Geplant & Gebaut Damit ländliche Wege über eine lange Nutzungsdauer verfügen, sollten die Asphaltschichten möglichst dicht und lexibel sein FOTO: ALE UNTERFRANKEN, WÜRZBURG Regelwerke für Ländliche Wege Das vorhandene Regelwerk für den Bau Ländlicher Wege die ZTV LW 99/01 mit ihren Änderungen und Ergänzungen musste grundlegend überarbeitet werden. INGO REINHARDT SOWIE HOLGER OHE UND MICHAEL NELIEPP 18 Asphalt & Bitumen 01/2017
Die ZTV Ländliche Wege aus dem Jahre 1999 mit weiteren Ausgaben wurde ersetzt durch eine ZTV und eine TL ABBILDUNGEN: FGSV Ebenfalls neu aufgenommen wurde ein Asphalttragdeckschichtmischgut für Asphaltspuren: AC 16 TDSP LW FOTO: SAW SCHLESWIGER ASPHALTSPLITT-WERKE GMBH & CO. KG, SCHLESWIG Der Arbeitsausschuss 6.5 Ländliche Wege der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erhielt im Jahr 2008 den Auftrag, diese Überarbeitungen durchzuführen. Dabei sollte die Systematik beibehalten, alle bisher geregelten Bauweisen im Ländlichen Wegebau in einem geschlossenen Regelwerk fortgeschrieben werden. Maßgeblicher Grund für die Überarbeitung war die zwischenzeitlich für weitere Baustofe und Mischgüter veröfentlichte harmonisierte Europäische Normung. Folglich wurde es erforderlich, das Regelwerk sowohl in Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV), als auch in Technische Lieferbedingungen (TL) aufzuteilen. Bei der Überarbeitung zeigte sich bald, dass bei den verschiedenen Bauweisen unterschiedliche Vorgaben der jeweils geltenden harmonisierten Euronorm vorlagen, was die Zusammenfassung einheitlicher Regelungen für die verschiedenen Bauweisen in einem allgemeinen Abschnitt erschwerte. Bei den Bauweisen mit Asphalt, Beton und Plaster mussten die Regelungen der Bauproduktenrichtlinie und später die der Bauproduktenverordnung berücksichtigt werden. Die im August 2016 von der FGSV veröfentlichten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege, Ausgabe 2016 - ZTV LW 16 und die Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustofe, Baustofgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege, Ausgabe 2016 - TL LW 16 ersetzen die ZTV LW 99/01, Ausgabe 2007 und regeln neben dem Erdbau die Bauweisen für Wegebefestigungen mit ɓ Schichten ohne Bindemittel, ɓ hydraulischen Bindemitteln und Beton, ɓ Asphalt, ɓ Plastersteinen und Spurwegplatten. Zur Einführung wurde den zuständigen Ministerien empfohlen, die überarbeiteten Regelwerke zeitnah ihren nachgeordneten Stellen bekannt zu machen. Im Rahmen dieser Veröfentlichung wird ausschließlich die Bauweise mit Asphalt vorgestellt. Besonderheiten der Asphaltbauweise im Ländlichen Wegebau In der Regel können Ländliche Wege kostengünstig gebaut werden, da nur sehr eingeschränkt eine ganzjährige Befahrbarkeit, insbesondere mit hohen Lasten, gegeben sein muss. Daher sind ein frostsicherer Wegeaufbau und die Verwendung von F1-Gestein nicht zwingend gefordert. Aufgrund des langsam fahrenden Verkehrs bestehen keine Griigkeitsanforderungen, wodurch keine Anforderungen an den PSV gestellt werden und auf ein Abstumpfen der Oberläche verzichtet wird. Das Ziel einer langen Nutzungsdauer wird durch die Herstellung von möglichst dichten und lexiblen Asphaltschichten angestrebt. Hierfür sind hohlraumarme, bindemittelreiche und mit weichem Bitumen produzierte Asphaltmischgüter sowie eine ausreichende Verdichtungs-. Ländliche Wege werden kaum ganzjährige mit hohen Lasten und hohen Geschwindigkeiten befahren das hat Auswirkungen auf die zu verwendenden Gesteinskörnungen FOTO: WAGNER FAHRZEUGBAU GMBH, DEININGEN Asphalt & Bitumen 01/2017 19
Tabelle 5.4 der ZTV LW: Anforderungen an Asphalttragschichten im Ländlichen Wegebau Tabelle 5.5 der ZTV LW: Anforderungen an Asphaltdeckschichten im Ländlichen Wegebau Tabelle 5.6 der ZTV LW: Anforderungen an Asphalttragdeckschichten im Ländlichen Wegebau Tabelle 5.7 der ZTV LW: Anforderungen an Asphaltspuren im Ländlichen Wegebau fern der großen Bedeutung des Merkmals Schichtenhohlraumgehalt Rechnung. Wegebefestigungen mit Asphalt in den TL LW Der Abschnitt 6 Wegebefestigungen mit Asphalt der TL LW 16 enthält neben einem allgemeinen Teil und den Begrifsbestimmungen auch detaillierte Angaben zu den zu verwendenden Gesteinskörnungen, zum Umgang mit Asphaltgranulat und zu den Anforderungen an das Asphaltmischgut. Als Bindemittel ist im ländlichen Wegebau ausschließlich Straßenbaubitumen 160/220 und 70/100 zulässig; härtere Sorten sind im Ländlichen Wegebau nicht vorgesehen. Die Anforderungen an die Asphaltbetone für die jeweilige Schicht im ländlichen Wegebau sind in den Tabellen 6.6 bis 6.9 der TL LW 16 beschrieben. Die Bezeichnungen der Asphaltmischgutarten und -sorten wurden den Vorgaben der DIN EN 13108-1 angepasst und für Asphaltmischgüter im Ländlichen Wegebau um das Kürzel LW national ergänzt, z. B. AC 16 TD LW. Besonders zu erwähnen sind zwei neu aufgeführte Mischgutsorten ɓ AC 11 TD LW: Asphalttragdeckschicht- leistung beim Einbau erforderlich. Die Verformungsbeständigkeit steht hierbei nicht im Vordergrund. Bei der Asphaltbauweise im Ländlichen Wegebau kommt der Prüfung des Schichtenhohlraumgehaltes eine besondere Bedeutung zu. Dieses Merkmal gestattet, im Gegensatz zum Merkmal Verdichtungsgrad, einen direkten Rückschluss auf die tatsächlichen Hohlraumverhältnisse der fertigen Schicht. In Deutschland war das Regelwerk des Ländlichen Wegebaus das erste, das vertragliche Anforderungen an den Schichtenhohlraumgehalt festgelegt hat. Seit den Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege, Ausgabe 1975 - TV-LW 75 gibt es für alle darin enthaltenen Schichtarten (Asphalttragschichten, Asphalttragdeckschichten und Asphaltdeckschichten) Anforderungswerte bezüglich des Hohlraumgehaltes. Entscheidend ist die technologische Erkenntnis, dass sich eine Zunahme des Hohlraumgehaltes in einer Asphaltschicht ungünstig auf die Alterungsbeständigkeit, auf das Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen, auf die Ermüdungsbeständigkeit und auf die Rissresistenz bei Kälte auswirkt. Das enge Prüfraster von Einzelbohrkernen trägt insomischgut im Ländlichen Wegebau mit einem Größtkorn von 11 mm. Daraus hergestellte Schichten weisen eine geringere Oberlächenrauigkeit auf, als es mit dem bisher ausschließlich geregelten AC 16 TD möglich war. Damit eignet sich diese Bauweise besser für eine zusätzliche Nutzung des Ländlichen Wegs für Freizeit und Erholung (z.b. Nutzung durch Radfahrer oder Skater). ɓ AC 16 TDSP LW: Asphalttragdeckschichtmischgut für Asphaltspuren im Ländlichen Wegebau. Dieses Mischgut war bislang als Besonderheit beschrieben, deren empfohlene Mischgutzusammensetzung lediglich Richtliniencharakter hatte. Neu ist die Regelung als eigenes Asphaltmischgut in den TL LW, wie auch als eigene Schicht mit vertraglichen Anforderungen in den ZTV LW. Bezüglich des Widerstandes gegen Zertrümmerung werden dem Ausschreibenden bei den Asphaltdeck- und Asphalttragdeckschichten Kategorien zur zweckmäßigen Festlegung vorgegeben. Die aufgeführte Anforderung an die Absplitterung bei Frost-Tausalz-Beanspru- 20 Asphalt & Bitumen 01/2017
Für die zusätzliche Nutzung des Ländlichen Wegs für Freizeit und Erholung wurde das Mischgut AC 11 TD LW aufgenommen FOTO: KARSTEN DYBA/SWP Tabelle 6.6 der TL LW: Anforderungen an Asphalttragschichtmischgut im Ländlichen Wegebau Tabelle 5.9 der ZTV LW: Toleranzen für Korngrößenverteilung und Bindemittelgehalt bei Bohrkern-Sammelproben chung gilt nur für Wege, auf denen Winterdienst mit Streusalzeinsatz durchgeführt wird. Nur in diesem Fall ist die Absplitterung auf 8 M.-% begrenzt. Die maximal mögliche Zugabemenge des Asphaltgranulates wird auf der Grundlage der Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (TL AG-StB) und des Merkblattes für die Wiederverwendung von Asphalt (M WA) ermittelt. Die Regelungen zur Überprüfung der Leistungsbeständigkeit mit dem Erstprüfungsbericht und der Werkseigenen Produktionskontrolle sowie der Leistungserklärung und der CE-Kennzeichnung entsprechen den Vorgaben der Europäischen Norm. Wegebefestigungen mit Asphalt in der ZTV LW In diesem 5. Abschnitt der ZTV LW sind neben dem allgemeinen Teil und den Begrifsbestimmungen die zweckmäßigen Asphaltmischgutarten und -sorten in Abhängigkeit von der Wegeart nach den Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW) aufgeführt. Weiterhin sind die niedrigste und die höchste Temperatur des Asphaltmischgutes (Tabelle 5.2) sowie die Einbaubedingungen für Asphalt im Ländlichen Wegebau (Tabelle 5.3) neu festgelegt worden. Der maximal zulässige Hohlraumgehalt für die Kontrollprüfung wurde prüfungsbedingt bei allen Asphaltschichten sowie zusätzlich aus technologischen Gründen bei den Asphaltdeckschichten verringert. Die Anforderungen an die Einbaudicke und den Hohlraumgehalt in der fertigen Schicht sind in den Tabellen 5.4 bis 5.7 der ZTV LW 16 dargestellt. Nach den alten ZTV LW 99/01, Ausgabe 2007 galt für die Bindemittelsorten 160/220 und 70/100 bei Mitverwendung von Asphaltgranulat gleichermaßen ein Höchstwert des Erweichungspunktes Ring und Kugel (EPRuK) von 57 C am rückgewonnenen Bindemittel der Kontrollprüfung. Nach der neuen Regelung wird in Abhängigkeit von der Bindemittelsorte diferenziert: EPRuK 51 C für Bitumen 160/220 und 59 C für Bitumen 70/100. Die Anforderungswerte gelten für das Straßenbaubitumen bei sortenreiner Verwendung und für das resultierende Bindemittelgemisch bei Einsatz von Asphaltgranulat gleichermaßen. Die Toleranzen für die Asphaltmischgutzusammensetzung sind in der Tabelle 5.9 der ZTV LW 16 vorgegeben. Änderungen ergaben sich bei der Überschreitung des Bindemittelgehaltes sowie beim Merkmal der Feinanteile hinsichtlich der Siebgröße (< 0,063 mm).. Asphalt & Bitumen 01/2017 21
Geplant & Gebaut Tabelle 6.8 der TL LW: Anforderungen an Asphalttragdeckschichtmischgut im Ländlichen Wegebau Tabelle 6.7 der TL LW: Anforderungen an Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten im Ländlichen Wegebau Die Kontrollprüfungen der Asphaltmischgutzusammensetzung wird an einer Sammelprobe aus 5 bis 9 Einzelbohrkernen mit einem Abstand von maximal 200 m zueinander durchgeführt. Dabei sollen die zu einer Sammelprobe zusammenzufassenden Bohrkerne aus Stationen stammen, an denen das eingebaute Mischgut von einem Asphaltmischwerk innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen produziert wurde. Die Untersuchung des Schichtenhohlraumgehaltes erfolgt jeweils an einem Einzelbohrkern. Die Behandlung von Mängeln ist fortan im Kursivtext als Empfehlung zu verstehen. Eine Abzugsregelung kann im Sinn einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorgenommen werden. Der Begrif der Abnahmeverweigerung wird in den ZTV LW 16 durch den wesentlichen Mangel gemäß VOB ersetzt, bei dem ein Abzug als Ausgleich für die Geltendmachung von Mängeln nicht mehr sinnvoll ist. Durch die Verringerung des Anforderungswertes des maximalen Hohlraumgehaltes von 7 Vol.-% auf 5,5 Vol.-% bei Asphaltdeckschichten ergibt sich in den ZTV LW 16 ein größerer Abzugsbereich, der bei der Abzugsformel berücksichtigt wird. Tabelle 6.9 der TL LW: Anforderungen an Asphalttragdeckschichtmischgut für Asphalt spuren im Ländlichen Wegebau 22 Fazit Zusammenfassend kann für die Abschnitte der Wegebefestigungen mit Asphalt in den TL LW 16 und den ZTV LW 16 resümiert werden, dass eine Fortschreibung auf Basis der grundsätzlichen Festlegungen der ZTV LW 99/01, Ausgabe 2007 sowie unter Berücksichtigung der neuen Prüfverfahren und Vorgaben der Europäischen Normung durchgeführt wurde. Hierbei wurde Wert darauf gelegt, die Besonderheiten des Ländlichen Wegebaus im Wesentlichen beizubehalten. W Anschriften der Autoren Dr.-Ing. Ingo Reinhardt Ingenieur-Beratung Ellrott + Dr. Reinhardt GmbH Merkurstraße 1D 30419 Hannover dr.rue@t-online.de Dipl.-Ing. Holger Ohe Ems-Jade Mischwerke GmbH KG für Straßenbaustofe In der Riede 11 49692 Cappeln-Nutteln ohe@ems-jade.de Dipl.-Ing. Michael Neliepp BP Europa SE BB BITC-S Wittener Straße 45 44789 Bochum michael.neliepp@de.bp.com Asphalt & Bitumen 01/2017