Allgemeine Führerscheininfo
SEGELBOOTE 7 Segelboote stehen für die Ausbildung zur Verfügung Die Segelschule verfügt über einen der modernsten und jüngsten Fuhrparks am See (5 neue Schulungsboote wurden in den letzten 2 Jahren angeschafft)
SEGEL- & MOTORBOOTUNTERRICHT Bei uns wird solange ausgebildet bis man fit für die Prüfung ist, ganz egal ob man 10, 12 oder 20 Tage segelt, ganz egal ob Sie 5, 7 oder 12 Motorbootstunden benötigen! Sie haben eine ganze Saison Zeit es zu lernen!
BINNENFAHRT dazu gehören: Ströme/Flüsse z.b. Rhein, Mosel, Donau etc. Landesgewässer z.b. Ammersee, Chiemsee Bodensee Grenze des Geltungsbereiches SEEFAHRT dazu gehören: in der BRD: Ostsee & Nordsee, Häfen andere Meere und Ozeane See/Küste
BINNENFAHRT Das Bodenseeschifferpatent A (Motor) & D (Segeln) - Pflichtschein, bei einer Motorstärke über 6 PS bzw. mehr als 12 m2 Segelfläche - Mindestalter: 18 Jahre (Motor) und 14 Jahre (Segeln) - Geltungsbereich: Bodensee und alle (inter-)nationale Binnengewässer - Prüfung: Erfolgt durch die Abnahme durch das Schifffahrtsamt Konstanz (Theorie: in Konstanz und Praxis: in der Segelschule) Amtlicher Sportbootführerschein Binnen (Segel und/oder Motor) - Pflichtschein, für das Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen und Binnengewässern (wenn vorgeschrieben) sowie bei einer Motorstärke von mehr als 15 PS bzw. 5 PS/3,68 KW wie z.b. auf den Rhein. - Mindestalter: 16 Jahre (Motor) und 14 Jahre (Segeln) - Prüfung erfolgt durch den DSV/DMYV SEEFAHRT See/Küste Amtlicher Sportbootführerschein See (Salzwasser) - Pflichtschein, für das Befahren von Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der 12 Meilenzone sowie bei einer Motorstärke von mehr als 15 PS. - Mindestalter: 16 Jahre - Prüfung erfolgt durch den DSV/DMYV - In der Prüfung müssen Kenntnisse der Navigation, der Seemannschaft, des Schifffahrtsrechts, das Wetter sowie der Fahrzeugführung nachgewiesen werden.
BINNENFAHRT Ihr Vorteil: BSP-Inhaber erhalten auf Antrag den amtlichen SBF-Binnen ohne weitere Prüfungen ausgestellt. (Antrag gibt es bei der Schule) Ihr Vorteil: Haben Sie die Prüfung beim BSP A (Motor) mit einer kleinen Zusatzprüfung im Bereich Navigation abgelegt, dann entfällt die praktische Prüfung beim SBF-See SEEFAHRT See (Küste)
BINNENFAHRT SBF-Binnen Inhaber müssen noch die theoretische Prüfung zum BSP ablegen SBF-See Inhaber müssen noch die theoretische Prüfung zum BSP A ablegen SEEFAHRT (See/Küste)
NOCH FRAGEN? BINNENFAHRT Das Bodenseeschifferpatent A (Motor) & D (Segeln) - Pflichtschein, bei einer Motorstärke über 6 PS bzw. mehr als 12 m² Segelfläche - Mindestalter: 18 Jahre (Motor) und 14 Jahre (Segeln) - Geltungsbereich: Bodensee und alle (inter-)nationale Binnengewässer - Prüfung: Erfolgt durch die Abnahme durch das Schifffahrtsamt Konstanz (Theorie: in Konstanz und Praxis: in der Segelschule) Wichtig ist: wer das Bodenseeschifferpatent hat erhält auf Antrag OHNE EINE WEITERE PRÜFUNG den Sportbootführerschein Binnen ausgestellt Amtlicher Sportbootführerschein Binnen (Segel und/oder Motor) - Pflichtschein, für das Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen und Binnengewässern (wenn vorgeschrieben) sowie bei einer Motorstärke von mehr als 15 PS bzw. 5 PS/3,68 KW wie z.b. auf den Rhein. - Mindestalter: 16 Jahre (Motor) und 14 Jahre (Segeln) - Prüfung erfolgt durch den DSV/DMYV Amtlicher Sportbootführerschein See (Salzwasser) SEEFAHRT - Pflichtschein, für das Befahren von Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der 12 Meilenzone sowie bei einer Motorstärke von mehr als 15 PS. - Mindestalter: 16 Jahre - Prüfung erfolgt durch den DSV/DMYV - In der Prüfung müssen Kenntnisse der Navigation, der Seemannschaft, des Schifffahrtsrechts, das Wetter sowie der Fahrzeugführung nachgewiesen werden. See/Küste Wichtig ist: wer beim BSP A -MOTOR eine Navigationszusatzprüfung abgelegt hat, bei dem ENTFÄLLT beim Sportbootführerschein Küste das nochmalige Ablegen der PRAKTISCHEN PRÜFUNG!
SEEFAHRT Der SBF-See wird vorausgesetzt beim SKS und beim SSS See/Küste Der SSS wird vorausgesetzt für SHS Sportküstenschifferschein (SKS) Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben. Zulassung: - ab 16 Jahren, - Besitz SBF-See, - Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern Sportseeschifferschein (SSS) Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben. Zulassung: - ab 16 Jahren, - Besitz SBF-See, - Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter. Sporthochseeschifferschein (SHS) Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben. Zulassung: - ab 18 Jahren, - Besitz Sportseeschifferschein - Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer.
Pyroscheine Großer Pyronachweiß Sachkundenachweiß (SKN) - Mindestalter 18 Jahre - Nach Waffengesetz - Nach Sprengstoffgesetz - Beinhaltet den Fachkundenachweiß (FKN) - Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte. - Erwerb, Lagerung, Verbringung von Signalpistolen/Signalraketen (Kaliber 4) mit der entsprechenden Munition und Eintragung in der Waffenbesitzkarte Kleiner Pyronachweiß Fachkundenachweiß (FKN) - Mindestalter vollendet 16 Jahre - Sportbootführerschein - Nach dem Sprengstoffgesetz - berechtigt zum Erwerb und Umgang, Beförderung von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse BAM-T2. Darunter fallen z. B. Seenot- Handsignalmittel wie Fallschirmraketen, Handfackeln und Rauchtöpfe. Der Pyroschein, richtige Bezeichnung: Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht. Dieser beinhaltet auch den Fachkundenachweis. Pyrotechnische Signalmittel sind nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) für alle Fahrzeuge, auch für Charteryachten in der Seefahrt vorgeschrieben. Seegängige Schiffe und Yachten (Charteryachten) sind daher mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln, wie z.b. Handfackeln, Wasserfärber, Rauchsignalmitteln etc. sowie möglicherweise auch mit Signalpistolen und Signalraketen mit der entsprechenden Munition ausgerüstet. Während Handfackeln, Rauchsignale Wasserfärber etc. ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, berechtigt der Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel den Inhaber zum Erwerb, zum Umgang und zur Beförderung von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse BAM-T2. Darunter fallen z. B. Seenot-Handsignalmittel wie Fallschirmraketen, Handfackeln und Rauchtöpfe. Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz, nicht zum Führen einer Waffe. Eine Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland ist unter anderem der Sachkundenachweis (SKN) erforderlich. Weitere Voraussetzungen wie etwa die körperliche und geistige Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sind im Waffengesetz geregelt. In die Waffenbesitzkarte trägt die zuständige Behörde (Stadt/Polizei) die Seenot-Signalpistole ein, die der Karteninhaber besitzen darf.
Die FUNKZEUGNISSE (UBI-LRC) UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Radiotelephone Operator s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC) Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig. Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren. Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren Ergänzungsprüfung Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC/LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.