A. Allgemeine Regelungen
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- Arnim Ackermann
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Feitsch Gesellschaft für Software-Entwicklung mbh Stand: 11/2013 A. Allgemeine Regelungen 1 Geltungsbereich 1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend alle Vertragsbeziehungen zwischen der Feitsch Gesellschaft für Software-Entwicklung GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführerin Petra Feitsch, Kaiserstr. 22 in Würzburg, im Folgenden Feitsch GmbH genannt und dem jeweiligen Kunden. 2. Sie gelten ausschließlich für die Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern im Sinne des 14 BGB ( B2B ). 3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Feitsch GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. 4. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten: a. individuelle Vereinbarungen b. Abschnitt B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen c. Abschnitt A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen d. die gesetzlichen Regelungen. 5. Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. 6. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Europreise ohne Umsatzsteuer, soweit im Einzelfall nichts anderes angegeben ist. Die Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt. 2 Gegenstand des Vertrages, Vertragsschluss 1. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Verkauf von Software und/oder Netzwerklizenzen durch die Feitsch GmbH an den Kunden. 2. Bei dem Kauf von Software kann der Kunde über den Online-Shop der Feitsch GmbH oder per oder Telefon oder schriftlich (auch Telefax) eine Bestellung der Ware vornehmen.
2 Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde per oder Telefax eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Mit dieser Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite der Feitsch GmbH einsehbar und werden dem Kunden nach der Bestellung per , schriftlich oder per Fax mit der Bestellbestätigung übersandt. 4. Bei dem Kauf von Netzwerklizenzen erhält der Kunde ein individuelles Angebot von der Feitsch GmbH übermittelt. An dieses Angebot hält sich die Feitsch GmbH 30 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden gegenüber der Feitsch GmbH zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bereits mit dem Angebot übersandt. 3 Zahlungen, Verzug 1. Rechnungen sind grundsätzlich sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. 2. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung durch die Feitsch GmbH in Verzug, wenn er nicht 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung bezahlt. 3. Die Verzugszinsen betragen 8 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. 4. Das Recht der Feitsch GmbH zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 5. Der Kunde erhält erst nach vollständiger Zahlung der Rechnung die in Abschnitt B. 2 und 3 geregelten Nutzungsrechte. 4 Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum der Feitsch GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Auch etwaige zu übertragende Nutzungsrechte (siehe jeweilige Regelung zur Übertragung) fallen dem Kunden erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung zu. 5 Schlussbestimmungen 1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
3 2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes der Feitsch GmbH als Gerichtsstand vereinbart. 3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder die Feitsch GmbH diese anerkannt hat. 4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. B. Besondere Regelungen für den Kauf von Software 1 Versandkosten, Abwicklung des Kaufvertrages 1. Der Kunde trägt die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung der Feitsch GmbH. 2. Bei einem erstmaligen Erwerb einer Software wird diese per CD-ROM ausgeliefert, wobei der Lieferung ein entsprechender Lizenzschlüssel beiliegt. 3. Bei dem Kauf einer Erweiterung der Software oder von Zusatzausstattungen werden der/die neuen Lizenzschlüssel optional per Post oder ausgeliefert. 4. Die Versendung erfolgt immer auf Gefahr des Käufers. 5. Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach Rechnungstellung durch Überweisung. 6. Die Feitsch GmbH verpflichtet sich, nach Zustandekommen des Kaufvertrages die Ware unverzüglich durch einen Postdienstleister an den Käufer zu übersenden, soweit er nicht im Rahmen der Artikelbeschreibung auf andere Lieferzeiten hingewiesen hat. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. 2 Nutzungsumfang der Standardsoftware 1. Der Kunde darf die Software auf einem Einzelplatzrechner ablaufen lassen sowie das Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind insbesondere die Installation des Programms auf dem Rechner sowie das zum Programmablauf erforderliche Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. 2. Der Kunde darf darüber hinaus eine Sicherungskopie der Software erstellen.
4 3. Erwirbt der Kunde eine so genannte Zweitlizenz für die Software, so ist eine zweite Installation auf einem weiteren Arbeitsplatz zulässig, jedoch dürfen Erst- und Zweitlizenz nicht zeitgleich verwendet werden. 4. Über die in den Absätzen 1 und 2 gestatteten Handlungen hinaus darf der Kunde weitere Vervielfältigungsstücke nicht anfertigen. 5. Insbesondere Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Software werden nicht eingeräumt. 6. Bei einer Weiterveräußerung der Software ist sicherzustellen, dass sämtliche Kopien der Software auf Speichermedien, die beim Kunden verbleiben, vollständig und dauerhaft gelöscht sind. Dies gilt auch für eventuell angefertigte Sicherungskopien. 3 Nutzungsumfang der Netzwerklizenzen 1. Der Nutzungsumfang von Netzwerklizenzen ergibt sich aus dem jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und dem zu Grunde liegenden Angebot. 2. Grundsätzlich erhält der Kunde das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Vertrag vereinbarte Netzwerklizenz auf unbestimmte Zeit zu nutzen. 3. Die Netzwerkinstallation selbst erfolgt an dem Server sowie den Workstations des Kunden durch den Kunden. Der Kunde ist berechtigt, im Bereich seines lokalen Netzwerks an beliebig vielen Workstations Installationen vorzunehmen. Die Software regelt dann jedoch, dass nur so viele Anwender gleichzeitig auf diese zugreifen können, wie Lizenzen bestehen. 4. Die Standardnetzwerklizenz berechtigt nur für den Einsatz im LAN. 4 Gewährleistung und Haftung 1. Die Feitsch GmbH gewährleistet, dass die Softwareprodukte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Vertragsparteien stimmen aber darin überein, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Software, insbesondere in komplexen Programmabläufen, auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Die Vertragsparteien stimmen ebenso darin überein, dass die jeweilige Gesetzesgrundlage, die der jeweiligen Software als Grundlage dient, den Gesetzesstand bei Vertragsschluss hat und nicht für die Zukunft antizipiert werden kann. 2. Für Mängel der Waren haftet die Feitsch GmbH grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts ( 434 ff. BGB).
5 3. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus 437 BGB für neue und gebrauchte Artikel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 4. Im Falle eines Mangels hat die Feitsch GmbH zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacherfüllung. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der Feitsch GmbH zu. Die Nachbesserung gilt erst bei einem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt. 5. Die Feitsch GmbH haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. 6. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). 7. Der Schadensersatzanspruch für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Nr. 6 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. 8. Liefert die Feitsch GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der 346 bis 348 BGB verlangen. Stand: 11/2013
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