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Zusätzliche Geschäftsbedingungen für 1 Vertragsgegenstand und Vertragspartner (1) Angemeldete Experten haben auf dem homify-portal die Möglichkeit, gegen zusätzliches Entgelt den Zusatzdienst (nachfolgend auch: der Zusatzdienst ) in Anspruch nehmen zu können. Vertragspartner des Experten wird dabei der Diensteanbieter des homify-portals, die Homify Online GmbH & Co. KG, Holländerstraße 34, 13407 Berlin (weitere Angaben zum Diensteanbieter siehe Impressum). (2) Beim Zusatzdienst erstellt und liefert der Diensteanbieter Content für den Experten in Form von Artikeln in Textform zur Beschreibung bzw. Vorstellung von Projekten des Experten im Rahmen des homify-portals (nachfolgend auch: der Projekt-Content ) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. 2 Geltung der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen Der Diensteanbieter stellt den Zusatzdienst ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Zusätzlichen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: die ZGB ) zur Verfügung. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen für Experten. Abweichende Bedingungen des Experten akzeptiert der Diensteanbieter nicht. Dies gilt auch, wenn der Diensteanbieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. 3 Projekt-Content, Erstellung und Bereitstellung (1) Beim Projekt-Content handelt es sich um Artikel in Textform, die zur Beschreibung bzw. Vorstellung von solchen Projekten des jeweiligen Experten dienen, die der Experte im Rahmen des homify-portals präsentiert. Weiterführende Informationen zu Art und Umfang des Projekt-Contents sind den Beschreibungen auf dem homify-portal zu entnehmen. (2) Der Projekt-Content wird vom Diensteanbieter auf Grundlage von Angaben und Informationen des Experten (nachfolgend auch: die Expertenangaben ) sowie ggfs. unter Auswertung von Bildmaterial des Experten (nachfolgend auch: die Expertenbilder ) erstellt. Der Projekt-Content wird darüber hinaus unter Verwendung der Expertenbilder illustriert. Die Expertenbilder selbst sind jedoch nicht Gegenstand des Projekt-Contents. Sowohl die Expertenangaben als auch die Experten Bilder ( Expertenangaben und Expertenbilder nachfolgend gemeinsam auch: das Expertenmaterial ; siehe hierzu auch nachfolgend unter 4 dieser ZGB) werden dem Diensteanbieter vom Experten hierzu im Rahmen des Seite 1 von 5

Bestellprozesses auf dem homify-portal zur Verfügung stellt. (3) Der Projekt-Content wird dem Experten vom Diensteanbieter (mit den zur Illustration herangezogenen Expertenbildern) in der im Bestellprozess angegebenen Lieferzeit und in der dort angegebenen Sprache als Entwurf per Email übersandt. Sofern der Experte dem nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt des Entwurfes widerspricht, gilt dieser als freigegeben und wird vom Diensteanbieter auf dem homify-portal veröffentlicht. Andernfalls wird der Diensteanbieter Beanstandungen des Experten in jeweils angemessener Frist prüfen und ggfs. beseitigen (nachbessern). Sodann wird der überarbeitete Entwurf dem Experten wieder zur Freigabe per Email übersandt. Für das weitere Verfahren gilt dann wieder Satz 2. (4) Der Diensteanbieter überprüft weder die Vollständigkeit noch die Richtigkeit oder sonstige inhaltliche Aspekte (z.b. Rechtskonformität, etc.) des Expertenmaterials und übernimmt darüber hinaus keine Beratungspflichten im Hinblick auf das vom Experten bereitzustellende Expertenmaterial. Insoweit ist der jeweilige Experte allein verantwortlich. 4 Expertenmaterial (1) Der Experte räumt dem Diensteanbieter am Expertenmaterial ein einfaches, unentgeltliches, übertragbares und räumlich unbeschränktes Recht ein, das Expertenmaterial zur vertragsgemäßen Erstellung und Bereitstellung des Projekt-Contents zu verwenden. (2) Der Experte steht dafür ein, dass das Expertenmaterial und insbesondere die vertragsgemäße Nutzung des Expertenmaterials keine Rechte Dritter verletzen, dass der Experte allein berechtigt ist, über das Expertenmaterial sowie über die daran gegebenenfalls bestehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu verfügen und dass der Experte bisher weder ganz noch teilweise eine der Rechteeinräumung dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat. (3) Der Experte stellt sicher, dass das Expertenmaterial frei ist von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien sowie zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung keinen gemäß dem deutschen Recht rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Inhalt aufweist. (4) Der Experte stellt den Autor im Hinblick auf 4 (1), (2) und (3) von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer erforderlichen und angemessenen Rechtsverteidigung frei, wenn und soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Ohne Seite 2 von 5

dass hierdurch entsprechende Prüfpflichten durch den Diensteanbieter übernommen werden diese sind gemäß 3 (4) ausgeschlossen und unbeschadet weitergehender diesbezüglicher Ansprüche des Diensteanbieters, wird der Diensteanbieter Expertenmaterial, das offensichtlich nicht den Anforderungen dieses 4 der ZGB entspricht, bei der vertragsgemäßen Erstellung und Bereitstellung von Projekt-Content nicht verwenden. 5 Nutzungsrechte am Projekt-Content (1) Der Diensteanbieter räumt dem Experten an dem vom Diensteanbieter erstellten Projekt-Content unter der Bedingung, dass das nach diesem Vertrag zu zahlende Entgelt vollständig entrichtet wurde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, den Projekt-Content in der übermittelten Fassung in nachfolgendem Umfang zu nutzen. (2) Die Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle bekannten Nutzungsarten, insbesondere auf die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung. Eine Übersetzung des Projekt-Contents in eine andere Sprache ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, d.h. nicht gestattet. (3) Soweit der Experten den Projekt-Content im Rahmen der Rechteeinräumung außerhalb des homify-portals verwendet, ist er verpflichtet, auf die Herkunft des Projekt- Contents in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Projekt-Content (d.h. unmittelbar oberhalb oder unterhalb des Textes auf derselben Internetseite) und in gut wahrnehmbarer Schriftgröße wie folgt hinzuweisen: Text: homify (4) Andere als die vorstehend ausdrücklich benannten Nutzungsrechte sind nicht Gegenstand der vorliegenden Rechteeinräumung. Der Experte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Diensteanbieters berechtigt, die nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder unterzulizenzieren. 6 Vertragsschluss, verfügbare Sprachen, Speicherung des Vertragstextes (1) Die vom Diensteanbieter im Rahmen des homify-portals für Experten angebotene Möglichkeit zur in Anspruchname des ist jeweils unverbindlich und stellt insbesondere kein verbindliches Angebot des Diensteanbieters auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. Vielmehr ist darin eine Aufforderung an den Experten zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu sehen. Seite 3 von 5

(2) Mit Abschluss des jeweiligen Bestellvorgangs durch den Experten im Rahmen des homify-portal gibt dieser ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages über die jeweilige Nutzung des ab. Der Diensteanbieter kann dieses Angebot durch gesonderte E-Mail oder durch Bereitstellung des entsprechenden Projekt-Contents innerhalb von drei Werktagen annehmen, andernfalls ist der Experte nicht mehr an sein Angebot gebunden. (3) Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Diensteanbieter und dem Experten zustande. Der Diensteanbieter ist nicht zum Vertragsschluss verpflichtet. Er kann die Annahme der Bestellung (Abschluss des Vertrages) ohne Angabe von Gründen ablehnen. (4) Der Diensteanbieter wird dem Experten den Eingang der Bestellung unmittelbar per E-Mail bestätigen. Soweit in dieser E-Mail die Annahme der Bestellung durch den Diensteanbieter nicht ausdrücklich erklärt wird, stellt diese Eingangsbestätigung noch keine Annahme der Bestellung und somit keinen Vertragsschluss dar. (5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. (6) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss vom Diensteanbieter nicht gespeichert und ist daher dort nicht mehr verfügbar. 7 Vergütung und Zahlungsmittel Die Entgelte für die Inanspruchnahme des sowie die zur Zahlung zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel sind den entsprechenden Angaben im Rahmen des homify-portal zu entnehmen. 8 Sonstige Pflichten des Experten Der Experte ist stellt sicher, dass die Webseiten, auf denen der Projekt-Content vertragsgemäß öffentlich zugänglich gemacht/veröffentlicht wird, jeweils den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften entsprechen und dass auf diesen Webseiten keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den jugendschutzgefährdenden, politisch extremen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte für die Öffentlichkeit zugänglich oder sonst abrufbar sind. 9 Gewährleistung Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Ausgenommen hiervon ist die Haftung auf Schadenersatz, die gemäß nachfolgendem 10 beschränkt ist. Seite 4 von 5

10 Haftung (1) Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Diensteanbieter gleich aus welchem Rechtsgrund gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Diensteanbieter nur für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Experte regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (3) Die Haftungsbeschränkung gemäß 10 (2) gilt nicht, soweit es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geht, oder sofern ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. (4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und der sonstigen Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters. 11 Schlussbestimmungen (1) Diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Wenn der Experte Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Diensteanbieters, Berlin. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. (3) Sollten einzelne Klauseln des Vertrages, insbesondere der ZGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bzw. der ZGB nicht. Seite 5 von 5