Fachbereich Wirtschaftswissenschaft. Informationsbroschüre. Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre



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Transkript:

Fachbereich Wirtschaftswissenschaft Informationsbroschüre Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Materialien zur Studienberatung 4. Auflage August 2012 Hrsg.: Fachbereich 7 Studienzentrum Wirtschaftswissenschaft

INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 4 1 Das Studium... 5 2 Aufbau des Studiums... 5 2.1 Rechtliche Grundlagen... 5 2.2 Studienstruktur... 6 2.3 Studienverlauf... 8 2.4 Studienschwerpunkte... 9 3 Prüfungen... 10 3.1 Prüfungsformen... 10 3.2 Prüfungsorganisation... 10 3.3 Prüfungsteilnahme... 11 3.4 Prüfungsbewertung... 11 3.5 Masterarbeit... 12 4 European Credit Transfer System (ECTS)... 13 4.1 Das System... 13 4.2 Credit Points... 14 5 Anerkennung von Studienleistungen... 15 6 Auslandsstudium... 15 7 Studienberatung... 16 8 Berufsstart und Promotion... 16 8.1 Berufsstart... 16 8.2 Promotion... 17 9 Kontakte im Fachbereich... 18 10 Einrichtungen an der Universität Bremen... 21 Anlagen... 23

Vorwort Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft integriert die Bereiche Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre und bietet mit seinen Bachelor- und Masterstudiengängen ein umfassendes Angebot für eine wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtete Hochschulausbildung. Als konsekutives Studienprogramm knüpft der Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an einen abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang an. Mit dem Abschluss des Masterstudiums wird ein direkter Berufseinstieg oder die Vertiefung der bis zum Master erworbenen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse im Rahmen eines Doktorandenprogrammes ermöglicht. Die vorliegende Informationsbroschüre gibt inhaltliche Erläuterungen zu der Prüfungsordnung des Masterstudiengangs und enthält eine Liste von wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern an der Universität Bremen. Die Broschüre soll Sie durch Ihr Studium begleiten. Allerdings kann sie nicht das Lesen der einzelnen Ordnungsmittel ersetzen. In Zweifelsfällen sind immer die Ordnungen maßgeblich. Rechtsverbindliche Auskünfte zu den Prüfungsordnungen erteilt Ihnen ausschließlich das Zentrale Prüfungsamt bzw. der Masterprüfungsausschuss. Durch die verschiedenen Gremien des Fachbereichs (Dekanat, Fachbereichsrat, Masterprüfungsausschuss) können Änderungen zur Studienorganisation beschlossen werden. Wir möchten Sie daher bitten, regelmäßig die aktuellen Informationen auf den Internetseiten des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft (www.wiwi.unibremen.de) und des Prüfungsamtes (www.uni-bremen.de/pabo) einzusehen. Darüber hinaus werden wichtige Informationen zu den Studiengängen über den email- Verteiler der Universität Bremen versendet. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihren Uni-Account regelmäßig abrufen. Wir hoffen, dass diese Informationsbroschüre für Ihren Studienverlauf hilfreich sein wird und wünschen Ihnen viel Erfolg im Studium. Ihr Studienzentrum Wirtschaftswissenschaft Katy Roseland-Müller

Das Studium/Aufbau des Studiums 1 Das Studium Im Masterprogramm Betriebswirtschaftslehre entscheiden sich die Studierenden für einen von zwei angebotenen Studienschwerpunkten: 1. Finanzen, Rechnungswesen und Steuern (FiRSt) oder 2. Internationales Entrepreneurship, Management und Marketing (IEM 2 ). Das Ziel des Masterstudiums ist die Vermittlung eines umfassenden und anwendungsorientierten Wissens in dem gewählten Studienschwerpunkt. Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erlangen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse auf praxisrelevante Fragestellungen anzuwenden. Dabei liegt ein Schwerpunkt in der Vermittlung von analytischen Fähigkeiten, Gestaltungstechniken und Problemlösungskompetenzen. Um den internationalen Ansprüchen gerecht zu werden, werden bereits zu Studienbeginn ausreichende Kompetenzen im Fach Englisch als Wirtschafts- und Wissenschaftssprache vorausgesetzt, die mittels eines englischen Sprachzertifikats auf dem Niveau B2 des European Framework zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisen sind. Englischsprachige Lehrveranstaltungen werden in das Masterprogramm integriert. Das Studium der Betriebswirtschaftslehre wird mit dem Erwerb des Titels Master of Science (M.Sc.) abgeschlossen. Als Zusatzbezeichnung zum akademischen Grad wird der absolvierte Studienschwerpunkt im Zeugnis aufgenommen. 2 Aufbau des Studiums 2.1 Rechtliche Grundlagen Der Studienaufbau ist in den jeweils gültigen Prüfungsordnungen festgelegt. Es handelt sich dabei um: den Allgemeinen Teil der Masterprüfungsordnung vom 13. Juli 2005 (AT-MPO) und die Fachspezifische Prüfungsordnung (FPO) vom 16.12.2009 mit der Änderung vom 24.01.2011. Der AT-MPO legt die Rahmenbedingungen der fachspezifischen Prüfungsordnungen für alle Masterstudiengänge der Universität Bremen fest. Der AT-MPO enthält damit allgemeine Bestimmungen zu den fachspezifischen Ordnungen und Vorgaben zur Masterprüfung, die für alle Masterstudiengänge der Universität Bremen Gültigkeit haben. In der fachspezifischen Prüfungsordnung sind die Rahmenbedingungen der Prüfungsanforderungen und -abläufe im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre festgelegt. Hierzu zählen die Bestimmung der Regelstudienzeit, der Studienumfang sowie die Prüfungsanforderungen. Änderungen der beschlossenen Prüfungsordnungen müssen ergänzend den jeweiligen Änderungsordnungen entnommen werden. Die Prüfungsordnungen und ggf. Änderungsordnungen finden Sie im Internet unter: http://www.uni-bremen.de/pabo/studiengaenge/master/ fachwissenschaftlich/betriebswirtschaftslehre.html 5

Aufbau des Studiums 2.2 Studienstruktur Der Masterstudiengang hat eine Regelstudienzeit von vier Fachsemestern und wird im vierten Semester mit der Masterarbeit abgeschlossen. Spätestens zum Ende des ersten Fachsemesters müssen sich die Studierenden für einen der beiden Schwerpunkte FiRSt bzw. IEM² entscheiden. Innerhalb des Studiums werden Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen unterschieden. Pflichtmodule bzw. Pflichtveranstaltungen müssen dabei von allen Studierenden eines Studiengangs erfolgreich absolviert werden. 1 Die Belegung von Wahlpflichtmodulen und Wahlpflichtveranstaltungen sowie deren Prüfung erfolgt gemäß den Vorgaben der FPO. Im ersten Fachsemester absolvieren alle Studierenden des Masterprogramms die Pflichtbereiche Gemeinsame Grundlagen IEM 2 und FiRSt und Grundlagen der Ökonometrie. Ziel dieser Module (Intermediates) ist es, den Wissensstand der Studierenden des Masterprogramms auf ein Niveau zu bringen und dann mit der fachlichen Vertiefung fortzufahren. Aus einem Angebot von Proseminaren können sich die Studierenden für ein Seminar entscheiden und in einer Projektgruppe wissenschaftlich das gewählte Thema bearbeiten. Dabei orientiert sich das ausgewählte Proseminar im Idealfall an dem gewünschten Studienschwerpunkt. Im zweiten Fachsemester wird das Vertiefungsstudium im Studienschwerpunkt fortgesetzt. Neben der Fachwissenschaftlichen Vertiefung entweder aus dem Bereich IEM 2 oder aus dem Bereich FiRSt wird ein Hauptseminar aus demselben Schwerpunkt belegt. Ähnlich wie im Proseminar werden hier ausgewählte Problemstellungen bearbeitet. Im dritten Fachsemester werden aus dem Wahlpflichtbereich des Studienschwerpunktes drei Module ausgewählt. Die Auswahl der dort aufgeführten Module kann nach Neigung und Interesse der Studierenden durch weitere Module im Umfang von jeweils 6 CP aus anderen Masterprogrammen der Universität ergänzt werden. Diese müssen jedoch für den Wahlpflichtbereich durch den Masterprüfungsausschuss genehmigt werden. Einen formlosen Anerkennungsantrag müssen die Studierenden zu Beginn des Semesters beim Prüfungsausschuss einreichen. Ergänzt wird das Studium des dritten Fachsemesters durch die Wahl eines Projektes aus dem gewählten Studienschwerpunkt. Durch diese umfangreichen Wahlmöglichkeiten im dritten Fachsemester ist dieses Semester besonders gut für ein Auslandsstudium geeignet. 2 Im vierten Fachsemester wird die Masterarbeit erstellt. Sie wird durch den Besuch eines Seminars vorbereitet und begleitet. Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über die Studienstruktur des Masterstudienganges Betriebswirtschaftslehre. In ihr sind sämtliche Lehrveranstaltungen aufgeführt. 1 Vgl. 2 (2) AT-MPO. 2 Vgl. Kapitel 6. 6

Aufbau des Studiums Modul Zugehörige Lehrveranstaltung(en) I. Gemeinsame Grundlagen IEM 2 und FiRSt Intermediate Econometrics (P) 3 Intermediate Econometrics (P) Grundlagenmodul Intermediate (P) (Es sind beide Lehrveranstaltungen aus dem gewählten Studienschwerpunkt und die Pflichtveranstaltung aus dem zweiten Schwerpunkt zu wählen) Intermediate IEM 2 I: Entrepreneurship und Management (P) Intermediate EM 2 II: Theoretische und strategische Grundlagen des innovativen Marketing und Markenmanagements (WP) 4 Intermediate Finance & Accounting: Kapitalmärkte: Akteure und Strukturen (P) Intermediate Taxation: Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre für Fortgeschrittene (WP) Präsentations- und Forschungstechniken Proseminar (P) Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (P) Hauptseminar (P) Ausgewählte Problemstellungen (P) Projekt (P) Ausgewählte Problemstellungen (P) II. Studienschwerpunkt IEM 2 (Internationales Entrepreneurship, Management und Marketing) Fachwissenschaftliche Vertiefung (IEM 2 ) Operative Ausgestaltung und Controlling des innovativen Marketings und Markenmanagement (WP) Fachwissenschaftliche Vertiefung (IEM 2 ) (Advanced Courses) (P) (Es sind drei Lehrveranstaltungen auszuwählen.) Wahlpflichtbereich (Es sind drei Module auszuwählen.) Internationales Handelsrecht (WP) Wirtschaftspsychologie (WP) Innovationsökonomik (WP) Außenwirtschaftstheorie und -politik (WP) Wirtschaftssprache (WP) Advanced Econometrics (WP) Ergänzung aus anderen Masterprogrammen (WP) New Service Ventures (WP) International Business Strategy (englisch) (WP) Multinational Enterprises and the Global Economy (englisch) (WP) Internationales Handelsrecht Wirtschaftspsychologie Innovationsökonomik Außenwirtschaftstheorie und -politik Wirtschaftssprache Advanced Econometrics Ergänzung aus anderen Masterprogrammen III. Studienschwerpunkt FiRSt (Finanzen, Rechnungswesen und Steuern) Fachwissenschaftliche Vertiefung (FiRSt) Fachwissenschaftliche Vertiefung (FiRSt) (Advanced Courses) (P) Wahlpflichtbereich (Es sind drei Module auszuwählen.) Umwandlungssteuerrecht (WP) Betriebswirtschaftliches Prüfungs- und Beratungswesen (WP) Steuerliche Rechtsformwahl (WP) Wirtschaftspsychologie (WP) Wirtschaftssprache (WP) Advanced Econometrics (WP) Ergänzung aus anderen Masterprogrammen (WP) IV. Abschlussmodul Masterarbeit und begleitendes Seminar (P) Advanced Finance: Unternehmensbewertung und empirische Kapitalmarktforschung (P) Advanced Accounting: Wirkungstheorien im Rechnungswesen (P) Advanced Taxation: Internationale Unternehmensbesteuerung (P) Umwandlungssteuerrecht Betriebswirtschaftliches Prüfungsund Beratungswesen Steuerliche Rechtsformwahl Wirtschaftspsychologie Wirtschaftssprache Advanced Econometrics Ergänzung aus anderen Masterprogrammen Masterarbeit Begleitendes Seminar Tabelle 1: Übersicht über die Module und Lehrveranstaltungen 3 P: Pflicht. 4 W: Wahlpflicht. 7

Aufbau des Studiums Eine ausführliche Beschreibung zu den Inhalten der Module ist im Modulhandbuch im Internet unter http://www.wiwi.uni-bremen.de/modulhandbuecher zu finden. 2.3 Studienverlauf Nachfolgend ist der Studienverlaufsplan abgebildet. Er gibt einen Überblick über die Zuordnung der Module zu den jeweiligen Fachsemestern, deren zeitlichen Umfang in Semesterwochenstunden (SWS) und den Credit Points (CP). Pro Semester werden 30 CP vergeben. Dies orientiert sich an einer Arbeitszeit von 40 h/woche und entspricht damit einem Workload von 900 Stunden pro Semester. Die Module werden im jährlichen Turnus angeboten. Seitens des Fachbereichs wird den Studierenden daher empfohlen, sich an diesem Studienverlaufsplan auszurichten, denn Abweichungen können zu Überschneidungen im Stundenplan sowie bei der Klausurdurchführung und damit zu Studienzeitverlängerungen führen. Tabelle 2: Studienverlaufsplan Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre 8

Aufbau des Studiums 2.4 Studienschwerpunkte Im Masterstudiengang BWL steht in allen Bereichen nicht die Vermittlung von Detailkenntnissen im Vordergrund, sondern es geht vielmehr um die Lehre komplexer Problemlösungsstrategien, die auf einem breiteren wirtschaftswissenschaftlichen Fundament aufbauen. Angesichts der Breite der Forschungsfragen innerhalb der Studienschwerpunkte werden unterschiedlichste Problemstellungen im Studium behandelt. Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht der Lehrstühle zu den beiden Studienschwerpunkten. Über das Internet besteht über die Homepage des jeweiligen Lehrstuhls und daneben über das lehrbegleitende Kursmanagementsystem Stud.IP 5 der Universität Bremen die Möglichkeit, aktuelle Informationen zu den jeweiligen Studienschwerpunkten zu erhalten. Studienschwerpunkt Lehrstuhl von Internet Sekretariat FiRSt Finanzen Prof. Dr. Thorsten Poddig poddig@uni-bremen.de www.fiwi.uni-bremen.de Tel. 218-66721 Rechnungswesen Prof. Dr. Jochen Zimmermann jzimmermann@uni-bremen.de www.controlling.unibremen.de Tel. 218-66681 Steuern Prof. Dr. Franz-Jürgen Marx fjmarx@uni-bremen.de www.lsw-bremen.de Tel. 218-66651 IEM² Entrepreneurship - Mittelstands- und Gründungsmanagement Prof. Dr. Jörg Freiling freiling@uni-bremen.de www.lemex.uni-bremen.de Tel. 218-66871 Markenmanagement Prof. Dr. Christoph Burmann burmann@uni-bremen.de www.lim.uni-bremen.de Tel. 218-66571 o. -66572 Internationales Management Prof. Dr. Sarianna Lundan s.lundan@uni-bremen.de http://www.img.unibremen.de/ Tel. 218-66551 Tabelle 3: Ansprechpartner in den Studienschwerpunkten 5 Vgl. http://www.elearning.uni-bremen.de. 9

Prüfungen 3 Prüfungen 3.1 Prüfungsformen Im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre wird jedes Modul mit einer studienbegleitenden Modulprüfung abgeschlossen. Eine Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung. Eine Modulprüfung kann sich jedoch gemäß 3 Absatz 4 aus mehreren Prüfungsformen und damit Einzelleistungen zusammensetzen. In diesem Fall spricht man von einer Kombinationsprüfung. Aus den jeweiligen Modulbeschreibungen gehen die Gewichtungen der einzelnen Leistungen hervor, aus denen eine Gesamtnote für das Modul berechnet wird. Im Einzelnen werden folgende Prüfungsformen im Masterstudiengang eingesetzt: 6 Mündliche Prüfung: Der Kandidat soll durch die mündliche Prüfung nachweisen, ob er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. In der mündlichen Prüfung werden Fragen aus einem Themenbereich des Moduls bzw. einer Veranstaltung behandelt. Mündliche Prüfungen sind hochschulöffentlich, wenn der Kandidat nicht widerspricht. Klausur: Der Kandidat soll nachweisen, dass er in begrenzter Zeit mit den gängigen Methoden seines Faches Aufgaben lösen und Themen bearbeiten kann. Referat: Ein Referat besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einer Präsentation innerhalb einer Veranstaltung. Gruppenarbeit ist zulässig. Hausarbeit: Eine Hausarbeit ist eine eigenständige schriftliche Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas, das im betreffenden Modul behandelt wurde. Gruppenarbeit ist zulässig. Projektarbeit (Projektbericht): Durch Projektarbeiten wird die Fähigkeit zur Entwicklung, Durchführung und Präsentation von größeren Arbeiten im Team erlernt. Portfolio: Ein Portfolio ist eine Sammlung von mehreren bearbeiteten Aufgaben im weitesten Sinne, die zusammenfassend bewertet wird. Die im Laufe des Semesters in der jeweiligen Veranstaltung von den Studierenden zu bearbeitenden Aufgaben werden vom Dozenten am Anfang des Semesters bekannt gegeben. Masterarbeit: Im letzten Studiensemester wird die Masterarbeit angefertigt. Die Masterarbeit soll zeigen, dass der zukünftige Absolvent in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein betriebswirtschaftliches Problem selbstständig wissenschaftlich und methodisch zu bearbeiten. Die Masterarbeit hat einen Bearbeitungszeitraum von 15 Wochen und wird als Einzelarbeit erstellt. Die Arbeit ist in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. 3.2 Prüfungsorganisation Im Masterstudium werden Prüfungen studienbegleitend durchgeführt. Klausuren finden in der Regel in der zweiten und dritten Woche im Anschluss an die Vorlesungszeit statt. Die weiteren Prüfungen, z.b. Referate und Projektberichte, können zu anderen Terminen innerhalb des Semesters verlangt werden. Die jeweiligen Präsentations- oder Abgabetermine werden durch die Veranstalter bzw. im Falle der Masterarbeit durch das Zentrale Prüfungsamt festgelegt. Im Masterstudium ist in jedem Modul eine Modulprüfung abzulegen. Welche Prüfungsform dabei für welches Modul zur Auswahl steht, ist der Anlage I zu entnehmen. Eine Modulprüfung kann sich aus mehreren Prüfungsformen zusammensetzen. Anzahl, Art und Umfang dieser Nachweise sowie deren Gewichtung bei der Ermittlung der Modulnote werden in der Modulbeschreibung (Modulhandbuch) fest- 6 Vgl. 6 ff AT-MPO und 3 FPO. 10

Prüfungen gelegt. 7 Den Studierenden ist zu Beginn der Vorlesungszeit die durch den Dozenten festgelegte Prüfungsform bekannt zu geben. 3.3 Prüfungsteilnahme Die Teilnahme an einer Prüfung setzt grundsätzlich voraus, dass der Teilnehmer immatrikuliert ist. Während eines Urlaubssemesters ist es nicht möglich, an einer Prüfung teilzunehmen. Studierende sind verpflichtet, sich zu einer Prüfung beim Prüfungsamt anzumelden. Jede erstmalige Teilnahme an einer Prüfung erfordert eine Online-Anmeldung über das System FlexNow 8, das unter www.uni-bremen.de/pabo aufzurufen ist. Zur Anmeldung zu den Prüfungen werden TAN-Kennungen benötigt, die die Studierenden zu Beginn des ersten Fachsemesters zugeschickt werden. Eine persönliche PIN-Kennung wird den Studierenden zu Studienbeginn ebenfalls per Post zugesendet. Die Anmeldetermine zu den Modulprüfungen werden durch den Prüfungsausschuss festgesetzt und liegen spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung. Die jeweils gültigen Termine werden unter www.uni-bremen.de/pabo veröffentlicht. Nach einer Anmeldung ist ein Rücktritt nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich. 9 Studierende, die eine Prüfung nicht bestanden haben oder durch einen wichtigen Grund an der Teilnahme verhindert waren, sind verpflichtet, die Prüfung an dem nächstmöglichen Termin, an dem diese erneut angeboten wird, abzulegen. 10 In diesen Fällen sind die Studierenden bereits automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Dabei kann die Wiederholungsprüfung auch in einer anderen als in der ursprünglich vorgesehenen Form erfolgen. Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. 11 Bei maximaler Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Versuche können somit bis zu drei Prüfungsversuche in Anspruch genommen werden. Die Nichtwahrnehmung einer Prüfung, zu der sich der Studierende angemeldet hat, gilt als Fehlversuch (Versäumnis). Bei einem Antrag auf krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt muss dieser unverzüglich schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (über das Zentrale Prüfungsamt) unter Vorlage eines ärztlichen Attestes angezeigt werden. In Zweifelsfällen, vor allem vor dem letzten Prüfungsversuch, kann ein amtsärztliches Attest angefordert werden. 12 Grundsätzlich gilt, dass Studierende an einer Wiederholungsprüfung nur teilnehmen können, wenn sie sich bereits zum regulären Termin angemeldet haben. Eine Erstanmeldung zu den Wiederholungsterminen ist nicht möglich. 3.4 Prüfungsbewertung Für die Bewertung von Prüfungen 13 sind die Noten 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend), 4 (ausreichend) und 5 (nicht ausreichend) zu verwenden. Zur Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der Notenziffern um 0,3 gebildet werden; die Noten 0,7 / 4,3 / 4,7 und 5,3 sind dabei aus- 7 Vgl. 3(3) FPO. 8 FlexNow ist das EDV-System des Zentralen Prüfungsamtes, über das die Prüfungsorganisation erfolgt. Mittels eines Passwortes und einer TAN melden sich die Studierenden über das Internet zu ihren Prüfungen an und können ihren aktuellen Studienfortschritt jederzeit selbst überprüfen. Informationen und Auskünfte zu diesem Prüfungssystem erhalten die Studierenden durch das Zentrale Prüfungsamt www.uni-bremen.de/pabo/zpa der Universität Bremen. 9 Vgl. 3 (5) FPO. 10 Vgl. 3 (6) FPO. 11 Vgl. 3 (8) FPO. 12 Vgl. 12 (2) AT-MPO. 13 Vgl. 11 AT-MPO. 11

Prüfungen geschlossen. Wird eine Prüfung von mehreren Prüfern benotet, errechnet sich die Note der Prüfung aus dem arithmetischen Mittelwert der Noten. 14 Mit der Anmeldung zu einer Prüfung hat sich der Studierende verbindlich zur Teilnahme an dieser angemeldet. Kommt es zu einem Versäumnis an der Klausur, d. h. wird die Prüfung ohne triftigen Grund nicht angetreten oder abgebrochen, wird sie mit nicht ausreichend und damit als nicht bestanden (5,0) bewertet. 15 Der Prüfer hat für die Bewertung von Prüfungsleistungen maximal vier Wochen Zeit. 16 Für alle schriftlichen Prüfungsarbeiten gilt, dass den Kandidaten nach der Bewertung umgehend eine Klausureinsicht ermöglicht wird. Die Organisation der Prüfungseinsicht erfolgt dabei über den jeweiligen Prüfer. 17 3.5 Masterarbeit Zur Anmeldung der Masterarbeit müssen mindestens 60 CP nachgewiesen werden. Das Abschlussmodul im vierten Fachsemester besteht aus der Masterarbeit und einem begleitenden Seminar. Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt beim Zentralen Prüfungsamt. Hierzu ist beim Prüfungsamt ein Antrag auf Genehmigung des vorgesehenen Themas einzureichen. Der Antrag muss enthalten: das Thema und die schriftliche Zustimmung des Betreuers, der das Thema gestellt hat. Genehmigt wird das Thema durch den Prüfungsausschuss. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 15 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal vier Wochen genehmigen. Das Thema einer Masterarbeit kann nur einmal und innerhalb der ersten Hälfte der vorgesehenen Bearbeitungszeit nach Ausgabe zurückgegeben werden. 18 Die Gesamtnote der Masterprüfung und damit die Abschlussnote wird aus den Noten der Module und der Masterarbeit gewichtet mit den jeweiligen Credit Points gebildet. 19 14 Vgl. 11 (6) AT-MPO. 15 Vgl. 12 (1) AT-MPO. 16 Vgl. 11 (3) AT-MPO. 17 Vgl. 19 (7) AT-MPO. 18 Vgl. 22 (5) AT-MPO. 19 Vgl. 11 (8) AT-MPO. 12

European Credit Transfer System (ECTS) 4 European Credit Transfer System (ECTS) 4.1 Das System Das European Credit Transfer System (ECTS) dient der Vereinfachung der Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen. Für jedes Modul sind numerische Werte, sogenannte CP-Anrechnungspunkte (Credit Points/Kreditpunkte), in der fachspezifischen Prüfungsordnung festgelegt. Diese Credit Points berücksichtigen das für das jeweilige Modul erforderliche Arbeitspensum/Workload im Verhältnis zum Gesamtarbeitspensum des Studiums. Für ein volles akademisches Jahr werden 60, für ein Semester 30 Credit Points vergeben. Dabei gilt der Umrechnungsschlüssel, dass ein Kreditpunkt einem rechnerischen Arbeitsaufwand aus Präsenzlehre und Vor- und Nachbereitungszeit von 30 Stunden entspricht. Für ein akademisches Jahr werden damit rechnerisch 1.800 Arbeitsstunden entsprechend 60 CP zugrunde gelegt. Die den jeweiligen Modulen zugewiesenen Kreditpunkte erhalten nur jene Studierende, die das gesamte Modul erfolgreich abgeschlossen haben. Für die Vergabe der Credit Points ist die alleinige Teilnahme an einem Modul nicht ausreichend. Es müssen stets die geltenden Prüfungsbestimmungen erfüllt werden. Mit Hilfe der Angaben in Tabelle 4 können die international gültigen ECTS-Definitionen in das örtliche Notensystem der Hochschule umgerechnet werden. Deutsche Note Deutsche Definition ECTS- Definition 1,0 ausgezeichnet excellent 1,3 sehr gut very good 1,7; 2,0; 2,3 gut good 2,7; 3,0; 3,3 befriedigend satisfactory 3,7; 4,0 ausreichend sufficient 5,0 nicht ausreichend fail Tabelle 4: ECTS-Definitionen 13

European Credit Transfer System (ECTS) 4.2 Credit Points Der folgenden Tabelle können die den Modulen zugeordneten Credit Points (CP) entnommen werden. Modul CP Zugehörige Lehrveranstaltung(en) CP 20 Gemeinsame Grundlagen IEM 2 und FiRSt Intermediate Econometrics 6 Intermediate Econometrics 6 Intermediate IEM 2 I: Entrepreneurship und Management 6 Grundlagenmodul Intermediate (P) 18 Intermediate IEM 2 II: Theoretische und strategische Grundlagen des innovativen Marketing und Markenmanagements Intermediate Finance & Accounting: Kapitalmärkte: Akteure und Strukturen Intermediate Taxation: Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre für 6 Fortgeschrittene Präsentations- und Forschungstechniken Proseminar 6 Proseminar 6 Hauptseminar 12 Hauptseminar 12 Projekt 12 Projekt 12 Studienschwerpunkt IEM2 (Internationales Entrepreneurship, Management und Marketing) Operative Ausgestaltung und Controlling des innovativen Marketings und Markenmanagement 6 Fachwissenschaftliche Vertiefung (IEM 2 ) (Advanced Courses) 18 New Service Ventures 6 International Business Strategy (englisch) 6 Multinational Enterprises and the Global Economy (englisch) 6 Internationales Handelsrecht 6 Wirtschaftspsychologie 6 Innovationsökonomik 6 Wahlpflichtbereich 18 Außenwirtschaftstheorie und -politik 6 Wirtschaftssprache 6 Advanced Econometrics 6 Ergänzung aus anderen Masterprogrammen 6 III. Studienschwerpunkt FiRSt (Finanzen, Rechnungswesen und Steuern) Advanced Finance: Unternehmensbewertung und empirische Kapitalmarktforschung 6 Fachwissenschaftliche Vertiefung (FiRSt) 18 6 Advanced Accounting: Wirkungstheorien im Rechnungswesen (Advanced Courses) Advanced Taxation: 6 Internationale Unternehmensbesteuerung Umwandlungssteuerrecht 6 Betriebswirtschaftliches Prüfungs- und Beratungswesen 6 Wahlpflichtbereich 18 Wirtschaftspsychologie 6 Wirtschaftssprache 6 Advanced Econometrics 6 Ergänzung aus anderen Masterprogrammen 6 IV. Abschlussmodul Masterarbeit und begleitendes Seminar 30 Tabelle 5: Credit Points der Module Masterarbeit 24 Begleitendes Seminar 6 6 6 20 Die Zuordnung der CP je Veranstaltung ist nur für Studierende in internationalen Austauschprogrammen (z. B. ERASMUS) vorgesehen. 14

Anerkennung von Studienleistungen/Auslandsstudium 5 Anerkennung von Studienleistungen Bereits an anderen Hochschulen oder in anderen Masterstudiengängen erbrachte Prüfungsleistungen können erst nach der Immatrikulation im Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom Masterprüfungsausschuss (MPA) hinsichtlich ihrer Anerkennung überprüft werden. Die Studierenden haben hierzu einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Dabei sind folgende Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages vorzulegen: schriftlicher Antrag, Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über die erbrachten Leistungen (inkl. Fehlversuche) in Form von Notenauszügen oder ECTS-Zeugnissen, die durch die bisherige Hochschule bestätigt wurden, detaillierte Kursbeschreibungen, Gegenüberstellung der Kurse mit ECTS-Punkten und ECTS-Noten, Prüfungs- und Studienordnung der bisherigen Hochschule. Ein ausführliches Merkblatt und das Antragsformular zu diesem Verfahren werden vom Zentralen Prüfungsamt im Internet als Download zur Verfügung gestellt. 21 6 Auslandsstudium Ein Auslandsstudium im Masterstudium Betriebswirtschaftslehre wird im dritten Fachsemester ausdrücklich vom Fachbereich empfohlen und unterstützt. Planen Studierende einen Auslandsaufenthalt, sollten sie einen Lernvertrag (Learning Agreement) mit der entsendenden (Uni Bremen, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft) und der aufnehmenden Universität (Auslandsuniversität nach Wahl; mit oder ohne Kooperationsabkommen) über die im Ausland zu absolvierenden Leistungen abschließen. Dieser Vertrag legt fest, durch welche Leistungen 30 Credit Points in einem Semester erbracht werden sollen. Zugleich verpflichtet sich die aufnehmende Hochschule, das Lehr- und Prüfungsangebot zu gewährleisten; die entsendende Hochschule ermöglicht eine reibungslose Anerkennung der erbrachten Prüfungsleistungen. Studienzeitverzögerungen sollen damit vermieden werden, so dass das Studium in Bremen nahtlos fortgesetzt werden kann. Zur Anerkennung der erworbenen Leistungen müssen die Studierenden den unter Abschnitt 5 beschriebenen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen stellen. Die Beratung zum Auslandsstudium, die Abstimmung des Learning Agreements sowie die Begleitung bei speziellen Auswahlverfahren (z.b. Erasmus) erfolgt über das Büro für Praxis und Internationales des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft. Informationen zu den aktuellen internationalen Kooperationen und Partnerschaften des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft sowie ausführliche Informationen zum Auslandsstudium können sie dem Internet entnehmen: http://www.wiwi.uni-bremen.de/internationales_detail Weitere interessante Informationen zum Auslandsstudium, über die Inhalte der Webseite des Fachbereiches hinaus, sind über die Stud.IP-Veranstaltung des Büros für Praxis und Internationales abrufbar. Kontakt: Büro für Praxis und Internationales Maren Hartstock Tel.+49 (0)421 218-66505 E-Mail: praxint.wiwi@uni-bremen.de WiWi-Gebäude, Hochschulring 4, Raum 1.09 21 Vgl. www.uni-bremen.de/pabo. 15

Studienberatung/Berufsstart und Promotion 7 Studienberatung Die fachspezifische Studienberatung 22 wird durch das Studienzentrum Wirtschaftswissenschaft durchgeführt. Das Beratungsangebot des Studienzentrums erstreckt sich dabei nicht nur auf persönliche Beratungsgespräche. Darüber hinaus werden Informationsmaterialien für unterschiedliche Zielgruppen erstellt und Informationsveranstaltungen angeboten. Auf der Lernplattform Stud.IP steht den Studierenden die Veranstaltung Studienzentrum Wirtschaftswissenschaft zur Verfügung. Hier werden Dokumente und Informationen zum Studium durch das Studienzentrum veröffentlicht. Individuelle Beratungstermine können Studierende beispielsweise vereinbaren, wenn eine Anpassung des Studienverlaufs notwendig wird, Probleme bei der Prüfungsabwicklung auftauchen oder sie als Studienort- oder Studienfachwechsel das Studium an der Universität aufgenommen haben. Zu den Informationsveranstaltungen werden die Studierenden über das InfoMail- Tool der Universität eingeladen. Es ist daher wichtig, dass alle Studierenden des Fachbereichs die zu Studienbeginn versendeten Uni-Mail-Adressen abrufen und auch verwenden. Das Bremische Hochschulgesetz legt in 62 einen Termin zur besonderen Studienberatung fest. Ziel dieser besonderen Studienberatung ist es, Studierende, die die Regelstudienzeit um vier Semester überschreiten, ohne dass eine Anmeldung zur Abschlussprüfung vorliegt, schriftlich aufgefordert werden, an einer besonderen Fachstudienberatung teilzunehmen. Bei Nichterscheinen kann die Studierende bzw. der Studierende exmatrikuliert werden. Zu diesen Beratungsterminen lädt das Studienzentrum die Studierenden persönlich ein. Kontakt: Studienzentrum Wirtschaftswissenschaft Katy Roseland-Müller Tel.: +49 (0)421 218-66533 E-Mail: stzwiwi@uni-bremen.de WiWi-Gebäude, Raum 1.06 8 Berufsstart und Promotion 8.1 Berufsstart Die möglichen Tätigkeitsfelder der Absolventen orientieren sich sowohl an international agierenden Unternehmen als auch an Unternehmen aus der regionalen Wirtschaft, die zur Sicherung und zum Ausbau ihrer Wettbewerbssituation einen Bedarf an gut ausgebildeten Absolventen in den Scherpunktbereichen des Masterstudiengangs BWL aufweisen. Die Absolventen sind somit befähigt, anspruchsvolle Stellen im gehobenen Management zu bekleiden. Als vorteilhaft erweist es sich, bereits während des Studiums Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern zu knüpfen. Dieses kann beispielsweise durch ein Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit oder durch eine praxisorientierte Masterarbeit, die in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen erstellt wird, erfolgen. Eine gute Gelegenheit direkt an der Universität Bremen bietet hierzu die einmal jährlich stattfindende Praxisbörse. Darüber hinaus finden deutschlandweit jährlich eine Vielzahl von Praxisbörsen, Messen und Informationsveranstaltungen statt. Viele Unternehmen offerieren unter der Rubrik Karriere auf ihrer eigenen Homepage Stellenangebote für Studierende. 22 Vgl. 51 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG). 16

Berufsstart und Promotion Weitere Quellen für Stellenangebote sowohl für die Zeit während des Studiums als auch nach Studienabschluss bieten u. a. folgende Internetpräsenzen: Staufenbiel.de Karriere.de Berufsstart.de Arbeitsagentur.de Access.de Aktuelle Praktikumsangebote und Angebote über praxisorientierte Abschlussarbeiten werden ebenfalls über die auf der Lernplattform der Universität Bremen, Stud.IP 23, eingerichteten Veranstaltung Büro für Praxis und Internationales veröffentlicht. Kontakt: Praktikumsbeauftragte Maren Hartstock Tel. +49 (0)421 218-66505 E-Mail: praxint.wiwi@uni-bremen.de WiWi-Gebäude, Hochschulring 4, Raum 1.09 Kontakt: Career Center Universität Bremen Petra Droste Tel.: 0421/218-61030 E-Mail: career1@uni-bremen.de ZB (Zentralbereich), 1040 Boulevard gegenüber dem Haupteingang der Mensa 8.2 Promotion Strebt ein Absolvent eine wissenschaftliche Laufbahn an, so kann er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl oder als externer Doktorand eine Promotion beginnen. Die Dauer der Promotion beträgt im Durchschnitt zwei bis drei Jahre, abhängig vom gewählten Thema der Doktorarbeit und der für die Dissertation zur Verfügung stehende Arbeitszeit. Der Abschluss einer Promotion im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich erfolgt an der Universität Bremen mit dem Titel Dr. rer. pol.. Strebt ein Master-Absolvent die Promotion an der Universität Bremen an, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit dem Lehrenden des in Frage kommenden Lehrstuhls aufzunehmen. Im Idealfall entscheidet sich der angehende Doktorand bereits vor Einbindung des Betreuers für ein konkretes Thema, zumindest aber für das gewünschte Fachgebiet. Weitergehende Informationen und wichtige Merkblätter ( Annahme als Doktorand/in, Zulassung zur Promotion etc.) sind auf der Internetpräsenz des Promotionsausschusses Dr. rer. pol. zu finden: http://www.uni-bremen.de/pabo/promotion.html 23 Vgl. www.elearning.uni-bremen.de 17

Kontakte im Fachbereich 9 Kontakte im Fachbereich Dekanat Kontakt Gebäude Raum Telefon: 218- Dekan Prof. Dr. Jochen Zimmermann Dekanfb7@uni-bremen.de Sekretariat: rewesek@uni-bremen.de WiWi WiWi 3.06 3.07 66680 66681 Prodekan Prof. Dr. Jörg Freiling lemex@uni-bremen.de Sekretariat: Petra Herbert WHS 5 WHS 5 0.18 0.19 66870 66871 Studiendekan Prof. Dr. Wolfram Elsner iino@uni-bremen.de Sekretariat: NN WiWi WiWi 2.18 2.21 66610 66611 Tabelle 6: Dekanat Fachbereichsverwaltung Kontakt Gebäude Raum Telefon: 218- Leiterin der Fachbereichsverwaltung: Petra Thöle pthoele@uni-bremen.de Geschäftsführung für Fachbereichsrat und Dekanat; Personalangelegenheiten: Elke Brandt ebrandt@uni-bremen.de Vertragsangelegenheiten für Hilfskräfte und Werkverträge; Haushaltsangelegenheiten; allgemeine Verwaltungsangelegenheiten: Nicola Ihde nihde@uni-bremen.de Lehr- und Prüfungsangelegenheiten; allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Eva Demir demir@uni-bremen.de WiWi 1.05 66500 WiWi 1.08 66501 WiWi 1.04 66502 WiWi 1.07 66503 Faxanschluss der FB 7-Verwaltung 66508 Tabelle 7: Fachbereichsverwaltung 18

Kontakte im Fachbereich Masterprüfungsausschuss (MPA) 24 Kontakt Gebäude Raum Sekretariat Telefon: 218- Vorsitzender: Prof. Dr. Franz Jürgen Marx marx@uni-bremen.de WiWi 3.01 66651 Stellv. Vorsitzender: Prof. Dr. Thorsten Poddig poddig@uni-bremen.de Zentrales Prüfungsamt: Team C Sprechzeiten: Di. 9-11 Uhr und Do. 10-12 Uhr Telefonische Sprechzeit: Mo. 10-12 Uhr und Mi. 10-12 Uhr www.uni-bremen.de/pabo WiWi 3.22 66721 ZB-B - 61226 61227 Tabelle 8: MPA und ZPA Beauftragte im Fachbereich Kontakt: Gebäude Raum Sekretariat Telefon: 218- Ausländer- und Praktikumsbeauftragte: Maren Hartstock praxint.wiwi@uni-bremen.de BAföG Beauftragter: Prof. Dr. Sarianna Lundan s.lundan@uni-bremen.de WiWi 1.09 66505 WiWi 0.02.1 66551 Tabelle 9: Beauftragte im Fachbereich 24 Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses wird in 26 AT-MPO geregelt. 19

Kontakte im Fachbereich Studienberatung Kontakt Gebäude Raum Telefon: 218- Studienzentrum Wirtschaftswissenschaft: Beratung von Studierenden in Fragen der Studienorganisation und -planung (Fachstudienberatung) Katy Roseland-Müller stzwiwi@uni-bremen.de Sprechzeit: Montag bis Donnerstag nach vorheriger Vereinbarung Büro für Praxis und Internationales: Beratung zu Auslandsaufenthalten und Praktikumsangelegenheiten Maren Hartstock praxint.wiwi@uni-bremen.de Sprechzeit: nach vorheriger Vereinbarung Zentrale Studienberatung: www.zsb.uni-bremen.de studber@uni-bremen.de WiWi 1.06 66533 WiWi 1.09 66505 VWG im EG 61160 Tabelle 10: Studienberatung Studentische Selbstverwaltung Kontakt Gebäude Raum Telefon 218- StugA-WiWi: Studentische Selbstverwaltung stugawiwi@uni-bremen.de Sprechzeiten und Informationen im Internet unter www.stugawiwi.de Wing 0.02 66524 Tabelle 11: Studentische Selbstverwaltung Informationen zu den Professuren, Lehrstühlen und Instituten des Fachbereichs können dem Internet unter http://www.wiwi.uni-bremen.de/organisation/index.htm entnommen werden. 20

Kontakte im Fachbereich 10 Einrichtungen an der Universität Bremen Einrichtung Gebäude Raum Telefon 218 AIESEC Studentische Organisation Vermittlung von Praktika im Ausland und Betreuung von ausländischen Praktikanten bremen@aiesec.de; www.aiesec.de/hb AG Familienfreundliches Studium Ausbau der Kinderbetreuung, Unterstützung von Familien auf dem Campus, Semestertreffen faunst@uni-bremen.de AStA Allgemeiner Studentenausschuss Universitätsweite studentische Selbstverwaltung Öffnungszeiten: Mo.-Do. 10.00-16.00 Uhr, Fr. 10.00-15.00 Uhr asta@uni-bremen.de www.asta.uni-bremen.de/ BAP Bremer Ausbildungspartnerschaft bap@uni-bremen.de Bereichsbibliothek Wirtschaftswissenschaft Mo.-Fr. von 9.00-18.00 Uhr Career Center Petra Droste Job- und Bewerberportal career1@uni-bremen.de www.careercenter.uni-bremen.de Fremdsprachenzentrum (FZHB) www.fremdsprachenzentrum.unibremen.de fzhb@uni-bremen.de Selbstlernzentrum International Office Bietet Informationen zum Auslandsstudium http://www.uni-bremen.de/international.html Promotionszentrum (ProUB) Informationen + Veranstaltungen zur Promotion www.uni-bremen.de/forschung/ promovierende-post-docs KIS - Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung kis@uni-bremen.de www.kis.uni-bremen.de PTB Psychologisch Therapeutische Beratungsstelle ptb@stw-bremen.de www.studentenwerk.bremen.de Sekretariat für Studierende Immatrikulationsbüro sfs@uni-bremen.de www.sfs.uni-bremen.de Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) www.suub.uni-bremen.de Studentenwerk Bremen BAföG-Amt bafoeg@studentenwerk.bremen.de www.studentenwerk.bremen.de GW2 A4830 4712 GW2 A4169 60182 Studenten- Haus Glashalle BH A2060 69733 2100 2110 5615 WiWi EG 59640 ZB C 1040 GW2 VWG SFG A3160 A3190 A3070 0540 0570 0260 0270 61030 61031 61978 61970 61971 60360 60309 VWG EG 61050 Zentralbereich Mensasee VWG 0090 0130 11310 61110 SuUB 59500 Studenten- Haus Ebene 0 2201-0 21

Einrichtungen an der Universität Bremen Studierwerkstatt Workshops zum wissenschaftlichen Arbeiten stwk@uni-bremen.de www.studierwerkstatt.uni-bremen.de UniTransfer Vermittlung von Unternehmenskontakten arici@uni.bremen.de www.unitransfer.uni-bremen.de Zentrum für Netze anfrage@zfn.uni-bremen.de www.zfn.uni-bremen.de ZB-B 0570 bis 0590 61003 SFG 3260 60334 MZH Tabelle 12 : Einrichtungen an der Universität Bremen 4193, 4300, 4360 61300 22

Anlagen Anlagen I. Übersicht: Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan des Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre (Vollfach) II. Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnung III. Fachspezifische Masterprüfungsordnung Betriebswirtschaftslehre IV. Abkürzungsverzeichnis V. Gebäudeverzeichnis

Anlagen Anlage I: Übersicht: Prüfungsanforderungen und Curriculum des Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre Prüfungsformen: Klausur (K), Referat (R), Hausarbeit (H), Seminararbeit (S), Projektbericht/Projektarbeit (Pa), mündliche Prüfung (M), Master Thesis (MT) Veranstaltungsformen: Seminar (S), Vorlesung mit Diskussion (V), Übungen (Ü) Weitere Abkürzungen: Pflichtbereich (P), Wahlpflichtbereich (WP), Semesterwochenstunden (SWS), Modulprüfung (MP), Teilprüfung (TP), Fachsemester (FS), Import/Export (Im/Ex) Modul P/ WP CP Dazugehörige LV und Veranstaltungstyp (P/WP) P/ WP SWS & LV- Form MP/ TP CP Prüfungs- Form Benotet (Ja/Nein) I. Gemeinsame Grundlagen IEM 2 und FiRSt (Pflichtbereich) Intermediate Econometrics P 6 Intermediate Econometrics P 2 V + 2 Ü MP 6 K/R/H/S/M Ja 1 Intermediate IEM 2 I: Entrepreneurship und Management P 2 S 6 Intermediate IEM 2 II: Theoretische u. strategische Grundlagen des innovativen Marketing und WP 2 S 6 Grundlagenmodul Markenmanagements Intermediate P 18 MP K/R/H/S/M Ja 1 Intermediate Finance & Accounting (FiRSt I): P 2 S 6 Kapitalmärkte: Akteure und Strukturen Intermediate Taxation (FiRSt II) Einführung in die Betriebswirtschaftliche WP 2 S 6 Steuerlehre für Fortgeschrittene Präsentations- und Forschungstechniken Proseminar P 6 Grundlagen wissenschaftliches Arbeiten P 2 S MP 6 R Ja 1 Hauptseminar P 12 Ausgewählte Problemstellungen P 4 S MP 12 R Ja 2 Projekt P 12 Ausgewählte Problemstellungen P 4 S MP 12 Pa+M Ja 3 FS Im/Ex

Anlagen Modul Fachwissenschaftliche Vertiefung (IEM²) (Advanced Courses) (Es werden drei von vier möglichen Veranstaltungen gewählt) P/ WP CP P 18 Dazugehörige LV und Veranstaltungstyp (P/WP) II. Studienschwerpunkt: IEM 2 (Internationales Entrepreneurship, Management und Marketing) Fachwissenschaftliche Vertiefung (IEM 2 ) Operative Ausgestaltung und Controlling des innovativen Marketings und WP 2 S Markenmanagement P/ WP MP/ TP CP 6 SWS & LV- Form Prüfungs- Form Benotet (Ja/Nein) New Service Ventures WP 2 S 6 2 MP K/R/H/S/M Ja International Business Strategy (englisch) WP 2 S 6 2 Multinational Enterprises and the WP 2 S 6 2 Global Economy (englisch) Wahlpflichtbereich (18 CP) Internationales Handelsrecht WP 6 Internationales Handelsrecht P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 FB 6 Wirtschaftspsychologie WP 6 Wirtschaftspsychologie P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 FB 11 Innovationsökonomik WP 6 Innovationsökonomik P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 Außenwirtschaftstheorie und K/R/H/S/M WP 6 Außenwirtschaftstheorie und -politik P 2 V/S MP 6 -politik Ja 3 Wirtschaftssprache WP 6 Wirtschaftssprache P 4 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 FZHB Advanced Econometrics WP 6 Advanced Econometrics P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 Ergänzung aus anderen Masterprogrammen K/R/H/S/M WP 6 P 2 V/S MP 6 Import FS 2 Im/Ex III. Studienschwerpunkt FiRSt (Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern) Fachwissenschaftliche Vertiefung (FiRSt) Advanced Finance: Unternehmensbewertung und empirische Kapitalmarktforschung Fachwissenschaftliche Vertiefung Advanced Accounting: (FiRSt) P 18 Wirkungstheorien im Rechnungswesen (Advanced Courses) Advanced Taxation: Internationale Unternehmensbesteuerung P 2 S 6 2 P 2 S MP 6 K/R/H/S/M Ja 2 P 2 S 6 2

Anlagen Modul P/ WP CP Dazugehörige LV und Veranstaltungstyp (P/WP) P/ WP SWS & LV- Form MP/ TP CP Prüfungs- Form Benotet (Ja/Nein) Wahlpflichtbereich (18 CP) Umwandlungssteuerrecht WP 6 Umwandlungssteuerrecht P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 Betriebswirtschaftliches Prüfungs- Betriebswirtschaftliches Prüfungswesen und Beratung WP 6 und Beratungswesen P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 Steuerliche Rechtsformwahl WP 6 Steuerliche Rechtsformwahl P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 Wirtschaftspsychologie WP 6 Wirtschaftspsychologie P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 FB 11 Wirtschaftssprache WP 6 Wirtschaftssprache P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 FZHB Advanced Econometrics WP 6 Advanced Econometrics P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M Ja 3 Ergänzung aus anderen Masterprogrammen WP 6 P 2 V/S MP 6 K/R/H/S/M FS Im/Ex Import IV. Abschlussmodul Abschlussmodul: Masterarbeit und begleitendes Seminar P 30 Begleitendes Seminar P 2 S TP 6 M Ja 4 Masterarbeit P TP 24 MT Ja 4

Anlage II: Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnung Der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnung der Universität Bremen ist auf der folgenden Internetseite zu finden: http://www.uni-bremen.de/pabo/studiengaenge/ master/fachwissenschaftlich/betriebswirtschaftslehre.html Anlage III: Fachspezifische Masterprüfungsordnung Betriebswirtschaftslehre Der Fachspezifische Masterprüfungsordnung Betriebswirtschaftslehre ist auf der folgenden Internetseite zu finden: http://www.uni-bremen.de/pabo/studiengaenge/ master/fachwissenschaftlich/betriebswirtschaftslehre.html

Anlage IV: Abkürzungsverzeichnis AT-MPO BAP CP ECTS FB FPO FS GS H IELTS ISES K k.v. M MPA MB MP M.A. M.Sc. N.N. P Pa PM S SJ SS SWS T TOEFL TP V VF WP Ü ZPA Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnung Bremer Ausbildungspartnerschaft Credit Points/Kreditpunkte European Credit Transfer System Fachbereich Fachspezifischer Teil der Masterprüfungsordnung Fachsemester General Studies Hausarbeit International English Language Testing System Integriertes Sozialwissenschaftliches Eingangsstudium Klausur keine Vorgabe Mündliche Prüfung Master Prüfungsausschuss Modulbereich Modulprüfung Master of Arts Master of Science nomen nominandum (Namen noch festzulegen) Pflicht Projektarbeit Projektmodul Seminar Studienjahr Sommersemester Semesterwochenstunden Tutorium Test of English as a Foreign Language Teilmodulprüfung Vorlesung Vollfach Wahlpflicht Übung Zentrales Prüfungsamt Anlage V: Gebäudeverzeichnis BH Betriebshof (Klagenfurter Str.) GW 2 Geisteswissenschaft (Campus neben Hörsaalgebäude) MZH Mehrzweckhochhaus Bibliotheksstr. (Campus) SFG Seminar- und Forschungsverfügungsgebäude (Enrique-Schmidt-Str.) SuUB Staats- und Universitätsbibliothek (Campus) WHS 5 Wilhelm-Herbst-Str. 5 WING Wing-Gebäude Wilhelm-Herbst-Str. 12 WiWi WiWi-Gebäude Hochschulring 4 VWG Verwaltungsgebäude Bibliotheksstr. (Campus) ZB Zentralbereich (Campus neben Mensa)