Endlagerung radioaktiver Abfälle Wie schnell können wir den Anschluß an die internationale Entwicklung wieder erreichen? Klaus Kühn Technische Universität Clausthal
Koalitionsvereinbarung 1998 (1) Die Koalitionsparteien sind sich einig, dass das bisherige Entsorgungskonzept für die radioaktiven Abfälle inhaltlich gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat. Es wird ein nationaler Entsorgungsplan für die Erblast der radioaktiven Abfälle erarbeitet.
Koalitionsvereinbarung 1998 (2) Für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle reicht ein einziges Endlager in tiefen geologischen Formationen aus.
Koalitionsvereinbarung 1998 (3) Zeitlich zielführend für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ist die Beseitigung hochradioaktiver Abfälle etwa im Jahr 2030.
Koalitionsvereinbarung 1998 (4) An der Eignung des Salzstocks in Gorleben bestehen Zweifel. Daher soll die Erkundung unterbrochen werden und weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung untersucht werden. Aufgrund eines sich anschließenden Standortvergleichs soll eine Auswahl des in Aussicht zu nehmenden Standortes getroffen werden.
Koalitionsvereinbarung 1998 (5) Die Einlagerung radioaktiver Abfälle in Morsleben wird beendet. Das Planfeststellungsverfahren bleibt auf die Stillegung beschränkt.
Entsorgung Transport, Zwischenlagerung und Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente Verglasung flüssiger hochradioaktiver Abfälle Transport und Zwischenlagerung verglaster hochradioaktiver Abfälle Konditionierung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle Endlagerung dieser Abfälle Konditionierung bestrahlter Brennelemente Endlagerung von verglasten hochradioaktiven Abfällen und konditionierten bestrahlten Brennelementen
Centre de la Manche
Centre de l Aube
Rokkasho-mura
El Cabril
Drigg
SFR
VLJ
WIPP
BfS-Bericht vom 4. November 2005 Die Untersuchungen ergaben, dass keine wesentlichen Wissenslücken auf generischer Ebene identifiziert werden konnten. Die identifizierten offenen Fragen sind entweder regulatorisch zu klären oder werden als nicht so relevant angesehen, als dass sie vor weiteren Entscheidungen über die Vorgehensweise bei der Endlagerung grundlegend zu klären sind.
ERAM
Vereinbarung vom 14. Juni 2000 (1) 4. Gorleben Die Erkundung des Salzstockes in Gorleben wird bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragestellungen für mindestens drei, längstens jedoch zehn Jahre unterbrochen. Die Bundesregierung gibt zur Erkundung des Salzstockes Gorleben eine Erklärung ab, die als Anlage 4 Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
Vereinbarung vom 14. Juni 2000 (2) 6. Schacht Konrad Die zuständigen Behörden schließen das Planfeststellungsverfahren für den Schacht Konrad nach den gesetzlichen Bestimmungen ab. Der Antragsteller nimmt den Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zurück, um eine gerichtliche Überprüfung im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen.
Vereinbarung vom 14. Juni 2000 (3) Anlage 4: Erklärung des Bundes zur Erkundung des Salzstockes Gorleben Das Moratorium bedeutet keine Aufgabe von Gorleben als Standort für ein Endlager. Vielmehr geht es darum, während der Prüfung der konzeptionellen und sicherheitstechnischen Fragen keine Investitionen zu tätigen, die nicht zur Klärung dieser Fragen beitragen können.
Vereinbarung vom 14. Juni 2000 (4) Der Bund wird die Planung durch eine atomrechtliche Veränderungssperre (Rechtsverordnung nach 9 g AtG) sichern.
Gorleben: Erkundungsstrecke
Schachtanlage Konrad
1. Vorschlag Die politische Forderung nach dem Ein- Endlager-Konzept ist aufzugeben.
2. Vorschlag Es ist zwingend, jetzt und unmittelbar mit allen vorbereitenden Arbeiten für das Endlager Konrad zu beginnen.
Salzstock Gorleben: Geologischer Schnitt
3. Vorschlag Die untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben ist ergebnisoffen wieder aufzunehmen.
Salzstock Gorleben: Erkundungsbereich 1
4. Vorschlag Unter Federführung des Betreibers ist schnellstmöglich mit der Erarbeitung einer TSPA für das Projekt Gorleben zu beginnen.
5. Vorschlag Nach Fertigstellung der TSPA beantragt Deutschland bei der NEA eine Internationale Peer Review des Projektes Gorleben.
FB Asse: HAW-Versuch
FB Asse: MAW-Versuch
FB Asse: Dammbau-Versuch
Untertagelabors in Granit Kanada: URL Pinawa Schweiz: Felslabor Grimsel Schweden: Felslabor Äspö Japan: Tono und Kamaishi Mine Finnland: Onkalo (im Bau)
Untertagelabors in Ton Belgien: URL Mol Schweiz: URL Mont Terri Frankreich: URL Bure
6. Vorschlag Wir brauchen in Deutschland ein Untertagelabor im Salz.
7. Vorschlag Die Aufgabe der Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland muß einer industriell organisierten und operierenden Firma übertragen werden.
8. Vorschlag Der neu definierte Betreiber ist zuständig für die Ermittlung, Definition und Steuerung der zugehörigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
Betreiber und Behörde Finnland: Schweden: Schweiz: Frankreich: USA: Posiva und STUK SKB und SKI/SSI Nagra und HSK Andra und ASN DOE und NRC/EPA
9. Vorschlag Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Endlagern für radioaktive Abfälle ist auf Bundesebene einzurichten.