und SächsGDIG regeln grundsätzlich nur die Bereitstellung / Zugänglichmachung von Geodaten durch die öffentliche Hand. Normenbestimmte datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die Erhebung und Verwendung von Geodaten durch Private fehlen. Legislativer Regelungsbedarf den Umgang Privater mit Geodaten besteht. Eine Code of conduct Lösung wird angestrebt, vgl. 38a BDSG. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? 15
Symposium: Rechtsfragen der Geoinformation,
Geoinformationen und Datenschutz Symposium: Rechtsfragen der Geoinformation, 27.1.2009 1 Geodaten - Nutzung und Nutzen Erhellende Geodaten - Große Chancen für die Kleinen Auch Landkreise nutzen GIS jetzt
MehrINSPIRE in Brandenburg
INSPIRE in Brandenburg Vergleich INSPIRE-Monitoring von BB 3 Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Christian Bischoff 4.6.4 Referent: Christian Bischoff Überblick Existenz von Konformität von Zugänglichkeit
MehrDatenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen
bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen Falk Zscheile 20. März 2014 1 / 23 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 3 4 5 2 / 23 Gliederung 1 Einleitung 2 3 4 5 3 / 23 Bedeutung von
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrDatenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI
Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten
MehrINSPIRE Wasserwirtschaft und Abwasserüberwachung, Bereitstellung der INSPIRE-Daten. Dr. Heino Rudolf
INSPIRE Wasserwirtschaft und Abwasserüberwachung, Erfahrungsbericht zur Bereitstellung der INSPIRE-Daten Dr. Heino Rudolf Inhalte INSPIRE & Umweltdaten Wasserwirtschaft/Abwasserüberwachung Aufgaben und
MehrEntwurf eines Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz GeoZG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10530 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz GeoZG) A. Problem
MehrGeodateninfrastrukturen Lokal bis INSPIRE
Geodateninfrastrukturen Lokal bis INSPIRE Theisselmann/Müller Kundentag 2014 05. Juni 2014 Agenda Webdienste 3A Plus WMS und WFS mit ArcGIS Server (10.0) Einrichtung WMS Einrichtung WFS Absicherung der
MehrGeodateninfrasturktur für Kommunen
Geodateninfrasturktur für Kommunen - Bauleitplanung im Internet - Daniela Schleder Geschäftsstelle GDI-BY egovernment und Geodateninfrastruktur Ein Großteil aller kommunalen Entscheidungen haben einen
MehrGeodaten für Open Government
Geoinformation und Landentwicklung Geodaten für Open Government Open Government Dialog Freiburg 7. November 2013 Ralf Armbruster Abt. 3 Geodatenzentrum Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
MehrStand des Aufbaus der Geodateninfrastruktur in Sachsen-Anhalt (GDI-LSA )
Sachsen-Anhalt 1. Geo-Fachtag Sachsen-Anhalt am 18.02.2009 in Bernburg Ministerium des Innern Stand des Aufbaus der Geodateninfrastruktur in Sachsen-Anhalt (GDI-LSA ) Torsten Bohlmann 0. Einleitung Worum
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
Mehr(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle
Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,
MehrGeoinformationen und Datenschutz 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 1
Geoinformationen und Datenschutz t RAe Klaus Rutow und Tim Pahl 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 1 Fkti Faktische Ausgangssituation ti 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 2 Gesetzliche Ausgangssituation 23.11.2010
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrUnabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Gutachten im Auftrag der GIW-Kommission. Dr. Moritz Karg (Dr.
Bereitstellung von Geodaten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte anhand des Datenclusters Denkmalschutz der öffentlichen Verwaltung für die Wirtschaft Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrGeodateninfrastruktur Sachsen und E-Government
Geodateninfrastruktur Sachsen und E-Government Geodaten der Ver- und Entsorger in der GDI Sachsen Workshop am 3. April 2014 in Dresden Geodateninfrastruktur Sachsen und E-Government Überblick Staatsbetrieb
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrDatenschutzanwendung
Das IT-Verfahren Datenschutzanwendung Grundlage und Ziele wozu Datenschutz Grundlage für Datscha Technische Informationen Technische Plattform Rollenkonzept 2 Wolfgang Körner, Leiter Competence Center
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrRäumliche Auswertung amtlicher Statistikdaten im zukünftigen europäischen Gittersystem am Beispiel einer landesweiten Verkehrsunfallstatistik
Räumliche Auswertung amtlicher Statistikdaten im zukünftigen europäischen Gittersystem am Beispiel einer landesweiten Verkehrsunfallstatistik Hartmut Müller Konferenz 10 Jahre Forschungsdatenzentren der
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrDatenschutz- Reglement
www.pieterlen.ch EINWOHNERGEMEINDE PIETERLEN Datenschutz- Reglement der Einwohnergemeinde Pieterlen Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2009 In Kraft ab 1. Juli 2009 Datenschutzreglement Die
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrNutzung von Geoinformationen Beitrag der Geodateninfrastruktur
Nutzung von Geoinformationen Beitrag der Geodateninfrastruktur Zukunftskongress Bayern 04.02.2015 Angelika Jais Geobasisdaten DFK DOP DTKs WebAtlasDE DGM 2 Digitales Bayern in 3D Texturiertes 3D-Stadtmodell
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
8.12.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 323/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1088/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Änderung der Verordnung (EG)
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrDatenschutzreglement. Einwohnergemeinde Lengnau
Datenschutzreglement Einwohnergemeinde Lengnau 1. Listen 3 Grundsatz 3 Verfahren 3 Sperrung 3 Listen aus der Einwohnerkontrolle 3 Listen aus andern Datensammlungen 3 Zuständigkeit 3 2. Einzelauskünfte
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBig Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz
Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische
MehrSind wir auf dem Weg zu einem Weltrecht? Sind die Cyberrechtler Pioniere. für ein Weltrecht?
7. Zwingenberger Technikforum cyberlaw@jus.tu darmstadt.de Sind wir auf dem Weg zu einem Weltrecht? Sind die Cyberrechtler Pioniere für ein Weltrecht? Technische Universität Darmstadt, Hochschulstrasse
MehrHochwasserinformationen im. Koordinierungsstelle GDI-DE Bundesamt für Kartographie und
Hochwasserinformationen im Kontext allgemeiner Infrastrukturen Dr. -Ing. Martin Lenk Koordinierungsstelle GDI-DE Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Agenda Einführung Aktuelle Hochwasserinformationen
MehrDer Schutz des verdächtigen Patentverletzers im Düsseldorfer Verfahren
Der Schutz des verdächtigen Patentverletzers im Düsseldorfer Verfahren Ausgangspunkt: Für den Patentinhaber kann es schwierig sein, eine Verletzung des Klagepatents auch nur schlüssig darzulegen, wenn
MehrINSPIRE-Monitoring 2014/2015
INSPIRE-Monitoring 2014/2015 Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Susanne Köhler Potsdam, Übersicht 2/ 13 Hintergrund des INSPIRE-Monitorings Neues Monitoring-Verfahren Auswertung Monitoring für
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrErstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016
Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrServicemanagement in der E-Government-Basiskomponente Geodaten MEMO am 17./18. Juni in Münster
Servicemanagement in der E-Government-Basiskomponente Geodaten MEMO am 17./18. Juni in Münster Antje Kügler (con terra GmbH), Jörg Taggeselle (GeoSN) E-Government-Basiskomponente Geodaten Agenda Teil I
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb
MehrGeoportal. Geoportal. und. WMS-Server. Anwendertreffen 2011
Geoportal Geoportal und WMS-Server Inhalt Geoportal und WMS-Server zur Nutzung von Geodaten im Internet 1. Was ist ein WMS-Server? 2. Geodateninfrastruktur 3. Datengrundlagen 4. GDI-Projekt: BayernViewer
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
Mehr10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.
M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,
MehrDas muss drin sein. Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE.
Das muss drin sein Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE. Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen. Sie wollen alle dieselbe Politik machen. Und sie wollen sich alle für dieselben Sachen stark machen.
MehrLinked Open Data (LOD) in der Landwirtschaft. Workshop 23.04.2013-24.04.2013 Anwendungsbeispiele nach Themen I
Linked Open Data (LOD) in der Landwirtschaft Workshop 23.04.2013-24.04.2013 Anwendungsbeispiele nach Themen I zentrum der BLE (Qualitative Aspekte in Bezug auf linked Data) Dr. Maul 1 Ziele des zentrums
MehrDatenschutzreglement. 10. Dezember 2004 1.3
Datenschutzreglement 10. Dezember 2004 1.3 2 Datenschutz-Reglement Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf - das Datenschutzgesetz des Kantons Bern vom 19. Februar 1986 (BSG 152.04) und - Art. 13
MehrSächsisches Sozialanerkennungsgesetz
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz
MehrVorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrGeodatenzugangsgesetz Das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (GeoZG)
Geodatenzugangsgesetz Das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (GeoZG) 1 Warum brauchen wir ein GeoZG? 80% der Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung haben einen Raumbezug Geodaten als Wirtschaftsfaktor
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrNutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website
Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrSie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen
Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10529 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesdatenschutzgesetz
MehrDas e-government-gesetz 3. Geo-Fortschrittsbericht. Neuerungen für die Statistik am Horizont
Das e-government-gesetz 3. Geo-Fortschrittsbericht Neuerungen für die Statistik am Horizont Gesetzgebung: Zeitplan Artikelgesetz Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrBei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen. Terminbörse 26. September 2015
Bei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen Terminbörse 26. September 2015 Familienstand: verheiratet, keine Kinder Jahrgang: 1962 Ausbildung: 1981 1986: Informatik-Studium an der FH Karlsruhe Abschluß:
MehrMicrosoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrINSPIRE-Umsetzung in Deutschland
INSPIRE-Umsetzung in Deutschland Status INSPIRE Stand Umsetzung 2010 Roadmap Umsetzung 2011 Sebastian Schmitz Koordinierungsstelle GDI-DE Bundesamt für Kartographie und Geodäsie INSPIRE - INfrastructure
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrACDSee Pro 2. ACDSee Pro 2 Tutorials: Übertragung von Fotos (+ Datenbank) auf einen anderen Computer. Über Metadaten und die Datenbank
Tutorials: Übertragung von Fotos (+ ) auf einen anderen Computer Export der In dieser Lektion erfahren Sie, wie Sie am effektivsten Fotos von einem Computer auf einen anderen übertragen. Wenn Sie Ihre
MehrOrtssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992
Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrStammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com
Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.
Mehremetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin
emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge
MehrCloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015
CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
Mehr