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1 Industrie- und Handelskammer Trier Elke Arnoldy Herzogenbuscher Str Trier Telefax: 0651/ Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung Güterkraftverkehr Ich melde mich verbindlich an für die (zutreffendes bitte ankreuzen) Beschleunigte Theorie beschleunigte beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Umsteiger (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden) Theorie Praxis Quereinsteiger Quereinsteiger Umsteiger Umsteiger Nachname: Geburtsdatum: Geburtsland: Straße/Nr.: Vorname: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: PLZ/Wohnort: Telefonisch tagsüber zu erreichen: Ich bitte, mich frühestens ab für eine Prüfung vorzumerken. Ich habe die Erläuterungen, die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung und die Prüfungsgebühren sowie die Rücktrittsfristen zur Kenntnis genommen. Des Weiteren nehme ich zur Kenntnis, dass eine Einladung zur Prüfung erst erfolgt, wenn die erforderlichen Unterlagen bis zum jeweiligen Anmeldeschluss bei der IHK Trier vollständig vorliegen. Ich erkläre hiermit, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe. Ort, Datum Unterschrift

2 Voraussetzungen / Unterlagen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart: Beschleunigte Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte ist die Vorlage des Originals eines von der anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Dieser Nachweis ist in Kopie mit den Anmeldeunterlagen einzureichen. Das Original des Schulungsnachweises Beschleunigte Umsteiger Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung /beschleunigte Personenverkehr oder Güterkraftverkehr oder ein Führerschein einer Klasse C oder einer Klasse D vorzulegen. Diese Nachweise sind in Kopie mit den Anmeldeunterlagen einzureichen. Schulungsnachweis über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung abgelegt werden soll. Das Original des Schulungsnachweises Gültiger Führerschein einer Klasse C, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll, bzw. gültiger Führerschein einer Klasse D, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll. Der Führerschein oder Beschleunigte Quereinsteiger wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung / beschleunigte Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll; oder Güterkraftverkehr, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll. Das Original des Schulungsnachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. Diese Nachweise sind in Kopie mit den Anmeldeunterlagen einzureichen. Schulungsnachweis über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung abgelegt werden soll. Das Original des Schulungsnachweises Das Original des Fachkundenachweises

3 Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die der Prüfungsart entsprechende Fahrerlaubnisklasse. Eine Kopie des Führerscheins ist den Anmeldeunterlagen beizufügen. Gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll. Der Führerschein Umsteiger Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Umsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins einer Klasse C/Klasse D und eines Nachweises über eine / beschleunigte für die andere Beförderungsart, wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde. Kopien des Führerscheins und des Nachweises der sind den Anmeldeunterlagen beizufügen. Gültiger Führerschein einer Klasse C und einer Klasse D. Der Führerschein Wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde: Nachweis einer / beschleunigten für den Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, bzw. Nachweis einer / beschleunigten für den Güterkraftverkehr, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll. Das Original des Schulungsnachweises Quereinsteiger Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Quereinsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die der Prüfungsart entsprechende Fahrerlaubnisklasse und eines von der IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. Kopien des Führerscheins und der Fachkundebescheinigung sind den Anmeldeunterlagen beizufügen. Gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll. Der Führerschein Das Original des Fachkundenachweises Die praktische Prüfung wird grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Die Fahrzeugdaten sind der Anmeldung beizufügen. Ohne vorliegende Fahrzeugdaten kann keine Anmeldung zur Prüfung erfolgen.

4 Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der (Bitte ausgefüllt dem Anmeldeformular beifügen, wenn eine Prüfung abgelegt werden soll. Ohne Vorlage der technischen Daten ist keine Anmeldung zur Prüfung möglich.) Zugfahrzeug / Sattelzugmaschine / Omnibus Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: Anhäger / Sattalauflieger Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme:

5 Erläuterungen: Die Prüfung und die Prüfung beschleunigte ermöglichen das gewerbliche Führen von LKW oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Mindestalter bei (Voraussetzung Fahrerlaubnis C / CE 18 Jahre 21 Jahre C1 / C1E 18 Jahre 18 Jahre Mindestalter bei beschleunigter D / DE 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 23 Jahre D1 / D1E 21 Jahre 21 Jahre : Die uneingeschränkte Prüfung bzw. beschleunigte müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Prüfung über eine für Güterkraft- oder Personenverkehr. Quereinsteiger: Die Prüfung Quereinsteiger bzw. beschleunigte Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger: Die Prüfung Umsteiger bzw. beschleunigte Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine oder beschleunigte für Güterkraft- oder Personenverkehr besitzen Prüfungsstelle Beschleunigte Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. - Insgesamt 210 Min. Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. - Insgesamt 210 Min. Umsteiger theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. praktische Prüfung Bewältigung kritischer Situationen max. - Insgesamt 120 Min.

6 Übersicht über die Prüfungsgebühren Die nachstehenden Gebühren gelten sowohl für den Güterkraftverkehr als auch für den Personenverkehr. Prüfung zum Erwerb der der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr Prüfung Theoretische Prüfung 200,00 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 180,00 Theoretische Prüfung Umsteiger 150,00 Praktische Prüfung 1.200,00 Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.200,00 Praktische Prüfung Umsteiger 900,00 Prüfung Beschleunigte Theoretische Prüfung 100,00 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 100,00 Theoretische Prüfung Umsteiger 100,00 Rücktritt, Nichtteilnahme Bei Rücktritt von einer Prüfung nach Anmeldeschluss oder Nichtteilnahme ohne Abmeldung werden Auslagen und eine Bearbeitungsgebühr von insgesamt 10 % bis 60 % der vollen Gebühr nach oder erhoben. Zweitschrift 40,00 Die Gebühr muss spätestens bis zum Beginn der Prüfung eingezahlt sein. Eine Einzahlungsbestätigung oder ein anderer geeigneter Beleg ist zu Beginn der Prüfung der Aufsicht führenden Person vorzulegen. Abweichende Rechnungsanschrift (wenn abweichend von den persönlichen Daten des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin): Name / Firma: Straße:, Plz, Ort: Telefon:

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