Musikverein Großwelzheim e.v. Ausbildungsrichtlinien

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Ausbildungsrichtlinien Fassung vom 04.09.2013 1 Ausbildung Allgemeines 1. Jede/r Interessent/in beginnt seine/ihre Ausbildung bei einem/einer Instrumentallehrer/in. Auf Wunsch kann dieser über den Verein vermittelt werden. 2. Besitzt der/die Schüler/in kein eigenes Instrument, werden dem/der Schüler/in Leihinstrumente vom Musikverein Großwelzheim zur Verfügung gestellt (siehe 4). 3. Mit Beginn der Ausbildung wird der/die Schüler/in Mitglied im Musikverein Großwelzheim e.v. und muss einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. 4. Der/die Schüler/in sowie dessen Erziehungsberechtigte erkennen bei Ausbildungsbeginn die Ausbildungsrichtlinien an und bestätigen dies durch ihre Unterschrift. 2 Ausbildungsverlauf 1. Instrumentalausbildung a.) Die Ausbildung am Instrument wird von dafür geeigneten Personen durchgeführt. Dies können Vereinsmitglieder, externe Ausbilder/innen oder eine Musikschule sein. b.) Die Kosten für Noten- und Unterrichtsmaterial trägt der/die Schüler/in. 2. Miniband a.) Nach gründlicher praktischer und theoretischer Ausbildung kann der/die Schüler/in in die Miniband aufgenommen werden. b.) In der Miniband wird das musikalische Zusammenspiel erlernt. c.) Auch während der Zeit in der Miniband ist die Ausbildung bei dem/der jeweiligen Ausbilder/in fortzusetzen. d.) Die Mitglieder der Miniband können während der Ausbildungszeit die Junior-Prüfung und die Prüfung zum Jungmusiker-Leistungsabzeichen in Bronze ablegen. Das theoretische und praktische Wissen für die Prüfungen wird dem/der Schüler/in durch den/die jeweilige/n Ausbilder/in vermittelt. e.) Die Kosten für das Unterrichtsmaterial trägt der/die Schüler/in. 3. Jugendblasorchester a.) Die Voraussetzung zur Aufnahme in das Jugendblasorchester ist der Erwerb des Jungmusiker-Leistungsabzeichens in Bronze (D1-Prüfung). b.) Im Jugendblasorchester wird das musikalische Zusammenspiel gefestigt und weiterentwickelt. Durch Auftritte in der Öffentlichkeit werden die Musiker/innen des Jugendblasorchesters an das Mitspielen im Sinfonischen Blasorchester herangeführt. c.) Auch während der Schulung im Jugendblasorchester soll die Ausbildung bei einem/einer Instrumentallehrer/in fortgesetzt werden. d.) Das theoretische Wissen für den Erwerb des Jungmusiker-Leistungsabzeichens in Silber kann auf Wunsch dem/der Bewerber/in in zusätzlichen Unterrichtsstunden, Lehrgängen und Workshops durch den Verein bzw. Verband vermittelt. e.) Die Kosten für das Unterrichtsmaterial trägt der/die Bewerber/in. 4. Sinfonisches Blasorchester Die Voraussetzung zur Aufnahme in das Sinfonische Blasorchester ist der Erwerb des Jungmusiker-Leistungsabzeichens in Silber (D2-Prüfung). 1

3 Ausbildungskosten und Prüfungsrichtlinien 1. Die Kosten für die Unterrichtsstunden sind mit dem/der jeweiligen Ausbilder/in des Vereins auszuhandeln bzw. bei der Musikschule zu erfragen. 2. Die Ausbildungskosten sind von dem/der Schüler/in direkt bei dem/der jeweiligen Ausbilder/in bzw. der Musikschule zu bezahlen. 3. Der/die Schüler/in erhält nach Ablauf eines Jahres einen Zuschuss von 20 % zu den gezahlten Ausbildungskosten. Als Nachweis der Kosten dient der Unterrichtsnachweis des Vereinsausbilders bzw. die Rechnung der Musikschule. Schüler/innen, die Ihren 1. Wohnsitz in der Gemeinde Karlstein haben und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten direkt von der Gemeinde Karlstein einen Ausbildungszuschuss in Höhe von derzeit 100,-. Ein entsprechendes Antragsformular ist beim Jugendleiter erhältlich und muss von diesem bestätigt werden. Der Gemeindezuschuss wird bei den betreffenden Schülern/innen von dem jeweiligen Erstattungsbetrag abgezogen. Die Erstattung der Ausbildungszuschüsse wird vom Förderverein für den Musikverein Großwelzheim e.v. übernommen. 4. Für die Verleihung der Jungmusiker-Leistungsabzeichen gelten die jeweils aktuellen Richtlinien des Blasmusikverbandes Vorspessart. 4 Instrumente 1. Der Musikverein besitzt eigene Instrumente, die den Schülern/innen für Ausbildungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Dafür wird eine monatliche Miete von 10,00 verlangt. Die gezahlte Miete wird bei einem späteren Kauf des Leihinstrumentes angerechnet. Bei Rückgabe des Instrumentes durch den Schüler wird die gezahlte Miete zur Durchführung einer Generalüberholung verwendet. Die Miete entfällt bei Eintritt in das Sinfonische Blasorchester. 2. Mangelinstrumente (z.b. Tuba, Bassklarinette, Fagott, Kontrabass) werden bei Bedarf vom Musikverein angeschafft, um entsprechende Zuschüsse - z.b. von Verband und Gemeinde - beantragen zu können. Die Möglichkeit, das jeweilige Instrument über den Verein zu kaufen, kann von den aktiven Mitgliedern genutzt werden. Die Antragsformalitäten und die Kaufabwicklung werden vom Finanzbereich übernommen. Die entsprechenden Zuschüsse werden von der Geschäftsführung beantragt. 3. Schlagzeug, Glockenspiel, Percussion usw. werden vom Musikverein gestellt. 4. Beim Kauf eines Instrumentes, das zum aktiven Einsatz im Musikverein genutzt wird, gewährt der Musikverein einen Instrumentenzuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten bis max. 500,-. 5. Die Erstattung des Instrumentenzuschusses wird vom Förderverein für den Musikverein Großwelzheim e.v. gegen Vorlage der Kaufrechnung übernommen. Die Rechnung muss innerhalb eines Jahres vorgelegt werden. 6. Beim Kauf von Gebrauchtinstrumenten ohne Rechnung muss im Vorfeld eine mögliche Erstattung des Instrumentenzuschusses mit der Vorstandschaft abgestimmt werden. 7. Zuschussberechtigt sind nur Mitglieder des Musikvereins Großwelzheim e.v. 8. Für die Verwaltung der vereinseigenen Instrumente ist der Musikbereich verantwortlich. Karlstein am Main, 04.09.2013 Jürgen Reisert Markus Huth 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 2

Bestätigung Ausbildungsrichtlinien Name des/der Schülers/in: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Instrument: Ausbilder: Leihinstrument: Mitgliedsantrag abgegeben: Wir haben die Ausbildungsrichtlinien (04.09.2013) des Musikvereins Großwelzheim e.v. erhalten, gelesen und erkennen diese an. Karlstein, den Schüler/in Erziehungsberechtigte/r 3

Leihvertrag für ein vereinseigenes Leihinstrument 1 Entleiher Der Musikverein Großwelzheim e.v. entleiht folgendem/der Schüler/Schülerin ein vereinseigenes Musikinstrument zur Nutzung. Schüler/in: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: 2 Leihinstrument Dem/der Schüler/in wird folgendes Musikinstrument zur Nutzung überlassen: Instrument, Marke Instrumenten- und/oder Inventarnummer Das Musikinstrument ist Eigentum des Musikverein Großwelzheim e.v. Es ist pfleglich und sachgemäß zu behandeln. 3 Mietbeginn/ende Der Leihvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt ab dem Die Ausleihe endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Musikinstrumentes an den Musikverein. 4 Mietkosten Für die Leihgabe des Musikinstrumentes wird eine monatliche Miete von 10,00 verlangt. Dieser Betrag ist jeden Monat, ab dem ersten Tag der Entleihe, unaufgefordert von dem/der Schüler/in auf eines der folgenden Konten des Musikvereins einzuzahlen: VR-Bank eg Alzenau, BLZ 79567531, Konto-Nr. 113506 Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau, BLZ 79550000, Konto-Nr. 240230656 Die gezahlte Miete wird bei einem späteren Kauf des Leihinstrumentes angerechnet. Bei Rückgabe des Instrumentes durch den Schüler wird die gezahlte Miete zur Durchführung einer Generalüberholung verwendet. Die Miete fällt mit Eintritt in das Sinfonische Blasorchester weg. 5 Übergabe des Musikinstrumentes Der/die Schüler/in hat sich bei der Übergabe davon überzeugt, dass das Musikinstrument keine Mängel aufweist, die den Gebrauch aufheben oder beeinträchtigen. Für Schäden an dem Musikinstrument, die während der Zeit der Überlassung entstehen, trägt der/die Schüler/in die Kosten für Reparatur, Erneuerung oder Ersatz. 4

6 Versicherung Das dem/der Schüler/in überlassene Musikinstrument ist versichert. Die Versicherung erstreckt sich insbesondere auf den Verlust des Musikinstrumentes und Schäden, die durch Diebstahl usw. entstanden sind. Für Schäden, die von der Versicherung ausgeschlossen sind haftet der/die Schüler/in. 7 Salvatorische Klausel Maßgebend für die Leihgabe des Musikinstrumentes ist allein dieser schriftliche Vertrag. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Karlstein, den Jürgen Reisert Markus Huth 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schüler/in Erziehungsberechtigte/r 5