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Transkript:

TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D - 85748 Garching Seite: 1 von 4 GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG DER ABE 47232 366-0020-08-MIRD Antragsteller: Momo S.r.l. 20146 Milano Art: Sonderrad 7 J X 17 H2 Typ: 540 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 47232 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Das Sonderrad kann auch mit 17x7J gekennzeichnet sein. Die Radausführungen 007 und 010 dürfen nur mit Lochkreisvariationsschrauben verwendet werden. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochkreis Mitten loch Einpreßzul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 007 PCD 100 Ø72.2 Ø58.1 100/4 58,1 38 615 2007 06/07 004 PCD 100 Ø72.2 Ø54.1 100/4 54,1 38 615 2007 06/07 003 PCD 100 Ø72.2 Ø56.1 100/4 56,1 38 615 2007 06/07 001 PCD 100 Ø72.2 Ø56.6 100/4 56,5 38 615 2007 06/07 005 PCD 100 Ø72.2 Ø57.1 100/4 57,1 38 615 2007 06/07 006 PCD 100 Ø72.2 Ø60.1 100/4 60,1 38 615 2007 06/07 002 PCD 108 Ø72.2 Ø63.4 108/4 63,4 42 575 1975 06/07 010 PCD 100 Ø72.2 Ø58.1 100/5 58,1 35 600 2075 06/07 009 PCD 100 Ø72.2 Ø54.1 100/5 54,1 35 600 2075 06/07 008 PCD 100 Ø72.2 Ø57.1 100/5 57,1 35 600 2075 06/07 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :Momo S.r.l. Hersteller Handelsmarke Art der Sonderräder Korrosionsschutz Masse des Rades 20146 Milano : Momo S.r.l. 20146 Milano : MOMO : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt : Mehrschicht-Einbrennlackierung : ca. 9,4 kg Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0020-08-MIRD zur Erteilung der ABE 47232 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: 540 Antragsteller: Momo S.r.l. Stand: 28.01.2008 I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 008: Seite: 2 von 4 : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : MOMO : -- Radtyp : -- : 540 Radausführung : -- : PCD 100 Radgröße : -- : 7 J X 17 H2 Typzeichen : KBA 47232 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.b. 06.07 Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN CHINA Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : MOMO : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0020-08-MIRD-TB der TÜV Automotive GmbH. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0020-08-MIRD zur Erteilung der ABE 47232 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: 540 Antragsteller: Momo S.r.l. Stand: 28.01.2008 Seite: 3 von 4 III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach 22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl age Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise 1 FIAT 007 38 28.01.2008 liegt bei 2 DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan 004 38 28.01.2008 liegt bei Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, SUBARU, SUZUKI, TOYOTA 3 BMW AG, HONDA, KIA, MITSUBISHI, 003 38 28.01.2008 liegt bei ROVER 4 DAEWOO MOTOR CO. LTD, FIAT, GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL 001 38 28.01.2008 liegt bei 5 VOLKSWAGEN 005 38 28.01.2008 liegt bei 6 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 006 38 28.01.2008 liegt bei NISSAN EUROPE (F), RENAULT 7 FORD, MAZDA 002 42 28.01.2008 liegt bei 8 FIAT 010 35 28.01.2008 liegt bei 9 TOYOTA 009 35 28.01.2008 liegt bei 10 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 008 35 28.01.2008 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0020-08-MIRD zur Erteilung der ABE 47232 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: 540 Antragsteller: Momo S.r.l. Stand: 28.01.2008 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Seite: 4 von 4 Elbert Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Garching, 28.01.2008 ROB Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Zusatzinformation Radtyp :540 Hersteller :Momo S.r.l. Stand :28.01.2008 Seite: 1 von 1 Zu Auflage FFT: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: Typ: Dunlop SP Sport 8000 GOOGYEAR EAGLE GSC, EAGLE GSA UNIROYAL RTT1 Zu Auflage MBK: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: Typ: CONTINENTAL ContiSportContact DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 9000 PIRELI P7000, PZero Nero TOYO Proxes-T1, Proxes-T1 plus Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage VEF: Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind hierbei ausreichend: Hersteller: Typ: B. F. GOODRICH Profiler G BRIDGESTONE RE040 MICHELIN PILOT SPORT, Pilot Alpin DUNLOP SP Sport 8080E Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination ausreichend.

TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK Daimlerstrasse 11 D - 85748 Garching Deutschland Anbauabnahme nach 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: 540 des Herstellers/Importeurs: Momo S.r.l. 20146 Milano liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungs-gemäßem Ein- oder Anbau der Techn. Prüfstelle Ingenieurzentrum Mailand, TÜV Italia S.r.l., Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor. Bericht-Nr.: 366-0020-08-MIRD Datum: 28.01.2008 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller:, Fahrzeugtyp:, Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen/Hinweise/Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.s.o.p./prüf-ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 2.2 L - 9 - J 4 18-19 - E 3 20 - G - P.2 P.4 /- T - D.1-12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - D.2-7.1-7.2-7.3 - - 8.1-8.2-8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2-2 - 15.1-5 15.2-15.3 - V.9 - R - 11-14 K - P.3-6 - 17-16 - 10-14.1 P.1-21 - 22 - - - - -

Gutachten 366-0020-08-MIRD zur Erteilung der ABE 47232 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 540 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 28.01.2008 Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK DAIMLERSTRASSE 11 85748 GARCHING

Gutachten 366-0020-08-MIRD zur Erteilung der ABE 47232 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: 540 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 28.01.2008 Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Gesamtzeichnung 811880 13.09.2006 Nabendeckel 397K53 05.07.2004 Radbeschreibung MOMO 540 20.01.2007 Radmutter B0-0008 30.07.1979 4/18.07.1996 Radmutter B0-0072 27.10.2000 Radschraube B0-0003 30.07.1979 7/16.07.1996 Radschraube B0-0052 30.07.1996 4/15.07.1996 Radschraube B0-0002 30.07.1979 6/16.07.1996 Radschraube B0-0006 30.07.1979 4/16.07.1996 Radschraube B0-0032 02.05.1984 3/16.07.1996 Zentrierring R1-0537 20.07.1993 7/17.01.2005 TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK DAIMLERSTRASSE 11 85748 GARCHING

TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D - 85748 Garching Seite: 1 von 1 TEILEGUTACHTEN 366-0020-08-MIRD Antragsteller: Momo S.r.l. 20146 Milano Art: Sonderrad Typ: 540 Felgengröße: 7 J X 17 H2 Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach 19 Abs. 3 oder Begutachtung nach 21 StVZO. Für die beschriebenen Sonderräder wurde eine ABE beantragt. Die Leichtmetall-Sonderräder Typ 540 genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung der Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen die Abnahme des Umbaus nach 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 21 StVZO. Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE. Sachverständiger Garching, 28.01.2008 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 47232 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 17 H2 Typ: 540 Inhaber der ABE und Hersteller: MOMO S.r.l. IT-20146 Milano Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 47232 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden.

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47232 2 Die ABE Nr. 47232 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 17 H2, Typ 540, in den Ausführungen: Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung auf dem Rad Kennzeichnung auf dem Zentrierring 540 PCD100 Ø72.2 / Ø58.1 1 mit Kegelbundspezialschrauben M12x1,25 Schaftl. 28mm Nr. der Anlage Mittenloch-Ø in mm Zulässige Radlast in kg max. Abrollumfang in mm Lochkreis-Ø in mm / Lochzahl Einpreßtiefe in mm 58,1 615 2007 100/4 38 2 540 PCD100 Ø72.2 / Ø54.1 54,1 615 2007 100/4 38 3 540 PCD100 Ø72.2 / Ø56.1 56,1 615 2007 100/4 38 4 540 PCD100 Ø72.2 / Ø56.6 56,6 615 2007 100/4 38 5 540 PCD100 Ø72.2 / Ø57.1 57,1 615 2007 100/4 38 6 540 PCD100 Ø72.2 / Ø60.1 60,1 615 2007 100/4 38 7 540 PCD108 Ø72.2 / Ø63.4 63,4 575 1975 108/4 42 540 PCD100 Ø72.2 / Ø58.1 8 mit Kegelbundspezialschrauben M12x1,25 Schaftl. 28mm 58,1 600 2075 100/5 35 9 540 PCD100 Ø72.2 / Ø54.1 54,1 600 2075 100/5 35 10 540 PCD100 Ø72.2 / Ø57.1 57,1 600 2075 100/5 35 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Gutachtens Nr. 366-0020-08-MIRD genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen.

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47232 3 Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr des TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.01.2008 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 22.02.2008 Im Auftrag (Hunkele) Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Gutachten Nr. 366-0020-08-MIRD

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47232 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung, nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.