Vertragsrecht und Haftung im geschäftlichen Verkehr
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- Reiner Grosser
- vor 6 Jahren
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1 Vertragsrecht und Haftung im geschäftlichen Verkehr
2 Über uns K&I ist eine junge Berliner Rechtsanwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht. Wir beraten mittelständische Unternehmen und Start-Ups zu allen Fragen des Online und Softwarerechts sowie zu gesellschafts- und wirtschaftsrechtrechtlichen Angelegenheiten. Unser Anspruch ist es praxisgerechte und individuelle Lösungen für die Anliegen unserer Mandanten zu erarbeiten.
3 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze des Vertragsschlusses 2. Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen 3. Haftung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern & Dritten 4. Risiken und Chancen des Haftungsausschlusses 5. Möglichkeiten des Haftungsausschlusses 6. Exkurs: Produkthaftungsgesetz 7. Zusatz: Abmahnfalle Homepage
4 Grundsätze des Vertragsschlusses Voraussetzung: Zwei korrespondierende Willenserklärungen Angebot und Annahme Verträge sind grundsätzlich formfrei wirksam Ausnahmen z.b. Grundstückskauf, Verbraucherdarlehen etc. Ausnahmen sind abschließend gesetzlich Schriftform (oder Textform) meist empfehlenswert (Beweisfunktion)
5 Grundsätze des Vertragsschlusses - invitatio ad offerendum - Invitatio ad offerendum = Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss Beispiel: Warenangebot im Supermarkt/Fachgeschäft Warenangebot stellt Invitatio dar Kunde gibt Angebot an der Kasse ab Verkäufer nimmt Angebot an
6 Grundsätze des Vertragsschlusses - invitatio ad offerendum - Online-Angebote sollten auch als Invitatio ausgestaltet sein Vorteil: keine vertragliche Lieferpflicht wenn Ware nicht vorrätig Kaufangebot des Kunden kann noch ausgeschlagen werden Achtung: Regelung in AGB notwendig
7 Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Grundsätze - AGB = für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt (vgl. 305 Abs. 1 BGB) Voraussetzung für wirksame die Einbeziehung: Vorliegen von AGB (s.o.) Hinweis auf AGB Möglichkeit zur Kenntnisnahme Einverständnis
8 Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - häufige Fehler - Kein ausreichender Hinweis auf AGB: in Verträgen sollte ausdrücklich auf Geltung der AGB hingewiesen werden Einzelhändler sollten am Ort des Vertragsschlusses auf AGB hinweisen Onlinehändler sollten sowohl auf Produktseite als auch auf Bestellseite auf AGB hinweisen
9 Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - häufige Fehler - Möglichkeit zur Kenntnisnahme: AGB sollten dem Vertrag immer beiliegen und vom Vertragspartner unterzeichnet werden Einzelhändler sollten AGB am Ort des Vertragsschlusses anbringen Onlinehändler: AGB sollten von jeder (Unter-)Seite aus direkt per Link erreichbar sein
10 Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Inhaltskontrolle - Überraschende Klauseln ( 305 c Abs. 1 BGB) wenn die betreffende Klausel so von den Erwartungen abweicht, die der redliche Geschäftsverkehr typischerweise an den Vertragsinhalt knüpft, dass der Geschäftspartner mit solcher Klausel vernünftigerweise nicht rechnen muss Beispiele: Begründung von Hauptpflichten, Änderung des Vertragscharakters, atypische Nebenabreden
11 Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Inhaltskontrolle - Transparenzgebot ( 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) Klauseln müssen in Art und Ausgestaltung klar und verständlich sein -> es wird auf sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsleben abgestellt -> unterschiedliche Anforderungen zw. B2B und B2C Beispiele: mehrdeutige Begriffe, Widersprüche zw. einzelnen Klauseln
12 Haftung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern & Dritten Typische Haftungsfälle Mängel z.b. defekte Produkte/Waren Mangel = Abweichen der Ist-Beschaffenheit von Soll-Beschaffenheit Beachte auch Sachmängelgewährleistung und Produkthaftungsgesetz Schlechtleistung insbesondere bei Werk- und Dienstverträgen Verzug Haftung auch für Werbeaussagen Werbeaussagen können als Eigenschaftszusicherung eingestuft werden Werbeaussagen können auch Verstoß gegen UWG darstellen
13 Risiken und Chancen des Haftungsausschlusses Grundsätzlich: Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit: Außerachtlassen der im verkehr erforderlichen Sorgfalt (vgl. 276 Abs. 2 BGB) Haftung sollte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden Korrekter Haftungsausschluss bzw. Haftungsbeschränkung kann eigene Haftung für Vielzahl von Fällen dramatisch reduzieren Achtung: Zu weit reichender Haftungsausschluss führt zu Unwirksamkeit der gesamten Klausel ggf. sogar Wettbewerbsverstoß (UWG) => ABMAHNGEFAHR
14 Möglichkeiten des Haftungsausschlusses Ausschluss der Haftung für Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit in AGB/Formularvertrag: Keine Ausschlussmöglichkeit für sog. Kardinalpflichten, Schäden an Leib, Leben, Gesundheit, Produkthaftungsgesetz
15 Möglichkeiten des Haftungsausschlusses Musterformulierung: Wir hafteten nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf.
16 Exkurs: Produkthaftungsgesetz Spezialgesetz, welches Haftungsregime für Schäden durch fehlerhafte Produkte regelt Grundsätzlich Haftung für Inverkehrbringen fehlerhafter Produkte Schutzgut: Leben, Körper, Gesundheit und andere Sachen als die fehlerhafte Sache Keine Haftungsbeschränkung möglich
17 Zusatz: Abmahnfalle Homepage Hintergrund: Deutsche Konsumentenbund e.v. hat angekündigt, ab dem 13. September 2014 Verstöße von Online-Händlern gegen der seit dem 13. Juni 2014 gültigen Verbraucherrechterichtlinie verfolgen zu wollen. Typische Fehler: Content -> fremde/eigene Inhalte; Pflichtangaben (z.b. PAngV) etc. AGB, Widerrufsbelehrung (auch Widerrufsformular) Datenschutz(hinweise) Impressum -> insbes. Ust-ID
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Koehler & Ittner Rechtsanwälte Friedrichstr Berlin Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) Internet:
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