Erfolgreiche Websites 2: AGBs, Informationspflichten & Co. Rechtssicherheit für Ihre Website

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1 Leipzig, Erfolgreiche Websites 2: AGBs, Informationspflichten & Co. Rechtssicherheit für Ihre Website RA Alexander Wagner Mitteldeutsches Kompetenzzentrum für den elektronischen Geschäftsverkehr

2 Übersicht Die Website des Unternehmens Erstellung einer Website gesetzliche Informationspflichten Wettbewerbsrecht im Internet E-Commerce und Recht Neuerungen im Fernabsatzrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Das Widerrufsrecht Zusammenfassung

3 Erstellung und Betrieb einer Website 2 Verträge: Werkvertrag für Erstellung Dienstvertrag für Betrieb in der Praxis: Internet-System-Verträge BGH, Urteil vom , AZ: VII ZR 133/10: stellt Werkvertrag auch bei 36 Monaten Laufzeit dar, jederzeit vom Besteller gem. 649 S. 1 BGB kündbar dann zu zahlende Vergütung nach 649 S. 2 BGB bemisst sich nach erbrachten Leistungen ggf. 649 S. 3 BGB anwendbar bisherige lange Bindungsdauer damit weggefallen

4 Erstellung und Betrieb einer Website Problematisch können aber Urheberrechtsverstöße sein durch Nutzung von fremden Inhalten: Bilder, Landkarten, Texten(Nachrichten) Filme, Musik unproblematisch ist meist Verweis auf öffentlich zugänglicher Werke durch Link, aber: wünscht Inhaber der Zieldomain eine solche Verknüpfung? SocialMedia-Plattformen müssen das auch beachten, z.b. Einbindungen von Links oder Miniaturbildern

5 Informationspflichten - Impressum Rechtsgrundlage: 5 Telemediengesetz (TMG): Name, Anschrift Rechtsform, Vertretungsberechtigter, Registerangaben Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme, -Adresse Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID wettbewerbsrechtlicher Verstoß kann zum Beispiel sein: fehlende Angabe des öffentlichen Unternehmensregisters und der zugehörigen Registernummer (OLG Hamm, U 213/08) fehlende Geschäftsbezeichnung und fehlende Angabe der Vertretungsberechtigten

6 Informationspflichten bei geschäftlicher Nutzung I seit Mai 2010 gilt DL-InfoV, zusätzliche Informationspflichten daraus u.a. über: Allgemeine Geschäftsbedingungen, soweit verwendet verwendete Vertragsklauseln über anwendbares Recht oder Gerichtsstand gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen wesentliche Merkmale der Dienstleistung soweit vorhanden, Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

7 Informationspflichten bei geschäftlicher Nutzung II bei Beteiligung von Verbrauchern gilt Art. 246 EGBGB, zusätzlich u.a. informieren über: Zustandekommen des Vertrages Gesamtpreis der Ware sowie zusätzliche Liefer- und Versandkosten Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsoder Rückgaberechts zusätzliche Kosten, die dem Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels entstehen eine Befristung der Gültigkeitsdauer von Angeboten

8 Informationspflichten - aktuelle Urteile LG Aschaffenburg, Urteil vom , AktZ.: 2 HK O 54/11: Nutzer von Social Media wie Facebook-Accounts müssen eigene Anbieterkennung vorhalten leichte Erkennbarkeit des Impressums nicht, wenn über den Punkt Info Verweis zur Anbieter-Website und man dort dann erst zum Impressum gelangt die Bezeichnung Info genügt gesetzlichen Anforderungen nicht

9 Beispiel für Impressum auf einer Facebook-Seite:

10 Wettbewerbsrecht Regelt den fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander nach 3 Abs. 1 UWG sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn Interesse des Mitbewerbers beeinträchtigt 4 UWG nennt einzelne unlautere geschäftliche Handlungen 4 Nr. 11 UWG bezieht Vorschriften mit ein, die auch den Markt regeln, Bsp: Regelungen zum Fernabsatz, zu AGB, PreisAngV

11 Mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht bei fehlerhaften Preisangaben, z.b. Grundpreise bei ebay Werbung mit Tests Aussagen zu Garantien und zur Gewährleistung Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht Angesprochenen Kundenkreis berücksichtigen und angeben! in Deutschland gilt UWG im Ausland je nach Land unterschiedliche Regelungen

12 Neuerungen im Fernabsatzrecht seit Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft: Ersatz für gezogene Nutzungen in 312e BGB geregelt nur bei Nutzung über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinaus und Hinweis auf diese Rechtsfolge durch Unternehmer dadurch neue Musterwiderrufsbelehrung bei Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung kein Nutzungswertersatz

13 Neuerungen im Fernabsatzrecht neue Verbraucherrechte-Richtlinie bis 2013 umzusetzen am durch das europäische Parlament verabschiedet, wichtige Punkte: Vollharmonisierung, also einheitliches europäisches Verbraucherschutzrecht einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen einheitliches Muster für eine Widerrufsbelehrung Verbraucher muss künftig die Kosten der Rücksendung der Ware tragen weitere Ausnahmen vom Widerrufsrecht und weitergehende Informationspflichten

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen die eine Vertragspartei der anderen stellt in allen Vertragsarten möglich korrekte Einbeziehung notwendig: deutlicher Hinweis auf deren Geltung zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme und Zustimmung des Kunden zur Geltung für den Vertrag durch AGB werden auch meist die notwendigen Informationspflichten nach Art. 246 EGBGB erbracht

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen in AGB meist Klausel, dass nach Bestellbestätigung gesonderte Annahme erklärt wird mit Bestellbestätigung wird in der Praxis aber oft Kontonummer und Zahlungsaufforderung versandt auch bei Onlinebezahlung erfolgt diese oft vor Versand der Annahmeerklärung stellt Widerspruch dar! ggf. AGB anpassen oder Bestellbestätigung ändern

16 Allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Internetseite PROBLEM: AGB über elektronische Adresse sind einsehbar für jedermann! dadurch Wettbewerbsverhältnis auch mit weit entfernten anderen Unternehmen Mitbewerber könnten abmahnen bei künftiger Rechtsprechung zu einzelnen AGB-Klauseln gesetzlicher Änderung der AGB-Regelungen Klausel auf Internetseite, nicht abzumahnen, ist unerheblich, ggf. sogar wettbewerbswidrig

17 Allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Internetseite Bei Erhalt einer Abmahnung: Innerhalb der Frist reagieren! Prüfen, ob Verstoß vorliegt bei vorliegendem Verstoß Verstoß beseitigen und Erklärungen abgeben LÖSUNG: speziell erstellte Geschäftsbedingungen verwenden oder vorgesehene Geschäftsbedingungen überprüfen lassen AGB regelmäßig aktualisieren

18 Das Widerrufsrecht ergibt sich aus 312d Abs. 1 BGB Widerrufsrecht ( 355 BGB) und Rückgaberecht( 356 BGB) möglich Belehrung notwendig! - dazu aktuelle Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung nutzen wenn ordnungsgemäß belehrt, dann: Widerruf durch Erklärung in Textform oder Rücksendung der Sache 2 Wochen Frist ab Belehrung über das Widerrufsrecht rechtzeitige Absendung genügt

19 Das Widerrufsrecht Rücksendekosten für Verwendung der 40-Euro-Klausel ist Vereinbarung in den AGB nötig (OLG Brandenburg, , AZ: 6 U 80/10) praktische Anwendung: 40-Euro-Klausel nur bei Gewährung eines Widerrufsrechtes zur Vereinbarung Klausel aus der Musterwiderrufsbelehrung benutzen bei höherwertigen Waren empfiehlt sich stattdessen Vereinbarung des Rückgaberechtes

20 Das Widerrufsrecht - wichtige Hinweise Widerrufsbelehrung auf einer Internetseite ist keine Textform (BGH, , AZ: I ZR 66/08) > gilt auch für die Plattform ebay bei falscher Widerrufsbelehrung läuft Widerrufsrecht nicht (BGH, , AZ: VIII ZR 103/10) > Vertrag kann jederzeit widerrufen werden Musterwiderrufsbelehrung ist privilegiert (BGH, , AZ: VIII ZR 82/10) > kein Weglassen der Zwischenüberschriften oder Ändern der Anrede Sie in Verbraucher

21 Zusammenfassung schon bei Einrichtung einer Website rechtliche Regelungen beachten Rechtsentwicklung: hält an ist für die nächsten Jahre schon konkret absehbar bezieht sich auch auf Web 2.0 Verletzung der Informationspflichten oder der Regelungen zu AGB kann zu Abmahnungen führen juristische Begleitung und Beratung schon bei Entwicklung, Einrichtung und Betrieb einer Website bzw. eines Onlineshops notwendig

22 Bei Fragen oder Anregungen WAGNER RECHTSANWÄLTE Alexander Wagner Rechtsanwalt Otto-Schill-Straße Leipzig Telefon: Telefax: kanzlei@anwalt-wagner.de

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