Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
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- Ruth Engel
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1 wird von der IHK bearbeitet Industrie und Handelskammer Ostwürttemberg Branchenkoordination Verkehr LudwigErhardStraße Heidenheim örtlich zuständig Freistellung liegt vor EDV erfasst FIDA erfasst IdentNr.... Vorauskasse Gebührenbescheid erstellt volle Gebühr Gebührenbescheid erstellt halbe Gebühr Gebührenbescheid erstellt 20 %Gebühr Krankmeldung ausgewiesen durch... vorgelegte Nachweise: FEKlasse(n)... FEKlasse (U)... fachliche Eignung (Q) Schulungsnachweis technisches Datenblatt TeilnehmerNummer... Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem BerufskraftfahrerQualifikationsGesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden) Prüfung Güterkraftverkehr Theorie Prüfung Personenverkehr Theorie Praxis Praxis Ich bitte, mich frühestens am für die Prüfungsteilnahme vorzumerken.
2 Name Geburtsort Vorname Geburtsland Straße Geschlecht männlich weiblich PLZ/Ort Telefon Geburtsdatum Telefax Staatsangehörigkeit tätig bei Firma bzw. Angabe der Fahrschule Telefon Straße Telefax PLZ/Ort Der Gebührenbescheid geht an o.g. Firma / Fahrschule... (Unterschrift) Das Mitbringen von Mobiltelefonen oder programmierbaren Taschenrechnern zur Prüfung ist nicht zulässig. Eine Nichtbeachtung kann als Täuschungshandlung gewertet werden ( 8 Abs. 5 der IHKPrüfungssatzung). Ort, Datum Unterschrift 2/5
3 Erläuterungen: Die Prüfung und die Prüfung beschleunigte ermöglichen das Führen von Lkw oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Güterkraftverkehr/ Personenverkehr Mindestalter bei C/CE 18 Jahre 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre 18 Jahre D/DE 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) Mindestalter bei beschleunigter D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 21 Jahre 23 Jahre : Die uneingeschränkte Prüfung bzw. beschleunigte müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder D. Quereinsteiger: Die Prüfung Quereinsteiger bzw. beschleunigte Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger: Die Prüfung Umsteiger bzw. beschleunigte Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder D besitzen. Umfang der Prüfung: Prüfungsteile Beschleunigte Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. 210 Minuten Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. 210 Minuten Umsteiger theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 120 Minuten 3/5
4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart: (Einzelfragen klären Sie bitte mit Ihrer IHK) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung /beschleunigte Personenverkehr oder Güterkraftkraftverkehr oder ein Führerschein einer Klasse C oder einer Klasse D vorzulegen. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Gültiger Führerschein einer Klasse C, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll, bzw. gültiger Führerschein einer Klasse D, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll oder wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung /beschleunigte Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, oder Güterkraftkraftverkehr, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Original des Fachkundenachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die der Prüfungsart entsprechende Fahrerlaubnisklasse. gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Umsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins einer Klasse C/Klasse D und eines Nachweises über eine /beschleunigte für die andere Beförderungsart, wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde. Gültiger Führerschein einer Klasse C und einer Klasse D Wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde: Nachweis einer /beschleunigten für den Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, bzw. Nachweis einer /beschleunigten für den Güterkraftverkehr, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Quereinsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die der Prüfungsart entsprechende Fahrerlaubnisklasse und eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll Original des Fachkundenachweises 4/5
5 Die praktische Prüfung wird grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der (bitte ausgefüllt dem Anmeldeformular beifügen, wenn eine Prüfung abgelegt werden soll): Zugfahrzeug/Sattelzugmaschine/Omnibus Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: Anhänger/Sattelauflieger Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: 5/5
Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
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