Bezirksfeuerwehrverband Knittelfeld Wienerstrasse 26-8720 Knittelfeld Tel.: 03512 / 42682 Fax: 03512 / 42682-42 kdo.601@bfvkf.steiermark.at - www.bfvkf.steiermark.at RL-GAB-09-01 Richtlinie zur Durchführung für die Allgemeine Grundausbildung GAB Inhalt 1. Ziele der Richtlinie 2. Zuständigkeit 2.1 Feuerwehr 2.2 Bezirk 3. Ausbildungskonzept 4. Feuerwehrjugend-Laufbahnplan 5. Grundausbildungs-Module 5.1 GAB 1 5.1.1 Modul 1-3 5.1.2 Modul 4-6 / Praxismodul 5.2 Inspektion zur praktischen Ausbildung 5.3 GAB 2 5.4 Bestätigung / Nachweis 6. Funk Grundausbildung 7. Adjustierung 8. Leistungsbewerbe FLA, FULA 9. Voraussetzungen 10. Kosten Verteiler : X Bezirksfeuerwehrkommando X Feuerwehren X BFV-HP Downloadbereich
1. ZIELE In den Satzungen der Freiwilligen Feuerwehren beziehungsweise in den Betriebsfeuerwehrordnungen der Betriebsfeuerwehren ist die Teilnahme bei Aus- und Fortbildungen als Pflicht der Feuerwehr Mitglieder definiert. Ausbildung ist aber auch ein Recht jedes Feuerwehrmitgliedes Das Feuerwehrmitglied hat das Recht jene Ausbildung angeboten zu bekommen, welche ihm ermöglicht als vollwertiges Mitglied bei Einsätzen, Übungen und sonstige Tätigkeiten kompetent mitwirken zu können. Mit dieser Richtlinie soll die allgemeine Grundausbildung für Mitglieder von Feuerwehren des Bezirkes Knittelfeld auf eine gemeinsame Linie gebracht werden. Im Vordergrund steht dabei, den Qualitätsstandard der Ausbildung sicherzustellen. (Ausbildungs- und Verantwortungsbereich der Ortsfeuerwehrwehr) Eben Ebenso werden durch diese Richtlinie die Aufgaben und die Zuständigkeiten des Bezirksfeuerwehrverbandes Knittelfeld geregelt. Die zeitliche Abfolge der modularen Bausteine in der allgemeinen Grundausbildung des Bezirksfeuerwehrverbandes Knittelfeld wurde vom Bezirksfeuerwehrtag am 27.Mai 2006 in Rachau beschlossen. Der allgemeinen Grundausbildung im BFV Knittelfeld sind Ausbildungsvorschriften des Landesund des Bundesfeuerwehrverbandes zu Grunde gelegt. ÖBFV Handbuch für die Grundausbildung ÖBFV - Heft 2 Ausbildungsvorschrift für die Löschgruppe Richtlinie Grundausbildung Aktuelle Richtlinien zur Grundausbildung Downloaden unter www.lfv.stmk.at oder www.bfvkf.steiermark.at Seite 2 von 9
2. ZUSTÄNDIGKEIT 2.1 Feuerwehr Die Verantwortung für die Grundausbildung auf Ortsebene hat grundsätzlich der Kommandant der Feuerwehr. Dieser ist auch dem Bürgermeister bzw. (dem Betriebsinhaber) für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass jeder Bewerber, die ihm zustehende Ausbildung erhält. Er kann diese Aufgabe an einen Ortsausbilder delegieren, bleibt aber für die vorschriftsmäßige Durchführung verantwortlich. Die Ortsausbildung kann im Einvernehmen mit Nachbarfeuerwehren auch von diesen durchgeführt werden, auf jeden Fall aber ist der Kommandant des Auszubildenden für den Ausbildungsfortschritt verantwortlich. Ortsausbilder haben die entsprechende Ausbildung sowie Fach- und Sachkompetenz nachzuweisen. Persönliche Kompetenz soll als Vorbildfunktion bevorzugt werden. 2.2 Bezirk Der Bezirks Feuerwehrkommandant ist für die Einhaltung der Vorschriften und Ausbildungsrichtlinien verantwortlich. Zur Unterstützung und operativen Verantwortlichkeit wird ein von Ihm ernannter Bezirks Ausbildungsbeauftragter mit den Aufgaben auf Bezirksebene betraut. Der Bezirks Ausbildungsbeauftragte zieht zu seiner Unterstützung geeignete Mitglieder aus den Feuerwehren zusammen. Diese bilden das Ausbildungsteam des BFV Knittelfeld. Es gelten die gleichen Qualifikationskriterien und persönlichen Kompetenzen wie bei Ortsausbildern. Zusätzlich sind die Ausbilder auch angehalten als Bewerter einer Leistungsprüfung oder Leistungsbewerbes in ihrem Spezialgebiet zu fungieren. Seite 3 von 9
3. AUSBILDUNGSKONZEPT GAB 1 4. FEUERWEHRJUGEND Seite 4 von 9
5. GRUNDAUSBILDUNGS MODULE Als erste Ausbildungsmaßnahme für die Feuerwehrjugend 1 (10-11 Jährige) dienen Ausbildungsgrundlage, Bewerbsspiel und Wissenstestspiel 5.1 GAB 1 Die gesamte Grundausbildung, bestehend aus GAB 1 und GAB 2, wird als theoretischer und praktischer Teil ab Feuerwehrjugend 2 sowie Quereinsteiger ausgebildet und ist modular in der GAB 1, sowie als reines Praxismodul in der GAB 2 geregelt. Nach dem Ausbildungskonzept des Bezirkes Knittelfeld kann die Prüfung zum Funkgrundkurs noch vor der GAB 2 abgelegt werden 5.1.1 MODUL 1 3 1 + 1 Tag Die Inhalte dieser Module (sie sind vom LFV vorgegeben) werden im Rahmen der Ausbildung der Feuerwehrjugend vermittelt und auf Bezirkebene in Prüfungsform abgenommen. Sie sind auch von Quereinsteigern abzulegen. MODUL 1 Wissenstest der FJ Bronze Das Feuerwehrmitglied sollte die Struktur und Ausrüstung sowie Zuständigkeiten der eigenen Feuerwehr kennen. MODUL 2 Wissenstest der FJ Silber Das Feuerwehrmitglied sollte die Struktur des BFV, die Gerätschaft für den Brandeinsatz und deren Funktion beschreiben können, sowie Grundlegendes über den Nachrichtendienst wissen. MODUL 3 Wissenstest der FJ Gold Das Feuerwehrmitglied sollte die Struktur des LFV wissen. Es sollte in Notfällen richtig reagieren, Gerätschaften für den technischen Feuerwehreinsatz erkennen und deren Funktion beschreiben, die GAMS- Regel. Themen aus dem Bereich der Brand- und Löschlehre werden im Modul 4-6 vorgetragen. Je abgelegte Modulprüfung erhält der Bewerber das jeweilige Wissenstest Abzeichen. Seite 5 von 9
5.1.2 MODUL 4 6 / Praxismodul Ziele Das Feuerwehrmitglied sollte die Struktur des LFV wissen. Es sollte die Tätigkeiten der Mannschaft in der Löschgruppe und der Mannschaft in der technischen Gruppe kennen. (mit Ausnahme Kommandant, Melder und Maschinist). Es muss Gefahren an der Einsatzstelle erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen können. Das Mitglied muss über die Notwendigkeit des Atem- und des Körperschutzes Bescheid wissen Unterricht-Inhalte verpflichtend 1 Tag Feuerwehr Angriffstrupp, Wassertrupp, Schlauchtrupp Wasserbezug vom Hydrant oder mit Saugleitung Herstellung einer Zubringleitung mit mehr als 2 B-Längen Vorbereitung der Angriffsleitung für Innenangriff Bezirk Gefahren an der Einsatzstelle, Gefahrenerkennung Unfallverhütung & Versicherung im Feuerwehrdienst Absichern der Einsatzstelle Verhaltensregeln im Feuerwehreinsatz Grundzüge des Atem- und Körperschutzes Vorbeugender Brandschutz Brand- und Löschlehre Der technische Feuerwehreinsatz (insbesondere das sichern der Einsatzstelle, Brandschutz, Geräteablage) Maßnahmen beim Austritt von Flüssigkeiten Tierrettung / Schulung durch Veterinärarzt Prüfung 1 Tag In der Praxis, Abschlussübung mit Truppaufgaben Mündliche Prüfung zum theoretischen Teil 5.2 INSPEKTION zur praktischen AUSBILDUNG 1 Tag Ausbilder des Bezirkes besuchen in Teams (2 3 Mann) die Wehren und vergewissern sich über den Wissensstand der Bewerber in der Praxis. Es bleibt dem Bewerber frei, ob die Einsatzübung vom Fahrzeug, nach den Richtlinien der BDLP durchgeführt wird, oder die Geräte nach den Richtlinien des FLA (1:8) aufgelegt werden. Es werden für den Bewerber nur die Positionen Angriffstrupp (1+2), Wassertrupp (3+4) und Schlauchtrupp (5+6) überprüft. Termine zu diesen Inspektionen, welche im Rahmen einer Feuerwehrübung innerhalb der Wehr durchgeführt werden, sind mit dem Ausbildungsbeauftragten in den Monaten Juni, Juli, August oder September zu vereinbaren. Seite 6 von 9
5.3 GAB 2 1 Tag Nach erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung GAB 1 im Bezirk, ist der Bewerber automatisch zur GAB 2 berechtigt und gemeldet. Diese wird derzeit in der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Lebring ausgebildet, kann aber- unter Einhaltung aller vorgegebenen Themen - auch im Bezirk ausgebildet werden. 5.4 Bestätigung / Nachweis Die jeweils abgeschlossenen bzw. nachgewiesenen Module werden im Feuerwehrpass eingetragen und bestätigt. Nach Abschluss der GAB 2 und erbrachten Nachweis des 16 Std. Erste- Hilfe-Kurses, erfolgt die Bestätigung der abgeschlossenen Grundausbildung im Feuerwehrpass sowie die elektronische Erfassung durch den BFV (Kursbuchungssystem der FWZS) 6. FUNK GRUNDAUSBILDUNG 2 + 1 Tag Die Funk-Grundausbildung wird nach den geltenden Richtlinien des Funkgrundkurses ausgebildet. Die Zuständigkeit liegt beim verantwortlichen Bezirksbeauftragten für das Funkwesen. Der Feuerwehrmann hat die Möglichkeit den Funkgrundkurs noch während der allgemeinen Grundausbildung zu absolvieren und die Prüfung dazu abzulegen. Der Feuerwehrmann soll die Grundbegriffe vom Feuerwehrfunk beherrschen und Aufgaben im Sachbereich Funk auf Gruppenebene selbständig lösen können. Lehrinhalt: - Funkordnung - Technische Grundlagen - Gerätekunde - Gerätekunde LFV Stmk. - Landesfunksystem LFV Stmk. - Landesalarmsystem LFV Stmk. - Kartenkunde Als äußeres Zeichen für die Absolvierung der Funk-Grundausbildung und erfolgreiche Teilnahme am Funkbewerb erhalten Jugendliche (14-15 jährige) das Fertigkeitsabzeichen-Funk FEAF Seite 7 von 9
7. ADJUSTIERUNG Bewerber zur GAB haben sich vorschriftsmäßig nach den Satzungen des Landesfeuerwehrgesetzes gemäß 21 zu Adjustieren. UNIFORM TRAGEVORSCHRIFT (Ausgabe 24.September 2005) E1 D3 FJ Feuerwehrhelm Dienstbluse grün / blau Dienstbluse grün / blau Schutzjacke Diensthose grün / blau Diensthose grün / blau Schutzhose Overall grün / blau Polo- oder T-Shirt blau Sicherheitsstiefel Schuhe Schwarz Dienstmütze (faltbar), Schirmmütze Schutzhandschuhe Socken Schwarz Schwarze Schuhe Feuerwehrgurt Kopfbedeckung / Mütze 8. LEISTUNGSBEWERBE Als anrechenbarer Bewerb zur Praxisinspektion in der Grundausbildung gilt nur der 1 : 8 Leistungsbewerb (FLA-Silber )! Während der Grundausbildung und nach erfolgreich abgelegtem Funkgrundkurs kann der Feuerwehrmann bereits am FULA - Bewerb um das bronzene Leistungsabzeichen mitmachen. 9. VORAUSSETZUNGEN Feuerwehrjugend 1: nach Vollendung des 10. Lebensjahres bis zum 1.Jänner des Jahres in dem der Jugendliche sein zwölftes Lebensjahr erreicht. Beginn der allgemeinen Grundausbildung GAB1 Module 1 6 Feuerwehrjugend 2: Erste Hilfe Kurs: Vom 1.Jänner des Jahres, in dem der Jugendliche sein 12. Lebensjahr erreicht bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres. 16 Std. wird einmal jährlich vom BFV organisiert GAB 2 : Erfolgreich abgeschlossen Grundausbildung 1 Seite 8 von 9
10. KOSTEN Bei Veranstaltungen des BFV Knittelfeld im Rahmen der allgemeinen Grundausbildung werden für Ausbilder und Prüfer keine Aufwandentschädigungen ausbezahlt. Die Verpflegung während oder nach den Ausbildungs-Veranstaltungen für Ausbilder und Prüfer wird vom BFV zur Verfügung gestellt und wird über den übertragenen Wirkungsbereich abgerechnet. Hierzu ist vom jeweiligen Ausbildungsverantwortlichen eine diesbezügliche Rechnung mit Namensliste vorzulegen. Direkte Kosten wie Verpflegung der Kursteilnehmer, Ausbildungsunterlagen, Betriebsmittel, verlorenes oder beschädigte Gerätschaft sowie allfällige Transportkosten (Bus) nach Lebring werden nach Verursacherprinzip durch die Anzahl der Kursteilnehmer geteilt und gesammelt den Feuerwehren durch den BFV vorgeschrieben und einkassiert. Eine Anwesenheitsliste ist mit der Abrechnung vorzulegen. Erstellt: BI.d.F Kucera Boris Bezirksbeauftragter für Ausbildung Ennstalerstrasse 7 8724 Spielberg Tel.: 0650 / 5454804 Mail: gab.601@bfvkf.steiermark.at Die Richtlinie wurde in abgestimmter Zusammenarbeit mit dem Ausbilderteam unter Mithilfe von OBR Haberl Josef, BI d.f. Feldbaumer Daniel (Jugendbeauftragter) und HBIdF. Strasser Franz (Funkbeauftragter) erstellt und tritt mit 1.Jänner 2009 in Kraft. Der Bezirks-Feuerwehrkommandant OBR Haberl Josef Seite 9 von 9