- Exzellenzstrategie - Stand: 24. Oktober 2016

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Transkript:

- Exzellenzstrategie - Stand: 24. Oktober 2016 Was sind die Ziele der Exzellenzstrategie? Die Internationale Kommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative war der einhelligen Meinung, das Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative müsse ihr zentrales Ziel, nämlich die Stärkung der Spitzenforschung in Deutschland und die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten als zentrale Träger des Forschungssystems noch konsequenter in den Fokus nehmen. Es dürfe im Hinblick auf die begrenzten Mittel seine Wirksamkeit nicht durch die Vermischung mit anderen Zielen schwächen, seien diese noch so berechtigt und dringend. Deshalb sind die übergeordneten Ziele der Exzellenzstrategie auch weiterhin: Nachhaltige Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland durch Verbesserung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Deutschland in der Breite Wie viele Mittel stehen im Rahmen der Exzellenzstrategie zur Verfügung? Die Exzellenzstrategie ist im Jahr 2017 mit 80 Mio. Euro sowie ab 2018 mit jährlich insgesamt 533 Mio. Euro dotiert. Die Mittel werden vom Bund und den jeweiligen Sitzländern wieder im Verhältnis 75:25 getragen. An wen richtet sich die Exzellenzstrategie? Da eines der übergeordneten Zielen der Exzellenzstrategie die Stärkung der Universitäten ist, kann nur eine einzelne Universität oder ein Verbund mehrerer Universitäten einen Antrag stellen. Weitere Kooperationspartner wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen, Unternehmen und andere gesellschaftliche Akteure können aber selbstverständlich einbezogen werden. Was ist ein Verbund im Sinne der Exzellenzstrategie? In einem Verbund treten mehrere Universitäten als gemeinsame Antragsteller auf, um in einer kooperativen Struktur exzellente Forschung voranzubringen. Die sichtbare und schon bisher gelebte übergreifende Zusammenarbeit, die Synergien sowie der wissenschaftliche und strukturelle Mehrwert müssen für jede am Verbund beteiligte Universität deutlich erkennbar sein. Die institutionell nachhaltige strategische Zusammenarbeit muss in einem

2 verbindlichen, expliziten Regelwerk festgelegt sein. Diese Aspekte werden im Rahmen der wissenschaftlichen Begutachtung beurteilt. Wie erfolgt die Antragstellung? Antragsteller und Empfänger der Fördermittel sind Universitäten bzw. Universitätsverbünde, jeweils vertreten durch ihre Leitung. Die Antragsberechtigung besteht jeweils für ein oder mehrere Exzellenzcluster und zusätzlich für einen Antrag als Exzellenzuniversität. Anträge sind über die für Wissenschaft zuständigen Behörden der Länder für Exzellenzcluster an die DFG, für Exzellenzuniversitäten an den Wissenschaftsrat zu richten. Was kann gefördert werden? Es können wissenschaftsbezogene Aktivitäten in den beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten gefördert werden. In den Exzellenzclustern werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden projektbezogen gefördert. Die Förderlinie der Exzellenzuniversitäten dient der Stärkung der Universitäten als Institution bzw. einem Verbund von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung. Hier erfolgt eine dauerhafte Förderung. Voraussetzung einer Förderung als Exzellenzuniversität ist die Förderung von mindestens zwei Exzellenzclustern (bei Universitätsverbünden mindestens drei). Was wird bewertet? Auf der Grundlage herausragender wissenschaftlicher Vorleistungen im internationalen Maßstab sollen Perspektiven zu Entwicklung und Erhalt international wettbewerbsfähiger exzellenter Spitzenforschung einschließlich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bewertet werden. Bewertungsgrundlage ist in beiden Förderlinien eine Stärken-Schwächen-Analyse, die Aussagen zu inhaltlicher Schwerpunktsetzung in der Forschung und zu den zur Spitzenforschung akzessorischen Leistungsdimensionen wie forschungsorientierter Lehre, Forschungsinfrastrukturen, Ideen- und Wissenstransfer, zu Personalentwicklung sowie zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft beinhaltet. Wie wird das wissenschaftsgeleitete Verfahren in der Exzellenzstrategie umgesetzt? Eine Förderung von Exzellenzclustern und von Exzellenzuniversitäten erfolgt ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien. Die DFG führt das wissenschaftsgeleitete Verfahren für die Förderlinie der Exzellenzcluster, der Wissenschaftsrat das Verfahren für die Förderlinie der Exzellenzuniversitäten nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern (http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/papers/verwaltungsvereinbarung- Exzellenzstrategie-2016.pdf) durch.

3 Das Expertengremium, welches aus insgesamt 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten besteht und auf Vorschlag von DFG und Wissenschaftsrat benannt wurde, legt die Förderbedingungen unter Beachtung der maßgeblichen Kriterien der Verwaltungsvereinbarung fest. Die DFG und der Wissenschaftsrat schreiben die Förderlinien aus. Weitere Informationen finden sich unter www.dfg.de und www.wissenschaftsrat.de. Wie sieht das Expertengremium aus? Das Expertengremium besteht aus insgesamt 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die auch über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen. Seine Mitglieder werden vom Senat der DFG und von der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats gemeinsam vorgeschlagen und von der GWK ernannt. Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats und der Präsident oder die Präsidentin der DFG gehören dem Expertengremium ohne Stimmrecht an und führen den Vorsitz. Welche Aufgaben hat die Expertenkommission? Zu den Aufgaben des Expertengremiums gehören insbesondere die Festlegung der Förderbedingungen unter Berücksichtigung der in der Verwaltungsvereinbarung enthaltenen Kriterien, die Bewertung der Skizzen für Exzellenzcluster auf der Grundlage (fach-)wissenschaftlicher Begutachtungen und die Entscheidung über die zur Antragstellung berechtigenden Skizzen die Bewertung der Anträge für Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten auf der Grundlage (fach-)wissenschaftlicher Begutachtungen, die Förderempfehlungen für die Exzellenzkommission, die Bewertung der Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzuniversitäten, die Berichterstattung über das Programm an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz. Wie sieht die Exzellenzkommission aus? Die Exzellenzkommission besteht aus dem Expertengremium und den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder. Der Vorsitz des Expertengremiums führt auch den Vorsitz in der Exzellenzkommission. Wer trifft die finale Förderentscheidung? Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis der Empfehlungen des Expertengremiums über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.

4 Die stimmberechtigten Mitglieder des Expertengremiums entscheiden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In der Exzellenzkommission führen die stimmberechtigten Mitglieder des Expertengremiums und die Ministerinnen und Minister der Länder jeweils eine Stimme, die Bundesministerin oder der Bundesminister führt sechzehn Stimmen. Das entspricht 39 Stimmen für das Expertengremium und 32 Stimmen für die staatlichen Vertreterinnen und Vertreter. Damit liegt die Stimmenmehrheit in der Exzellenzkommission wieder bei der Wissenschaft. Nach welchem Abstimmungsmodus wird die finale Förderentscheidung getroffen? Für Entscheidungen über Exzellenzcluster ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Für Entscheidungen über Exzellenzuniversitäten ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Expertengremiums sowie eine Mehrheit von mindestens 25 Stimmen der Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder erforderlich. Wird es eine Zwischenfinanzierung bis zum Förderstart der Nachfolge der Exzellenzinitiative geben? Ja, es wird eine auf höchstens 24 Monate begrenzte Überbrückungsfinanzierung geben. Die Projekte im Rahmen der Exzellenzinitiative laufen noch bis Oktober 2017. Danach greift die Überbrückungsfinanzierung entweder bis zum Start einer Neuförderung im Rahmen der Exzellenzstrategie oder bis die 24 Monate abgelaufen sind. Mit den zwei Jahren Überbrückungsfinanzierung wird einer Empfehlung der Imboden-Kommission gefolgt. Die Förderlinie der Graduiertenschule wird nicht fortgesetzt. Ist das das Ende der Graduiertenschulen? Die Internationalen Expertenkommission hat empfohlen, die Graduiertenschulen in der Exzellenzstrategie nicht als eigene Förderlinie fortzusetzen, weil sie zunehmend in die Regelstrukturen der Universitäten überführt wurden. Aber natürlich spielt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Exzellenzclustern und den Exzellenzuniversitäten eine tragende Rolle. Außerdem stehen mit den DFG-Graduiertenkollegs weiterhin Fördermöglichkeiten für thematisch fokussierte Promotionsprogramme zur Verfügung. Wie sieht das weitere Verfahren aus? Das Expertengremium hat in seiner konstituierenden Sitzung am 20./21. September 2016 über die Ausgestaltung des Förderprogramms beschlossen. Erste Informationen zum Verfahren sind im Anschluss daran auf den Internetseiten der DFG (www.dfg.de) und des Wissenschaftsrates (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht worden.

5 Exzellenzcluster Wie viele Exzellenzcluster können gefördert werden? Es werden für 45 bis 50 Förderfälle Mittel für eine antragsabhängige Förderhöhe zwischen jeweils 3 bis 10 Mio. Euro jährlich veranschlagt. Wie viele Mittel stehen für Exzellenzcluster und Universitätspauschale zur Verfügung? Der überwiegende Teil der Fördermittel in der Exzellenzstrategie steht für Exzellenzcluster und für die Universitätspauschale zur Verfügung. Insgesamt stellen Bund und Länder jährlich rund 385 Mio. Euro in Form einer zeitlich befristeten Projektförderung der DFG zur Verfügung. Dieser Betrag beinhaltet auch eine Programmpauschale in Höhe von 22 vom Hundert der direkten Projektmittel eines Exzellenzclusters. Welche Förderkriterien sollen Exzellenzcluster erfüllen? Exzellenzcluster müssen Exzellenz der Forschung und der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im jeweiligen thematischen Forschungsfeld; Wissenschaftliche Exzellenz und Kohärenz des Forschungskonzepts zur Entwicklung des thematischen Forschungsfelds, zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur internationalen Vernetzung; Besonderheit, Originalität und Risikobereitschaft der Forschung; Kohärenz und Qualität der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Qualität der Konzepte zur professionellen Personalentwicklung und zur Chancengleichheit in der Wissenschaft; Qualität des strategischen Entwicklungskonzepts zur Organisation und Weiterentwicklung des Exzellenzclusters (Governance) und Passfähigkeit dieser Entwicklungsstrategie zu derjenigen der Universität bzw. des Verbunds; ggf. Leistungsfähigkeit der beteiligten Partner und Kohärenz sowie Qualität des Kooperationskonzepts auf Basis verbindlicher Vereinbarungen; ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zur forschungsorientierten Lehre im thematischen Forschungsfeld (mit besonderem Fokus auf die Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis); ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zum Ideen- und Wissenstransfer; ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen nachweisen.

6 Das Expertengremium hat in seiner konstituierenden Sitzung am 20./21. September 2016 über die konkrete Ausgestaltung beschlossen, die anschließend durch die DFG veröffentlicht wurde (inkl. Bewerbungsfristen). Wie sollen die Anträge auf Exzellenzcluster begutachtet werden? Die DFG veröffentlicht regelmäßig alle sieben Jahre eine offene Ausschreibung für Exzellenzcluster. Die Ausschreibung erfolgt für neue Exzellenzcluster zweistufig (Antragsskizzen und Vollanträge), zur Fortsetzung eines Exzellenzclusters einstufig (nur Vollanträge). Zunächst werden Skizzen in fachlichen Panels begutachtet. Auf dieser Basis entscheidet das Expertengremium, in welchen Fällen Vollanträge für Exzellenzcluster vorgelegt werden sollen. Vollanträge für neue Exzellenzcluster und für Exzellenzcluster zur Fortsetzung werden ebenfalls in fachlichen Panels begutachtet. Das Expertengremium gibt zu den Neu- und Fortsetzungsanträgen eine Empfehlung auf der Grundlage wissenschaftlicher Begutachtungen ab. Die Exzellenzkommission entscheidet auf der Grundlage dieser Empfehlungen über die Anträge, erstmals im September 2018. Wie lange können Exzellenzcluster gefördert werden? Die jeweilige Förderlaufzeit für Exzellenzcluster beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre; Neuanträge sind möglich, sie können auch im selben thematischen Forschungsfeld angesiedelt sein. Universitätspauschale Was ist die Universitätspauschale? Die Universitätspauschale ist ein Strategiezuschlag, den Universitäten mit Exzellenzclustern zur Stärkung ihrer Governance und strategischen Ausrichtung durch die Universitätsleitung erhalten können. Wie kann eine Universität die Universitätspauschale erhalten? Nur Universitäten, die erfolgreich ein oder mehrere Exzellenzcluster eingeworben haben, können die Universitätspauschale erhalten. Die Universitätsleitung muss dazu bereits dem Antrag auf Förderung eines Exzellenzcluster eine schlanke Darstellung der universitären strategischen Ziele beifügen, welche im Rahmen der fachlichen Begutachtung der Exzellenzcluster auf ihre Plausibilität hin überprüft wird.

7 Wie hoch ist die Universitätspauschale, die eine Universität erhalten kann? Die Universitätspauschale pro Exzellenzcluster beträgt jährlich 1 Mio. Euro. Sind an einer Universität mehrere Exzellenzcluster angesiedelt, so beträgt die Universitätspauschale jährlich 1 Mio. Euro für das erste Exzellenzcluster, 750.000 Euro für das zweite und 500.000 Euro für jedes weitere Exzellenzcluster. Kann auch ein Verbund von Universitäten die Universitätspauschale erhalten? Ja, im Falle eines Universitätsverbundes wird die Universitätspauschale pro Exzellenzcluster anteilig auf die Verbundpartner verteilt. Kann auch eine Exzellenzuniversität eine Universitätspauschale erhalten? Nein, im Falle einer Förderung als Exzellenzuniversität gilt die Universitätspauschale als in dieser Förderlinie abgegolten und entfällt. Exzellenzuniversitäten Wie viele Exzellenzuniversitäten sollen gefördert werden? Ab 2019 stellen Bund und Länder für die Förderung jährlich insgesamt rund 148 Mio. Euro für elf Förderfälle zur Verfügung, wenn sie sich erfolgreich im wettbewerblichen Verfahren durchsetzen konnten. Es werden antragsabhängige Förderhöhen zwischen jährlich 10 bis 15 Mio. Euro für Anträge einzelner Universitäten und 15 bis 28 Mio. Euro für Universitätsverbünde veranschlagt. Im Jahr 2026 können nur bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren vier neue Förderfälle aufgenommen werden. Wann kann eine Universität sich als Exzellenzuniversität bewerben? Nach der Entscheidung über die Exzellenzcluster (erstmals im September 2018) erfolgt zeitlich versetzt das Auswahl- und Entscheidungsverfahren für die Exzellenzuniversitäten. Denn die Förderung als Exzellenzuniversität setzt die Förderung von mindestens zwei Exzellenzclustern an derselben Universität voraus. Bei Verbünden mehrerer Universitäten erhöht sich die Zahl der erforderlichen Exzellenzcluster auf mindestens drei, wobei jede der am Verbund beteiligten Universitäten über mindestens ein Exzellenzcluster verfügen oder an einem gemeinsamen Exzellenzcluster beteiligt sein muss. Exzellenzcluster, die im Rahmen eines Universitätsverbundes gefördert werden, werden jeder der am Verbund beteiligten Universitäten als Fördervoraussetzung für eine Exzellenzuniversität angerechnet.

8 Der Wissenschaftsrat plant entsprechend die Abgabe von Anträgen für Exzellenzuniversitäten für Mitte Dezember 2018 ein. Die Förderentscheidung über die Exzellenzuniversitäten ist erstmals für Juli 2019 geplant. Weitere Informationen werden vom Wissenschaftsrat veröffentlicht. (www.wissenschaftsrat.de) Welche Förderkriterien sollen Exzellenzuniversitäten erfüllen? Für Exzellenzuniversitäten gelten folgende übergreifende Kriterien: Bisherige exzellente Forschungsleistungen der antragstellenden Universität bzw. des Verbundes, die nach Parametern der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit unter transparenter Einbeziehung von vorliegenden statistischen Daten (z.b. Drittmittel, Forschungspreise, DFG-Förderatlas, Leistungen in den bisherigen Runden der Exzellenzinitiative) im Rahmen der Begutachtung bewertet werden; Kohärenz und Qualität eines strategischen institutionenbezogenen Gesamtkonzepts mit Aussagen u.a. o zur Governance der Universität bzw. zwischen den beteiligten Partnern, o zu forschungsorientierter Lehre, o zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, o zur Anziehungskraft für weltweit führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen einer ggf. gemeinsamen Berufungs- bzw. Personalgewinnungsstrategie, o zu Personalentwicklung und Chancengleichheit. Weitere Kriterien sind: Struktureller Mehrwert und institutioneller Reifegrad; Vorhandensein einer für den weiteren Ausbau der Spitzenforschung auf internationalem Niveau notwendigen kritischen Masse; Qualität des Konzepts zur dauerhaften Erneuerungsfähigkeit und zum Erhalt der Innovationskraft der Exzellenzuniversität; internationale Spitzenstellung und Sichtbarkeit, internationale Vernetzung, überregionale Bedeutung der Exzellenzuniversität. Wie wird die Förderentscheidung vorbereitet und wer trifft sie? Das Expertengremium mit insgesamt 39 ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gibt zu den Anträgen eine Empfehlung auf der Grundlage wissenschaftlicher Begutachtungen in Form der Vor-Ort-Begutachtungen ab. Die Exzellenzkommission entscheidet auf der Grundlage dieser Empfehlungen über die Anträge.

9 Wie sollen die Exzellenzuniversitäten evaluiert werden? Exzellenzuniversitäten werden regelmäßig alle sieben Jahre einer Evaluation mit selektivem Charakter unterzogen, die vom Wissenschaftsrat organisiert und vom Expertengremium bewertet wird. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen einer gemeinsamen Förderung weiterhin gegeben sind, d.h. alle sieben Jahre müssen sich die Exzellenzuniversitäten mit mind. zwei bzw. drei Exzellenzclustern im gemeinsamen und offenen Wettbewerb der ersten Förderlinie erneut durchsetzen und einer Evaluation durch unabhängige externe Experten, organisiert vom Wissenschaftsrat, unterziehen. Dabei wird überprüft, ob die übergreifenden Förderkriterien weiterhin erfüllt werden. Das Ergebnis der Evaluation wird der Exzellenzkommission vorgelegt. Sind die Voraussetzungen einer gemeinsamen Förderung weiterhin erfüllt, wird die gemeinsame Förderung fortgesetzt. Kommt die Evaluation zu einem negativen Ergebnis, so scheidet die Universität bzw. der Universitätsverbund mit einer degressiven, auf höchstens drei Jahre begrenzten Auslauffinanzierung aus der gemeinsamen Förderung aus. Gibt es in Zukunft weitere Möglichkeiten Exzellenzuniversität zu werden? Ja, denn die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs/innen der Länder haben bereits am 16 Juni 2016 eine zweite Auswahlrunde in sieben Jahren für vier neue Anträge beschlossen. Unabhängig davon gilt: Scheidet eine Universität bzw. ein Verbund aus der dauerhaften gemeinsamen Förderung aus oder werden Mittel anderweitig verfügbar, so beschließt die Exzellenzkommission eine Ausschreibung durch den Wissenschaftsrat für Neuanträge. Übergeordnetes Was sind die Vorteile der dauerhaften Mitfinanzierung durch den Bund? Sollen mit den Exzellenzuniversitäten Bundesunis gekürt werden? Nein, es sollen keine Bundesunis gekürt werden. Es geht darum, dass der Bund exzellente Universitäten nicht nur zeitlich befristet, sondern auch dauerhaft fördert! Mehr Dauerstellen, bessere Karriereperspektiven für exzellenten Nachwuchs, Zeit zum Forschen, Vertrauen in die Qualität der Forschungsleistung genau das wird erst durch eine dauerhafte Förderung möglich. Die föderale Grundordnung und damit die primäre Verantwortung der Länder für die Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt ist davon jedoch nicht betroffen.

10 Führen die Exzellenzuniversitäten zu einer dauerhaften Festlegung von Strukturen? Erfolgreiche Strukturen in den Universitäten, die in sich einen permanenten Anreiz zur wissenschaftlichen Erneuerungsfähigkeit und zum Streben nach akademischer Exzellenz tragen, sollten zum Wohle des Hochschulstandortes Deutschland von Dauer sein. Genau deshalb haben Bund und alle Länder bereits im Dezember 2014 beschlossen, dass die neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume in der Nachfolge der Exzellenzinitiative genutzt werden. Zum ersten Mal überhaupt im deutschen Wissenschaftssystem wird bei den Exzellenzuniversitäten eine dauerhafte Förderzusage in der gemeinsamen Finanzierung von Bund und Länder an gleich zwei dynamisierende Faktoren Erfolg im wettbewerblichen Verfahren um Exzellenzcluster und eine regelmäßige positive Evaluation als Exzellenzuniversität durch externe Experten - gebunden. Sind kleine und mittlere Universitäten oder Disziplinen nicht im Nachteil im Wettbewerb um Exzellenzuniversitäten? Nein, bestimmte Disziplinen, Größen oder Kooperationsformen werden weder bevorteilt noch benachteiligt. Auch in der Exzellenzinitiative variierte die Größe der Universitäten, die derzeit mit einem Zukunftskonzept gefördert werden, zwischen Universitäten mit knapp 11.000 Studierenden (Konstanz) und über 50.000 Studierenden (LMU). Auch in der Exzellenzstrategie haben Bund und Länder für die Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten Förderbrandbreiten von antragsabhängigen Förderhöhen veranschlagt, die auch kleinere Anträge ermöglichen sollen. Die GWK hat DFG und Wissenschaftsrat ausdrücklich darum gebeten, im gesamten Verfahren darauf hinzuwirken, dass die Bandbreite der Förderhöhen ausgeschöpft wird. Warum überhaupt Spitzenforschung an Hochschulen fördern? International sichtbare Spitzenforschung - nicht nur in den Max Planck Instituten, sondern wegen ihrer besonderen Bedeutung im Wissenschaftssystem auch an Universitäten - ist für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands entscheidend. Spitzenforschung an Hochschulen ist eine Daueraufgabe, der sich Bund und Länder gemeinsam stellen. Deshalb ist die Vereinbarung zur Förderung der universitären Spitzenforschung von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 auf unbestimmte Zeit beschlossen worden.

11 Führt die Exzellenzstrategie zu einem Ungleichgewicht in der Einheit von Forschung und Lehre? Die Bundesregierung unterstützt Forschung und Lehre mit jeweils zielgerichteten Maßnahmen. Für die universitäre Spitzenforschung wurde die Exzellenzinitiative vor über 10 Jahren ins Leben gerufen. Denn der Wettbewerb um Reputation und internationale Sichtbarkeit in der Wissenschaft wird überwiegend auf dem Feld der Forschung ausgetragen. Deutschland braucht deshalb international anerkannte Forschungsleistung, um den Hochschul- und Wissenschaftsstandort insgesamt attraktiv zu machen. Eine gute Ausbildung von jungen Menschen brauchen wir überall in unserem Land. Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft beruht wesentlich auf dem geistigen Potenzial und den Ressourcen der jungen Generation. Um dies zu erreichen, bedarf es passender Förderinstrumente nach insoweit anderen Regeln, die eine Vielfalt an qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten ermöglichen. Denn der Qualifizierungsauftrag der Hochschulen fordert nicht nur ein breites und sinnvolles Studienangebot. Es erfordert, dass Studierende auch erfolgreich ihr Studium absolvieren können. Deshalb ist es richtig, dass der Bund im Qualitätspakt Lehre rd. 2 Mrd. in die Verbesserung der Hochschullehre investiert. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung allein für zusätzliche Studienanfänger im Hochschulpakt über 20 Mrd. Euro von 2007 bis 2023 bereit stellt und die Ländern dabei ab 2016 zehn Prozent der Bundes- und Landesmittel einsetzen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Welchen Stellenwert nimmt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Exzellenzstrategie ein? Auf der Grundlage herausragender wissenschaftlicher Vorleistungen im internationalen Maßstab sollen in beiden Förderlinien Perspektiven zu Entwicklung und Erhalt international wettbewerbsfähiger exzellenter Spitzenforschung einschließlich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bewertet werden. Was hat eigentlich der normale Studierende von der Exzellenzinitiative bzw. von der Exzellenzstrategie nutzt das nicht nur wenigen? Welchen Stellenwert hat die Lehre im Rahmen der Exzellenzstrategie? Alle Hochschulen profitieren, wenn Deutschland als international wettbewerbsfähiger und herausragender Wissenschaftsstandort wahrgenommen wird. Zusätzlich finanzierte Stellen bedeuten in der Regel auch ein zusätzliches Lehrangebot für Studierende. Die neue Vereinbarung enthält zudem differenzierte Fördermöglichkeiten, welche die Universitäten in der Ausbildung fachlicher und strategischer Profile unterstützen sollen, die neben der Forschung auch akzessorische Leistungsbereiche wie z.b. die forschungsorientierte Lehre einbeziehen können.